Vorlage - VO/23/20787/61  

 
 
Betreff: 87. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Solarpark Regensburg Nord
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB


Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferent Plajer
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
06.02.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

  1. Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Mit dem Projekt „Solarpark Regenburg Nord“ soll eine großflächige Photovoltaikanlage im               rdlichen Bereich des Regensburger Stadtgebietes umgesetzt werden. Das Areal ist bereits im Stadtentwicklungsplan Regensburg Plan 2040 als Potentialfläche für großflächige Photovoltaik dargestellt und stimmt außerdem mit den Kriterien der städtischen Gesamtstrategie zu großflächigen Photovoltaikanlagen (VO/22/19009/61 und VO/23/20666/61) überein. Die Anlage kann dem zukünftigen Bedarf einer städtebaulichen Siedlungsentwicklung im Stadtnorden (siehe Regensburg Plan 2040) dienen.

 

  1. Bestandssituation

 

Der Änderungsbereich befindet sich im nördlichen Stadtgebiet, östlich der Pilsen-Allee direkt an der Grenze des Stadtgebietes zur Gemeinde Wenzenbach. Es handelt sich um eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche. Unmittelbar östlich schließt sich eine bestehende Photovoltaikanlage auf dem Gemeindegebiet Wenzenbach an, nördlich und süstlich grenzen städtische Bannwälder an.

 

  1. Planungsrecht

 

Der Änderungsbereich ist bauplanungsrechtlich gegenwärtig dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan ist die zu beplandende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.

 

 

  1. Erforderlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Mit der Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien Sonnenenergie“ im künftigen Flächennutzungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 291 „Solarpark Regensburg Nord“ erreichen zu können.

 

  1. Verfahrensart

 

Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nr. 291 „Solarpark Regensburg Nord“ durchgeführt.

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Nach Beschluss der Einleitung des Verfahrens der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorbereitet und durchgeführt.

Die eingegangenen Äerungen werden dann im weiteren Verfahren bearbeitet.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan, Begründung inkl. Umweltbericht) wird dann weiter konkretisiert und für den nächsten Verfahrensschritt der Veröffentlichung im Internet vorbereitet.

Mit dem Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss werden die Äerungen der frühzeitigen Beteiligungen dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

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Der Ausschuss beschließt::

 

  1. Für das Gebiet im Stadtnorden, östlich der Pilsen-Allee, südlich der Stadtgrenze zur Gemeinde Wenzenbach, ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 06.02.2024, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die in den Anlagen aufgeführten weiteren Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 06.02.2024, die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

5. Der Beschluss unterliegt der Beschlussnachverfolgung

 


Anlagen:

 

Anlage 1: 87. Änderung des FNP „Solarpark Regensburg Nord“ – Vorentwurf

Anlage 2: 87. Änderung des FNP „Solarpark Regensburg Nord“ – Lageplan

Anlage 3: 87. Änderung des FNP „Solarpark Regensburg Nord“ – Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 87.FNP Vorentwurf (194 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 87.FNP Lageplan (258 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 87. FNP Klimavorbehalt (1951 KB)