Sachverhalt:
In der Anlage wird die jährliche Auflistung der freiwilligen Leistungen (Zuschüsse) im Haushaltsjahr 2024 an die freie Kulturarbeit vorgelegt. Ergänzende Unterlagen werden als Anlage beigefügt. Der Kulturausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, für Träger der freien Kulturarbeit im Haushaltsjahr 2024 Zuschüsse entsprechend den beigefügten Listen in den Haushaltsplan einzusetzen.
Die Aufnahme in den Haushaltsplan 2024 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der einzelnen verfügbaren Haushaltsmittel. Anlagen:
Liste A Vertragliche Verpflichtungen Liste B Institutionelle Förderungen und Projektförderungen Klimavorbehalt Stufe 3
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