Vorlage - VO/23/20446/RIV  

 
 
Betreff: Restitution von Kunstobjekten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Dersch
Federführend:Kulturreferat   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Entscheidung
14.11.2023 
Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

Zwischen 1936 und 1942 erwarben oder gelangten die Museen der Stadt Regensburg in den Besitz von insgesamt 65 Objekten, die ohne jeglichen Zweifel ursprünglich Bürgerinnen und Bürgern jüdischen Glaubens gehört hatten und ihnen durch den Staat, das „Dritte Reich“, unrechtmäßig entzogen worden waren. Es handelt sich dabei um Silberschmuck sowie um zwei Ölgemälde (vgl. VO/16/12788/44). Der für die Provenienzforschung zuständige Sachbearbeiter bei den Museen der Stadt Regensburg attestiert diesen Objekten die Eigenschaft „Raubgut“ gem. Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 in der Fassung von 2019. Ferner stellte er fest, dass es kaum Chancen für die Ermittlung von Eigentümern bzw. deren Erben gibt, da sich die zur Verfügung stehenden historischen Quellen dazu ausschweigen.

 

Die Objekte wurden jeweils in die „Lost Art“ Datenbank im Internet eingestellt. Die Lost Art-Datenbank dokumentiert Kulturgüter, die den Verfolgten der NS-Diktatur, insbesondere jüdischen Eigenmern, zwischen 1933 und 1945 entzogen wurden

(„NS-Raubgut“), oder für die ein derartiger Verlust nicht auszuschließen ist. Mithilfe der Veröffentlichung von Such- und Fundmeldungen sollen frühere Eigentümern bzw. deren Erben mit heutigen Besitzern zusammengeführt und beim Finden einer gerechten und fairen Lösung unterstützt werden.

Auch auf diesem Weg konnten frühere Eigentümer oder deren Erben nicht ermittelt werden.

 

Nach einvernehmlicher Aussprache mit der Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Regensburg, Fr. Ilse Danziger, sollen die oben genannten 65 Objekte aus dem Eigentum der Stadt Regensburg entnommen und an die Jüdische Gemeinde Regensburg mithilfe eines Schenkungsvertrages im Sinne einer treuhänderischen Übernahme durch eine Nachfolgeorganisation im Sinne einer kollektiven Anwartschaft auf erbenloses jüdisches Eigentum restituiert werden. Die Stadt Regensburg wird die Gegenstände als unentgeltliche Dauerleihgabe weiter verwahren.

 

Dieser Vertrag bietet sich nach der Vorprüfung des Rechtsamtes mit Blick auf die hier betroffenen Gegenstände und deren festgestellten Sachwert als „gerechte und faire Lösung“ im Sinne der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe

NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 in der Fassung von 2019, veröffentlicht von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, an.

 

Nach Prüfung des Rechtsamtes als auch der Stadtkämmerei stehen unter Heranziehung der Grundsätze des Bayerische Haushaltsgesetzes in Art. 8 Abs. 1 Ziffer 7 unter Regelung der Fortgeltung der Ermächtigung in Art. 8 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes 2021 mit der geltenden Bayerischen Haushaltsordnung sowie Art. 75 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung (unentgeltliche Überlassung aufgrund herkömmlicher Anstandspflichten) haushaltsrechtliche Gründe in diesem speziellen Fall einer Übertragung nicht entgegen.

 


Der Kulturausschuss beschließt die schenkungsweise Abgabe von 65 nationalsozialistisch belasteten Objekten gemäß der Anlage „Liste der Objekte“ aus den Sammlungen der Stadt Regensburg an die Jüdische Gemeinde Regensburg. Die Objekte verbleiben nach dem geschlossenen Vertrag als Dauerleihgabe in den Beständen der Stadt Regensburg. Im Fall einer nachweislich anzuerkennenden früheren Eigentümerstellung zu den Objekten erfolgt eine Neubewertung und einvernehmliche Lösung zur Restitution der jeweils betroffenen Objekte. Mit der vertraglichen Regelung wird eine „gerechte und faire Lösung“ im Sinne der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 (Überarbeitete Neufassung 2019) und der Grundsätze der Washingtoner Erklärung in Anlage I a dieser Handreichung, Ziffer 9, getroffen.

 


Anlage:

Liste der Objekte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Restitution (105 KB)    
Anlage 2 2 formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt_BV 23_20446 (1991 KB)