Vorlage - VO/23/20466/31  

 
 
Betreff: Teilnahme am Modellregionenwettbewerb "Ernährungswende in der Region"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
27.09.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Das Umweltamt wurde durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft mit E-Mail vom 5. Juni 2023 auf eine neue Förderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufmerksam gemacht. Die Förderung des BMEL wird im Rahmen des Modellregionenwettbewerbs „Ernährungswende in der Region“ ausgeschüttet; hierfür stehen bis 2026 bis zu 12 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel des Wettbewerbs ist es, Projekte zu fördern, die sich regional für eine gesunde Ernährung mit nachhaltig erzeugten Lebensmitteln einsetzen. Das BMEL will hierdurch Impulse für eine gesunde und nachhaltige Ernährung vor Ort setzen.

 

Besonders gefördert werden Verbundprojekte, so dass sich ein Zusammenschluss mit dem Landkreis als Verbundpartner anbietet. Durch dieses bereits mit dem Landkreis abgestimmte Vorgehen erhöhen sich die Erfolgsaussichten auf den Erhalt der finanziellen Zuwendung. Die wesentlichen Ziele des Wettbewerbs (u.a. mindestens 30 % Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten Richtung AHV/private Haushalte und Stärkung von Angebotsstrukturen für regional-saisonale und ökologisch angebaute Lebensmittel) sowie die förderfähigen Einzelprojekte können größtenteils von den bereits bestehenden Projekten Öko-Modellregion und Biostadt Regensburg abgeleitet und auf diesen aufgebaut werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt mindestens ein Jahr bis maximal drei Jahre. Die Erbringung eines Eigenanteils wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt, da es sich um eine 100 % Förderung handelt, welche nachgewiesene projektspezifische Ausgaben wie etwa Personalkosten, Sachausgaben, Verwaltungsausgaben, Beratungen usw. umfasst.

 

Der Wettbewerb erfolgt in einem zweistufigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren. In einem ersten Schritt ist lediglich eine kurze Projektskizze vorzulegen. Anschließend wird diese auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überprüft sowie zur Bewertung einem Expertengremium vorgelegt.

Im zweiten Schritt werden die erfolgreichen Einreichenden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Anschließend werden diese Unterlagen geprüft und eine finale Entscheidung über die Förderung getroffen. Der zeitliche Rahmen hierfür ist noch nicht bekannt.

 

Nachdem die Frist für die unverbindliche Einreichung einer Projektskizze bereits zum 4. September 2023 12.00 Uhr abgelaufen ist, wurden in Zusammenarbeit mit dem Landkreis die geforderten Unterlagen eingereicht. Das Ergebnis steht noch aus.

 

Sollte das Expertengremium das Verbundprojekt als förderfähig einstufen und das Umweltamt zur Antragseinreichung auffordern, würde das Umweltamt der Aufforderung nachkommen. Hierfür wird um Zustimmung gebeten.


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2.  Es wird zugestimmt, dass das Umweltamt auf Aufforderung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung den Projektantrag einreicht und damit am Wettbewerb teilnimmt.

 

 

 


Anlagen:

 

- Bekanntmachung Modellregionenwettbewerb

- Prüfung Klimavorbehalt Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_23_20466_31 Bekanntmachung_Modellregionenwettbewerb Anlage 1 (488 KB)    
Anlage 2 2 VO_23_20466_31 Prüfung Klimavorbehalt Stufe 3pdf (175 KB)