Vorlage - VO/07/2116/065  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 15 Keilberg - Tegernheimer Schluchtweg - Steinäckerweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
08.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:                   1 x Lageplan vom 17.01.2007

                                    1 x Straßenquerschnitt vom 17.01.2007

 

Zur weiteren Erschließung des Baugebietes Keilberg ist ab dem 2. Quartal 2007 der Ausbau des Tegernheimer Schluchtweges und des Steinäckerweges vorgesehen.

 

Grundlage der Straßenplanung ist der seit 26.01.1987 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15 – Keilberg.

 

Der Tegernheimer Schluchtweg verläuft momentan im Westen von der Straße Talblick bis zur Stadtgrenze. Der Steinäckerweg zweigt auf halber Länge vom Tegernheimer Schluchtweg in Richtung Norden ab.

 

Der Straßenausbau des Tegernheimer Schluchtweges vom Talblick bis zur Bebauungs­plangrenze erfolgt auf einer Länge von ca.170 m. Der Steinäckerweg wird auf einer Länge von ca.100 m ausgebaut.

 

Beide Straßen werden verkehrsberuhigt als Mischverkehrsflächen hergestellt. Die Gesamtbreite der Straßen beträgt rd. 6,50 m. Dabei ist der Fahrbahnbereich der Straße rd. 4,50 m und der Park- und Grünstreifen rd. 2,00 m.

 

Die Fahrbahn und Parkierungsstreifen des Tegernheimer Schluchtweges und des Steinäckerweges werden asphaltiert. Die Fahrbahn wird gemäß RSTO 01 mit Bauklasse V hergestellt. Zwischen Fahrbahn und Parkierungsstreifen wird eine 5-zeilige Granitkleinstein­pflasterrinne angeordnet.

 

Im Bereich des Parkierungsstreifens sieht der Bebauungsplan einzelne Bauminseln vor. Eine adäquate Beleuchtung wird eingerichtet.

 

Der Straßenausbau erfolgt in 2 Phasen, wobei zunächst nur der Straßenunterbau mit Tragschicht hergestellt wird. Der Straßenendausbau erfolgt in einer 2-ten Bauphase nach Fertigstellung der Bebauung.

 

Die Flächenbereitstellung für den Straßenausbau erfolgt im Rahmen des Umlegungsverfahrens.

 

Die Straßenausbaukosten belaufen sich auf 215.000,00 €. Für den Ausbau fallen für die Anlieger Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch an.

 

Die erforderlichen Mittel stehen bei der Haushaltsstelle 1.6322.9502 zur Verfügung.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Tegernheimer Schluchtweg und Steinäckerweg im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15 sind gemäß dem Bericht und nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel auszubauen.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DIN A3 _LP (1499 KB)    
Anlage 2 2 DIN A4 STQSCHL (305 KB)