Sachverhalt:
1. Der Haushaltsplan 2024 der von der Stadt Regensburg verwalteten Regensburger Wohltätigkeitsstiftung schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt Einnahmen 99.200 Euro Ausgaben 99.200 Euro
Vermögenshaushalt Einnahmen 66.050 Euro Ausgaben 66.050 Euro
2. Finanzplan
Nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i.V.m. Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik ist der Haushaltswirtschaft der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2023 bis 2027.
Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um den Stiftungszweck zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich der Stiftungszweck mit der Leistungsfähigkeit der Stiftung verwirklichen lässt.
Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus:
(ggf. Abweichungen durch Rundungen)
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
Haushaltsplan der von der Stadt Regensburg verwalteten Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2024 mit Finanzplan 2023 bis 2027
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