Vorlage - VO/23/20622/RVI  

 
 
Betreff: Investitionsprogramm 2023 bis 2027
Vorberatung der Teile des Investitionsprogrammes, für die der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen fachlich zuständig ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferent Plajer
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Planungs- und Baureferat   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
09.11.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

 

Vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen wären aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 6 und 7 vorzuberaten:

 

Einzelplan 6 (Bau- und Wohnungswesen, Verkehr):

UA 6152/01 bis UA 6200/05, UA 6300/01 bis UA 6370/08,

UA 6408/11 bis UA 6900/16

sowie

Einzelplan 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung):

UA 7000/09, UA 7009/09 bis UA 7025/88, UA 7701/00 bis UA 7701/12,

UA 7916/12 und UA 7916/88 sowie UA 7920/00 bis UA 7920/13

 

 

Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2023 bis 2027, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), der Aufstellung der o.g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.

 

 

Anlage

Investitionsprogramm 2023 bis 2027

 (- Auszug aus dem Verwaltungsentwurf -)

 

 


 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2023 bis 2027

  • im Einzelplan 6 (Bau- und Wohnungswesen, Verkehr) -

UA 6152/01 bis UA 6200/05, UA 6300/01 bis UA 6370/08,

UA 6408/11 bis UA 6900/16

sowie

  • im Einzelplan 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung) -

UA 7000/09, UA 7009/09 bis UA 7025/88, UA 7701/00 bis UA 7701/12,

UA 7916/12 und UA 7916/88 sowie UA 7920/00 bis UA 7920/13

 

enthaltenen Maßnahmen in das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 INVESTITIONSPROGRAMM_2023-2027_Entwurf_Auszug-AfSVW (2528 KB)