Vorlage - VO/23/20773/32  

 
 
Betreff: Tätigkeitsbericht des Kommunalen Ordnungsservice (KOS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
25.01.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte am 28.11.2023, einen Bericht über

die Tätigkeit des Ordnungsservice (KOS) in der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses vorzulegen.

 

Die Verwaltung gibt folgenden Tätigkeitsbericht des KOS Stand November 2023 zur Kenntnis:

 

1. Rechtsgrundlagen KOS

Die Gemeinden sind in Bayern die allgemeinen Sicherheitsbehörden nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Als solche obliegt es ihnen alle Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.

Im Rahmen dieses Rechtsauftrages wird der Kommunale Ordnungsservice der Stadt Regensburg (KOS) tätig. Die Befugnisse des KOS ergeben sich aus Art. 6 und 7 LStVG i. V. m. speziellen Befugnisnormen. Der KOS hat dadurch die Aufgabe und Befugnis die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung bzw. Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. Den Kommunen stehen die Rechte der Verwaltungsbehörde in Ordnungswidrigkeitenverfahren aus § 46 Abs. 2 OWiG i. V. m. den analog anzuwendenden Maßnahmen der StPO zu. Der KOS kann so im Rahmen dieser Befugnisse nicht nur einen Vorfall feststellen, sondern auch aufnehmen und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Dazu kann die Person direkt vor Ort mündlich angehört werden und auch eine Identitätsfeststellung durchgeführt werden.

Dem KOS steht im Regelfall auch das Zwangsmittel unmittelbar Zwang zur Verfügung, welches in Art. 34 VwZVG für die Verwaltung geregelt ist. Eine Besonderheit bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang und bei Ersatzvornahmen ist in Art. 35 VwZVG geregelt. Diese beiden Zwangsmittel können innerhalb der Zuständigkeit des KOS ohne vorausgehende Androhung angewendet werden, wenn es zur Verhütung oder Unterbindung einer mit Strafe bedrohten Handlung oder zur Abwehr einer drohenden Gefahr notwendig ist.

Der KOS wird in Regensburg auch nach verschiedenen weiteren Vorschriften tätig, wie etwa dem Gaststätten oder Gewerberecht und führt dazu Ermittlungen, Erhebungen und Kontrollen durch. Während der Coronapandemie lag nach dem Infektionsschutzgesetz die Hauptverantwortung für alle Maßnahmen und Kontrollen bei der Kommune. Aus diesem Grund war der KOS durch Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen besonders gefordert, was durch äerst flexiblen Einsatz, zahlreichen Änderungen der Dienstzeiten und dem herausragenden Engagement der KOS-Mitarbeitenden erfolgreich gestemmt wurde.

 

2. Einsatzzeiten

Die Einsatzzeiten werden jahreszeitlich unterschiedlich in einen Sommerabschnitt (April

September) und einen Winterabschnitt (Oktober rz) aufgeteilt. Innerhalb dieser

Abschnitte sind Tagschicht- und Nachtschichtzeiten festgelegt, in denen die Gruppen ihre

tigkeiten ausüben.

Folgende Details gelten:

  • Die Sommernachtschicht beginnt am Dienstag um 15.30 Uhr und endet um 23.00 Uhr, sie beginnt von Mittwoch bis Samstag um 18.30 Uhr und endet um 2.00 Uhr.
  • Die Winternachtschicht beginnt am Dienstag um 15.30 Uhr und endet um 23.00 Uhr, sie beginnt am Mittwoch bis Samstag um 16.00 Uhr und endet um 23.30 Uhr.
  • Die Tagschicht beginnt sowohl im Sommer als auch im Winter von Montag bis Freitag um 8.30 Uhr und endet um 16.00 Uhr.

 

3. Einsatzgebiete

r die Einsatzplanung ist das Stadtgebiet in 3 Gebiete aufgeteilt:

  • Gebiet 1: Altstadt, Oberer Wöhrd, Unterer Wöhrd, Stadtamhof
  • Gebiet 2: Grüngürtel um die Altstadt und Bahnhof und angrenzenden Parks
  • Gebiet 3: Sonstiges Stadtgebiet.

Die Beschäftigten werden bei ihrer Außendiensttätigkeit mindestens in 2-er Gruppen

eingesetzt. Bei der Einsatzplanung wird immer darauf geachtet, dass an jedem Tag, an dem

die Beschäftigten des KOS eingesetzt sind, diese in erster Linie im Gebiet 1 und dabei schwerpunktmäßig in der Altstadt ihre Tätigkeiten ausüben.

In Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landespolizei wurde eine ständige Erreichbarkeit des KOS während der Dienstzeiten über die Leitstelle der Polizei vereinbart. Zusätzlich ist der KOS während der gewöhnlichen Geschäfts- und Öffnungszeiten der Stadt Regensburg auch über den Innendienst erreichbar.

 

4. Befugnisse

Der KOS ist ermächtigt für die Stadt Regensburg Ermittlungshandlungen im Rahmen von Verwarnungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie im Rahmen von Verwaltungsverfahren vorzunehmen.

Der KOS hat insbesondere das Recht gem. § 46 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 163 b StPO -, erforderliche Maßnahmen der Identitätsfeststellung durchzuführen und hierzu Personen, die einer Ordnungswidrigkeit verdächtig sind, festzuhalten. Des Weiteren ist er im Rahmen der bestehenden Gesetze, Verordnungen und Satzungen befugt, Belehrungen und gebührenfreie oder gebührenpflichtige Verwarnungen, unter Berücksichtigung der Handlungsanweisungen über Verwarnungen und OWi-Anzeigen des KOS, auszusprechen und Verursacher zur Beseitigung der Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufzufordern. Der KOS kann hierzu im Einzelfall Anordnungen nach Art. 7 Abs. 2 LStVG treffen und gemäß § 9 der Grünanlagensatzung Personen des Platzes verweisen.

Kinder, die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 14 Jahre alt sind, können nicht verwarnt werden. Jugendliche, das heißt Personen, die zum Tatzeitpunkt 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, können verwarnt oder angezeigt werden, wenn sie nach ihrer sittlichen und geistigen Reife in der Lage sind, das Unrecht ihres Verhaltens einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Davon kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände dagegensprechen.

Außerdem verfolgt der KOS durch deeskalierendes Einwirken und Belehrungen seinen grundlegenden Servicegedanken. Eine bedeutende Maßnahme war hierbei z. B. das proaktive Aufsuchen von Personengruppen und Einzelpersonen, von denen potenzielle Störungen ausgehen könnten, auch wenn zum Zeitpunkt des Kontakts kein aktives Fehlverhalten zu beobachten war.

 

5. Wesentliche Tätigkeitsbereiche

  • Grünanlagensatzung
    Die Bestreifung aller Grünanlagen (Stand November 2023: 140) und Spielanlagen (Stand November 2023: 202), insbesondere nach dem Wegfall der Anlagenaufsicht im Gartenamt und Übertragung dieser Aufgaben an den KOS. Somit ist in allen Grünanlagen der Stadt Regensburg der KOS als alleiniges Kontrollorgan tätig.
  • BayStrWG
  • Sondernutzungssatzung (auch Unterstützung anderer städtischer Ämter)
  • Gaststättengesetz
  • Sperrzeitverordnung
  • Gesundheitsschutzgesetz
  • Taubenverordnung
  • Jugendschutzgesetz
  • LStVG
  • Plakatierverordnung
  • OWiG
  • Feuerwehranfahrtszonen, wenn VÜD nicht vor Ort
  • Abarbeitung von ordnungsrechtlichen Beschwerden der Bürger
  • gemeinsame Kontrollen mit Polizei, Zoll oder anderen Behörden
  • Aufträge der Einsatzzentrale, hier hauptsächlich Beschwerden wegen Ruhestörung
  • Kontrollaufträge auf Antrag des Stadtrates bzw. Stadtratsfraktionen
  • Unterstützung der Polizei in besonderen Lagen auf Anfrage
  • erste Amtshandlungen bei Straftaten bis Eintreffen der Polizei (Garantenpflicht).

 

Temporäre Tätigkeiten bzw. auf Anfrage der jeweiligen Fachdienststellen

  • Dultverordnung
  • Glücksspielrecht
  • IfSG - Schwerpunkt in Zeiten der Corona-Pandemie
  • Ladenschlussverordnung
  • Notwohnanlagensatzung
  • Gewerberecht
  • ProstSchG

 

Der beim Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr angegliederte KOS erledigt auch Überwachungsaufgaben, deren fachlicher Vollzug bei unterschiedlichen Dienststellen der Stadtverwaltung liegt. Beschwerden aus der Bürgerschaft gehen regelmäßig bei diesen Fachdienststellen ein. In den Fachdienststellen

werden über die eingegangenen Beschwerden keine Statistiken geführt. Die Beschwerden

werden den betreffenden Akten zugeordnet (z.B. im Gaststättenbereich der jeweiligen

Gaststättenakte). Deshalb können zahlenmäßige Aussagen über den Umfang der

Beschwerdesituation vor und nach Einführung des KOS nicht gemacht werden.

Ein zentral geführtes Beschwerdemanagementsystem kommt bei der Stadt nicht zum Einsatz.

Allgemein kann gesagt werden, dass sich aufgrund der Präsenz des KOS vor Ort vor allem in Form einer Fußstreife - negative Situationen für die Bürgerschaft verringert haben und das subjektive Sicherheitsgefühl erheblich gesteigert hat.

Die Außendienstbeamten des KOS stellen gerade auch außerhalb der Öffnungszeiten der städtischen Verwaltung direkte Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger dar. Insgesamt wuchsen die Aufgaben undtigkeiten des KOS allein schon durch dessen Vorhandensein. So wird der KOS im Außendienst immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen und um Hilfe oder Auskünfte gebeten bzw. auf Auffälligkeiten hingewiesen. Dadurch wird das allgemeine Sicherheitsgefühl in der Öffentlichkeit gestärkt, was in Zahlen nicht messbar ist und daher in keiner Statistik zum Ausdruck kommen kann. Eine ständige Präsenz an bestimmten Örtlichkeiten, wie es zum Beispiel in der Fürst-Anselm-Alle gewünscht wird, ist aufgrund der personellen Situation und des enormen Umfanges der Aufgaben und Betätigungsfelder des KOS nicht möglich. Jede Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs verschärft dieses Problem. Beispielsweise wurden durch den kürzlich erfolgten Beschluss des Stadtplanungs­ausschusses Flächen im Bereich des Bahnhofsumfeldes (IZOB, Fahrradabstellanlage) zur Ortsstraße bzw. zum beschränkt öffentlichen Weg gewidmet (VO/23/20391/65), wodurch der KOS auch für diese Flächen künftig zuständig sein wird. Das bedeutet, dass diese Kontrollen zusätzliche Kräfte binden, welche auch an anderen Orten dringend benötigt werden und dadurch für andere Einsätze im Stadtgebiet längere Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen, unabhängig von der Tageszeit. Ein Stellenplanantrag für den Nachtragshaushalt 2024 ist daher notwendig und wird auf den Weg gebracht.

 

Generell wird durch die Tätigkeit des KOS erreicht, dass in der Stadtgesellschaft das Bewusstsein für die Einhaltung von Regelungen geschärft wurde, deren Beachtung im Zusammenleben notwendig ist. Der KOS ist ein Gegenpol zu ständig steigendem Egoismus, mangelnder Bereitschaft zur Rücksichtnahme, Ausleben von Aggressionen unter Alkoholeinfluss und dem Rückgang eigener sozialer Kontrolle. Gerade die sichtbare Präsenz des KOS auf der Straße stärkt das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Die Erfahrungen im Außendienst haben gezeigt, dass die Außendienstmitarbeiter-/innen des KOS bisher von den Bürgerinnen und Bürgern größtenteils positiv wahrgenommen und bewertet wurden.

 

6. Aktuelle Statistiken (Stand 29.11.2023)

 

Ordnungswidrigkeitenanzeigen

Im Verlauf des Jahres 2023 wurden bisher insgesamt 210 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt, wobei bis dato 138 zu wirksamen / rechtskräftigen Bußgeldbescheiden geführt haben, die von der Zentralen Bußgeldstelle des Rechtsamts (ZBS) erlassen wurden, bei einer Gesamtbußgeldhöhe von rund 15.200 €.

Im Vergleich dazu das Jahr 2022: 399 gemeldete Verstöße, welche zu 272 wirksamen / rechtskräftigen Verwarnungs- und Bußgeldern führten, Summe der wirksam / rechtskräftig verhängten Verwarnungs- und Bußgelder: 39.635,00 €.

Die unterschiedlich hohen Zahlen rühren daher, dass im Berichtsjahr 2022 zahlreiche Corona-Verfahren (mit entsprechend hohen (Regel-)Geldbußen) enthalten sind. Für das Berichtsjahr 2023 ist zu beachten, dass in den Zahlen Verfahren beinhaltet sind, die durch die ZBS noch nicht abschließend bearbeitet wurden.

 

Von besonderem Interesse betreffend das Jahr 2023 sind dabei die 53 Anzeigen, die den Gaststättenbereich betreffen. Hier standen Verstöße im Zusammenhang mit lauter Musik bei geöffneten Fenstern oder Türen sowie Betriebsartverstöße im Fokus, die häufig auf wiederholte Übertretungen der jeweiligen Vorschriften zurückzuführen waren. Ebenfalls wurden 6 Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen die Plakatierverordnung / Altstadtschutzsatzung registriert, während 18 Anzeigen auf Verstöße gegen die Grünanlagensatzung entfielen. Die übrigen Anzeigen verteilten sich auf unerlaubte Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen und Lärmbelästigungen.

Die Regelmäßigkeit der Erstellung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen resultiert aus der Notwendigkeit, bei schwerwiegenden Rechtsverstößen durch die Festsetzung von Geldbußen die Betroffenen zu einem künftigen ordnungsgemäßen Verhalten zu bewegen, insbesondere, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht mehr erfolgversprechend erscheinen.

 

Verwarnungen

Insgesamt wurden im Jahr 2023 bisher 216 Verwarnungen gemäß dem Ordnungswidrigkeitsgesetz ausgesprochen, wovon 178 mit einem Verwarnungsgeld belegt wurden. Die übrigen 38 Fälle wurden durch gebührenfreie Verwarnungen geahndet. Die Summe der Verwarnungsgelder belief sich auf circa 3.000 €. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf Verstöße gegen das Bayerische Straßen- und Wegegesetz gelegt, beispielsweise bei der Verrichtung der Notdurft in der Öffentlichkeit, der Darbietung von Straßenmusik ohne Sondernutzungserlaubnis und der Missachtung von Auflagen in den Sondernutzungserlaubnissen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Ahndung von Regelverstößen gegen die Grünanlagensatzung sowie Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz.

 

Aktenvermerke

Die Ermittlung von verschiedenen Sachverhalten erfordert eine präzise und zuverlässige Dokumentation, um eine effektive Entscheidungsfindung durch die zuständigen Sachbearbeiter im Innendienst zu ermöglichen.

In den Jahren 2022 (147) und 2023 (123) wurden insgesamt 270 Aktenvermerke durch den Kommunalen Ordnungsservice erstellt.

 

Deeskalierendes Einwirken und Belehrungen

Eine bedeutende Maßnahme war das proaktive Aufsuchen von Personengruppen und Einzelpersonen, von denen potenzielle Störungen ausgehen könnten, auch wenn zum Zeitpunkt des Kontakts kein aktives Fehlverhalten zu beobachten war.

In Deeskalationsgesprächen warb das KOS-Personal um Verständnis für die besondere Situation von Anwohnern und anderen sich gestört fühlenden Personengruppen. Dabei wurde verdeutlicht, dass selbst das ordnungsgemäße Verhalten einzelner Feierwilliger zu Beeinträchtigungen der Lebensqualität anderer führen kann. Solche Gespräche fanden vor allem an Brennpunkten im Altstadt-/Welterbe-Bereich statt, darunter im Obermünsterviertel, der Fürst-Anselm-Allee und auf größeren Plätze in der Innenstadt.

Insgesamt wurden 2023 bisher 6076 Belehrungen wegen Regelverstößen ausgesprochen. Diese wurden als milderes Mittel angewendet, wenn der festgestellte Verstoß nicht so schwerwiegend war, dass bereits eine förmliche Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld oder eine Ordnungswidrigkeitenanzeige in Betracht kam. Belehrungen wurden ausschließlich bei erstmaligen Feststellungen ausgesprochen. Bei erneuten Regelübertretungen wurden Verwarnungen oder Anzeigen erstellt. Der Schwerpunkt für die Belehrungen lag im Bereich der Grünanlagensatzung (4068 Fälle). Die Corona-Pandemie und das verstärkte "Vorglühen" haben die Grünanlagen zunehmend attraktiver gemacht. Feiern in öffentlichen Bereichen ziehen in vielen Fällen eine Enthemmung nach sich, die zu einem Verhalten führen kann, das nicht der sozialen Norm entspricht. Da die Verhängung von Bußgeldern bei Personengruppen die Arbeitskraft massiv binden würde und in vielen Fällen nicht zum gewünschten Erfolg führt, wurde die mündliche Belehrung als der effektivere Weg betrachtet, der auch dem Servicegedanken des KOS entspricht.

Ein weiterer Schwerpunkt für Belehrungen war die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (1254 Fälle). Oft wurden Jugendliche in Gruppen mit jungen Erwachsenen angetroffen, bei denen verbotene Alkoholika vorhanden waren, jedoch weder die Abgabestelle noch der Eigentümer ermittelt werden konnte. In solchen Fällen wurden die Jugendlichen über die Jugendschutzvorschriften belehrt, und der Alkohol wurde mangels festgestellter Eigentümer entsorgt, um die Gefahr des Konsums durch Jugendliche zu verhindern.

 

Platzverweise

In 2692 Fällen wurden im Jahr 2023 Platzverweise ausgesprochen, vor allem gegenüber Personen in Grünanlagen (1561), bei denen nach mündlicher Belehrung keine Verhaltensänderung eintrat. Weitere Platzverweise wurden gegen Erwachsene mit Alkohol (243) in Gruppen, in denen sich auch Jugendliche unter 18 Jahren aufhielten, sowie gegen Personen, die Bushaltestellen (486) widerrechtlich nutzten, ausgesprochen. Darüber hinaus ergingen 412 Platzverweise aufgrund von aggressivem Betteln und anderen Verstößen gegen das Bayerische Straßen- und Wegegesetz.

 

Berichte

Es werden seit Bestehen des KOS täglich Einsatzberichte gefertigt, die dem Sachgebietsleiter vorgelegt, von diesem geprüft und archiviert werden. Zudem werden wöchentlich Lageberichte zur Lage in der Altstadt und den Grünanlagen, die einen Beschwerdeschwerpunkt darstellen insb. Fürst-Anselm-Allee, Jahninsel, Grieser Spitz und Donaupark -, erstellt und unverzüglich der Sachgebietsleitung, Abteilungsleitung, Amtsleitung und RIII vorgelegt. Der KOS fertigt eine jährliche Gesamtstatistik und führt zu relevanten Themen gesonderte Übersichten. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der KOS weder über die technischen noch über die personellen Möglichkeiten zur Datenerfassung und Auswertung wie etwa die Polizei verfügt.

 

 

Sonstiges

  • Besonders "Shisha-Bars" unterliegen einer verstärkten Kontrolle seitens des KOS, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Kohlenmonoxid-Werte, um lebensbedrohliche Konzentrationen zu verhindern. In einigen Fällen führten diese Kontrollen zu mehrfachen Räumungen von Gaststätten.

 

  • Im Jahr 2023 waren 21 Einsätze erforderlich, bei denen die Bayerische Landespolizei zur Feststellung von Personalien hinzugezogen wurde. In zwei Fällen verweigerten die Betroffenen die Herausgabe ihrer Personalien. Der KOS bearbeitete zudem 53 Ruhestörungen im häuslichen Bereich in enger Abstimmung mit der Einsatzzentrale der Polizei.

 

  • Aufgrund der zeitintensiven Kontrollen von Veranstaltungen wie Partyschiffen und Konzerten, insbesondere in den Sommermonaten, gestaltet sich eine permanente Überwachung problematischer Bereiche wie der Fürst-Anselm-Allee als herausfordernd. Daher wurde in einigen Fällen der beauftragte Sicherheitsdienst in den Sommermonaten bei der Überwachung neuralgischer Bereiche hinzugezogen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang, dass ein privater Sicherheitsdienst im öffentlichem Raum nicht über die gleichen Befugnisse wie der KOS verfügt, was bedeutet, dass der KOS ständig unterstützend tätig werden muss. Dafür werden aber beim KOS Zeitkontingente benötigt, die wiederum an anderer Stelle fehlen.

Die begrenzte Personalstärke erfordert außerdem besondere Aufmerksamkeit bzgl. der Eigensicherung.

 

  • Ein bedeutender Teil der Arbeit des KOS besteht darin, durch Präsenz in der Öffentlichkeit das Sicherheitsgefühl der Bürger zu fördern. Diese Zahlen erfassen jedoch nicht die Vielzahl von Einzelfällen, in denen der KOS unterstützend tätig wurde, beispielsweise bei der Erstversorgung von Verletzten, der Begleitung von Frauen aufgrund von Bedrängung durch Dritte oder der Verständigung von Rettungskräften in Notfällen (Unfälle oder Verletzungen, K.O.-Tropfen).

 

  • Die Dienstfahrzeuge des KOS, bestehend aus einem Opel Astra (Erstzulassung 21.06.2011), einem Skoda Octavia (Erstzulassung 24.04.2012) und einem VW Bus T5 (Erstzulassung 26.01.2011), legten im Jahr 2022 insgesamt 40.000 Kilometer zurück. Bis zum aktuellen Stand Ende November 2023 wurden bereits 35.000 Kilometer zurückgelegt. Dies verdeutlicht die intensive Nutzung der Fahrzeuge bei der Bewältigung der Aufgaben im gesamten Stadtgebiet, das sich auf 81 Quadratkilometer erstreckt. Insbesondere außerhalb des Innenstadtbereichs sind die Dienstfahrzeuge unverzichtbar, um das äerst umfangreiche Aufgabenpensum auch nur annähernd erledigen zu können. Anträge auf dringend notwendige Ersatzbeschaffung wurden aufgrund des Alters der Fahrzeuge bereits gestellt.

 

  • Im Jahr 2022 wurden an 3600 Stunden Dienst nach 20 Uhr geleistet, im Jahr 2023 bisher 3900.

 

7. Soziale Aufgaben:

hrend der Flüchtlingskrise 2015 war der KOS vorrangig an der Errichtung der ersten Flüchtlingsunterkunft in einer Turnhalle maßgeblich beteiligt und konnte innerhalb kürzester Zeit einen Wohnblock in der Aussiger Straße für Flüchtlinge einrichten und an die Regierung übergeben. Diese schnelle und effiziente Reaktion ermöglichte es, den betroffenen Menschen rasch eine sichere Unterkunft zu bieten.

Da in den Abend- und Nachtstunden sowie außerhalb der Büroarbeitszeiten kein städtisches Personal aus den Bereichen Sozialpädagogik oder Streetwork auf der Straße in Regensburg unterwegs ist, ist der KOS in der Regel Ansprechpartner für Hilfsbedürftige wie etwa Obdachlose. Auch hier konnte der KOS bereits in zahlreichenllen helfen. Durch gezielte Unterstützung und Beratung vor Ort trug der KOS in sehr vielen Fällen dazu bei, akute existenzielle Nöte zu lindern.

 

Die vielfältigen sozialen Herausforderungen erfordern ein kontinuierliches Engagement des KOS. Durch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren in der Gemeinschaft trägt der KOS dazu bei, soziale Verantwortung zu übernehmen und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger in Regensburg nachhaltig zu stärken.

 

8. Sachliche Ausstattung in Außendienst befindlicher Kolleginnen und Kollegen

Die Ausrüstung des KOS musste im Laufe der Zeit stetig verbessert und der Realität im Außendienst angepasst werden, und hat jetzt einen der aktuellen Lage angemessenen Stand erreicht.

Der KOS reagiert auf die ständig steigende Aggressivität und Respektlosigkeit gegenüber uniformierten Einsatzkräften mit einer kontinuierlichen Verbesserung der Mittel zur Eigensicherung, aber auch mit einem regelmäßigen Training der Eigensicherung im Rahmen des Dienstsports.

 

Die persönliche Ausrüstung eines Vollzugsbedienstete des KOS besteht aus:

  • Schutzweste (Stich und ballistischer Schutz)
  • Schnittschutzhandschuhe
  • Handschließen
  • Einsatzstock
  • JPX Reizstoffsprühgerät (JPX2 JetProtector)
  • Funkgerät
  • Mobiltelefon
  • Taschenlampe
  • Erste Hilfe Material
  • Fotokamera
  • Witterungsgerechter Dienstkleidung

 

Aufgrund der sicheren Anwendung und um einen Angreifer bereits auf einer mittleren Entfernung ohne Gefahr einer Verletzung für unbeteiligte Dritte stoppen zu können, kommt der JetProtector bereits bei zahlreichen kommunalen Ordnungsdiensten und auch im Justizvollzug zur Anwendung. Aus Gründen des Eigenschutzes der Außendienstmitarbeitenden des KOS findet dieser auch in Regensburg Anwendung. Die Vollzugsbediensteten erhalten dazu am Beginn ihrer Tätigkeit beim KOS eine ausführliche und zertifizierte Einweisung und im Anschluss wird der Einsatz regelmäßig trainiert. Dies stellt einen großen Fortschritt gegenüber einem herkömmlichen Pfefferspray dar.

 

Ergänzt wird die persönliche Ausrüstung durch eine umfangreiche weitere Ausstattung, welche in den Streifenfahrzeugen mitgeführt wird, wie verschiedene Messgeräte, Werkzeuge, Reinigungsmaterial, Absperrvorrichtungen, Rettungsgeräte für die Rettungsgerätestationen in Regensburg, Unfallsicherungssatz, Feuerlöscher usw.

nschenswert wäre lediglich noch der Einsatz von Body Cams, dies scheitert aber zurzeit noch an der gesetzlichen Lage in Bayern

 

9. Übergriffe auf Vollzugsbedienstete des KOS

In den vergangenen Jahren hat der kommunale Ordnungsservice (KOS) der Stadt Regensburg eine Zunahme von Übergriffen erfahren, sowohl in verbaler als auch in körperlicher Form. Insbesondere im Bahnhofsumfeld sind diese Vorfälle gehäuft aufgetreten. Täglich sind die Mitarbeitenden des KOS verbalen Attacken ausgesetzt. Auch langfristig wirkende psychischen Beeinträchtigungen sind dabei nicht auszuschließen, ebenso regelmäßig kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen. Bedrohungen oder Beleidigungen sind die Mitarbeitenden des KOS mindestens 1x täglich ausgesetzt. Im Bedarfsfall wird Anzeige erstattet.

Die Außendienstmitarbeitenden des KOS sehen sich mittlerweile auch Bedrohungslagen durch größere Menschenmengen ausgesetzt, so dass es auch der guten Ausbildung und Deeskalationsarbeit des KOS zu verdanken ist, dass die Zahl der verletzten KOS-Mitarbeitenden nicht höher ausfällt.

 

Physische Angriffe ab 2021:

Direkte körperliche Übergriffe: 6, davon im Bahnhofsumfeld 3

Nothilfe: 15, davon im Bahnhofsumfeld 10

 

Da der KOS auch bei aktiven, festgestellten Körperverletzungen (sog. Schlägereien) aufgrund seiner Garantenstellung schlichtend eingreift, kommt es dabei immer wieder auch zu körperlichen Übergriffen auf Beschäftigte des KOS. Die vor Ort zuständige Polizeidienststelle wird hinzugezogen. Bei Bedarf wird Anzeige erstattet.

 

Der KOS nahm 2021 und 2022 an dem Verbundprojekt „AMBOSafe“ teil (www.ambosafe.de), einer bundesweiten Studie zu Angriffen auf Mitarbeiter*innen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (s. dazu auch Ergebnisübersicht in der Anlage).

 

10. Personelle Situation

Der Kommunale Ordnungsservice (KOS) besteht derzeit aus einer Sachgebietsleitung, einer stellvertretenden Sachgebietsleitung und den Vollzugsbediensteten im Außendienst. Mit Genehmigung des Haushalts 2024 erfolgt eine Neustrukturierung mit der Einrichtung von zwei Schichtleitungen.

Der Außendienst des KOS verteilt sich auf zwei Arbeitszeitmodelle, die Tagschicht und die Nachtschicht, welche im Zweischichtsystem ausgeführt werden. Um einen reibungslosem Dienstablauf zu gewährleisten, ist es unumgänglich, dass in jeder Schicht eine Leitung dieser Schicht im Einsatz ist.

 

Die Gesamtsollstärke des KOS beträgt aktuell aus einer Sachgebietsleitung, einem Auszubildenden (Fachkraft für Schutz und Sicherheit) und 15 Außendienstmitarbeitenden (davon sind zwei Mitarbeiter als Schichtleitungen eingesetzt). Von diesen 15 Stellen für Außendienstmitarbeitende sind aktuell 13 tatsächlich besetzt. Außer der Sachgebietsleitung befinden sich alle Mitarbeitenden im Schichtmodell (Tag- und Nachtschicht).

Die 15 Außendienstmitarbeiter/-innen (einschließlich Schichtleitungen) sind in zwei Schichten zu je sieben bzw. acht Mitarbeitenden aufgeteilt. Im Außendienst ist es erforderlich, situations- und lagebedingt sofort vor Ort, selbständig und eigenverantwortlich Entscheidungen zu fällen, die auch weitreichende Auswirkungen haben können. In seiner Schicht übernimmt der Schichtleiter daher auch Aufgaben der Sachgebietsleitung während deren Abwesenheit führt und leitet den Einsatz.

Das bedeutet: Einsatzführung vor Ort mit Vornahme einer objektiven Ex-Ante-Prognose, um das weitere Einschreiten bei einer Maßnahme koordinieren zu können, dabei Berücksichtigung aller Aufgabenzuweisungen und Befugnisse, Abstimmung mit benachbarten Einsatzkräften, Führung der Einsatzkräfte des KOS im Außendienst und enger Kontakt mit den Führern von Kräften anderer Einheiten.

Obliegt der Schichtleitung während der Anwesenheit der Sachgebietsleitung meist nur die Einsatzhrung, so kommt während der Abwesenheit der Sachgebietsleitung (in der Regel nachts und am Wochenende) auch die Einsatzleitung hinzu. Aber selbst bei Anwesenheit der Sachgebietsleitung im Innendienst, ist es den Umständen nach nötig, dass der Schichtleiter in Vertretung der Sachgebietsleitung während des Außendienstes die Leitung eines Einsatzes selbstständig übernehmen muss, denn bei Verdacht auf eine abstrakte oder konkrete Gefahr hat er unverzüglich alle Maßnahmen zur Gefahrenermittlung konsequent und zeitnah durchzuführen, um die notwendige Abgrenzung zum bloßen Risiko oder einer Anscheinsgefahr vornehmen zu können.

Die Schichtleitung ist bedingt durch den Schichtdienst zu einem überwiegenden Anteil seiner Arbeitszeit außerhalb der gewöhnlichen Öffnungs- und Anwesenheitszeiten der städtischen Dienststellen eingesetzt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und auch durch die aktuelle, gängige Rechtsprechung bestätigt, hat er somit zu diesen Zeiten die Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt als Sicherheitsbehörde gegenüber anderen Behörden und der Bevölkerung zu übernehmen. Er muss als Ansprechpartner anderer Behörden daher oftmals eigenständig weitreichende und tief eingreifende Entscheidungen treffen.

Der Schichtleitung sind die jeweiligen Außendienstmitarbeiter/-innen des KOS unterstellt. Diese sind weisungsgebunden. Die Schichtleitung bereitet immer den Außendienst ihrer Schicht vor, teilt das Personal ein, verteilt die anfallenden Aufgaben und koordiniert den Einsatz unter Berücksichtigung der vorhandenen Stärke und der Gesamtlage. Gerade in der Nachtschicht übernimmt die Schichtleitung vollständig die Personal- und Organisationsverantwortung. Die Schicht muss unter Berücksichtigung der aktuellen Personallage von der Schichtleitung unmittelbar vor Dienstbeginn in bis zu drei Teams aufgeteilt und der von der Sachgebietsleitung erstellte Dienstplan und die vorhandenen Sonderaufträge auf die bis zu drei Streifenbesatzungen verteilt werden. Ebenso ist es notwendig, dass die während der Schicht von der Leitstelle der Polizei beim Polizeipräsidium der Oberpfalz eingehenden Aufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesamtlage von der Schichtleitung gleichmäßig auf die drei Teams aufgeteilt werden.

 

11. Entwicklung seit 2011

Am 13.12.2007 hatte der Stadtrat die Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsservices

beschlossen. Im Oktober 2009 nahm der KOS mit 6 Außendienstmitarbeiter/-innen seine Außendiensttätigkeit auf.

2020 übernahm der KOS die kompletten Aufgaben der Grünanlagenaufseher des Gartenamtes, dadurch musste die Kontrolldichte in allen rund 150 Grünanlagen und 200 Spiel und Bolzplätzen erheblich erhöht werden. Zusätzlich kamen alle Flächen des Straßenbegleitgrüns hinzu, welche auch regelmäßig kontrolliert werden müssen. Die ursprüngliche Zielrichtung war ein Schwerpunkt des Einsatzes des KOS innerhalb des Grüngürtels. Zwischenzeitlich haben sich die Beschwerdeschwerpunkte und der Einsatzbereich des KOS aber auf das gesamte Stadtgebiet erweitert.

In den letzten 5 Jahren nahmen Störungen im öffentlichen Raum und dahingehende Bürgerbeschwerden sehr stark zu. Erhöht hat sich dabei auch die Anzahl der örtlichen Schwerpunkte. Ursächlich dafür sind insbesondere die Änderung des Freizeitverhaltens und eine Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, z. B. durch Schaffung neuer Sitzgelegenheiten. Auch die Popularität Regensburgs als „Partylocation“ mit einer Ballung von beliebten Gaststätten auf engstem Raum trägt zu o. g. Phänomen bei.

Als Folge der Störungen ist eine Abnahme des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung feststellbar. Auch eine Steigerung der Strafanzeigen des KOS wegen Beleidigung o. Ä. ist zu verzeichnen; denn der Respekt gegenüber Außendienstmitarbeitenden des KOS hat, insbesondere unter Alkoholeinfluss, stark ab-, das Aggressionspotential hingegen zugenommen. Eine Deeskalation vieler Situationen im Außendienst durch die Kräfte des KOS wird zunehmend schwieriger.

 

Im Folgenden die wichtigsten Kontrollschwerpunkte für den KOS in der letzten Zeit:

Bahnhofsumfeld

  • Busbahnhof Albertstre
  • Ernst Reuter Platz 
  • rst Anselm Allee auf Höhe des Obelisken
  • Grünanlage Peterskirche
  • Hemauer Straße hinter HypoVereinsbank
  • Bushaltestelle bei Peterskirche ggü. HBF
  • Maximilianstraße
  • Fuchsengang

Altstadt

  • Dachauplatz
  • Domplatz
  • Parkplatz Alter Kornmarkt
  • Neupfarrplatz (WC-Anlage, Alte Wache)
  • Weiße-Lamm-Gasse
  • Arnulfsplatz
  • Holz- und Weinlände
  • Rote-Hahnengasse
  • Pustetpassage
  • Bismarkplatz
  • Arcadenvorplatz
  • Roter Herzfleck

sonstiges Stadtgebiet

  • Bushaltestelle Isarstre
  • BUZ
  • Landshuterstraße in der Umgebung Zeißstraße

 

Grünanlagen

  • Burgweinting, Grillplatz im Aubachpark
  • Burgweinting, Am Bergl
  • Spielanlage Langer Weg (Nr. 183)
  • Ziegetsdorfer Park Sommerstockbahn (Nr. 122)
  • Spielanlage Widmannweg 18 (Nr. 80)
  • Spielanlage Schönwerthstr. 2 (Nr. 82)
  • Bolzplatz Schönwerthstraße
  • Jahninsel (Nr. 38)
  • Unterer Wöhrd West (Nr. 39)
  • Grünanlage Gries (Nr. 28)
  • Ostpark (Nr. 85)
  • Ostenallee (Nr. 62)
  • Hegenauer Park, Kneippanlage (Nr. 92)
  • Spielplatz Candisviertel
  • Maffeistrasse (Nr. 41)
  • Unterer Wöhrd Ost (Nr. 42
  • Alter Hafen (Nr. 43)
  • Hinterer Mühlweg (Nr. 102)
  • Burgunderstrasse (Nr. 103)
  • Elferstrasse (Nr. 104)
  • Skateanlage auf der Überdeckelung der BAB A 93
     

All diese genannten Örtlichkeiten bedürfen, allein schon aufgrund der hohen Dichte der Beschwerden, einer engmaschigen Kontrolle. Dies versucht der KOS in seiner derzeitigen Personalstärke zu leisten; und so werden die Örtlichkeiten im Rahmen des normalen Streifendienstes regelmäßig, möglichst einmal in der Woche, kontrolliert, zusätzlich zum allgemeinen Streifendienst in den übrigen Bereichen der Altstadt und den Grünanlagen. Möglich sind aber immer nur kurze Kontrollen mit einer durchschnittlichen Dauer von 5 bis 10 Minuten. Eine längere oder gar dauerhafte Überwachung, auch nur eines der genannten Schwerpunkte, ist mit der aktuellen Personalausstattung des KOS nicht durchführbar. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mancher Brennpunkt aufgrund des hohen Aggressionspotenzials und der Anzahl der zu überprüfenden Personen nicht mit einer Zweierstreife kontrolliert werden kann, sondern dass es hierfür die Mindeststärke von vier Mitarbeitenden bedarf. Mit Beginn der Coronapandemie hat der KOS zusätzlich die Aufgaben als zuständige Kontrollbehörde i. S. d. IfSG übernommen. Dies führte zu einer erheblichen Mehrbelastung.

 

 

12. Vergleich zu anderen Städten

Der KOS im Vergleich zu den Außendiensten der Ordnungsämter der Städte

 

 

rzburg

Augsburg

Dienstzeiten

3 Schichten

Unterschiedliche Zeiten im

Winter und Sommer

Zeitrahmen:

7.30 2.00 Uhr

2 Schichten

Unterschiedliche Zeiten im

Winter und Sommer

Zeitrahmen:

7.00 3.00 Uhr

Personal

Ist

Innendienst: 2

Außendienst: 14

 

Soll

Innendienst: 2

Außendienst: 26

+

1 Sachgebietsleiter

Ist

Außendienst: 34

 

Soll

Außendienst: 37

+

1 Einsatzkoordinator

 

 

13. Schlussbemerkung

Um angemessen auf die aktuellen Beschwerdelagen reagieren und alle notwendigen Einsatzorte ausreichend bestreifen zu können, müsste die Personalstärke weiter erhöht oder zumindest die Streifenwägen des KOS dringend durch neue Fahrzeuge ersetzt werden. Die vorhandenen im Durchschnitt zehn Jahre alten Dienstfahrzeuge des KOS weisen eine immer höhere Zahl von Reparaturtagen (aktuell ca. 14 Tage jährlich je Fahrzeug) auf, an denen die Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen und bleiben im Außendienst mittlerweile immer öfter liegen. Der KOS ist jedoch auf verlässliche, funktionsfähige und adäquat ausgestattete Streifenfahrzeuge angewiesen, um alle Aufträge im gesamten Stadtgebiet auch in der Nacht zuverlässig und zeitnah erledigen zu können. Dies gerade auch im Hinblick darauf, dass durch die Widmung des IZOB -Bereiches zusätzlich ein weiterer arbeitsintensiver Schwerpunkt zum Aufgabenbereich des KOS hinzukommt, welcher erneut vermehrt Personal bindet und von dem es gilt, rasch wieder zu anderen Einsatzorten gelangen zu können. Die Schaffung zusätzlicher Stellen (ein Stellenplanantrag für den Nachtragshaushalt 2024 ist in Arbeit) beim KOS führt jedoch nicht automatisch zeitnah zu einer Erhöhung der Personalstärke, da es sehr schwer ist, die Stellen adäquat zu besetzen. Für die Erstellung ausführlicher Lagebilder, Schwerpunktaussagen, Statistiken und Tätigkeitsberichte wie bei den Polizeibehörden fehlen dem KOS grundsätzlich sowohl die personelle Kapazität als auch die dazu notwendigen Werkzeuge. Hierzu müssten weiteren Stellen im Innendienst geschaffen und Mittel für die nötige Software bereitgestellt werden.

Mit einem Blick auf die vergangenen Jahre und die umfassenden Tätigkeiten des KOS lässt sich feststellen, dass der KOS einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in unserer Stadt leistet.

Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit wird der KOS auch in Zukunft nicht nur seine bestehende Rolle sichern, sondern auch aktiv zur Gestaltung einer sicheren, lebenswerten und nachhaltigen Stadt beitragen.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der KOS berichtet dem Ausschuss im 1. Quartal 2026 erneut über seine Tätigkeit.

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AMBOSafe - Studie (1236 KB)