Sachverhalt: Bericht der Verwaltung: I. Vorhaben Mit Datum vom 17.10.2006 beantragte die Fa.
Bioenergie Regensburg GmbH, Furtmayrstr.3, 93053 Regensburg die Genehmigung für
die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Biodiesel aus
Pflanzenöl (insbesondere Rapsöl und recycelte Pflanzenöle) in Regensburg,
Budapesterstraße 9, Fl.Nr. 1911/1, 1911, 1912/5 der Gemarkung Regensburg. Die
Gesamtkapazität der Biodieselanlage soll dabei 66.000 t Biodiesel pro Jahr
betragen. In einem ersten Schritt wird es mit einem Anlagenmodul mit einer
Leistungskapazität von 33.000 t/a ausgestattet; ein entsprechendes weiteres
Modul soll in der 2.Stufe folgen. Das Verfahren zur Umesterung erfolgt dabei
mittels Zentrifugaltechnik. Die für die Produktion benötigte Energie wird
ausschließlich aus dem Netz des örtlichen Stromversorgers bezogen. Nach der 2.
Ausbaustufe werden sich die Transportvorgänge auf durchschnittlich 19 LKWs pro
Tag verteilen. Die Gesamtanlage setzt sich dabei aus
folgenden Betriebseinheiten zusammen: Anlieferung und Einlagerung Für die Herstellung von Biodiesel wird bei
dem hier angewendeten Verfahren eine Reihe von Stoffen benötigt, die
antransportiert und eingelagert werden. Es handelt sich dabei um
Biodieselherstellung Die wichtigste chemische Reaktion im
vorgesehenen Verfahren ist die des Rapsöls bzw. der recycelten Pflanzenöle mit
Methanol und dem Katalysator: es handelt sich hierbei um eine Umesterung. Durch
die Mischung von Rohöl und dem Katalysator (Kaliummethylat) entstehen die
beiden Hauptprodukte Glycerin und Biodiesel. Dabei laufen eine Reihe von
Zwischen- und Nebenreaktionen ab, bei denen unter anderem Seifen und Wasser
entstehen. Labor – Chemische Analysen Zur Qualitätssicherung des Biodiesels
müssen bestimmte Analysen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der
Biodiesel der DIN EN 14 214 entspricht. Abtransport Das Produkt Biodiesel und die Nebenprodukte
Glycerinphase/Seifenwasser werden mit Tankwagen abgeholt. II. Genehmigungspflicht Das Vorhaben ist nach der Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter die Ziffer 4.1 b Spalte 1
eingeordnet und bedarf infolgedessen gemäß § 4 BImSchG der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. III. Umweltverträglichkeitsprüfung Zudem ist das beantragte Vorhaben unter der
Ziffer 4.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) aufgeführt. Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens war deshalb gemäß § 3
c UVPG zu ermitteln, ob die Notwendigkeit der Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hierzu war im Rahmen einer „Allgemeinen
Vorprüfung des Einzelfalls“ festzustellen, ob das geplante Projekt erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Das Amt für Umwelt-, Natur- und
Verbraucherschutz hat nach Einschaltung der jeweiligen Fachstellen die
Feststellung getroffen, dass die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gegeben ist und dies im Amtsblatt der Stadt
Regensburg vom 30.10.2006 veröffentlicht. IV. Verfahren Das Genehmigungsverfahren war nach § 10
BImSchG i.V.m. § 2 Abs.1 Satz 1 der 4.BImSchV in einem förmlichen Verfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Das Vorhaben wurde deshalb im
Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 30.10.2006 und 13.11.2006 sowie in der
Ausgabe der Mittelbayerischen Zeitung vom 13.11.2006 öffentlich bekannt
gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen lagen in der
Zeit vom 21.11.2006 bis einschließlich 20.12.2006 beim Amt für Umwelt-, Natur-
und Verbraucherschutz zur Einsichtnahme aus. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis
zum 08.01.2007 schriftlich bei der Stadt Regensburg erhoben werden. Nachdem
keine Einwendungen eingegangen sind, konnte der für den 29. Januar 2007
angesetzte Erörterungstermin entfallen. V. Beteiligung von Behörden und Fachstellen Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden
fachliche Stellungnahmen nachfolgender Fachstellen und –behörden eingeholt:
Die beteiligten
Fachstellen kamen zu dem Ergebnis, dass bei Festsetzung der für erforderlich
gehaltenen Auflagen keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen. Das Amt für
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz beabsichtigt deshalb, die beantragte
Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu
erteilen. VI. Vorzeitiger Baubeginn Mit Schreiben vom
17.10 2006 beantragte die Fa. Bioenergie GmbH die immissionsschutzrechtliche
Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG. Die Darlegung des
berechtigten Interesses erfolgte ergänzend mit Schreiben vom 15.01.2007, wobei
zugleich eine Konkretisierung für folgende Maßnahmen vorgenommen wurde: - Beginn der Erdarbeiten - Errichtung der Gründungsbauteile - Errichtung der Gebäude. Zugleich gab die
Vorhabensträgerin mit Schreiben vom 16. Januar 2007 die gesetzlich vorgegebene
Rückbauverpflichtung bei etwaiger Nichterteilung der Genehmigung ab. Nachdem mit einer
positiven Verbescheidung des Genehmigungsverfahrens gerechnet werden kann,
wurde mit Datum vom 16. Januar 2007 die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns
ausgesprochen. VII.
Power-Point-Präsentation Zur Veranschaulichung des Vorhabens sowie
zur weiteren Darlegung einzelner Aspekte wird im Rahmen der Ausschusssitzung
eine Power-Point-Präsentation erfolgen. Der
Stadtrat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt,
der Fa. Bioenergie Regensburg GmbH die Genehmigung für die Errichtung und
Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Biodiesel in Regensburg,
Budapesterstraße 9, Fl.Nr. 1911/1, 1911, 1912/5 der Gemarkung Regensburg zu
erteilen.
Anlagen:
Bericht der Verwaltung Lageplan |
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