Vorlage - VO/23/20685/65  

 
 
Betreff: Umgestaltung nördliches Bahnhofsumfeld
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferent Plajer
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
05.12.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
14.12.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Allgemeines:

Das Konzept zur vorübergehenden Neugestaltung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes wurde am 18.07.2023 (vgl. VO/23/20279/61) beschlossen.

 

Der gesamte zentrale Bahnhofsvorplatz soll weiterhin vorrangig dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten bleiben. Allerdings wird zukünftig der von Westen kommende Linienbusverkehr in Richtung I-ZOB über den Bahnhofsplatz geleitet. Der Busverkehr muss sich dort aufgrund der verkehrsrechtlichen Änderung am gesamten Bahnhofsvorplatz (gemeinsamer Geh- und Radweg – Busse frei) den Verkehrsarten des Fuß und Radverkehrs unterordnen.

 

Ziel ist, die Fokussierung der Fläche auf die Hauptnutzer – Fußgänger und Radfahrer – zu betonen und die Nord-Süd-Achse als Hauptrelation zu stärken. Dies geschieht durch eine Neustrukturierung der Oberflächen:

Die Hauptströme der Fußgänger (Richtung Allee sowie I-ZOB) und die daraus resultierende Trichterform werden stadträumlich in der Oberflächenplanung aufgenommen und es entsteht eine barrierefreie Verbindung in Richtung Alleengürtel sowie zur Maximilianstraße/ Interims-ZOB.

Das vor dem Bahnhofshauptportal verlegte Mosaiksteinpflaster wird entsprechend symmetrisch ergänzt oder aber großflächig auf Kosten der Deutschen Bahn erneuert bzw. durch ein hochwertiges mit der Stadt Regensburg abgestimmtes Betonsteinpflaster ersetzt.

Durch die höhenmäßige Anpassung der augenblicklich noch mit Hochborden abgeteilten Verkehrsflächen wird eine ebene Platzfläche geschaffen, wodurch ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen werden kann, welcher auch für den Linienbusverkehr freigegeben wird.

 

Ferner entstehen zwei zusätzliche Flächen für Fahrradabstellanlagen (westlich und östlich am Bahnhofsvorplatz), die ca. 230 zusätzliche Fahrradstellplätze ermöglichen.

Die MIV-Erschließung des Bahnhofs bleibt wie im Bestand von Ost und West, jeweils mit Wende-und Parkmöglichkeiten, erhalten. Auf der Westseite wird zusätzlich eine neue und gesonderte Kiss&Ride-Zone für Bahnkunden (Hol- und Bringverkehr) ausgebildet.

 

Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können lediglich Angleichungsarbeiten und die unbedingt notwendigen baulichen Maßnahmen durchgeführt werden. So wird aufgrund des engen Kostenrahmens auf das aufhellen der Asphaltfläche per Kugelstrahlverfahren verzichtet sowie auf die kunstharzbeschichtete Fläche westlich des Eingangsbereiches des Hauptbahnhofs. Stattdessen wird hier ein versickerungsfähiges Pflaster eingebaut werden. Aufgrund dieser Maßnahmen können rund 42.000 € brutto eingespart werden.

 

Verfahren:

Die Flächen, welche sich im Eigentum der Stadt Regensburg befinden, sind gewidmet.

Für die Umsetzung der städtischen baulichen Maßnahmen auf den im Eigentum der Deutschen Bahn befindlichen Grundstücksteilflächen soll ein unentgeltlicher Gestattungsvertrag zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt Regensburg geschlossen werden. Darin sollen u.a. auch Rechte und Pflichten, wie z.B. die Verkehrssicherung und der Unterhalt der einzelnen Teilflächen zwischen den Vertragspartnern geregelt werden.

 

Grunderwerb:

Die für die vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlichen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Regensburg bzw. im Eigentum der Deutschen Bahn AG.

Bezüglich der gegenseitigen Pflichten und Lasten wird zwischen den beiden Beteiligten ein Gestattungsvertrag (siehe oben) geschlossen.

Somit ist kein Grunderwerb erforderlich.

 

Bauabwicklung:

Die Maßnahme soll in 2024 durchgeführt werden.

 

Kosten Straßenneubau:

Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahme betragen insgesamt 870.000,- €.

Dabei entfallen 750.000,- € auf die Umgestaltung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes und 120.000 € für die Errichtung der ca. 230 Fahrradstellplätze.

 

Finanzierung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Umbau des nördlichen Bahnhofsvorplatzes sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2023 bis 2027 im UA 6440/00 auf der Haushaltsstelle 1.6440.9500 in Höhe von 750.000,- € sowie im UA 6368/99 auf der Haushaltsstelle 1.6368.9500 berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2022 – 2026 ist die Maßnahme grundsätzlich veranschlagt.

 

 Die Fördermöglichkeiten werden noch geprüft.

 


Der Ausschuss beschließt:

Die Umgestaltung des nördlichen Bahnhofvorplatzes wird nach Maßgabe des Sachverhalts und der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen.

 


Anlagen:

Anlage 1 Lageplan nördlicher Bahnhofsvorplatz

Anlage 2 Legende zum Lageplan

Anlage 3 Klimavorbehalt Stufe 3

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_23_20685_65_Lageplan_M-Beschluss_Z (892 KB)    
Anlage 3 2 Legende zu Anlagen (136 KB)    
Anlage 2 3 VO_23_20685_65_formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt_ (1948 KB)