Sachverhalt: Am 13.10.2006 reichte die
Messerschmittstraße Projekt GmbH einen Antrag auf Vorbescheid ein für die
Bebauung des Flurstückes Nr. 4166, Gemarkung Regensburg. Das Grundstück liegt
an der Messerschmittstraße zwischen der Agnesstraße und der Clermont-Ferrand-Allee
und weist eine Fläche von ca. 7.851 m² auf. Bebaut werden soll es mit insgesamt
67 Wohneinheiten, davon 26 in Reihenhäusern und 41 verteilt auf vier
Mehrfamilienhäuser. In einem der Mehrfamilienhäuser sind im Erdgeschoß
zusätzlich zwei Gewerbeeinheiten vorgesehen. Die Reihenhäuser sind in Gruppen
von je drei Gebäuden mit drei Vollgeschoßen zusammengefasst. Die
Mehrfamilienhäuser sind mit vier bzw. fünf Geschoßen geplant. Das natürliche
Gelände auf dem Grundstück liegt derzeit noch bis zu einem Meter unter
Straßenniveau, wird aber im Zuge der Bebauung auf Straßenhöhe aufgefüllt. Die Fahrbahnbreite der
Messerschmittstraße soll reduziert werden, indem an ihrer Ostseite zwischen Fahrbahn
und Baugrundstück ein 3 Meter breiter Grünstreifen und ein 2,50 Meter breiter
Gehweg angelegt wird. Die vorhandene Busbucht wird rückgebaut, die Haltestelle
selbst aber beibehalten. Die Kosten für den Straßenumbau trägt die Antragstellerin.
Die Messerschmittstraße
Projekt GmbH schließt dazu mit der Stadt Regensburg einen städtebaulichen Vertrag,
der neben Straßenumbau und Erschließung auch die Gestaltung der Gebäude und
Außenanlagen (siehe unten Punkt 4.4) sowie die Abgeltung der Folgelasten für
soziale Infrastrukturmaßnahmen (siehe unten Punkt 6) regelt. 2. Fragen, über die im Vorbescheid zu entscheiden
ist Die Antragstellerin möchte
im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens folgende Fragen geklärt haben: §
Zulässigkeit von
Art und Maß der geplanten Nutzung §
Zulässigkeit der
Gebäudestellung sowie der Anzahl der Geschoße §
Zulässigkeit der
Verkehrserschließung einschließlich der Querschnittsreduzierung der
Messerschmittstraße mit Auflösung der Busbucht. 3. Bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit Die ersten
Entwürfe für eine Bebauung des Grundstücks im Oktober 2005 sahen entlang der
Messerschmittstraße fünf Mehrfamilienhäuser mit durchgehend fünf Geschoßen vor.
Auf der östlichen Grundstückshälfte sollten 16 Reihenhäuser zusammengefasst in
vier Stangen errichtet werden. Aus dieser Anordnung hätte sich eine GFZ von 1,3
ergeben, was deutlich über der vergleichbarer Bauquartiere in der Umgebung
gelegen hätte. Dies wurde von Seiten der Verwaltung für nicht vertretbar
gehalten und die Antragstellerin zur Umplanung hin zu einer geringeren
Grundstücks- ausnutzung mit einer GFZ von höchstens 1,0 aufgefordert. Im folgenden
Planungsdialog zwischen Stadt und Investor wurde die Zahl der
Geschoßwohnungsbauten reduziert zugunsten einer aufgelockerten
Reihenhausbebauung mit einer stadträumlich erlebbaren Quartiersmitte. Die GFZ
beträgt jetzt nur noch 0,96, die GFZ liegt bei 0,53. Damit wird die geplante
Wohnbebauung hinsichtlich Art und Maß der Nutzung für zulässig angesehen. 4. Bauordnungsrechtliche
Zulässigkeit 4.1 Abstandsflächen Die geplante
Bebauung hält die Abstandsflächen gegenüber dem Nachbargrundstück im Osten und
gegenüber den Straßen an den drei übrigen Seiten ein. Lediglich bei
den Häusern untereinander kommt es vereinzelt zu Überschneidungen, die jedoch
durch die versetzte Anordnung der Gebäude und deren Höhenstaffelung ausgeglichen
wird, so dass eine ausreichende Belichtung gewährleistet ist. 4.2 Stellplätze Die notwendigen
Stellplätze für die Wohnanlage werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die von
der Messerschmittstraße angefahren wird und sich unter allen Häusern erstreckt.
Für die 26
Reihenhäuser mit einer Wohnfläche zwischen 138 und 151 m² sind nach der
städtischen Garagen- und Stellplatzsatzung (GuSS) je zwei Stellplätze
herzustellen. In den vier Mehrfamilienhäusern sind 41 Wohnungen geplant, die
nach der GuSS je 1 Stellplatz benötigen. Für die beiden Gewerbeeinheiten sind,
abhängig von der Art des Gewerbes, 2 bis 4 Stellplätze nachzuweisen. Somit sind
für das gesamte Wohnquartier nach den gültigen Richtzahlen insgesamt 96 bis 98
Stellplätze herzustellen. Tatsächlich nachgewiesen werden in der Tiefgarage 103
Stellplätze. Dabei werden jedem Reihenhaus zwei Stellplätze direkt unter dem
Gebäude zugeordnet. 4.3 Brandschutz Die Lage der
Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen wurde bereits im Vorfeld zusammen mit
dem Amt für Brand- und Zivilschutz festgelegt und in die Freiflächenplanung
aufgenommen. 4.4 Gestaltung Die Antragstellerin hat über
die Unterlagen für den Vorbescheid hinaus Gestaltungsbücher in Form von fertig
ausgearbeiteten Regeldetails für alle Haustypen erstellt, in denen neben den
Grundrissen die Fassaden vollständig durchgeplant sind. In Detailzeichnungen
werden etwa Anordnung, Material und Farbe der Fenster und Haustüren, die Konstruktion
der Absturzsicherungen, die Ausbildung der Dachränder oder die Gestaltung der
Gartengerätehäuser festgelegt. Gleiches gilt für die
Außenanlagen. Es gibt für das gesamte Quartier eine qualifizierte
Freiflächenplanung, die Lage, Größe und Material der raumbildenden Elemente wie
Einfriedungsmauern, Hecken, Nebengebäude, Rankgerüste etc. beschreibt. Sie legt
die Möblierung der Freibereiche (Sitzstufen, Bänke, Kinderspielplätze) und die
Materialwahl für die befestigten Flächen fest und liefert Pflanzvorschläge für
den öffentlichen Raum. Die Antragstellerin
verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag zur plangemäßen Bauausführung und
dazu, keine Tekturanträge zu stellen, mit denen von den gestalterischen
Festlegungen im Erstbescheid abgewichen wird. Durch eine beschränkt persönliche
Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Regensburg bindet diese Regelung auch die
Rechtsnachfolger der Antragstellerin. 4.5 Nachbarbeteiligung Die Beteiligung der östlich
angrenzenden Grundstücksnachbarn wird von der Antragstellerin derzeit durchgeführt.
Da der Kreis der Nachbarn, die von dem Bauvorhaben betroffen sein können aber
nicht zweifelsfrei abgegrenzt werden kann, wird der Vorbescheid öffentlich
bekannt gemacht. 4.6 Altlasten und Sprengmittel Das Grundstück ist auf
Altlasten und Sprengmittel hin untersucht worden. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis,
dass die Bebauung ohne Gefahr für die Gesundheit der künftigen Bewohner
durchgeführt werden kann. 5. Behandlung im Gestaltungsbeirat Das Vorhaben wurde bereits
zweimal im Gestaltungsbeirat behandelt. In der ersten Sitzung am
09.02.2006 wurden zwei städtebauliche Varianten vorgestellt, von denen eine die
Geschoßwohnungsbauten entlang der Messerschmittstraße anordnete, während der
östliche Grundstücksteil mit Reihenhäusern beplant wurde. Die andere
Planungsvariante sah vor, in der nördlichen Hälfte des Grundstücks die
Reihenhäuser unterzubringen, in der südlichen die Geschoßwohnungsbauten. Dieser
Lösung gab der Gestaltungsbeirat grundsätzlich den Vorzug, empfahl aber, die
Bebauungsdichte zugunsten einer verbesserten Freiraumgestaltung zu reduzieren.
Bei der erneuten Vorlage am 01.06.2006 bescheinigte der GBR der überarbeiteten
Planung, dass die „städtebauliche Idee (…) sowohl in Bezug auf die
vorgeschlagene Fassade als auch in Bezug auf die Behandlung der Freiräume
(überzeugt). Für die Realisierung der Anlage ist es unbedingt erforderlich, die
durchgängige Handschrift zu garantieren.“ 6. Folgelasten Die Antragstellerin
übernimmt Folgelasten für die soziale Infrastruktur (Kindergarten, Schulen),
die durch die geplante Wohnbebauung ausgelöst werden. Näheres regelt der oben
erwähnte städtebauliche Vertrag. 7. Zusammenfassung Die Art der baulichen
Nutzung (Wohnen) kann an dieser Stelle zugelassen werden. Das Maß der Nutzung
ist dem städtebaulichen Kontext angemessen. In einem städtebaulichen
Vertrag verpflichtet sich die Antragstellerin mit Bindung für ihre
Rechtsnachfolger, von diesem Bebauungskonzept nicht abzuweichen. Die Erschließung ist
gesichert. Die verkehrliche Anbindung erfolgt in erster Linie über die Messerschmittstraße,
von der aus die Tiefgarage angefahren wird. Die Lage der Tiefgaragenzufahrt ist
so gewählt, dass sie den größtmöglichen Abstand zur umliegenden Wohnbebauung
einhält, so dass Beeinträchtigungen durch den Zu- und Abgangsverkehr nicht zu
erwarten sind. Die Abwasserbeseitigung kann über den öffentlichen Kanal in der
Messerschmittstraße und der Clermont-Ferrand-Allee erfolgen. Die Gestaltung der Gebäude
und der Freiflächen ist bis hinein in die Detailplanung durch die Gestaltungsbücher
festgelegt (siehe Punkt 4.4 Gestaltung). Zur Einhaltung dieser Festlegungen hat
sich die Antragstellerin ebenfalls vertraglich verpflichtet. Bei
Zuwiderhandlung kann die Stadt Regensburg Vertragsstrafen bis zu einer Höhe von
5.000,- € je Verstoß verhängen. Durch die Verlegung des
ruhenden Verkehrs in eine Tiefgarage und die verträgliche Anordnung der Tiefgaragenzufahrt
wird eine größtmögliche Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft erreicht.
Sollte für das Vorhaben ein positiver Vorbescheid erteilt werden, wird dieser
öffentlich bekanntgemacht. Damit ist gewährleistet, dass umliegende
Grundstückseigentümer, die durch die Baumaßnahme ihre nachbarschützenden Rechte
beeinträchtigt sehen, dies im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens überprüfen lassen
können. Planer und Verwaltung haben
für das Grundstück ein Bebauungskonzept erarbeitet, das eine städtebauliche
Ordnung und eine verträgliche Entwicklung gewährleistet. Die Erschließung ist
gesichert. Durch die gestalterischen Festlegungen für die Gebäude und die
Freianlagen wird zusammen mit dem städtebaulichen Vertrag eine Regelungsdichte
erreicht, die den Festsetzungen eines Bebauungsplanes gleichkommt oder sie
sogar übertrifft. Die Notwendigkeit, für die Realisierung des Vorhabens einen
Bebauungsplan aufzustellen, wird daher nicht gesehen. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die
Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages den
beantragten Vorbescheid mit den notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen.
Anlagen:
10 Pläne |
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