Vorlage - VO/23/20777/57  

 
 
Betreff: Ergänzung der Vereinbarung über die Beteiligung der von der Stadt Regensburg verwalteten Stiftungen (ohne EWR) an den für ihre Verwaltung entstehenden Kosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.02.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
22.02.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.02.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

In der Vereinbarung über die Beteiligung der von der Stadt Regensburg verwalteten Stiftungen (ohne EWR) an den für ihre Verwaltung entstehenden Kosten ist unter Nr. 6. die Kostentragung für die Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt geregelt.

 

Darin fehlte bislang die rechtsfähige Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung, die bis einschließlich 2021 nicht von den Organen der Stadt Regensburg verwaltet und vertreten wurde, sondern von einem Vorstand. Die Prüfung der Jahresrechnungen erfolgte bis dahin ausschließlich durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, eine Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt fand nicht statt.

 

Mit der Satzungsänderung zum 01.01.2022 wird die Stiftung nun von den Organen der Stadt Regensburg verwaltet und vertreten. Deshalb werden ab 2022 die Jahresrechnungen der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung auch durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt geprüft.

 

Für diese Prüfung wird in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, die für die Erhebung von Verwaltungskostenbeiträgen zuständig ist, eine Pauschale i. H. v. 1.000 Euro festgelegt.

 

Die Nr. 6 der Vereinbarung wird um die Pauschale von 1.000 Euro für die Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung ergänzt.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1. Die beigefügte Vereinbarung über die Beteiligung der von der Stadt Regensburg verwalteten Stiftungen (ohne EWR) an den für ihre Verwaltung entstehenden Kosten vom 11. März 2022/29. März 2022 wird unter Nr. 6 um die Pauschale der Kosten für die örtliche Rechnungsprüfung der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung i. H. v. 1.000,- Euro ergänzt.

 

2. Dem besonderen Vertreter wird empfohlen, der Ergänzung der Vereinbarung über die Beteiligung der von der Stadt Regensburg verwalteten Stiftungen (ohne EWR) an den für ihre Verwaltung entstehenden Kosten zuzustimmen und diese zu unterzeichnen.

 

3. Die beigefügte Vereinbarung mit Stand vom 2. November 2023 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4. Auf eine Beschlussnachverfolgung wird verzichtet.

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Ergänzte Vereinbarung über die Beteiligung der von der Stadt Regensburg verwalteten Stiftungen (ohne EWR) an den für ihre Verwaltung entstehenden Kosten, Entwurf Stand: 2. November 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergänzung Vereinbarung Kostenbeteiligung Stiftungen ab 2023, Entwurf v. 02.11.2023 (221 KB)