Vorlage - VO/07/2136/061  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung im Ortsteil Burgweinting
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
08.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Ortsteil Burgweinting wurde bis zum Neubau der Max-Planck-Straße (B 15 neu) von der Bundesstraße B 15 erschlossen. Durch das hohe Verkehrsaufkommen der B 15, die das Burgweintinger Siedlungsgebiet zerschnitt, bestanden sehr starke Beeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung. Der überwiegende Verkehr aus dem südlichen Landkreis nach Regensburg wurde über diese Straße abgewickelt. Mit dem Bau der Max-Planck-Straße sollte auch Burgweinting vom Durchgangsverkehr befreit werden. Dieses Ziel wurde bisher nur teilweise erreicht, trotz flankierender Maßnahmen (Tempo 30). Auch nach der Fertigstellung der Südspange, die im Sommer 2006 dem Verkehr übergeben wurde, ist das Thema Durchgangsverkehr noch nicht abgeschlossen.

 

Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen im Ortsteil Burgweinting Verkehrserhebungen durchzuführen und die bereits umgesetzten sowie die geplanten Maßnahmen zu prüfen.

 

 

Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Obertraublinger Straße

Der Planungsausschuss hat am 05.07.1994 eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Obertraublinger Straße in der Ortsdurchfahrt Burgweinting beschlossen. Mit der Maßnahme sollte darauf hingewirkt werden, dass die B 15 neu verstärkt angenommen wird.

 

Im April 1998 hat ein Bürger aus dem Landkreis gegen die Anordnung der Tempo 30-Regelung Widerspruch eingelegt. Die Stadt Regensburg hat dem Widerspruch nicht abgeholfen. Mit Schreiben vom 29.03.2001 hat die Regierung der Oberpfalz angeordnet, die in der Obertraublinger Straße in beiden Fahrtrichtungen zwischen dem Ortsbeginn von Burgweinting aus nördlicher Richtung und der Landkreisgrenze im Süden vorhandene Tempo 30-Regelung aufzuheben. Die Regierung begründet ihre Anordnung im Wesentlichen damit, dass eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der nach § 45 StVO geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt, nicht vorliegt.

 

Auf Widerspruch der Stadt Regensburg hat die Regierung der Oberpfalz mit Schreiben vom 30.05.2001 ihre Weisung vom 29.03.2001 insoweit abgeändert, als der Bereich der Obertraublinger Straße zwischen Julianenweg und Friedrich-Viehbacher-Allee vom Geltungsbereich der Weisung ausgenommen wurde. Der Abschnitt unterscheidet sich wesentlich von dem zwischen Friedrich-Viehbacher-Allee und Einmündung Sophie-Scholl-Straße, der seit 1999 großzügig ausgebaut ist.

 

Eine im November 2006 durchgeführte Verkehrsuntersuchung zeigt, dass in der Obertraublinger Straße – trotz Südspange - immer noch ein sehr hoher Anteil an Durchgangsverkehr vorhanden ist. Der Durchgangsverkehr liegt bei ca. 5.900 Kfz pro Tag (Summe aus beiden Richtungen). Bezogen auf den südlichen Querschnitt entspricht dies einem Anteil von 56 % (10.100 Kfz/Tag), für den nördlichen Querschnitt von 37 % (16.100 Kfz/Tag) am Gesamtverkehrsaufkommen pro 24 Stunden. Der Anteil des nördlichen Querschnittes ist niedriger, da die Querschnittsbelastung intensiveren Verflechtungen in Richtung Innenstadt und A 3 wesentlich höher ist.

 

Mit einem Anteil von 58 % bzw. 37 % ist der Durchgangsverkehr in der Obertraublinger Straße immer noch zu hoch. Ferner steht mit der Südspange eine komfortable Umfahrungsmöglichkeit von Burgweinting zur Verfügung, die aber leider nicht im gewünschten Umfang angenommen wird. Derzeit fließt nur 28 % des Gesamtverkehrsaufkommens über die Südspange.

 

Die Akzeptanz der Südspange kann gesteigert werden, wenn der südliche Teil der Obertraublinger Straße zwischen Friedrich-Viehbacher-Allee und der Sophie-Scholl-Straße wieder in die Tempo 30-Regelung einbezogen wird. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen (weiterhin hoher Anteil an Durchgangsverkehr trotz komfortabler Umfahrung) erscheint die Reduzierung der Streckengeschwindigkeit auf Tempo 30 gerechtfertigt. Diesen neuen Gesichtspunkten wird sich auch die Regierung der Oberpfalz nicht verschließen können.

 

 

Sperrung Hartinger Straße

Zur Entlastung des Ortsteils Burgweinting vom Durchgangsverkehr und zur Realisierung des Knotenpunktbahnhofs Regensburg Ost wurde in dem Flächennutzungsplan von 1983 die Südspange Burgweinting aufgenommen. Der Bau der Südspange und die Sperrung der Hartinger Straße wurden dann 1998 – im Zusammenhang mit der beabsichtigten Realisierung des Knotenpunktbahnhofs Ost – in eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG eingebunden (Beschluss 21.07.98). Die Kreuzungsvereinbarung wurde Mitte 2005 von der DB AG gekündigt.

 

Die Sperrung der Hartinger Straße wurde auch in den Bebauungsplan Nr. 235 „Burgweinting-Mitte“ aufgenommen. Die bestehende Ortsverbindung (Hartinger Straße) wird im Bereich des Bahnhofs nur noch als Rad- und Fußweg und als ÖPNV-Trasse unter der Bahnlinie hindurch nach Osten (Gewerbegebiet, Harting usw.) weitergeführt

 

In einem Grundsatzbeschluss vom 18.07.2000 zu den geplanten Haltepunkten Walhallastraße und Burgweinting wurde für den Haltepunkt Burgweinting festgestellt, dass die Sperrung der Hartinger Straße für den motorisierten Individualverkehr eine wesentliche Voraussetzung ist. Ermöglicht werden sollte dies durch die Südspange Burgweinting. Die Netzunterbrechung ist aus verkehrlicher Sicht gerade im Hinblick auf einen sicheren Haltepunkt Burgweinting geboten. Die Unterführung dient als Querbahnsteig, d.h. als Verbindung zwischen den beiden Bahnsteigen. Es ist daher mit erheblichem Fußgängeraufkommen in der schmalen Straßenunterführung zu rechnen (1000 Ein- und Aussteiger am Tag!). Ferner verfügt die Hartinger Straße in diesem Abschnitt über keinen Gehweg. Die Hartinger Straße wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2007 ausgebaut.

 

Nach der Verkehrsfreigabe der Südspange Burgweinting Mitte 2006 und mit der Eröffnung des Haltepunktes Burgweinting zum Fahrplanwechsel am 10.12.2006 sind nunmehr die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, den motorisierten Individualverkehr als Durchgangsverkehr im Verlauf der Hartinger bzw. Burgweintinger Straße auf Höhe der Unterführung herauszunehmen.

 

Die Richtigkeit dieser Maßnahme belegt auch eine am 18.01.2007 durchgeführte Verkehrszählung. Danach hat sich das Verkehrsaufkommen in der Hartinger Straße zwar gegenüber früheren Erhebungen nahezu halbiert, ist aber mit 1.500 Kfz im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr immer noch beträchtlich und stellt insbesondere für die Fahrgäste der DB AG im Bereich der Zugänge/Unterführung zu den Bahnsteigen – im gegenwärtigen Zustand der Hartinger Straße - eine Gefährdung dar. Die Belastungsspitzen in den Frühstunden und in der Zeit des Schichtwechsels bei denGewerbebetrieben deuten ferner daraufhin, dass hier auch immer noch Durchgangsverkehr vorhanden ist.

 

Die Burgweintinger Straße östlich der Bahnanlage wurde vor kurzem auf einer Länge von ca. 270 Meter ausgebaut. Die Straße hat eine sieben Meter breite asphaltierte Fahrbahn und einen Gehweg erhalten. Auf der Nordseite wurde abschnittsweise ein drei Meter breiter Grün- bzw. Lkw-Parkstreifen angelegt. Das Ende der Burgweintinger Straße ist mit einem Wendehammer ausgestattet.

 

Für die Verkehrsbeziehung Harting – Burgweinting steht die neu gebaute Südspange als komfortable Umfahrungsmöglichkeit zur Verfügung. Mit dieser Maßnahme wurde ein weiterer Schritt zur Entlastung des Stadtteils Burgweinting vom Durchgangsverkehr vollzogen und mit Eröffnung des Haltepunkts Burgweinting eine Verkehrsentflechtung zwischen ÖPNV und Individualverkehr geschaffen.

 

Die P+R-Anlagen beidseits der Bahnlinie werden im Jahr 2007 fertiggestellt.

 

Die Verkehrsbeschilderung ist dem anliegenden Plan zu entnehmen. Von der Sperrung ausgenommen sind: Linienverkehr, landwirtschaftlicher Verkehr und Radverkehr. Aus Richtung Burgweinting ist auch die Zufahrt zum Anwesen Hartinger Straße 22 ausgenommen.

 

Die Sperrung ist nur auf die Unterführung beschränkt; dies hat den entscheidenden Vorteil, dass eine solche Maßnahme gut überwachbar ist.

 

Die Hartinger Straße wird für den motorisierten Individualverkehr (ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr) durch Anordnung von Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) im Bereich der Unterführung unter die Gleisanlagen der DB AG gesperrt. Die beschlossenen Ausnahmen sind mit entsprechenden Zusatzschildern anzuordnen.

 

 

Lichtzeichenanlagen Südspange (Edisonstraße) und Max-Planck-Straße

Die Lichtzeichenanlage an der Südspange dient in Richtung Burgweinting auch einer „Zuflussdosierung“, d.h. die Anlage ist so geschaltet, dass die Fahrtrichtung Burgweinting nur eine kurze Grün-Phase hat und damit für den Durchgangsverkehr unattraktiv ist. Die Fahrtrichtung Max-Planck-Straße erhält demgegenüber eine möglichst lange Grün-Phase und in der Regel auch Grün an der Max-Planck-Straße (Grüne-Welle). Die Lichtzeichenanlage ist unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten bereits optimiert. Eine weitere Reduzierung des Durchgangsverkehrs kann über die Lichtzeichenanlage nicht erreicht werden.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Streckengeschwindigkeit wird in der Obertraublinger Straße zwischen der Kreuzung Friedrich-Viehbacher-Allee und Sophie-Scholl-Straße auf 30 km/h reduziert.

 

Die Hartinger Straße ist für den motorisierten Individualverkehr (ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr) durch Anordnung von Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) im Bereich der Unterführung unter die Gleisanlagen der DB AG zu sperren. Die beschlossenen Ausnahmen sind mit entsprechenden Zusatzschildern anzuordnen.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1. Tempo 30 Bereiche in Burgweinting – Bestand u. Planung

2. Sperrung der Hartinger Straße

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (1049 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (1146 KB)