Vorlage - VO/23/20766/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Firma Sometal GmbH, Zweigniederlassung Regensburg, Äußere Wiener Str. 24 (wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von Eisen- und Nichteisenschrotten durch Kapazitätserweiterung und Inbetriebnahme einer Baggerschere zur Behandlung der Schrotte)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz
24.01.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

Mit Schreiben vom 04.08.2023 beantragte die Prof. Dr. – Ing. Uwe Görisch GmbH für die Firma Sometal GmbH, Zweigniederlassung Regensburg, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bereits bestehenden Anlage zur zeitweiligen Lagerung und zum Umschlag von Eisen- und Nichteisenschrotten auf dem Grundstück Äußere Wiener Straße 24 in Regensburg. Mit Bescheid der Stadt Regensburg vom 18.03.2022, Az. 31.1/Gr/Äußere Wiener Str.24, wurde für diesen Standort bereits die immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren für die Sammlung, Zwischenlagerung und den Umschlag von Schrotten ohne Anhaftungen erteilt, die als nicht gefährliche Abfälle eingestuft sind. Diese werden überwiegend per LKW angeliefert und dann per Bahn, Schiff oder LKW wieder abtransportiert. Die Anlieferung per Bahn oder Schiff (z. B. Leichtermengen) ist ebenfalls möglich. Die Schrotte werden in der Halle oder auf der bereits bestehenden befestigten Freilagerfläche gelagert. 

 

Mit der beantragten Änderung soll die Freilagerfläche von bisher 992 m² auf insgesamt

2.162 m² erweitert und die zulässige Gesamtlagerkapazität auf 6.000 t erhöht werden. Die Umschlagsmenge soll von 70.000 t auf 90.000 t pro Jahr steigen. Außerdem sollen nun lange Schrottteile mittels einer Baggeranbauschere auf Transportmaß zerkleinert und nach Schrottqualität sortiert bzw. Nicht-Metall-Verbindungen aussortiert werden. Die Betriebszeit der Anlage ist unverändert an den Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr. Die Umsetzung der Änderung auf dem bestehenden Betriebsgelände soll unmittelbar nach Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erfolgen.

 

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gemäß § 16 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungspflichtig. Der Genehmigungsumfang beinhaltet die bereits genehmigte Anlage zum Umschlag von nicht gefährlichen Abfällen, mit einer Kapazität von 100 Tonnen oder mehr je Tag, die unter die Nummer 8.15.3 des Anhang 1 zur 4. BImSchV, Buchstabe V fällt. Die Anlage wird außerdem erweitert um die sonstige Behandlung, also das Zerkleinern und Sortieren der nicht gefährlichen Abfälle, mit einer Durchsatzkapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag, die von der Nummer 8.11.2.4 des Anhang 1 zur 4. BImSchV, Buchstabe V erfasst ist. Durch die Erhöhung der Gesamtlagerkapazität auf 6.000 Tonnen handelt es sich nun außerdem um eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, mit einer Gesamtlagerfläche von 15 000 m² oder mehr oder einer Gesamtlagerkapazität von 1.500 Tonnen oder mehr, die von der Nummer 8.12.3.1 des Anhang 1 zur 4. BImSchV umfasst wird. Da diese Nummer in Spalte c mit dem Buchstaben G gekennzeichnet ist, ist die Änderungsgenehmigung im förmlichen Verfahren durchzuführen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1a und 1b der 4. BImSchV).

Das Vorhaben wurde daher nach § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) am 18.09.2023 im Amtsblatt der Stadt Regensburg und auf der Bekanntmachungsseite des Umweltamtes im Internet öffentlich bekannt gemacht. In der Zeit vom 26.09.2023 bis 25.10.2023 lagen die Antragsunterlagen in den Räumen des Umweltamtes während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Einwendungen konnten in der Zeit vom 26.09.2023 bis zum 08.11.2023 erhoben werden. Da bis zu diesem Datum allerdings keine Einwände beim Umweltamt vorlagen, wurde im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 27.11.2023 und auf der Bekanntmachungsseite des Umweltamtes im Internet öffentlich bekannt gegeben, dass der eigentlich für den 13.12.2023 angesetzte Erörterungstermin entfällt.

 

Für das Vorhaben war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Nr. 8.7.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 9 Abs. 1 und Abs. 4 und § 7 des UVPG zu ermitteln, ob die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Vorliegen der erforderlichen Stellungnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten. Eine Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Dieses Feststellung wird im UVP-Portal der Länder (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz – Gewerbeaufsichtsamt –, des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg, des Bauordnungsamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Brand – und Katastrophenschutz, sowie der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Abfallwirtschaft und Bodenschutz, des Sachbereichs Naturschutz und des Sachbereichs Immissionsschutz beim Umweltamt eingeholt.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen nach Prüfung der Antragsunterlagen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Dies bedeutet, dass die Erfüllung der die Errichtung und den Betrieb betreffenden Pflichten aus den speziellen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sichergestellt ist, die Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Da somit die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 BImSchG erfüllt sind, hat die Firma Sometal GmbH, Zweigniederlassung Regensburg, damit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, da es sich hierbei um eine gebundene Entscheidung handelt. 

 

Das Umweltamt beabsichtigt daher die beantragte Genehmigung, mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen, zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma Sometal GmbH, Zweigniederlassung Regensburg, in der Äußeren Wiener Straße 24, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von Eisen- und Nichteisenschrotten, durch Kapazitätserweiterung und Inbetriebnahme einer Baggerschere zur Behandlung der Schrotte, zu erteilen.

 

2. Es findet keine Beschlussnachverfolgung statt.

 

 


Anlagen:

 

- 1 Lageplan

- Stufe 3 Klimavorbehalt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_23_20766_31 Anlage 1 Lageplan Firma Sometal GmbH (332 KB)    
Anlage 2 2 VO_23_20766_31 Anlage 2 Stufe 3 Klimavorbehalt (173 KB)