Sachverhalt:
1. Seit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 am 24.01.2023 sind weitere Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen eingegangen, die im Einzelnen in den Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufgeführt sind.
Die weiteren freiwilligen Leistungen wirken sich im Verwaltungshaushalt mit Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 60.939,87 EUR und im Vermögenshaushalt mit Minderausgaben in Höhe von 138.000 EUR aus. Die Minderausgaben im Vermögenshaushalt resultieren aus der Verschiebung des städtischen Baukostenzuschusses zur Sanierung der Mehrzweckhalle im Jugendzentrum Don Bosco um 2 Jahre auf 2025. Die Änderungen sind in den Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2023 bereits eingearbeitet. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze auf volle 50,-- EUR ergeben. Die Verwaltung empfiehlt – trotz der im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan 2023 dargestellten angespannten Finanzsituation der Stadt Regensburg – auch die Freigabe der weiteren freiwilligen Leistungen.
2. Die mit dem Stammhaushalt 2023 beschlossenen freiwilligen Leistungen werden dem Stadtrat in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Freigabe vorgelegt.
Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die in den beiliegenden Sammellisten Verwaltungshaushalt (Anlage 1) und Vermögenshaushalt (Anlage 2) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt.
Die Anlagen 1 und 2 sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.
2. Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.
Anlagen:
2 Sammellisten Verwaltungshaushalt (Anlage 1) und Vermögenshaushalt (Anlage 2)
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