Sachverhalt: Die
Rechenschaftsberichte der Stiftungsverwaltung zu den Ergebnissen der
Jahresabschlüsse für das Evangelische Krankenhaus und für das Evangelische
Alten- und Pflegeheim Johannesstift wurden vom Stiftungsausschuss in der
Sitzung am 07.12.2005 behandelt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2006 die Berichte
über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2004 für das Evangelische
Krankenhaus und für das Evangelische Alten- und Pflegeheim Johannesstift
behandelt. Aufgrund des
Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, die
Jahresabschlüsse des Evangelischen Krankenhauses und des Evangelischen Alten-
und Pflegeheimes Johannesstift mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art. 102
Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu
beschließen.
Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Jahresabschlüsse 2004 des Evangelischen
Krankenhauses und des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift
werden nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28
Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art.
102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen. |
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