Sachverhalt: Für die Straßenbeleuchtung ist die Ersatzbeschaffung eines
Trägerfahrzeuges mit Hubarbeitsbühne beabsichtigt. Der Hubsteiger ist täglich
im Einsatz und wird zum Lampenwechsel und zu Arbeiten in der Altstadt
eingesetzt. Das Nachfolgemodell muss sehr kompakt und wendig sein, um den
Anforderungen zum Einsatz in der Altstadt zu genügen. Der im Jahre 1988 angeschaffte Ruthmann-Steiger mit dem
amtlichen Kennzeichen R-2447 ist am Ende seiner Nutzungsdauer angelangt. Durch
den permanenten Einsatz ist der Hubsteiger mit einer Laufleistung von 261.000
km stark verbraucht und wird zunehmend reparaturanfällig, so dass längere
Werkstattaufenthalte bereits eingetreten sind bzw. in Folge verstärkt zu
erwarten sind. Die hohen Kosten für die Reparatur von Altfahrzeugen sind im
Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung
nicht tragbar und sollten deshalb vermieden werden. Die Kommunale
Gemeinschaftsstelle (KGSt) gibt dazu als Einsatzdauer für Fahrzeuge mit starker
Auslastung einen Richtwert von 10 Jahren vor. Dieser Richtwert ist bei weitem
überschritten. Durch eine rechtzeitige Ersatzbeschaffung ergeben sich
folgende Vorteile: - eine
kostspielige Reparatur am Hubsteiger kann unterbleiben - die zweijährige Garantiezeit bei
Nutzfahrzeugen trägt wesentlich zur Senkung der Unterhaltskosten bei - der neue Hubsteiger ist in der Regel
wartungsfreundlicher, so dass werkstattbedingte Ausfallzeiten reduziert werden - die verbesserte Motorentechnik von
Neufahrzeugen hilft außerdem den Kraftstoffverbrauch zu verringern und die
Feinstaubbelastung zu reduzieren. Die Beschaffung des Hubsteigers stellt zudem sicher, dass
die Leitstungs- und Einsatzbereitschaft aufrechterhalten wird und die
übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen werden können. Die Anschaffungskosten für den neuen Hubsteiger einschließlich
Trägerfahrzeug betragen voraussichtlich 110.000,- €. Im Haushaltsplan 2007 sind die Mittel in Höhe von 110.000,-
€ für eine Ersatzbeschaffung bei Haushaltsstelle 1.6710.9367 eingeplant. Der
Ausschuss beschließt: Die
Ersatzbeschaffung eines Hubsteigers (Trägerfahrzeug und Arbeitsbühne) für die
Straßenbeleuchtung wird beschlossen. |
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