Vorlage - VO/24/20839/10  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Kumpfmühl - Ziegetsdorf - Neuprüll sowie die Gesamtstadt am 07.12.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Dr. Veit
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.03.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Thema: Rauchverbot in Regensburger Freibädern

r die beiden Regensburger Bäder Westbad und Wöhrdbad sollte baldmöglichst auch im Außenbereich ein generelles Rauchverbot gelten. In speziell ausgewiesenen Bereichen darf das Rauchen selbstverständlich erlaubt bleiben.“

 

Stellungnahme:

Das Hausrecht und die Festlegung der Nutzungsbedingungen obliegt der das Stadtwerk.Regensburg GmbH. Diese schlägt ein auf die Kinderbereiche beschränktes Rauchverbot vor. Damit wird vor allem zum Schutz der Kinder beigetragen und zugleich eine gute Kontrollierbarkeit durch das Personal ermöglicht. Weitere Möglichkeiten werden im Rahmen einer Sitzung des Aufsichtsrates besprochen.

 

2. Thema: Zigarettenabfallbehälter an allen RVV-Bushaltestellen

nnten bitte künftig an exponierten Orten, wie z.B. an allen RVV-Bushaltestellen, gut gekennzeichnete Zigarettenabfallbehälter angebracht werden.“

 

Stellungnahme:

Der Innenstadtbereich verfügt über mehr als 70 Abfallsammelbehälter mit separatem Kippensammler. Noch vorhandene anderweitige Behälter werden Zug um Zug durch Behältnisse mit Kippensammler ersetzt.

An den Bushaltestellen hat sich ein 50-Liter-Mülleimer mit Zigarettenausdrückblech über Jahre bewährt und wird als ausreichend bewertet.

An der Haltestelle Universität wurde ein Modell mit separatem Zigarettensammler installiert. Jedoch sind die Kostens sehr hoch. Zudem ist die Anbringung komplex und nicht überall umsetzbar. Daher ist ein weitgehender Wechsel wirtschaftlich und inhaltlich unzweckmäßig.


3. Thema: Straßenunterhalt

a) Sanierung Erzbischof-Buchberger-Allee
Die grundlegende Sanierung der Erzbischof-Buchberger-Allee ist dringend notwendig. Die Straße weist im gesamten Verlauf zahlreiche Risse und Schäden auf. Es werden immer wieder behelfsmäßige Reparatur-Maßnahmen durchgeführt, die dauerhaft nicht zur Verbesserung beitragen.“

 

Stellungnahme:

Im aktuellen Entwurf des Investitionsprogrammes sind Planungsmittel zur Sanierung der Erzbischof-Buchberger-Allee für das Jahr 2027 eingestellt. Bis die Maßnahme durchgeführt werden kann, werden auftretende Schadstellen vorübergehend repariert.

 

b) Sanierung Roter-Brach-Weg

Die Ringstraße Roter-Brach-Weg wurde teilweise neu geteert. Der weitaus längere Teil weist jedoch starke Schlaglöcher auf. Wann kann hier mit einer Sanierung gerechnet werden?“

 

Stellungnahme:

Im Abschnitt zwischen Rennweg und An den Klostergründen wurden Erneuerungs- maßnahmen durchgeführt. Mitarbeitende des Tiefbauamtes kontrollieren den gesamten Roten-Brach-Weg regelmäßig. Eventuell entstandene Schlaglöcher werden umgehend repariert, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen.

Weitere kostenintensive Sanierungsmaßnahmen des Roten-Brach-Weges sind derzeit nicht im städtischen Investitionsprogramm enthalten und daher nicht geplant.

 

4. Thema: Verkehr

a) Falschparker auf Geh- und Radwegen

An der Dr.-Gessler-Straße entlang, am Königstor vorbei ist ein Streifen für Fahrradfahrende markiert. Dieser kann jedoch nicht genutzt werden, da er ständig von parkenden Fahrzeugen blockiert ist. Insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Rad fahrenden Schulkinder sollte dieser Zustand nicht länger hingenommen werden.“

 

Stellungnahme:

Auf einem Fahrradschutzstreifen gilt ein generelles Haltverbot. Am Königstor wurden bereits mehrfach stichprobenartige Kontrollen durch den Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) der Stadt Regensburg durchgeführt. Dabei wurden auch Verwarnungen ausgesprochen. Eine ständige Kontrolle ist jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Die Situation wird weiterhin, auch in Zusammenarbeit mit der Polizei, verstärkt kontrolliert.

 

b) Ampelschaltung an der Kreuzung Kumpfmühl

Bitte überprüfen Sie die Ampelphasen an der Kreuzung Kumpfmühl. Es scheint, dass auf der Ostseite die Fußngerphase sehr kurz ist. Auch bei zügigem Gehen ist es bereits wieder Rot, wenn man auf der anderen Seite ankommt. Auf der Westseite ist es ok.“

 

Stellungnahme:

Die Situation wurde vor Ort überprüft. Die verwendete Schaltung entspricht den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) sowie der Normenreihe VDE 0832.

Die Grünzeiten für die östliche Fußngerfurt über die Friedenstraße ermöglichen eine sichere Querung des gesamten Abschnitts. Fußnger/-innen, die sich bei einem Signalwechsel auf Rot noch auf der Fahrbahn befinden, können diese bis zur Mittelinsel bzw. bis zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand sicher überqueren. Am Ende jeder Freigabephase wird eine sogenannte Schutzzeit geschaltet, die dem Fußverkehr eine gefahrlose Räumung der Fahrbahn ermöglicht, bevor andere Verkehrsbeteiligte Grün erhalten. Die Länge der Schutzzeit hängt von den jeweiligen Fahrbahnbreiten und der Kreuzungsgeometrie ab.

An der westlichen Furt über die Kirchmeierstraße ist eine Wartezeit auf der Mittelinsel für langsamere Menschen zu Fuß nicht vermeidbar.

 

c) Radverkehr im Königswiesen Park

Im Königswiesen Park fehlt eine vernünftige Regelung für den Fahrradverkehr. Gemäß Grünanlagensatzung ist das Radfahren im Park, außer für kleine Kinder und auf speziellen Wegen, verboten. Der Radverkehr in diesem Park nimmt jedoch zu. Mein Anliegen wäre es, einen Radweg als explizite und einzige Fahrradstraße auszuweisen. Damit würde eine Räum- und Streupflicht für die Stadt entstehen. Das hat die Stadt so wohl nicht im Sinn.“

 

Stellungnahme:

Im Königswiesen Park verläuft ein asphaltierter, ausgeschilderter Geh- und Radweg parallel zur Dr.-Gessler-Straße. Auf diesem ist Radfahren ausdrücklich erlaubt. Auf allen anderen Wegen ist die Nutzung von Fahrrädern untersagt.

 

d) Parksituation an der Karthauser Straße

Der St.-Veit-Weg ist eine Sackgasse, die auf die Fahrradstraße Karthauser Straße führt. Dort kommt es immer wieder durch sehr stark in den Kreuzungsbereich eingeparkte Autos zu Sichtproblemen.“

 

Stellungnahme:

Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist das Parken bis zu fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen unzulässig. Verstöße können direkt bei der zuständigen Polizeiinspektion Süd gemeldet werden. Der städtische Verkehrsüberwachungsdienst wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen eine vermehrte Überwachung in diesem Bereich anstreben. Aufgrund des hohen Parkdrucks kann in der Karthauser Straße der ruhende Verkehr nicht ausgeschlossen werden. Eventuell ist es möglich, weitere Ausweichbuchten zu schaffen. Dies wird im Rahmen der Aufwertung der Karthauser Straße zur Fahrradstraße Plus geprüft.

 

e) Regularien für Fahrradstraße

Als die Fahrradstraße, die die Ludwig-Thoma-Straße und die Karthauser Straße verbindet, eingeführt wurde, gab es große gelbe Hinweisschilder. Darauf war erklärt, was in der Fahrradstraße möglich und was verboten ist. Diese sind nach einiger Zeit wieder entfernt worden. Warum werden diese Schilder nur zeitweise angebracht?“

 

Stellungnahme:

Verkehrsteilnehmende sind angesichts neuer verkehrlicher Anordnungen oft noch nicht ausreichend über die neuen Regelungen informiert. Daher werden bei Einführung einer Fahrradstraße entsprechende Hinweisschilder angebracht. Deren Aufstellung ist jedoch nur temporär genehmigungsfähig. Zudem werden Flyer an die Anwohnenden verteilt.

 

5. Thema: Sportgelände SG Post/Süd

Der Sportverein SG Post/Süd nutzt das Sportgelände gemeinsam mit dem SSV Jahn Regensburg. Die Nutzung ist in einem komplizierten Vertragskonstrukt geregelt. Die Verträge laufen zwar noch einige Jahre, für Änderungen ist jedoch ein zeitlicher Vorlauf notwendig. Der ehrenamtlich tätige Verein bittet dazu die Stadt um Unterstützung und Beratung. Es hatten früher bereits Gespräche zwischen der Stadt als Grundstückseigentümerin, dem SG Post/Süd und dem Jahn stattgefunden. Diese sollten wiederaufgenommen werden.“

 

Stellungnahme:

Entsprechende Gespräche werden gerne wiederaufgenommen, das weitere Vorgehen wird derzeit intern abgestimmt.

 

6. Thema: Winterdienst

a) Räumpflicht auf Bürgersteigen

Einzelne Anwohnerinnen und Anwohner räumen die Bürgersteige nicht oder nur schlecht. Welche Handlungsmöglichkeiten stehen den Bürgerinnen und Bürgern in solchen Fällen zur Verfügung?“

 

Stellungnahme:

Zunächst sollte innerhalb der Nachbarschaft das Gespräch gesucht werden. Durch eine offene Kommunikation können in der Regel Konflikte am besten gelöst werden. Wenn sich das Problem auf diesem Wege nicht klären lässt, können sich Bürgerinnen und Bürger unter Angabe des Namens und der zu beanstandenden Adresse an das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr wenden. Die Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Regensburg (Sicherungsverordnung) sieht folgende Maßgabe vor: „Die Eigenmer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über sie erschlossen werden (Hinterlieger), sind verpflichtet, die Gehwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück erschlienden öffentlichen Straßen bei Schnee oder Glatteis (…) in sicherem Zustand zu erhalten.“ Im Falle einer Beanstandung wird in einem ersten Schritt schriftlich auf die Räum- und Streupflicht hingewiesen. Soweit dieser vorsätzlich oder fahrlässig dennoch nicht nachgekommen wird, kann der/die Verpflichtete mit einer Geldbuße belegt werden.

 

b) Bushaltestelle Rennweg

An der Bushaltestelle Rennweg an der Linie 1 ist der mittlere und der hintere Einstiegs- bereich durch einen großen Schneeberg blockiert. Das stellt ein Problem für ältere Personen, Menschen in Rollstühlen oder mit Kinderwägen dar. Ich bitte um Abhilfe.“

 

Stellungnahme:

Die Sachlage konnte aufgrund des kurz nach der Versammlung eingetretenen Tauwetters nicht überprüft werden. Der Fahrdienst der Kleinkommunalfahrzeuge wurde darauf hingewiesen, künftig darauf zu achten, dass die Ein- und Ausstiegsbereiche nicht blockiert werden.

 

c) Bürgersteige Prinz-Rupprecht-Straße und Alemannenstraße

Mehrere Mieter haben sich beim Mieterbeirat beschwert, dass vor dem Gebäude der Stadtbau in der Prinz-Rupprecht-Straße oder der Alemannenstraße nicht gründlich genug geräumt wurde. Was kann man tun?“

 

Stellungnahme:

Der Gehsteig vor einer Wohnanlage der Stadtbau GmbH fällt unter die Räumpflicht des Unternehmens. Der Mieterbeirat sollte die Beschwerde im Auftrag der Mieterschaft an die Hausverwaltung der Stadtbau GmbH melden.

 

d) Räumfahrzeug auf Radweg

Das städtische Räumfahrzeug, das den Radweg räumt, hat den geräumten Gehweg wieder zugeschüttet. Ich bitte darum, einen entsprechenden Hinweis an die Fahrer zu geben, den Schnee soweit möglich nicht auf die Gehwege, sondern besser an den Straßenrand bzw. den Grünstreifen zu räumen.“

 

Stellungnahme:

Der Hinweis wurde an den Fahrdienst der Räumfahrzeuge im angesprochenen Bereich weitergegeben. Soweit möglich ist dieser bemüht, den Schnee auf die der Fahrbahn zugewandten Seite zu räumen. Da das Räumschild teilweise jedoch breiter ist als der Radweg, wird automatisch auch ein Teil des Schnees zu der Seite des Gehweges geschoben. Es ist stets das Bestreben aller Mitarbeitenden im Einklang mit der Bürgerschaft den Winterdienst in der Stadt sicher zu stellen. Falls dies nicht immer gewährleistet werden kann, wird gebeten, dies zu entschuldigen.

 

7. Thema: Information und Kommunikation

a) Mängelmelder:

Welchen Kommunikationsweg bietet die Stadt Regensburg den Bürgerinnen und Bürgern an, um Mängel im Stadtgebiet zu melden?“

 

Stellungnahme:

Auf der Homepage der Stadt Regensburg ist im Bereich „rgerservice“ der digitale Mängel- melder „Sags Regensburg“ zu finden. Dort können zu allen Belangen Hinweise abgegeben werden. Diese werden an das zuständige Amt zur Bearbeitung weitergeleitet.

 

b) Information über den Termin der Bürgerversammlung

Die Information über die Bürgerversammlung in der Zeitung war zu wenig.“

 

Stellungnahme:

Auf der Homepage der Stadt Regensburg werden alle Termine der Bürgerversammlungen des laufenden Jahres mit Angabe von Ort und Zeit vorab bekanntgegeben.

Zusätzlich werden zeitnah zu den einzelnen Bürgerversammlungen mehrere Presse- mitteilungen versandt. Die tatsächliche Veröffentlichung obliegt der Presse; hierauf kann kein Einfluss genommen werden.

Die Pressemitteilungen werden gleichzeitig auf der städtischen Homepage bereitgestellt. Ebenso wird die Veranstaltung über Facebook und Instagram kommuniziert. Zudem werden in den betreffenden Stadtbezirken an öffentlichen Einrichtungen Aushänge angebracht.

 

c) Unterlagen zur Informationsveranstaltung Stadtbahn

Ich habe im Oktober an der Informationsveranstaltung für die Stadtbahn teilgenommen. Es wurde dort gesagt, dass weitere Unterlagen nach Beschluss des Stadtrates öffentlich im Internet einsehbar seien. Diese habe ich aber leider nicht gefunden. Wenn da ein Link zur Verfügung stände, wo man die Unterlagen, wie sie dort präsentiert wurden, herunterladen kann, wäre das sehr hilfreich.“

 

Stellungnahme:

Alle Planunterlagen, die im Rahmen der Dialogforen an den Stellwänden gezeigt wurden, hat der Ausschuss für den Neubau einer Stadtbahn in der Sitzung am 05.12.2024 behandelt. Sie stehen auf der Seite des Regensburger Sitzungsdienstes zur Verfügung. Die Unterlagen werden zudem in Bälde, wie alle bisherigen und künftigen öffentlichen Beschlüsse des Ausschusses für den Neubau einer Stadtbahn, auch auf der Webseite der Stadtbahn Regensburg unter www.stadtbahnregensburg.de bereitgestellt. Derzeit wird die interaktive Karte auf der Startseite noch überarbeitet. Nach der Aktualisierung werden dann entlang der beiden Linien, an den insgesamt 15 Informationspunkten zu planerischen Schwerpunkten neueste Informationen zu finden sein.

 

8. Thema: Berechnung der Straßenreinigungsgebühr

Warum wird die Straßenreinigungsgebühr über die Länge der Grenze des Grundstücks zur Straße berechnet? Warum kann diese Gebühr nicht über die Grundstücksgröße ermittelt werden? Das wäre viel fairer.“

 

Stellungnahme:

Gemäß § 1 der Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung) sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über sie erschlossen werden (Hinterlieger), zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf eigene Kosten verpflichtet. Die Verpflichtung umfasst den Teil der öffentlichen Verkehrsfläche, der durch die gemeineinsame Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück begrenzt wird.

Die Berechnungsmethode der Stadt Regensburg zielt auf die tatsächlich zu reinigende Fläche ab. Dabei gelten die Frontmeter zur öffentlichen Straße x maximal acht Meter Tiefe. Darin eingeschlossen sind auch Gehwege, Wege, Gräben, Grünstreifen und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Mit dieser Variante wird eine gerechte Aufteilung erreicht.

Die Grundstücksgröße stellt dagegen keine ausreichende Bemessungsgrundlage für die erbrachte Reinigungsleistung dar.

Die Stadt Regensburg beteiligt sich zudem an der städtischen Straßenreinigung zu 10%. Damit wird der Kostenanteil nur zu 90% auf die Eigentümerschaft umgelegt (§ 1 der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Straßenreinigung der Stadt Regensburg).

 

9. Baumaßnahme an Bushaltestelle

Vor meinem Grundstück wurde die Bushaltestelle verlegt. Vorher war sie an der Ecke, jetzt genau vor meinem Grundstück. Warum wurde ich als Anwohner nicht vorab über diese Maßnahme informiert?“

 

Stellungnahme:

Im Zuge des Straßenunterhaltungsprogramms 2023 wurde die Haltestelle Ludwig-Erhard- Straße stadteinwärts saniert und barrierefrei ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wurde der Haltestellenmast einige Meter Richtung Norden verschoben. Die gesamte Haltestelle wurde nicht verlegt.

Da es sich um den Umbau der bestehenden Haltestelle handelte, erfolgte keine Anlieger- information. Eine Betroffenheit der Anwohnerschaft war nicht gegeben. Dies wäre z.B. bei der Verlegung einer Zufahrt der Fall. Die Anfrage wurde dennoch als Anregung für künftige Vorhaben aufgenommen.

 

10. reduzierte Lärmbelastung durch Elektrobusse

Die Elektrobusse, die jetzt immer mehr zum Einsatz kommen, reduzieren deutlich die Lärm- belastung. Das ist ein großer Vorteil!“

 

Stellungnahme:

Die Rückmeldung wird zur Kenntnis genommen.

 

11. Benachteiligung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger durch den RVV

Der RVV benachteiligt insbesondere ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Günstige Tickets können nur mit der RVV-App geordert werden. Generell kommt man ohne technische Hilfsmittel einfach nicht mehr weiter. Man bekommt keine schriftlichen Fahrpläne mehr. Dadurch wird man gezwungen, mit den modernen Medien umzugehen. Deshalb habe ich die Bitte an die Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke: günstige Tickets müssen auch ohne digitale Hilfsmittel erworben werden können.“

 

Stellungnahme:

Das Anliegen wird in der Sitzung des Seniorenbeirates gemeinsam mit dem Inklusionsbeirat und einer Vertretung der das Stadtwerk.Regensburg GmbH thematisiert.

 

12. Pachtvertrag Bahnpost

Ist der Stadt etwas bekannt, ob die Bahnpost aufgegeben wird? Der Pachtvertrag für die Post läuft angeblich aus.“

 

Stellungnahme:

Das Gebäude befindet sich in Privatbesitz. Insofern liegen hierzu keine Informationen vor.

 

13. Hallenkapazität am Wochenende für Sportvereine

Die Spielvereinigung Ziegetsdorf hat das Problem, dass wir zu wenig Hallenzeiten für die Outdoor-Sportarten erhalten, speziell für Fußball, der sich im Winter in die Halle verlagert. Es wurde uns zugesichert, dass die Verteilung der Hallenzeiten überprüft werde. Wir haben jetzt aber für diesen Winter wieder nur Hallenzeiten am Freitag erhalten. Am Samstag war die Halle, die uns am nächsten liegt, die Halle in der Wolfgangsschule wieder nicht vergeben. Wir haben zunehmend immer mehr Kinder und Mannschaften, die wir kaum mehr unterbringen. Wir würden uns wünschen, und vielleicht auch viele andere Vereine, dass die städtischen Hallen am Samstag nutzbar wären für uns.“

 

Stellungnahme:

Dem SpVgg Ziegetsdorf konnten in diesem Winter wie gewohnt ausreichend und sogar zwei zusätzliche Trainingszeiten zugewiesen werden. Dem Verein wurden zwei Einheiten in der FOS/BOS sowie im Goethe-Gymnasium und die Zweifachturnhalle an der Wolfgangsschule am Freitag von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr zugeteilt.

Daneben wird eine Nutzung von Zwei- und Dreifachturnhallen am Wochenende für Trainingszeiten der Vereine ständig praktiziert. Die Turnhalle der Wolfgangsschule ist diese Wintersaison am Samstag durchgängig mit Vereinen belegt.

 

14. Entwicklung des Kindergartens St. Paul

Ich bitte darum, im Zuge der Quartiersentwicklung nochmals über den geschlossenen Kindergarten St. Paul nachzudenken. Laut Kindergartenentwicklungsplan fehlen bis 2025 80 Plätze und letztendlich wäre durchaus eine Möglichkeit gegeben. Da müsste man auch eine gewisse Kooperation von der Kirche erwarten können.“

 

Stellungnahme:

Der dreigruppige katholische Pfarrkindergarten St. Paul im Stadtteil Königswiesen ist seit 2022 geschlossen. Der ursprüngliche Grund für die Schließung war Personalmangel. Der Kindergarten sollte dann von einem anderen Träger übernommen werden. Die Suche blieb allerdings erfolglos. Somit müsste die Stadt im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips handeln. Die Übernahme hätte auch die Pfarrei gewünscht. Eine Raumluftmessung ergab jedoch Messwerte über den zulässigen Höchstgrenzen für den Betrieb eines Kindergartens. Das Bauwerk ist zudem renovierungsbedürftig. Sowohl die Grundleitungen als auch die Brandschutzmaßnahmen lassen eine größere Baumaßnahme erwarten. Daher hat die Stadt von einer Übernahme des Kindergartens abgesehen. Der Kindergarten ist Teil des kirchlichen Gesamtkomplexes und als Solitär nicht herauslösbar.

Die Kinder im Einzugsgebiet des bisherigen Kindergartens St. Paul werden auf die Kitaplätze stadtweit verteilt. Im nahegelegenen Kinderhaus Dr.-Gessler-Straße ist eine zusätzliche Kindergartengruppe für Vormittag und über Mittag geplant. 

 

15. Erstbebauung am Holbeinweg

Ich hatte das Thema in einer früheren Bürgerversammlung bereits angesprochen und dazu keine Antwort erhalten. Es geht darum, dass die Stadt den Ersterwerbern am Holbeinweg Verpflichtungen auferlegt hatte, die auch in der Rechtsnachfolge weitergegeben werden müssen. Dazu gab es widersprüchliche Aussagen. Deswegen ist die Frage: ist die Verpflichtung noch da oder nicht?“

 

Stellungnahme:

In der angesprochenen früheren Bürgerversammlung wurden die Gegebenheiten zum Holbeinweg von verschiedenen Anfragestellern thematisiert. Die daraufhin erfolgte Antwort wurde dem Anfragesteller zur Kenntnis zugesandt. Im Ergebnis ist festzuhalten, der damaligen Verpflichtung zur Anerkennung der künftigen Festsetzungen des Bebauungs- planes mangelt es inzwischen an einer Rechtsgrundlage, da das Bebauungsplanverfahren nicht abgeschlossen wurde.

 

16. Springbrunnen

Die beiden Springbrunnen am Schwammerl im Bahnhofspark funktionieren seit längerem nicht. Woran liegt das?“

 

Stellungnahme:

Grundsätzlich sind beide Brunnen in einem sehr schlechten baulichen Zustand hinsichtlich Brunnentechnik, Abdichtung, usw. Im Herbst 2023 wurden nochmals umfangreiche Untersuchungen der zugehörigen Infrastruktur durchgeführt. Dabei wurden große Schäden an den Leitungen festgestellt, die in eine Sanierungsmaßnahme münden werden. Sobald der genaue Sanierungs- und Finanzierungsbedarf geklärt ist, wird der Stadtrat mit der Angelegenheit befasst.

 

 

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.