Vorlage - VO/23/20408/61  

 
 
Betreff: Ausbau der Landshuter Straße
Abschnitt Hermann-Geib-Straße / Bahnbrücke bis Furtmayrstraße (Planungsbeschluss)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.09.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Allgemeines:

 

Die Landshuter Straße ist Teil der Bundesstraße B15 zwischen der BAB A 3 (Anschlussstelle Regensburg-Burgweinting) und der B 16 Regensburg Roding im Stadtnorden, bzw. in der geplanten Verlängerung der Sallerner Regenbrücke und über den Lappersdorfer Kreisel mit Anbindung an die BAB A 93. Die Landshuter Straße hat Verbindungsfunktion zum Stadtzentrum, insbesondere für den städtischen und überregionalen ÖPNV.

 

Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Verkehrsfläche stehen im Investitionsprogramm für die Erneuerung des Oberbaus für 2024 500.000 € zur Verfügung. Mit Blick auf die nachfolgend beschriebenen funktionalen Mängel ist ein Ausbau des gesamten Querschnitts erforderlich.

 

Der Ausbaubereich zwischen dem Abzweig der Furtmayrstraße von Süden herkommend und dem Übergang in die Weißenburgstraße am Stobäusplatz hat eine Länge von ca. 500 m. Im Streckenabschnitt mündet die Hermann-Geib-Stre auf dem Streckenzug der Kreisstraße RS 18 lichtsignalisiert ein. In die nördlichen Wohngebiete zweigen die Safferlingstraße und die Leublfingstraße ab. Im Ausbaubereich der Landshuter Straße befinden sich drei Bushaltestellen und eine Tankstelle. Kurz vorm nördlichen Bauende werden die Gleisanlagen der DB mit einer rund 45 m langen Bahnbrücke überführt.

 

Der Ausbau der Fahrbahn in Fahrtrichtung Süden beginnt erst nach der Einmündung der Hermann-Geib-Straße und ist ca. 280 m lang, während in Fahrtrichtung Norden die Fahrbahn auf gesamter Ausbaulänge von rund 500 m erfolgt.

 

 

Defizite:

 

Verkehrssicherheit

 

Das polizeilich bekannte Unfallgeschehen weist über den Zeitraum von 2018 2023 innerhalb des Planungsumgriff Unfälle mit Personenschäden (leicht und schwer Verletzten) auf. Ein Unfallschwerpunkt liegt gemäß diesen Daten nicht vor. Weder aus den Unfalldaten noch durch eine Ortsbegehung konnten einzelne oder auffällige Gefahrenstellen identifiziert werden. Der Ausbaustandart und die Ausbauform ist ca. 40 Jahre alt und entspricht nicht mehr den aktuellen Regelwerken zur Unfallprävention und Verkehrssicherheit.

 

Grundsätzliche Konfliktstellen sind insbes. die Haltestellen (fehlender Ein-/Ausstiegsflächen), die Grundstückszufahrten und Einmündungen sowie die fehlenden Aufstellflächen für Radfahrer und Fußnger an den Querungsstellen.

 

Verkehrsqualität

 

Die Leistungsfähigkeit des Straßenbestandes ist für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ausreichend. Eine Verbesserung ist vor allem beim Radverkehr und ÖPNV erforderlich. Um den ÖPNV zukünftig weiter zur fördern und die Reisegeschwindigkeiten zu verbessern, besteht grundsätzlich die Möglichkeit jeweils einen der beiden Fahrstreifen in Teilbereichen als Busspur auszuweisen.

 

Bausubstanz

 

Die gesamte Fahrbahn entlang des beschriebenen Streckenabschnitts weist Mängel an der Fahrbahn auf, welche allein im Rahmen einer oberflächigen Straßensanierung nicht mehr behoben werden können. Die Sparten wurden in den letzten Jahren erneuert, diese sind in der Planung als Bestand zu berücksichtigen.

 

 

Grundsätze der Planung:

 

Bei der Planung wurde vor allem auf einen bestandsorientierten Ausbau Wert gelegt. Der Erwerb von Flächen Dritter ist nicht erforderlich.

 

Flächen, welche für die Abwicklung des Verkehrs nicht erforderlich sind, werden dem Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) zugewiesen. Bei der Planung werden die Haltestellen des ÖPNV, der Radverkehr und die Querungsstellen profitieren, was zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen wird.

 

ume sind im Straßenraum teilweise vorhanden. Neupflanzungen können im Zuge der Baumaßnahme vorbehaltlich einer Prüfung (Spartenlage, Kanal, etc.) realisiert werden.

 

Im Weiteren können die Bushaltestellen in optimierter Lage barrierefrei ausgebaut werden. Die Bushaltestelle Safferlingstraße wird zu einer sogenannten Fahrbahnrandhaltestelle umgebaut. In Zukunft kann so ein sicherer Ein- und Ausstiegsbereich für ÖPNV-Kunden angeboten werden.

 

 

Verkehrliche Auswirkung:

 

Durch den Ausbau der Landshuter Straße werden Defizite im Bereich der Verkehrssicherheit beseitigt und ein attraktiveres Angebot für Fußnger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer geschaffen. Schwerpunkt der geplanten baulichen Änderungen und Anpassungen sind somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Förderung des Umweltverbundes.

 

Die Leistungsfähigkeit für den Motorisierten Individualverkehrs (MIV) wird unverändert aufrechterhalten.

 

Es wurde ein bestandsnaher zweibahniger Querschnitt mit beidseitigem Geh- und Radweg sowie Fahrbahn gewählt. Das Parken auf der Fahrbahn ist weiterhin zwischen den Verkehrsknoten Hermann-Geib-Straße und Furtmayrstraße / Safferlingstraße nicht möglich. Im Abschnitt Leublfingstraße Bahnbrücke wird die Zahl der Fahrstreifen von 3 auf 2 reduziert, um eine Lieferzone auf der Fahrbahn auszuweisen. Dies wirkt dem regelmäßigen (verbotswidrigen) Gehwegparken in diesem Bereich entgegen. Die Belange der „Das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH“ (SMO) hinsichtlich des Betriebsablaufs, der Ein- und Ausfahrten, der Halterstellenbedienung und der Busbeschleunigung wurden im Entwurf berücksichtigt.

 

 

Querschnittswahl:

 

Der zukünftige Straßenquerschnitt der Landshuter Straße weist weiterhin je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen für den MIV, Güterverkehr, Bus, etc. auf. Die Fahrstreifen werden jedoch zur Stärkung des Radverkehrs auf ein Minimum von ca. 3,00 m und 3,25 m Breite reduziert. Durch die Reduzierung der Fahrstreifen können die baulich getrennten Radwege auf ca. 2,35 m (inkl. Sicherheitstrennstreifen) verbreitet werden. Im Bereich der Kreuzung Hermann-Geib-Straße wird der nordöstliche Zweirichtungsradweg bis zur Einmündung Leublfingstraße auf ca. 3,50 Breite vergrößert. Die Gehwege weisen weitestgehend Bestandsbreiten auf. Diese schwanken zwischen ca. 2,00 m bis 3,50 m. Infolge der unregelmäßigen Gebäudevorsprünge wird die Gehwegbreite von ca. 2,00m vereinzelt auf sehr kurzen Abschnitten unterschritten.

 

 

Verkehrsknoten:

 

Im Zuge der bestandsorientierten Planung werden die Knotenpunkte Hermann-Geib-Straße, Furtmayrstraße / Safferlingstraße und Leublfingstraße umgebaut. Bei der Planung standen die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Stärkung des Umweltverbundes im Vordergrund. Bestehende Fahr- bzw. Abbiegebeziehungen werden aufrechterhalten.

 

Kreuzung Hermann-Geib-Straße

 

Im Bereich des Knotens Hermann-Geib-Straße werden die drei stadteinwärtigen Fahrstreifen Richtung Stobäusplatz auf zwei Fahrstreifen reduziert. Da sich in dem wegfallenden Fahrstreifen derzeit nur ca. zwei bis drei PKWs aufstellennnen, sind keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit zu erwarten. Durch den Wegfall eines Fahrstreifens können der nördliche Zweirichtungsradweg auf ca. 3,50 m Breite und die vorhandene Mittelinsel verbreitert werden. Im Zuge der Ausführungsplanung werden mögliche Baumstandorte innerhalb der neuen Grünflächen geprüft.

 

 

Einmündung Leublfingstraße

 

Der verkehrliche Vorentwurf sieht vor, den Einmündungsbereich Leublfingstraße in eine untergeordnete Zufahrt umzubauen. Der vorhandene Gehweg sowie der Radweg (in Fahrtrichtung) werden zukünftig durchgängig ausgebildet. Der Zweirichtungsradweg (gegen die Fahrtrichtung) wird bis zum Zufahrtsbereich Leublfingstraße verlängert. Für eine bessere Portalwirkung sollen in der Leublfingstraße zwei Baumstandorte realisiert werden.

 

 

Kreuzung Furtmayrstraße / Safferlingstraße

 

Die Kreuzung Furtmayrstraße / Safferlingstraße bleibt im Wesentlichen wie im Bestand erhalten. Der freie Rechtsabbieger aus der Landshuter Straße in die Furtmayrstraße wird als untergeordnete Platzfläche umgebaut. Die vorhandene Abbiegebeziehung bleibt grundsätzlich erhalten.

 

ÖPNV / Bushaltestellen:

 

Im Zuge des Straßenneubaus werden drei Haltestellen, welche sich innerhalb des Planungsumgriff befinden (Haltestellen Herman-Geib-Straße, Safferlingstraße), barrierefrei ausgebaut. Es wird geprüft, ob in der stadtauswärtigen Haltestelle Hermann-Geib-Straße zusätzlich mit einer Wartehalle inklusive Sitzbank ausgestattet werden kann. Die stadteinwärtige Haltestelle Safferlingstraße wird von einer Busbucht zu einer Fahrbahnrandhaltestelle umgebaut.

 

 

Schallimmission:

 

Nachfolgend wird bezugnehmend auf die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vorab geprüft, ob ein erheblicher baulicher Eingriff infolge einer baulichen Erweiterung des Straßenraums oder infolge einer signifikanten Erhöhung des Beurteilungspegels ausgelöst wird.

 

Da sich im Zuge des geplanten Ausbaus der Landshuter Straße die Anzahl der Fahrstreifen zum Bestand nicht verändert, liegt kein erheblicher baulicher Eingriff vor. Der gesamte Straßenquerschnitt wird im Grunde nur bezüglich der Fahrbahnbreiten der einzelnen Verkehrsträger angepasst.

 

Die Landshuter Straße wird keine relevanten Verkehrszuwächse durch die zukünftige Ausbaumaßnahme erhalten. Eine Verdopplung der Verkehrsmenge, wie sie für die Erhöhung des Beurteilungspegels um 2,1 dB (A) [aufgerundet 3 dB (A)] für das Auslösen eines erheblichen baulichen Eingriffs erforderlich wäre, wird mit dem angedachten Ausbau nicht ausgelöst.

 

 

Umwelt und Klima:

 

Die gesamte Straße ist bereits gegenwärtig als Verkehrsanlage bebaut. Die Planung sieht eine Neuverteilung der Verkehrsflächen zu Gunsten des Umweltverbundes, also der Radweganlagen, Rad- und Fußngerquerungen sowie barrierefreien Bushaltestellen, vor.

 

Durch den Neubau wird die Möglichkeit wahrgenommen, nicht benötigte Verkehrsflächen zurück zu bauen und damit zu entsiegeln. Die damit frei werden Flächen sollen je nach Realisierbarkeit begrünt (Wiese, Blumenbett oder Bäume) werden.

 

Mit der am Bestand orientierten Planung ist eine Verbesserung der Verkehrsträger des Umweltverbundes zu erwarten. Es sind somit keine negativen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.

 

 

Grunderwerb / Sonstiges:

 

r die vorliegende Entwurfsplanung ist kein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich.

 

 

Planungen der Stadtbahn:

 

Gemäß Beschlussvorlage VO/23/19885/68 vom 09.03.2023 wurden dem Stadtrat der aktuelle Vorplanungsstand zum für eine Stadtbahntrasse im Bereich der Furtmayrstraße und Landshuter Straße vorgestellt (Anlage 2). Der derzeitige Planungstand sieht vor, dass am Knotenpunkt Furtmayrstraße / Landshuter Straße nur noch das Rechtsabbiegen von der Furtmayrstraße in die Landshuter Straße möglich ist. Damit wäre die Safferlingstraße nur noch von der Landshuter Straße aus anfahrbar.

 

Der verkehrliche Vorentwurf (Abschnitt Hermann-Geib-Straße / Bahnbrücke bis Furtmayrstraße) wird erforderlichenfalls punktuell im Detail noch mit den Planungen zur Stadtbahn abgestimmt.

 

 

rger und Anliegerinformation:

 

Es ist vorgesehen, die Planung den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen. Die Anregungen werden gesammelt und ausgewertet und sollen soweit als möglich bei den nächsten Planungsschritten berücksichtigt werden.

 

 

Weitere Vorgehensweise und Haushaltsmittel:

 

Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird eine Kostenberechnung erstellt und die Maßnahme dem Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Wohnungsfragen im Rahmen eines Maßnahmenbeschlusses erneut vorgelegt.

 

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm 2022-2026 sind für 2024 für die Erneuerung der Fahrbahn Mittel i.H.v.  0,50 Mio. € auf der Hh St. 1.6611.9503 eingeplant.

Im Rahmen der Fortschreibung des Entwurfs des Investitionsprogramms 2023-2027 ist für 2024-2026 stattdessen vorgesehen für den gegenständlichen Ausbau der Landshuter Straße auf Basis einer vorläufigen Kostenschätzung HhMittel i.H.v. 2,25 Mio. € zu berücksichtigen.

 

Die zusätzlichen Kosten (i.H.v. 1,75 Mio. €) müssen im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogrammes 2023 bis 2027 im Rahmen des Investitionsgesamtvolumens der gültigen Finanz- und Investitionsplanung kompensiert werden. Aufgrund der Ausführungen und Auflagen der Regierung der Oberpfalz in den Genehmigungen zum Haushaltsplan 2023 ist jedoch das Gesamtvolumen des Investitionsprogrammes insgesamt zu reduzieren, um zukünftig eine haushaltsrechtliche Genehmigung zu erhalten.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für den Ausbau der Landshuter Straße innerhalb des Abschnitts Hermann-Geib-Straße bis Furtmayrstraße auf Grundlage der Sachverhaltsdarstellung und der Anlage im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fortzuführen.


Anlagen:

 

Anlage 1:  Verkehrlicher Vorentwurf Ausbau Landshuter Straße (Abschnitt Hermann-Geib-Straße / Bahnbrücke bis Furtmayrstraße)

Anlage 2: Lageplan Stadtbahn

Anlage 3:  Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1_Landshuter Straße (4084 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 2_Planentwürfe Verkehrsanlagen Abschnitt - 1.a Teilabschnitt Furtmayrstraße (14636 KB)    
Anlage 1 3 Anlage 3_Klimavorbehalt (1957 KB)