Vorlage - VO/23/20605/RV  

 
 
Betreff: Defizitausgleich für die freien Träger der Mittagsbetreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referentin für Bildung Dr. Kellner-Mayrhofer
Federführend:Referat für Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung Vorberatung
07.11.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Im Jahr 2010 wurde zwischen Stadt und BRK ein Vertrag zur Übernahme von Mittagsbetreuungen an Grundschulen geschlossen.
Das BRK sieht sich aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen nicht in der Lage, die Mittagsbetreuungen unter den bisherigen Rahmenbedingungen fortzusetzen. Auch die anderen freien Träger haben hier deutlichen Korrekturbedarf angezeigt.
 

In der Stadt Regensburg wurden im Schuljahr 2022/23 ca. 2.181 Kinder (von insgesamt 4.259 Grundschulkindern an öffentlichen Schulen) in außerschulischen Angeboten nach Unterrichtsende betreut (Hort und Mittagsbetreuung). 1.080 Kinder (davon 491 in der verlängerten Mittagsbetreuung) gingen in eine Mittagsbetreuung. Davon wurden wiederum 431 Kinder in einem städtischen Angebot und 649 Kinder in einem Angebot von freien Trägern betreut.
Gerade mit Blick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, bei dem die Mittagsbetreuung nach derzeitigem Stand in der langen Form als rechtsansprucherfüllend gilt, leisten die freien Träger eine unabdingliche Arbeit für die Kommunen, indem sie die Kinder, die nicht in den Horten oder schulischen Ganztagsangeboten unterkommen, auffangen und pädagogisch betreuen.

Die freien Träger haben mit den derzeitigen Kostensteigerungen gerade im Personalkostenbereich (u.a. durch die Erhöhung des Mindestlohns, Tariferhöhungen etc.) zu kämpfen. Zudem müssen auch die Träger pädagogisches Personal finden und langfristig binden und das funktioniert nur über gerechte Entlohnung.

 

Die Mittagsbetreuungen finanzieren sich grundsätzlich durch folgende Einnahmen:

  • rderung durch den Freistaat Bayern:
    ab dem Schuljahr 2023/24:
    • Kurze Gruppen bis 14 Uhr werden mit 4.200 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst (bisher rund 3.300 Euro)
    • Die verlängerte Mittagsbetreuung bis mind. 15:30 Uhr wird mit 9.000 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst (bisher 7.000 Euro)
    • Die verlängerte Mittagsbetreuung bis mind. 16 Uhr wird mit 12.000 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst (bisher 9.000 Euro)
       
  • Elternbeiträge: Besuchsgebühren pro Monat (städtische Gebührensatzung Stand September 2023)
    bei 1 - 2 Tagen in der Woche bis 13.30 Uhr: 18,50 Euro

bei 3 - 5 Tagen in der Woche bis 13.30 Uhr: 39,00 Euro

bei 1 - 2 Tagen in der Woche bis 14.00 Uhr: 24,50 Euro

bei 3 - 5 Tagen in der Woche bis 14.00 Uhr: 54,00 Euro

bei 1 - 2 Tagen in der Woche bis 17.00 Uhr: 35,00 Euro

bei 3 - 5 Tagen in der Woche bis 17.00 Uhr: 75,00 Euro
 

 

Der Freistaat hat seine Fördersummen für die Mittagsbetreuung um rund 25% erhöht, doch das reicht bei weitem nicht aus.
 

Eine kommunale Mitfinanzierungspauschale, wie für den offenen und gebundenen Ganztag, ist für die Mittagsbetreuungen nicht verbindlich festgelegt.

Im Rahmen des Defizitausgleichs übernimmt die Stadt auch die Sachkosten, soweit nicht durch Elternbeiträge/staatliche Zuschüsse gedeckt. Diese werden in die künftige Fördersumme mit angerechnet.

 

Des Weiteren können die Träger ihre Elternbeiträge derzeit noch nicht erhöhen, da sie an die Beiträge der städtischen Mittagsbetreuung gebunden sind. Eine Erhöhung der seit 2004 unveränderten Besuchsgebühren ist auch für städtische Mittagsbetreuungen leider unumgänglich und wird dem Plenum in Kürze zur Entscheidung vorgelegt. Dennoch wird auch eine angemessene Erhöhung der Gebühren keinen wirtschaftlichen Betrieb von Mittagsbetreuung für die freien Träger ermöglichen.
 

Damit die freien Träger ihre Angebote nicht reduzieren oder ganz einstellen müssen und somit weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Kinderbetreuung nach der Schule und zur Erfüllung des kommenden Rechtsanspruchs leisten können, bedarf es einer finanziellen Unterstützung durch die Kommune.

 

Analog des Defizitausgleichs bei Kindertagesstätten soll auch den freien Trägern der Mittagsbetreuung an Grundschulen ein Defizitausgleich gewährt werden.

Vorgesehen ist ein Defizitausgleich, der sich an der o.g. Fördersumme des Freistaats für die Mittagsbetreuung orientiert. Ein Zuschuss von max. 15% der doppelten Fördersumme liegt bei 3.600 Euro pro langer Gruppe bis 16 Uhr, bei 2.700 Euro pro verlängerter Gruppe bis 15 Uhr und bei 1.206 Euro pro kurzer Gruppe.
 

Andere Kommunen übernehmen auch den Defizitausgleich für freie Träger der Mittagsbetreuung. Beispielsweise die Landhauptstadt München, die die Mittagsbetreuung mit durchschnittlich ca. 8.400 Euro pro Gruppe pro Jahr bezuschusst.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maximalbetrag bei einem Defizitausgleich von 15% der doppelten Fördersumme des Freistaats ausgehend von den Zahlen des letzten Schuljahres (kurze und lange Gruppen):

 

27 kurze Gruppen: 1.206 € x 27 Gruppen = 32.562 €
 

22 lange Gruppen: 3.600 € x 22 Gruppen = 79.200 €
 

Gesamtsumme: 111.762 Euro

 

Bis zum Eintritt des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Regensburg.

 

Im Jahr 2024 erfolgt die Finanzierung aus der Budgetrücklage von R V.


Die Träger dürfen keinerlei Gewinn mit der Förderung machen, es wird lediglich das Defizit ausgeglichen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

 

 

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Gewährung eines kommunalen Defizitausgleichs in Höhe von max. 15% der doppelten Förderung des Freistaats für die freien Träger der Mittagsbetreuung (BRK, Schulverein St. Nikola und Schulverein Sallern) als freiwillige Leistung der Stadt Regensburg

 

 


Anlagen: Klimavorbehalt Defizitausgleich freie Träger

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klimavorbehalt-Defizitausgleich freie Träger Mittagsbetreuung (1947 KB)