Vorlage - VO/23/20425/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg
Ergänzung der Planungsvereinbarung vom 11.04.2005 mit dem Freistaat Bayern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.09.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Beschlusslage

 

In seiner Sitzung am 07.12.2004 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen die Verwaltung beauftragt, eine Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern über die Finanzierung der weiteren Planungsschritte bis zur baulichen Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses abzuschließen. Der Abschluss der Vereinbarung am 11.04.05 stellte den Startschuss für die bauliche Umsetzung des Gesamthochwasserschutzes der Stadt Regensburg mit seinen 18 Abschnitten dar. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen ist diese Vereinbarung anzupassen und fortzuschreiben.

 

2. Begründung für die Anpassung und Fortschreibung der Planungsvereinbarung

 

Eine Fortschreibung, also Anpassung und Ergänzung der Planungsvereinbarung v. 11.04.05 ist erforderlich, da sich während der letzten 18 Jahre einige Vertragsgrundlagen geändert haben und die entsprechenden Passagen im Vertragswerk angepasst werden müssen. Nachdem die Planungs-Teams in ihrer ursprünglichen Besetzung nicht mehr bestehen (Auflösung, Ruhestand etc.), hat man sich bereits beim Abschnitt I – Oberer Wöhrd – von den Siegern des Planungswettbewerbs (2003/2004) gelöst (zweistufiges VgV-Verfahren).

Des Weiteren hat sich aufgrund neuer fachlicher Anforderungen der Umfang der zu vergebenden Planungsleistungen erweitert. Hierunter fallen unter anderem die Betrachtung von Starkniederschlägen und die anschauliche Visualisierung der Planung (u. a. für Bürgerinformationen).

Schließlich wird mit der Fortschreibung auch dem Wunsch des Freistaates Bayern nach einer Vereinheitlichung der Planungsvereinbarungen mit den Kommunen nachgekommen. So besteht aufgrund von praktischen Erfahrungen die Notwendigkeit, die unentgeltlich zu erbringenden Leistungen der Stadt Regensburg gegenüber dem Freistaat Bayern zu präzisieren. Aufgrund von gebührenrechtlichen Hürden innerhalb der Stadt werden anfallende Kosten zwischen den städtischen Ämtern beglichen.

Durch die Öffnung des Bieterkreises und die Anpassung der Vereinbarung an die aktuellen Rahmenbedingungen wird eine weiterhin hohe Qualität bei den Hochwasserschutzplanungen gewährleistet.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergänzung zur „Vereinbarung über die Finanzierung der externen Planungskosten für den künftigen Hochwasserschutz der Stadt Regensburg“ vom 11.04.2005 abzuschließen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, evtl. noch erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen / Ergänzungen vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

      „Vereinbarung über die Finanzierung der externen Planungskosten für den künftigen Hochwasserschutz der Stadt Regensburg“ vom 11.04.2005 mit dem Freistaat Bayern (Anlage 1)

      Ergänzung der Vereinbarung vom 11.04.2005 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_23_20425_65_Anlage 1_050411_Planungsvereinbarung HWS R (1380 KB)    
Anlage 2 2 VO_23_20425_65_Anlage 2_210707 Entwurf Ergänzung (27 KB)    
Anlage 3 3 VO_23_20425_65_formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt_ausgefüllt (1991 KB)