Sachverhalt:
1. Ausgangssituation Zur Finanzierung der Heimunterbringung von auswärtigen Berufsschülern gibt es neben dem vom Freistaat gewährten Kostenersatz seit 1984 eine umlagefähige Kostenerstattung auf Basis eines landeseinheitlich festgelegten Kostensatzes. Die nicht refinanzierbaren Fehlbeträge musste die Stadt Regensburg als Sachaufwandsträger der Berufsschule selbst aufbringen.
In 2008 wurde zur Entlastung der Sachaufwandsträger die erweiterte Finanzierung von nicht umlagefähigen „Bereithaltungskosten“ geregelt. Bereithaltungskosten sind nach Anlage 1 Ziffer 1.2 zur Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz [AVBaySchFG] die Aufwendungen für die Errichtung und Unterhaltung des Gebäudes sowie die Ausstattung der Räume.
Die Stadt hat auf dieser Basis in 2008 mit den Trägern der drei Schülerwohnheime, Haus Hemma (Träger Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. JF), Haus Kolping (Träger Kolpinghaus St. Erhard e.V.) und Don Bosco (Träger Don Bosco Zentrum) eine Tagespauschale je belegtem Platz in Höhe von 11,50 € vereinbart.
Die Träger haben zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie aufgrund der stark gestiegenen Preise für Energie, Fachpersonal usw. eine Anhebung der Bereithaltungskosten auf 15,00 € pro Platz und Tag für notwendig halten. In Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklungen (+34%) und der Anhebung der vom Freistaat festgelegten landesdurchschnittlichen Kostensätze für Heimunterbringung um mehr als 60% halten wir die Erhöhung für angemessen.
Die belegten Heimplätze sind zuletzt rückläufig. In den Schuljahren 2017/18 bis 2021/22 lag die Zahl der betroffenen Schüler zwischen 361 und 431, im Schuljahr 2022/23 brach die Zahl auf 296 Schüler ein. Es wird aber für die nächsten Jahre wieder mit einem Anstieg der not-wendigen Plätze gerechnet.
Die Nutzung der Schülerwohnheime ist alternativlos, da für die Unterbringung Minderjähriger hohe Anforderungen an sozialpädagogische Betreuung vor Ort gestellt werden.
2. Finanzierung: Der erhöhte Kostensatz für die Bereithaltungskosten ist bei den Haushaltsplanungen 2024 bereits entsprechend berücksichtigt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden vorbehaltlich eines rechtskräftigen Haushaltsplans für die nächsten Jahre im Verwaltungshaushalt in entsprechender Höhe eingeplant.
Die Kosten sind nach Art. 8 Abs. 4 i.V.m. Art 10 Abs. 4 BaySchFG kostenersatzfähig und werden voll auf die kommunalen Körperschaften in deren Bereich sich der Ausbildungsbetrieb des Schülers befindet, umgelegt.
Der Ausschuss für Bildung empfiehlt / der Stadtrat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, zur Unterbringung von Berufsschülerinnen und –schülern in Wohnheimen, Vereinbarungen zur Kostenübernahme mit den Trägern zu schließen.
Anlagen:
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