Vorlage - VO/23/20770/57  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 2 Satz 3 BayStG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.02.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.02.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Gz. 12.1-11.70.00-891.901-2023-85 vom 21. September 2023 über die Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung zur Kenntnis genommen und die Entlastung empfohlen.

 

Gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 3 BayStG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 3 BayStG i. V. m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.

 

  1. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.