Vorlage - VO/07/2103/065  

 
 
Betreff: Ersatzbeschaffung eines Hubsteigers (Trägerfahrzeug und Arbeitsbühne) für die Straßenbeleuchtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
08.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Für die Straßenbeleuchtung ist die Ersatzbeschaffung eines Trägerfahrzeuges mit Hubarbeitsbühne beabsichtigt. Der Hubsteiger ist täglich im Einsatz und wird zum Lampenwechsel und zu Arbeiten in der Altstadt eingesetzt. Das Nachfolgemodell muss sehr kompakt und wendig sein, um den Anforderungen zum Einsatz in der Altstadt zu genügen.

 

Der im Jahre 1988 angeschaffte Ruthmann-Steiger mit dem amtlichen Kennzeichen R-2447 ist am Ende seiner Nutzungsdauer angelangt. Durch den permanenten Einsatz ist der Hubsteiger mit einer Laufleistung von 261.000 km stark verbraucht und wird zunehmend reparaturanfällig, so dass längere Werkstattaufenthalte bereits eingetreten sind bzw. in Folge verstärkt zu erwarten sind.

 

Die hohen Kosten für die Reparatur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung nicht tragbar und sollten deshalb vermieden werden. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) gibt dazu als Einsatzdauer für Fahrzeuge mit starker Auslastung einen Richtwert von 10 Jahren vor. Dieser Richtwert ist bei weitem überschritten.

 

Durch eine rechtzeitige Ersatzbeschaffung ergeben sich folgende Vorteile:

 

-           eine kostspielige Reparatur am Hubsteiger kann unterbleiben

 

-           die zweijährige Garantiezeit bei Nutzfahrzeugen trägt wesentlich zur Senkung der Unterhaltskosten bei

 

-           der neue Hubsteiger ist in der Regel wartungsfreundlicher, so dass werkstattbedingte Ausfallzeiten reduziert werden

 

-           die verbesserte Motorentechnik von Neufahrzeugen hilft außerdem den Kraftstoffverbrauch zu verringern und die Feinstaubbelastung zu reduzieren.

 

Die Beschaffung des Hubsteigers stellt zudem sicher, dass die Leitstungs- und Einsatzbereitschaft aufrechterhalten wird und die übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen werden können.

 

Die Anschaffungskosten für den neuen Hubsteiger einschließlich Trägerfahrzeug betragen voraussichtlich 110.000,- €.

 

Im Haushaltsplan 2007 sind die Mittel in Höhe von 110.000,- € für eine Ersatzbeschaffung bei Haushaltsstelle 1.6710.9367 eingeplant.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Ersatzbeschaffung eines Hubsteigers (Trägerfahrzeug und Arbeitsbühne) für die Straßenbeleuchtung wird beschlossen.