Vorlage - VO/23/20628/57  

 
 
Betreff: Regensburger Wohltätigkeitsstiftung; Haushaltsplan 2024 mit Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
15.11.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Der Haushaltsplan 2024 der von der Stadt Regensburg verwalteten Regensburger Wohltätigkeitsstiftung schließt wie folgt ab:

 

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen 99.200 Euro

Ausgaben 99.200 Euro

 

Vermögenshaushalt

Einnahmen 66.050 Euro

Ausgaben 66.050 Euro

 

 

2. Finanzplan

 

Nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i.V.m. Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik ist der Haushaltswirtschaft der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2023 bis 2027.

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um den Stiftungszweck zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich der Stiftungszweck mit der Leistungsfähigkeit der Stiftung verwirklichen lässt.

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus:

 

 

2024

2025

2026

2027

 

Euro

Euro

Euro

Euro

Verwaltungshaushalt

99.200

98.400

90.900

90.900

Vermögenshaushalt

66.050

70.750

63.250

63.250

Gesamthaushalt

165.250

169.150

154.150

154.150

(ggf. Abweichungen durch Rundungen)

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Haushaltsplan 2024 der von der Stadt Regensburg verwalteten Regensburger Wohltätigkeitsstiftung wird mit den im Entwurf vom 15.10.2023 genannten Beträgen festgestellt.

 

  1. Dem Finanzplan 2023 – 2027 mit den im Entwurf vom 15.10.2023 genannten Beträgen wird zugestimmt.

 

 


Anlagen:

 

Haushaltsplan der von der Stadt Regensburg verwalteten Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2024 mit Finanzplan 2023 bis 2027

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan 2024-RWO (694 KB)