Sachverhalt: Der
Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu den Ergebnissen der Jahresrechnung
2004 für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung wurde vom Stiftungsausschuss
in der Sitzung am 07.12.2005 behandelt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2006 den Bericht über
die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2004 für die Evangelische
Wohltätigkeitsstiftung behandelt. Aufgrund des
Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, die
Jahresrechnung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung mit den nachfolgenden
Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen
und über die Entlastung zu beschließen.
Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Jahresrechnung
2004 der von der Stadt Regensburg verwalteten Evangelischen
Wohltätigkeitsstiftung wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102
Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des
Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG
beschlossen. |
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