Sachverhalt:
Im Rahmen der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der R-KOM wird ein Aufsichtsrat eingerichtet. Auf die Vorlage VO 24/20882/DB2 wird Bezug genommen.
Nach § 7 des neuen Gesellschaftsvertrags der R-KOM besteht der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern. Die Gesellschafterin Stadt Regensburg entsendet demnach als Mitglied den/die jeweilige(n) Oberbürgermeister/in oder eine(n) Bürgermeister/in der Stadt Regensburg und vier weitere durch den Stadtrat der Stadt Regensburg bestimmte Mitglieder.
Es wird vorgeschlagen, die Oberbürgermeisterin in den Aufsichtsrat der R-KOM zu entsenden.
Bei der Entsendung der weiteren vier Mitglieder ist der Stadtrat nicht an das Spiegelbildlichkeitsprinzip (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO) gebunden (vgl. z.B. Urteil des BayVGH vom 08.03.01, Fundst. 13/2001, RdNr. 208).
Es wird vorgeschlagen, die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder nach dem Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer entsprechend den Vorschlägen der Stadtratsfraktionen vorzunehmen. Dementsprechend entfällt bei den vier weiteren zu besetzenden Aufsichtsratssitzen je einer auf die CSU-Stadtratsfraktion, die Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Stadtratsfraktion und die Stadtratsfraktion Brücke.
Der Stadtrat beschließt:
In den Aufsichtsrat der R-KOM Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH werden folgende Personen entsandt:
- die Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg - Herr Stadtrat Dr.-Ing. Josef Zimmermann Herr Stadtrat Daniel Gaittet - Herr Stadtrat Joachim Wolbergs - Frau Stadträtin Evelyn Kolbe-Stockert
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||