Vorlage - VO/23/20632/57  

 
 
Betreff: Katholische Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Stiftung Dr. Wunderle-Auer; Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024;
Haushaltsplan 2024 mit Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
15.11.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

  1. Der Haushaltsplan 2024 der von der Stadt Regensburg verwalteten Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Stiftung Dr. Wunderle-Auer schließt wie folgt ab:

 

 Verwaltungshaushalt

 Einnahmen              2.009.550,00 Euro

 Ausgaben              2.009.550,00 Euro

 

 Vermögenshaushalt

 Einnahmen              2.134.800,00 Euro

 Ausgaben              2.134.800,00 Euro

 

 

2. Finanzplan

 

Nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i.V.m. Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik ist der Haushaltswirtschaft der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Stiftung Dr. Wunderle-Auer eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2023 bis 2027.

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um den Stiftungszweck zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich der Stiftungszweck mit der Leistungsfähigkeit der Stiftung verwirklichen lässt.

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus:

 

 

2024

2025

2026

2027

 

Euro

Euro

Euro

Euro

Verwaltungshaushalt

2.009.550

1.773.750

1.593.300

1.572.650

Vermögenshaushalt

2.134.800

3.632.600

1.381.650

1.184.250

Gesamthaushalt

4.144.350

5.406.350

2.974.950

2.756.900

(ggf. Abweichungen durch Rundungen)

 

 

 

3. Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre vorzeitig im laufenden Haushaltsjahr einzugehen.

 

 

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Haushaltsplan 2024 der von der Stadt Regensburg verwalteten Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Stiftung Dr. Wunderle-Auer wird mit den im Entwurf vom 26.10.2023 genannten Beträgen festgestellt.

 

  1. Dem Finanzplan 2023 – 2027 mit den im Entwurf vom 26.10.2023 genannten Beträgen wird zugestimmt.

 

3. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf der Haushaltssatzung der von der Stadt Regensburg verwalteten Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Stiftung Dr. Wunderle-Auer für das Haushaltsjahr 2024

 

Anlage 2 Haushaltsplan der von der Stadt Regensburg verwalteten Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Stiftung Dr. Wunderle-Auer für das Haushaltsjahr 2024 mit Finanzplan 2023 bis 2027

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung 2024-KBS-Entwurf (86 KB)    
Anlage 2 2 Haushaltsplan 2024-KBS (801 KB)