Sachverhalt: Der
Ortsteil Burgweinting wurde bis zum Neubau der Max-Planck-Straße (B 15 neu) von
der Bundesstraße B 15 erschlossen. Durch das hohe Verkehrsaufkommen der B 15,
die das Burgweintinger Siedlungsgebiet zerschnitt, bestanden sehr starke
Beeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung. Der überwiegende Verkehr aus dem
südlichen Landkreis nach Regensburg wurde über diese Straße abgewickelt. Mit
dem Bau der Max-Planck-Straße sollte auch Burgweinting vom Durchgangsverkehr
befreit werden. Dieses Ziel wurde bisher nur teilweise erreicht, trotz
flankierender Maßnahmen (Tempo 30). Auch nach der Fertigstellung der Südspange,
die im Sommer 2006 dem Verkehr übergeben wurde, ist das Thema Durchgangsverkehr
noch nicht abgeschlossen. Die
Verwaltung hat dies zum Anlass genommen im Ortsteil Burgweinting
Verkehrserhebungen durchzuführen und die bereits umgesetzten sowie die
geplanten Maßnahmen zu prüfen. Geschwindigkeitsbeschränkung
auf der Obertraublinger Straße Der Planungsausschuss
hat am 05.07.1994 eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der
Obertraublinger Straße in der Ortsdurchfahrt Burgweinting beschlossen. Mit der
Maßnahme sollte darauf hingewirkt werden, dass die B 15 neu verstärkt
angenommen wird. Im April
1998 hat ein Bürger aus dem Landkreis gegen die Anordnung der Tempo 30-Regelung
Widerspruch eingelegt. Die Stadt Regensburg hat dem Widerspruch nicht
abgeholfen. Mit Schreiben vom 29.03.2001 hat die Regierung der Oberpfalz
angeordnet, die in der Obertraublinger Straße in beiden Fahrtrichtungen
zwischen dem Ortsbeginn von Burgweinting aus nördlicher Richtung und der
Landkreisgrenze im Süden vorhandene Tempo 30-Regelung aufzuheben. Die Regierung
begründet ihre Anordnung im Wesentlichen damit, dass eine Gefahrenlage, die das
allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der nach § 45 StVO geschützten
Rechtsgüter erheblich übersteigt, nicht vorliegt. Auf
Widerspruch der Stadt Regensburg hat die Regierung der Oberpfalz mit Schreiben
vom 30.05.2001 ihre Weisung vom 29.03.2001 insoweit abgeändert, als der Bereich
der Obertraublinger Straße zwischen Julianenweg und Friedrich-Viehbacher-Allee
vom Geltungsbereich der Weisung ausgenommen wurde. Der Abschnitt unterscheidet
sich wesentlich von dem zwischen Friedrich-Viehbacher-Allee und Einmündung
Sophie-Scholl-Straße, der seit 1999 großzügig ausgebaut ist. Eine im
November 2006 durchgeführte Verkehrsuntersuchung zeigt, dass in der
Obertraublinger Straße – trotz Südspange - immer noch ein sehr hoher Anteil an
Durchgangsverkehr vorhanden ist. Der Durchgangsverkehr liegt bei ca. 5.900 Kfz
pro Tag (Summe aus beiden Richtungen). Bezogen auf den südlichen Querschnitt
entspricht dies einem Anteil von 56 % (10.100 Kfz/Tag), für den nördlichen
Querschnitt von 37 % (16.100 Kfz/Tag) am Gesamtverkehrsaufkommen pro 24
Stunden. Der Anteil des nördlichen Querschnittes ist niedriger, da die
Querschnittsbelastung intensiveren Verflechtungen in Richtung Innenstadt und A
3 wesentlich höher ist. Mit einem
Anteil von 58 % bzw. 37 % ist der Durchgangsverkehr in der Obertraublinger
Straße immer noch zu hoch. Ferner steht mit der Südspange eine komfortable
Umfahrungsmöglichkeit von Burgweinting zur Verfügung, die aber leider nicht im
gewünschten Umfang angenommen wird. Derzeit fließt nur 28 % des
Gesamtverkehrsaufkommens über die Südspange. Die
Akzeptanz der Südspange kann gesteigert werden, wenn der südliche Teil der
Obertraublinger Straße zwischen Friedrich-Viehbacher-Allee und der
Sophie-Scholl-Straße wieder in die Tempo 30-Regelung einbezogen wird.
Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen (weiterhin hoher Anteil an
Durchgangsverkehr trotz komfortabler Umfahrung) erscheint die Reduzierung der
Streckengeschwindigkeit auf Tempo 30 gerechtfertigt. Diesen neuen
Gesichtspunkten wird sich auch die Regierung der Oberpfalz nicht verschließen
können. Sperrung
Hartinger Straße Zur
Entlastung des Ortsteils Burgweinting vom Durchgangsverkehr und zur
Realisierung des Knotenpunktbahnhofs Regensburg Ost wurde in dem
Flächennutzungsplan von 1983 die Südspange Burgweinting aufgenommen. Der Bau
der Südspange und die Sperrung der Hartinger Straße wurden dann 1998 – im
Zusammenhang mit der beabsichtigten Realisierung des Knotenpunktbahnhofs Ost –
in eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG eingebunden (Beschluss 21.07.98).
Die Kreuzungsvereinbarung wurde Mitte 2005 von der DB AG gekündigt. Die
Sperrung der Hartinger Straße wurde auch in den Bebauungsplan Nr. 235
„Burgweinting-Mitte“ aufgenommen. Die bestehende Ortsverbindung (Hartinger
Straße) wird im Bereich des Bahnhofs nur noch als Rad- und Fußweg und als
ÖPNV-Trasse unter der Bahnlinie hindurch nach Osten (Gewerbegebiet, Harting
usw.) weitergeführt In einem
Grundsatzbeschluss vom 18.07.2000 zu den geplanten Haltepunkten Walhallastraße
und Burgweinting wurde für den Haltepunkt Burgweinting festgestellt, dass die
Sperrung der Hartinger Straße für den motorisierten Individualverkehr eine
wesentliche Voraussetzung ist. Ermöglicht werden sollte dies durch die
Südspange Burgweinting. Die Netzunterbrechung ist aus verkehrlicher Sicht
gerade im Hinblick auf einen sicheren Haltepunkt Burgweinting geboten. Die
Unterführung dient als Querbahnsteig, d.h. als Verbindung zwischen den beiden
Bahnsteigen. Es ist daher mit erheblichem Fußgängeraufkommen in der schmalen
Straßenunterführung zu rechnen (1000 Ein- und Aussteiger am Tag!). Ferner
verfügt die Hartinger Straße in diesem Abschnitt über keinen Gehweg. Die
Hartinger Straße wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2007 ausgebaut. Nach der
Verkehrsfreigabe der Südspange Burgweinting Mitte 2006 und mit der Eröffnung
des Haltepunktes Burgweinting zum Fahrplanwechsel am 10.12.2006 sind nunmehr
die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, den motorisierten Individualverkehr
als Durchgangsverkehr im Verlauf der Hartinger bzw. Burgweintinger Straße auf
Höhe der Unterführung herauszunehmen. Die
Richtigkeit dieser Maßnahme belegt auch eine am 18.01.2007 durchgeführte Verkehrszählung.
Danach hat sich das Verkehrsaufkommen in der Hartinger Straße zwar gegenüber
früheren Erhebungen nahezu halbiert, ist aber mit 1.500 Kfz im Zeitraum von
6:00 Uhr bis 20:00 Uhr immer noch beträchtlich und stellt insbesondere für die
Fahrgäste der DB AG im Bereich der Zugänge/Unterführung zu den Bahnsteigen – im
gegenwärtigen Zustand der Hartinger Straße - eine Gefährdung dar. Die
Belastungsspitzen in den Frühstunden und in der Zeit des Schichtwechsels bei
denGewerbebetrieben deuten ferner daraufhin, dass hier auch immer noch
Durchgangsverkehr vorhanden ist. Die
Burgweintinger Straße östlich der Bahnanlage wurde vor kurzem auf einer Länge
von ca. 270 Meter ausgebaut. Die Straße hat eine sieben Meter breite
asphaltierte Fahrbahn und einen Gehweg erhalten. Auf der Nordseite wurde
abschnittsweise ein drei Meter breiter Grün- bzw. Lkw-Parkstreifen angelegt.
Das Ende der Burgweintinger Straße ist mit einem Wendehammer ausgestattet. Für die
Verkehrsbeziehung Harting – Burgweinting steht die neu gebaute Südspange als
komfortable Umfahrungsmöglichkeit zur Verfügung. Mit dieser Maßnahme wurde ein
weiterer Schritt zur Entlastung des Stadtteils Burgweinting vom
Durchgangsverkehr vollzogen und mit Eröffnung des Haltepunkts Burgweinting eine
Verkehrsentflechtung zwischen ÖPNV und Individualverkehr geschaffen. Die
P+R-Anlagen beidseits der Bahnlinie werden im Jahr 2007 fertiggestellt. Die
Verkehrsbeschilderung ist dem anliegenden Plan zu entnehmen. Von der Sperrung
ausgenommen sind: Linienverkehr, landwirtschaftlicher Verkehr und Radverkehr.
Aus Richtung Burgweinting ist auch die Zufahrt zum Anwesen Hartinger Straße 22
ausgenommen. Die
Sperrung ist nur auf die Unterführung beschränkt; dies hat den entscheidenden
Vorteil, dass eine solche Maßnahme gut überwachbar ist. Die
Hartinger Straße wird für den motorisierten Individualverkehr (ausgenommen
landwirtschaftlicher Verkehr) durch Anordnung von Zeichen 250 StVO (Verbot für
Fahrzeuge aller Art) im Bereich der Unterführung unter die Gleisanlagen der DB
AG gesperrt. Die beschlossenen Ausnahmen sind mit entsprechenden
Zusatzschildern anzuordnen. Lichtzeichenanlagen
Südspange (Edisonstraße) und Max-Planck-Straße Die
Lichtzeichenanlage an der Südspange dient in Richtung Burgweinting auch einer
„Zuflussdosierung“, d.h. die Anlage ist so geschaltet, dass die Fahrtrichtung
Burgweinting nur eine kurze Grün-Phase hat und damit für den Durchgangsverkehr
unattraktiv ist. Die Fahrtrichtung Max-Planck-Straße erhält demgegenüber eine
möglichst lange Grün-Phase und in der Regel auch Grün an der Max-Planck-Straße
(Grüne-Welle). Die Lichtzeichenanlage ist unter Berücksichtigung der baulichen
Gegebenheiten bereits optimiert. Eine weitere Reduzierung des
Durchgangsverkehrs kann über die Lichtzeichenanlage nicht erreicht werden. Der
Ausschuss beschließt: Die
Streckengeschwindigkeit wird in der Obertraublinger Straße zwischen der
Kreuzung Friedrich-Viehbacher-Allee und Sophie-Scholl-Straße auf 30 km/h
reduziert. Die
Hartinger Straße ist für den motorisierten Individualverkehr (ausgenommen
landwirtschaftlicher Verkehr) durch Anordnung von Zeichen 250 StVO (Verbot für
Fahrzeuge aller Art) im Bereich der Unterführung unter die Gleisanlagen der DB
AG zu sperren. Die beschlossenen Ausnahmen sind mit entsprechenden
Zusatzschildern anzuordnen. Anlagen: 1. Tempo 30
Bereiche in Burgweinting – Bestand u. Planung 2. Sperrung
der Hartinger Straße
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