Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Gz. 12.1-11.70.00-891.901-2023-85 vom 21. September 2023 über die Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung zur Kenntnis genommen und die Entlastung empfohlen.
Gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 3 BayStG i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||