Vorlage - VO/23/20671/61  

 
 
Betreff: Aktualisierung Rahmenkonzept Regensburg Ost

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferent Plajer
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
05.12.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Ausgangssituation

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 30.04.2019 das Rahmenkonzept Regensburg Ost als Grundlage für nachfolgende städtebauliche Planungen und bauplanungsrechtlichen Verfahren beschlossen.

 

 

Notwendigkeit des Rahmenkonzepts Regensburg Ost

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Regensburg wurde am 31.01.1983 aufgestellt. Mit Beschluss vom 15.09.2009 entschied der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen den Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet neu fortzuschreiben, da der Planungshorizont des FNP schon deutlich überschritten war und sich zahlreiche gesetzliche Grundlagen sowie die Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung verändert hatten.

In Verbindung mit dem Beschluss „Nachverdichtungs- und Umnutzungspotentiale für Wohnungsbau im Stadtgebiet Regensburg“, der vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 19.01.2016 (VO/15/11588/66) beschlossen wurde, informierte die Verwaltung, dass „r die Wohnungsbauoffensive ein verstärkter Personaleinsatz notwendig ist und deshalb die Arbeiten zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans unterbrochen werden.“

 

Damit fehlt der verbindlichen Bauleitplanung eine, den geänderten Rahmenbedingungen angepasste Grundlage für die Schaffung von Baurecht sowie bei der planerischen Umsetzung der grundsätzlichen Ziele der Stadtentwicklung: Der Regensburger Osten soll als Gewerbe- und Industriestandort unter Würdigung der Bedürfnisse der dort ansässigen Unternehmen und zukünftigen gewerblichen und industriellen Ansiedlungen, aber auch der lokalen Wohnbevölkerung im Umfeld weiterentwickelt werden. Ebenso gilt es, die Belange des Natur- und Artenschutzes zu berücksichtigen.

 

Zwischenzeitlich wurden in 2021 (VO/21/18066/61) und 2023 (VO/23/20276/61) weitere Beschlüsse zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes verabschiedet.

 

 

Übergeordnete Ziele des Rahmenkonzepts Regensburg Ost

 

-        Entwicklung eines Gesamtkonzepts, in dem ein gerechter Ausgleich zwischen den Belangen der Wirtschaft, der Wohnbevölkerung sowie des Umwelt-, Natur und Artenschutzes erreicht wird.

-        Integration des Nutzungs-, Verkehrs- und Grünkonzepts in ein Gesamtkonzept.

-        Stärkung des Stadtostens als Gewerbe- und Industriestandort

-        Entwicklung eines leistungsfähigen Verkehrssystems mit Entlastung von Irl.

-        Schutz von bestehenden und Schaffung von neuen wertvollen Ökoflächen.

-        Langfristige Planungssicherheit von Landwirtschaftsflächen.

-        Berücksichtigung klimawirksamer Faktoren.

-        Verteilung von Gewerbe-Lärmkontingenten.

 

 

Konkrete Ziele für die Erweiterung östlich der Gewerbeflächen im Bereich der Siemensstraße

 

Schwerpunktmäßig soll die geplante gewerbliche Erweiterung im östlichen Anschluss an die bereits bestehenden Gewerbegebiete im Bereich der Siemensstraße fortgeführt werden; im Wesentlichen hin bis zur geplanten Hafenspange. In dieser Lage können die dort geplanten Gewerbeflächen durch den Ausbau bereits vorhandener Infrastruktur (z.B. Verlängerung der Maxhüttenstraße, Ausbau der Kremser Straße) mit Anschluss an die Hafenspange gut erschlossen werden. Außerdem kann durch die Zusammenlegung alter und neuer Gewerbeflächen der Lärmkonflikt zwischen emittierenden Betrieben und den schutzbedürftigen Nutzungen, insbesondere im Ortsteil Irl, z.B. durch größere Schutzkorridore, besser gelöst werden.“

 

 

 

Aktualisierung des Rahmenkonzeptes aufgrund der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 290, Energieareal Regensburg Ost

 

Die Ziele des Rahmenkonzeptes Regensburg Ost haben grundsätzlich weiter Bestand und werden weiterverfolgt.

Aufgrund der dringend notwendigen Energiewende, die durch einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien geprägt sein wird und die die bereits ansässigen Unternehmen aber auch zukünftige Ansiedlungen stark herausfordern wird, werden die langfristigen Ziele des Rahmenkonzeptes durch kurz- und mittelfristige Ziele aktualisiert.

 

Der künftige Bebauungsplan Nr. 290, Energieareal Regensburg Ost liegt im Geltungsbereich des Rahmenkonzepts Regensburg Ost. In unmittelbarem Anschluss an die Teststrecke im Regensburger Osten sollen auf städtischen Flächen, die einem Vorhabenträger vermietet werden sollen, großflächige Photovoltaikanlagen entstehen. Diese werden mit einer Energiezentrale verbunden, in der gegebenenfalls auch mittels Elektrolyse Wasserstoff produziert werden kann. Die regenerativ erzeugten Energieträger sollen dann den angrenzenden gewerblichen und industriellen Unternehmen zur Weiternutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Bebauungsplan soll als Art der baulichen Nutzung ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien Sonnenenergie“ (gemäß § 11 BauNVO) festsetzen und als Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 Baugesetzbuch entwickelt werden, um zügiges Baurecht durch Konzentration auf ein konkretes Vorhaben „PV-Anlage plus Energiezentrale“ zu erreichen.

Parallel ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

 

 

Trotz der Änderung des Flächennutzungsplanes (GE in SO) sowie der künftigen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan (SO) stehen die Planungen den Darstellungen des Rahmenkonzepts Regensburg Ost (GE) sowie den übergeordneten Zielen der Stadtentwicklung (s.o.) nicht entgegen. Im Gegenteil: Durch die jetzigen Planungen wird das Rahmenkonzept Regensburg Ost kurz- und mittelfristig ergänzt und an die aktuellen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst. An dieser Stelle ist zudem auf die jüngste Novellierung der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die am 7. Juli 2023 in Kraft getreten ist, zu verweisen. Hiernach sind nun auch in Gewerbegebieten und Industriegebieten Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie allgemein zulässig. Eine entsprechende Begründung, weshalb die Darstellung und Festsetzung eines Sondergebietes empfohlen wird, erfolgt in den jeweiligen Beschlüssen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes.

Langfristig nnen neuere Entwicklungen, Bedarfe, Rahmenbedingungen aufgegriffen und durch dann durchzuführende Bauleitplanverfahren gesteuert werden.

 

 

Die Planungen werden auf Flächen durchgeführt, die bereits im städtischen Eigentum sind und einem Vorhabenträger vermietet werden sollen. Diese Flächen liegen nicht im Geltungsbereich der bestehenden Vorkaufssatzung.

Zudem behalten die Ziele des Rahmenkonzeptes sowie die übergeordneten Ziele der Stadtentwicklung weiterhin ihre Gültigkeit. Diese können auf den anderen Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Rahmenkonzeptes weiter umgesetzt werden.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1_Teilgebiet 1+2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-12-05_Rahmenkonzept RGBG-Ost_Teilgebiet 1+2_ (2452 KB)