Vorlage - VO/07/2128/031  

 
 
Betreff: Antrag der Fa. Bioenergie Regensburg GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Biodiesel aus Pflanzenöl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
08.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Bericht der Verwaltung:

 

 

I. Vorhaben

Mit Datum vom 17.10.2006 beantragte die Fa. Bioenergie Regensburg GmbH, Furtmayrstr.3, 93053 Regensburg die Genehmigung für die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Biodiesel aus Pflanzenöl (insbesondere Rapsöl und recycelte Pflanzenöle) in Regensburg, Budapesterstraße 9, Fl.Nr. 1911/1, 1911, 1912/5 der Gemarkung Regensburg. Die Gesamtkapazität der Biodieselanlage soll dabei 66.000 t Biodiesel pro Jahr betragen. In einem ersten Schritt wird es mit einem Anlagenmodul mit einer Leistungskapazität von 33.000 t/a ausgestattet; ein entsprechendes weiteres Modul soll in der 2.Stufe folgen. Das Verfahren zur Umesterung erfolgt dabei mittels Zentrifugaltechnik. Die für die Produktion benötigte Energie wird ausschließlich aus dem Netz des örtlichen Stromversorgers bezogen. Nach der 2. Ausbaustufe werden sich die Transportvorgänge auf durchschnittlich 19 LKWs pro Tag verteilen.

 

Die Gesamtanlage setzt sich dabei aus folgenden Betriebseinheiten zusammen:

 

Anlieferung und Einlagerung

Für die Herstellung von Biodiesel wird bei dem hier angewendeten Verfahren eine Reihe von Stoffen benötigt, die antransportiert und eingelagert werden. Es handelt sich dabei um

  • Rapsöl und recycelte Pflanzenöle
  • Methanol
  • Kaliummethylatlösung
  • Kälteadditiv, Antioxidansmittel, Ethanol und Salzsäure

Biodieselherstellung

Die wichtigste chemische Reaktion im vorgesehenen Verfahren ist die des Rapsöls bzw. der recycelten Pflanzenöle mit Methanol und dem Katalysator: es handelt sich hierbei um eine Umesterung. Durch die Mischung von Rohöl und dem Katalysator (Kaliummethylat) entstehen die beiden Hauptprodukte Glycerin und Biodiesel. Dabei laufen eine Reihe von Zwischen- und Nebenreaktionen ab, bei denen unter anderem Seifen und Wasser entstehen.

 

Labor – Chemische Analysen

Zur Qualitätssicherung des Biodiesels müssen bestimmte Analysen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Biodiesel der DIN EN 14 214 entspricht.

 

Abtransport

Das Produkt Biodiesel und die Nebenprodukte Glycerinphase/Seifenwasser werden mit Tankwagen abgeholt.

 

 

II. Genehmigungspflicht

Das Vorhaben ist nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter die Ziffer 4.1 b Spalte 1 eingeordnet und bedarf infolgedessen gemäß § 4 BImSchG der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

 

 

III. Umweltverträglichkeitsprüfung

Zudem ist das beantragte Vorhaben unter der Ziffer 4.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt. Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens war deshalb gemäß § 3 c UVPG zu ermitteln, ob die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hierzu war im Rahmen einer „Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls“ festzustellen, ob das geplante Projekt erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Das Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz hat nach Einschaltung der jeweiligen Fachstellen die Feststellung getroffen, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gegeben ist und dies im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 30.10.2006 veröffentlicht.

 

IV. Verfahren

Das Genehmigungsverfahren war nach § 10 BImSchG i.V.m. § 2 Abs.1 Satz 1 der 4.BImSchV in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Das Vorhaben wurde deshalb im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 30.10.2006 und 13.11.2006 sowie in der Ausgabe der Mittelbayerischen Zeitung vom 13.11.2006 öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen lagen in der Zeit vom 21.11.2006 bis einschließlich 20.12.2006 beim Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis zum 08.01.2007 schriftlich bei der Stadt Regensburg erhoben werden. Nachdem keine Einwendungen eingegangen sind, konnte der für den 29. Januar 2007 angesetzte Erörterungstermin entfallen.

 

 

V. Beteiligung von Behörden und Fachstellen

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden fachliche Stellungnahmen nachfolgender Fachstellen und –behörden eingeholt:

  • Regierung der Oberpfalz - Gewerbeaufsichtsamt -
  • Wasserwirtschaftsamt Regensburg
  • Bayernhafen Regensburg GmbH & Co. KG
  • Amt für Brand- und Zivilschutz
  • Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt
  • Tiefbauamt
  • Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
    • Abteilung Luftreinhaltung und Lärmschutz
    • Fachkundige Stelle der Wasserwirtschaft
    • Sachgebiet für Naturschutz
    • Sachgebiet Bodenschutz und Abfall.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen zu dem Ergebnis, dass bei Festsetzung der für erforderlich gehaltenen Auflagen keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.

Das Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz beabsichtigt deshalb, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

VI. Vorzeitiger Baubeginn

Mit Schreiben vom 17.10 2006 beantragte die Fa. Bioenergie GmbH die immissionsschutzrechtliche Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG. Die Darlegung des berechtigten Interesses erfolgte ergänzend mit Schreiben vom 15.01.2007, wobei zugleich eine Konkretisierung für folgende Maßnahmen vorgenommen wurde:

- Beginn der Erdarbeiten

- Errichtung der Gründungsbauteile

- Errichtung der Gebäude.

Zugleich gab die Vorhabensträgerin mit Schreiben vom 16. Januar 2007 die gesetzlich vorgegebene Rückbauverpflichtung bei etwaiger Nichterteilung der Genehmigung ab.

Nachdem mit einer positiven Verbescheidung des Genehmigungsverfahrens gerechnet werden kann, wurde mit Datum vom 16. Januar 2007 die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns ausgesprochen.

 

 

VII. Power-Point-Präsentation

Zur Veranschaulichung des Vorhabens sowie zur weiteren Darlegung einzelner Aspekte wird im Rahmen der Ausschusssitzung eine Power-Point-Präsentation erfolgen.

 

 

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Fa. Bioenergie Regensburg GmbH die Genehmigung für die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Biodiesel in Regensburg, Budapesterstraße 9, Fl.Nr. 1911/1, 1911, 1912/5 der Gemarkung Regensburg zu erteilen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Bericht der Verwaltung

Lageplan