Vorlage - VO/23/20771/57  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2021; Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.02.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.02.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Da es sich bei der Hildegard Schmalzl Musikstiftung um keine rein kommunale Stiftung handelt, ist für die Rechnungslegung Art. 14 Abs. 1 Satz 4 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) maßgebend. Demnach sind innerhalb von 9 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres ein Rechnungsabschluss und eine Vermögensübersicht (Jahresrechnung) zu erstellen und mit einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks der Stiftungsaufsichtsbehörde vorzulegen. Nach § 4 Abs. 1 AVBayStG ist mit den o.g. Unterlagen auch ein Beschluss des zuständigen Stiftungsorgans über die Feststellung der Jahresrechnung vorzulegen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 AVBayStG).

 

Gem. § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung wird die Stiftung durch die Stadt Regensburg nach den für sie geltenden Bestimmungen verwaltet und vertreten. Demzufolge ist der Stadtrat der Stadt Regensburg zuständiges Stiftungsorgan und für die Feststellung der Jahresabschlüsse und der Jahresrechnungen nach Art. 102 Abs. 3 GO zuständig.

 

Die Jahresrechnung 2021 wurde vom Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten wie folgt vorberaten und vom Stadtrat wie folgt beschlossen:

 

 

Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten

Stadtrat

Jahresrechnung 2021

02.06.2022

06.07.2022

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2023

 

  • den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Gz. 11.70.00-891.9024-2023-87 vom 4. Oktober 2023 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung

und

  • den Bericht des BKPV vom 3. April 2023 über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung mit Anlagen

 

zur Kenntnis genommen und die Feststellung empfohlen.


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Jahresrechnung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2021 wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem. § 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

 

  1. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.