Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen wären aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 6 und 7 vorzuberaten:
Einzelplan 6 (Bau- und Wohnungswesen, Verkehr): UA 6152/01 bis UA 6200/05, UA 6300/01 bis UA 6370/08, UA 6408/11 bis UA 6900/16 sowie Einzelplan 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung): UA 7000/09, UA 7009/09 bis UA 7025/88, UA 7701/00 bis UA 7701/12, UA 7916/12 und UA 7916/88 sowie UA 7920/00 bis UA 7920/13
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2023 bis 2027, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), der Aufstellung der o.g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.
Anlage Investitionsprogramm 2023 bis 2027 (- Auszug aus dem Verwaltungsentwurf -)
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2023 bis 2027
UA 6152/01 bis UA 6200/05, UA 6300/01 bis UA 6370/08, UA 6408/11 bis UA 6900/16 sowie
UA 7000/09, UA 7009/09 bis UA 7025/88, UA 7701/00 bis UA 7701/12, UA 7916/12 und UA 7916/88 sowie UA 7920/00 bis UA 7920/13
enthaltenen Maßnahmen in das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 aufzunehmen.
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