Sachverhalt: 1.
Laufender Unterhalt an Brücken, Stegen und Stützmauern und Lärmschutzwänden Folgende
wesentliche Leistungen sind zu erbringen: Reinigungsarbeiten: -
Spülen
von Entwässerungseinrichtungen wie Brückenabläufe, Längs-, Fall- und
Grundleitungen einschließlich Revisionsschächte -
Säubern
von Brückenübergangskonstruktionen, Lagern und Auflagerbänken -
Reinigen
von Holzbelägen auf Stegen Reparaturarbeiten: -
Instandsetzung
von beschädigten Beton- und Stahlbetonbauteilen -
Korrosionsschutz
von Stahlbauteilen und Geländern -
Erneuerung
von Fugenabdichtungen auf Brücken - Instandsetzen
von Natursteinen in Stützmauern Beihilfe
bei Brückenprüfungen wie
Bereitstellung von Stand- und Hängegerüsten, Brückenuntersichtsgeräte und
Hubsteiger. Teilerneuerung
von Fahrbahn, Radweg- und Gehwegbelägen sowie
Nachschneiden und Vergießen von Dehnungsfugen auf Brücken Die dafür
anfallenden Kosten betragen 205.000,--
€ 2.
Erneuerung der Gehwegbeschichtung auf der Eisernen Brücke Die
Beschichtung des Gehweges auf der Eisernen Brücke ist auf beiden Seiten
unterrostet. Zur
Sanierung ist für das Jahr 2007 die Westseite und für das Jahr 2008 die
Ostseite vorgesehen. Die dafür
anfallenden Kosten betragen 50.000,--
€ 3.
Brückenprüfungen Kumpfmühler
Brücke 10.000,--
€ Brandlberger
Brücke 2.000,-- € CRC-Brücke 2.000,-- € Galgenbergbrücke 15.000,--
€ Helenenbrücke 1.000,-- € Nibelungenbrücke
15.000,-- € Summe für
Brückenprüfungen 45.000,--
€ 4.
Reparatur der Übergangskonstruktion der Reinhausener Brücke Die
Dehnprofile der Übergangskonstruktion sind stark beschädigt. Die Dehnwege sind
nicht ausreichend. Die Gummiprofile müssen ausgetauscht werden. Eine Seite der
Übergangskonstruktion muss ausgebaut und neu eingebaut werden. Die
veranschlagten Kosten betragen 100.000,--
€ 5. Fänderung
am Pfeiler 1 der Steinernen Brücke Beim Joch
II der Steinernen Brücke wurde bei der Durchfahrt der Schiffe zur
Kiesverklappung unterhalb des Staudammes die Holzfänderung am Pfeiler 1
beschädigt. Diese Beschädigung wird vom Wasser- und Schifffahrtsamt repariert.
Die Fänderung im Joch I ist jedoch auch in einem sehr schlechten Zustand.
Verschiedene Hölzer sind durch die letzten Hochwässer weggerissen worden. Diese
Seite ist im Zuge der Reparaturarbeiten auch zu erneuern. Die
veranschlagten Kosten für Joch I betragen 20.000,--
€ 6.
Sanierung der Peterstorbrücke Die
Peterstorbrücke besteht aus einem Ziegelgewölbe. Durch das von oben
eindringende Wasser ist das Gewölbemauerwerk durchfeuchtet. Zum Teil sind
Schäden durch Frost vorhanden. Der Brückengewölbebogen
muss von oben freigelegt, Schadstellen ausgebessert und abgedichtet werden. Die dafür
anfallenden Kosten betragen 120.000,--
€ 7.
Schwabelweiser Brücke Bei der
Brückenprüfung 2006 wurden Risse bei Anschlüssen von Steifen festgestellt.
Diese Risse sind keine akute Gefahr für die Tragfähigkeit der Brücke. Zur
Erhaltung der Dauerhaftigkeit sind sie jedoch auszuschleifen, zu verschweißen und
die angrenzenden Flächen neu zu beschichten. Dies muss von geeigneten
Fachfirmen erfolgen. Im Bereich
des Gehweges ist das seitliche Abschlussblech stark korrodiert. Weiterhin sind
die Anschlüsse der Geländerfüße verrostet. Im Zuge der
Beschichtungsausbesserung der Schweißnähte werden auch diese Korrosionsschäden
beseitigt. Die dafür
anfallenden Kosten betragen 60.000,--
€ 8.
Grieser Steg Beim
Grieser Steg ist ein Auflagerquerträger stark korrodiert. Die Abrostung beträgt
annähernd 50 %. Der Träger ist stahlbaumäßig zu verstärken und wieder zu
beschichten. Die dafür
anfallenden Kosten betragen 30.000,--
€ Zusammenstellung
der Kosten 1.
Allgemeine Brückenunterhaltsarbeiten 205.000,--
€ 2.
Erneuerung der Gehwegbeschichtung an der Eisernen Brücke
50.000,-- € 3.
Bauwerksprüfungen 45.000,-- € 4.
Reparatur der Übergangskonstruktion aus der Reinhausener Brücke 100.000,-- € 5.
Fänderung am Pfeiler 1 der Steinernen Brücke 20.000,-- € 6.
Sanierung der Peterstorbrücke 120.000,--
€ 7.
Schwabelweiser Brücke 60.000,-- € 8. Grieser
Steg - Auflagerquerträger verstärken 30.000,-- € 9. Sonstige
Kosten (Unfallschäden) 15.000,-- € 645.000,--
€ Der
Ausschuss empfiehlt beschließt: Die im
Bericht aufgeführten Unterhaltsarbeiten an Brücken, Stegen, Stützmauern und
Lärmschutzwänden im Stadtgebiet sind nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2007 durchzuführen. |
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