Sachverhalt:
Gemäß Kooperationsvereinbarung obliegt die Planung des Betriebshofs als eigenverantwortliche Aufgabe der SMO. Zur Festlegung des Standortes wurde auf Grundlage einer Studie der SMO (erstellt vom Ingenieurbüro Ramboll) in der Sitzung am 27.07.2021 öffentlich Bericht erstattet (VO 21/18134/68). Letztmals wurde der Ausschuss zum Planungsstand in der Sitzung am 15.02.2022 informiert (VO 22/18686/68), in der auch der Betriebshofstandort festgelegt wurde.
Zum aktuellen Sachstand der Betriebshofplanung wird auf beiliegenden Bericht der SMO verwiesen.
Der Ausschuss beschließt:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Anlagen:
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