Sachverhalt:
Mit dem Projekt „Solarpark Regenburg Nord“ soll eine großflächige Photovoltaikanlage im nördlichen Bereich des Regensburger Stadtgebietes umgesetzt werden. Das Areal ist bereits im Stadtentwicklungsplan Regensburg Plan 2040 als Potentialfläche für großflächige Photovoltaik dargestellt und stimmt außerdem mit den Kriterien der städtischen Gesamtstrategie zu großflächigen Photovoltaikanlagen (VO/22/19009/61 und VO/23/20666/61) überein. Die Anlage kann dem zukünftigen Bedarf einer städtebaulichen Siedlungsentwicklung im Stadtnorden (siehe Regensburg Plan 2040) dienen.
Der Änderungsbereich befindet sich im nördlichen Stadtgebiet, östlich der Pilsen-Allee direkt an der Grenze des Stadtgebietes zur Gemeinde Wenzenbach. Es handelt sich um eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche. Unmittelbar östlich schließt sich eine bestehende Photovoltaikanlage auf dem Gemeindegebiet Wenzenbach an, nördlich und südöstlich grenzen städtische Bannwälder an.
Der Änderungsbereich ist bauplanungsrechtlich gegenwärtig dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan ist die zu beplandende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Mit der Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – Sonnenenergie“ im künftigen Flächennutzungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 291 „Solarpark Regensburg Nord“ erreichen zu können.
Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nr. 291 „Solarpark Regensburg Nord“ durchgeführt.
Nach Beschluss der Einleitung des Verfahrens der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorbereitet und durchgeführt. Die eingegangenen Äußerungen werden dann im weiteren Verfahren bearbeitet. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan, Begründung inkl. Umweltbericht) wird dann weiter konkretisiert und für den nächsten Verfahrensschritt der Veröffentlichung im Internet vorbereitet. Mit dem Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss werden die Äußerungen der frühzeitigen Beteiligungen dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
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Der Ausschuss beschließt::
5. Der Beschluss unterliegt der Beschlussnachverfolgung
Anlagen:
Anlage 1: 87. Änderung des FNP „Solarpark Regensburg Nord“ – Vorentwurf Anlage 2: 87. Änderung des FNP „Solarpark Regensburg Nord“ – Lageplan Anlage 3: 87. Änderung des FNP „Solarpark Regensburg Nord“ – Klimavorbehalt
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