Sachverhalt: Der
Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu den Ergebnissen der
Jahresrechnung 2003 für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung wurde vom
Stiftungsausschuss in der Sitzung am 09.12.2004 behandelt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2005 den Bericht über
die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2003 für die Evangelische
Wohltätigkeitsstiftung behandelt. Aufgrund des
Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, die
Jahresrechnung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung mit den nachfolgenden
Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen
und über die Entlastung zu beschließen.
Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Jahresrechnung
2003 der von der Stadt Regensburg verwalteten Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung
wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs.
3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102
Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||