Vorlage - VO/23/20630/57  

 
 
Betreff: Hildegard Schmalzl Musikstiftung; Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024;
Haushaltsplan 2024 mit Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
15.11.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Der Haushaltsplan 2024 der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung schließt wie folgt ab:

 

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen 129.350 Euro

Ausgaben 129.350 Euro

 

Vermögenshaushalt

Einnahmen 42.750 Euro

Ausgaben 42.750 Euro

 

 

2. Finanzplan

 

Gem. § 6 der Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i.V.m. Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushalts-verordnung - Kameralistik ist der Haushaltswirtschaft der Hildegard Schmalzl Musikstiftung eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2023 bis 2027.

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um den Stiftungszweck zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich der Stiftungszweck mit der Leistungsfähigkeit der Stiftung verwirklichen lässt.

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus:

 

 

2024

2025

2026

2027

 

Euro

Euro

Euro

Euro

Verwaltungshaushalt

129.350

131.350

132.750

132.750

Vermögenshaushalt

42.750

47.600

49.250

45.550

Gesamthaushalt

172.100

178.950

182.000

178.300

 (ggf. Abweichungen durch Rundungen)

 

 

3. Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre vorzeitig im laufenden Haushaltsjahr einzugehen.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Haushaltsplan 2024 der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung wird mit den im Entwurf vom 15.10.2023 genannten Beträgen festgestellt.

 

  1. Dem Finanzplan 2023 – 2027 mit den im Entwurf vom 15.10.2023 genannten Beträgen wird zugestimmt.

 

3. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.

 

4. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.

 

 

 


Anlagen:

 

Haushaltssatzung der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2024

 

Haushaltsplan der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2024 mit Finanzplan 2023 bis 2027

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung 2024-HSM (87 KB)    
Anlage 2 2 Haushaltsplan 2024-HSM (681 KB)