Vorlage - VO/07/2212/020  

 
 
Betreff: Umstellung der Haushaltsführung von der kameralistischen auf die doppelte kommunale Buchführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
21.03.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.03.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

 

1.   Allgemeines zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts

 

Als Teil des Neuen Steuerungsmodells (NSM) nimmt die Einführung der kaufmännischen „doppelten Buchführung in Kontenform“ in Kommunen - „Doppik“ - bei der Reform der öffentlichen Verwaltung breiten Raum ein. Mit der Einführung der Doppik verbindet sich die Erwartung, dass ein ressourcenorientiertes Rechnungswesen besser geeignet ist als die bestehende Kameralistik, eine nachhaltige, sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung der Gemeinden zu ermöglichen.

 

Die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) hat am 21.11.2003 Leittexte zur Umsetzung des neuen Haushaltsrechts beschlossen. Diese Textentwürfe sind die Grundlage für die einzelnen Bundesländer, die Reform des kommunalen Haushaltswesens rechtlich umzusetzen. Die IMK hat es aber den Ländern überlassen, den Kommunalverwaltungen ein Wahlrecht hinsichtlich Kameralistik oder Doppik zu gewähren (Option) oder aber die Doppik vorzuschreiben.

Inzwischen haben sich die meisten Bundesländer für die Doppik entschieden (einige davon bereits mit festen Umstellungsfristen), nur vier (darunter Bayern) haben das Optionsmodell gewählt.

 

Aufgrund der Leittexte wurde vom Bayerischen Landtag am 28.11.2006 ein Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts beschlossen, wonach u.a. in die Gemeindeordnung mit Wirkung ab 01.01.2007 Regelungen zur Doppik aufgenommen wurden. In Art. 61 Abs. 4 GO wurde festgelegt, dass nunmehr ein Wahlrecht zwischen Doppik und Kameralistik besteht. Darüber hinaus existieren bereits Arbeitsentwürfe zur KommHVDoppik, zu Bewertungsrichtlinien, Kontenrahmen, Produktplan und Gliederung der Finanzrechnung.

 

Mit Rundschreiben vom 09.02.2005 unterrichtete der Bayer. Städtetag vom Beschluss des Vorstands, wonach eine einheitliche Buchführung in den Gemeinden für notwendig erachtet wird und plädiert gleichzeitig für die Einführung der Doppik unter Beachtung des Konnexitätsprinzips mit einer Übergangsfrist von längstens zehn Jahren. Als Beispiele für die Umsetzung der doppelten kommunalen Buchführung sind die Pilotprojekte in der Landeshauptstadt München, der Stadt Nürnberg (Eröffnungsbilanz durch Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und abgenommen), sowie von Putzbrunn, Hallbergmoos, Königsbrunn, Landsberg/Lech und von den Landkreisen Ebersberg und Mühldorf/Inn zu erwähnen. Die Stadt Erlangen hat einen Grundsatzbeschluss zur Doppik-Einführung gefasst (Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 vorgesehen), die Stadt Fürth bereitet derzeit einen entsprechenden Beschluss vor.

 

Die Stadt Regensburg hat Teile des Neuen Steuerungsmodells (u.a. Leitbild, Budgetierung) umgesetzt, die Einführung der Doppik ist ein weiterer Schritt, die Reform der Verwaltung fortzuführen.

 

 

2. Vergleich der beiden Rechnungsstile

 

2.1 Kameralistik

Das bestehende kamerale Rechnungswesen ist ein reines Geldverbrauchskonzept. Im Haushaltsplan werden Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres, gegliedert nach Unterabschnitten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, gegenübergestellt. Welche Werte geschaffen oder verbraucht wurden, ist nicht erkennbar, die Kameralistik kennt keine Bestandsgrößen. Die Stände der Schulden und der Rücklagen werden aber vollständig in Übersichten, die dem Haushaltsplan und der Jahresrechnung beigefügt werden, dargestellt. Die Vermögensübersicht dagegen beschränkt sich auf Forderungen des Anlage- und des Geldvermögens, dem Vermögen der kostenrechnenden Einrichtungen sowie sonstiges Vermögen, das die Stadt aus freien Stücken nachweist.

 

Damit ergeben sich folgende Nachteile:

 

  • Als zahlungsorientiertes Rechnungswesen gibt es keine unmittelbaren Informationen über Gesamtressourcenverbrauch und -aufkommen der Verwaltungstätigkeit.
  • Es werden keine Informationen über zu erwartende und realisierte Ergebnisse geliefert, so dass kaum eine output-orientierte Planung und Steuerung unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten möglich ist.
  • Übersichten über das Gesamtvermögen (einschließlich Verbindlichkeiten) der Stadt sind nicht vorhanden.
  • Durch die teilweise bereits bestehende gesetzliche Pflicht kommunaler Wirtschaftsbetriebe zur kaufmännischen Buchführung kommt es zu einer Zersplitterung des kommunalen Rechnungswesens, was einen Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erschwert.

 

 

2.2 Doppelte kommunale Buchführung

 

Die doppelte kommunale Buchführung der bayerischen Gemeindeordnung orientiert sich eng an den bekannten Regelungen für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug und an kaufmännischen Standards des Handelsgesetzbuches. Es werden Besonderheiten berücksichtigt, die sich aus den Aufgaben und der Stellung der Kommunen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ergeben. Hieraus erklärt sich auch die unterschiedliche Bezeichnung zur doppelten kaufmännischen Buchführung.

Die wesentlichen Ziele bestehen in der Ablösung des Geldverbrauchskonzeptes durch das produktorientierte Ressourcenverbrauchskonzept und in der outputorientierten Planung und Steuerung.

 

Im Rahmen der Doppik stellen Aufwendungen und Erträge die zentralen Kenngrößen dar. Anders als die in der Kameralistik entscheidenden Kenngrößen Ausgaben und Einnahmen umfassen diese auch Positionen, die nicht mit Geldzahlungen verbunden sind, wie z.B. Abschreibungen und Rückstellungen. Damit wird der Ressourcenverbrauch vollständig und periodengerecht erfasst und kann bei Entscheidungen berücksichtigt werden. Die wirtschaftliche Tragweite des kommunalen Handelns wird transparenter.

 

Die bisherige Gliederung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird ersetzt durch den Ergebnishaushalt (entspricht einer Gewinn- und Verlustrechnung), ergänzt durch den die Zahlungsströme darstellenden Finanzhaushalt (Liquiditätsübersicht). Durch die zum Jahresabschluss gehörende Vermögensrechnung (Bilanz) wird ein umfassender Überblick über den Vermögensstand der Kommune und dessen Entwicklung gewonnen.

 

Der heutige Haushaltsplan ist nach Unterabschnitten gegliedert, die einzelne Verwaltungseinheiten oder vorwiegend Aufgabenfelder beschreiben. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden die kommunalen Produkte (Dienstleistungen) zum Gliederungskriterium gemacht.

 

Die Komponenten des neuen Rechnungswesens sind in der folgenden Abbildung dargestellt.

 

 

 

2.2.1 Ergebnishaushalt (Plan) bzw. Ergebnisrechnung

 

Der Ergebnishaushalt stellt die planmäßigen Aufwendungen und Erträge eines Haushaltsjahres gegenüber. Er bildet zukünftig die Grundlage für die Feststellung des Haushaltsausgleichs und steht im Zentrum der Haushaltsplanung; Aufwendungen und Erträge entstehen unabhängig von den korrespondierenden Zahlungsströmen. Der Ergebnishaushalt setzt sich aus Teilplänen mindestens auf Ebene der Produktbereiche laut Produktkatalog zusammen.

Im Ergebnishaushalt werden künftig insbesondere die geplanten Positionen der laufenden Verwaltungstätigkeit und die Abschreibungen auf die abnutzbaren Vermögensgegenstände (Aufwendungen für eine Investition werden über die gesamte Nutzungsdauer im Wege der Abschreibung verteilt) ausgewiesen. Zur Ermittlung des Jahresergebnisses der Ergebnisrechnung werden die Gesamterträge und –aufwendungen gegenübergestellt und mit den Planansätzen verglichen.

 

Der Ergebnishaushalt ist dann ausgeglichen, wenn die Summe an Aufwendungen und Erträge einer Periode sich deckungsgleich gegenüberstehen. Diese Definition eines ausgeglichenen Haushalts beinhaltet oder setzt voraus, dass auch die Abschreibungen und Pensionsrückstellungen von einer Kommune erwirtschaftet werden. Das Einfließen von Abschreibungen und Rückstellungen in die Ergebnisrechnung wird künftig den vorgeschriebenen Haushaltsausgleich erschweren. Allerdings wird die finanzielle Situation der Stadt durch die höheren Anforderungen an einen Haushaltsausgleich nicht schlechter, sondern realistischer dargestellt.

 

 

2.2.2 Finanzhaushalt (Plan) bzw. Finanzrechnung

 

Im Finanzhaushalt werden die tatsächlich im Haushaltsjahr gebuchten Ein- und Auszahlungen erfasst. Damit erfolgt eine zeitraumbezogene Abbildung sämtlicher Zahlungsströme der Stadt. Die Finanzrechnung zeigt im Ergebnis den Geldverbrauch bzw. die Änderung des Bestandes an liquiden Mitteln während des Haushaltsjahres auf. Durch die differenzierte Erfassung der Bewegungen nach Zahlungsarten werden die Finanzquellen und die Verwendung der Finanzmittel dokumentiert, wodurch auch der Nachweis über die zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungstätigkeiten gegeben ist.

Entsprechend der Ergebnisrechnung wird eine Finanzrechnung als Teil des Jahresabschlusses erstellt.

 

 

 

2.2.3 Vermögensrechnung (Bilanz)

 

In der Bilanz werden Vermögen und Schulden erfasst, bewertet und gegenübergestellt. Hierunter fallen

 

·         auf der Aktivseite das Anlagevermögen (beweglich und unbeweglich) und

·        das Umlaufvermögen sowie

·        die Schulden einschl. Rückstellungen und Sonderposten auf der Passivseite.

 

Die Aktivseite weist das Vermögen aus, die Passivseite hingegen das zur Finanzierung des Vermögens notwendige Kapital. Die Bilanz zeigt also die Vermögensverhältnisse der Stadt, den Kapitalaufbau und die Finanzierung (Mittelherkunft). Der Erfolg innerhalb eines Haushaltsjahres wird durch die Gegenüberstellung zweier Zeitpunkte ermittelt: Das Eigenkapital zu Beginn des Haushaltsjahres wird mit dem Eigenkapital am Ende des Haushaltsjahres (Bilanzstichtag) verglichen.

 

Der Finanzmittelsaldo aus der Finanzrechnung und der Ergebnissaldo aus der Ergebnisrechnung fließen als Bestandsveränderungen der liquiden Mittel bzw. des Eigenkapitals in die Vermögensrechnung ein, so dass ein unmittelbarer Verbund zwischen den Komponenten gegeben ist.

 

 

2.2.4 Zusammenwirken der drei Komponenten

 

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt stellen den Haushaltsplan im engeren Sinne dar. Wichtigste Funktion des Haushaltsplans ist die Einstellung der Haushaltsmittel durch den Stadtrat in den Teilergebnisplänen. Dies geschieht im Haushaltsplan dadurch, dass neben dem Ergebnis- und Finanzhaushalt für die Kommune als Ganzes die produktorientierten Teilpläne aufgestellt werden, diese weisen die bedeutenden Investitionsvorhaben maßnahmenbezogen aus. Grundprinzip ist es hier, alle wichtigen Angaben (Erträge und Aufwendungen; Ein- und Auszahlungen) für einen Leistungsbereich an einer Stelle im Haushalt zusammenzuführen. Dadurch werden die Zusammenhänge besser erkennbar.

 

In der Vermögensrechnung (entspricht der kaufmännischen Bilanz) wird das gesamte Vermögen angegeben, in der Ergebnisrechnung (entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung) der Gesamtressourcenverbrauch ermittelt, in der Finanzrechnung wird über den Stand der liquiden Mittel oder der kurzfristigen Finanzierungsnotwendigkeiten Auskunft gegeben und damit die Zahlungsfähigkeit überwacht.

Mit der doppelten kommunalen Buchführung wird

·         der Stand des Vermögens und der Schulden festgestellt,

·         die Veränderung der Vermögens- und Schuldenwerte aufgezeichnet und

·         der (Perioden-) Erfolg ermittelt.

  • verdeckte Kosten transparent gemacht.

 

Insgesamt wird also die Kostentransparenz deutlich erhöht.

 

 

3. Aufwand einer Umstellung

 

Der Aufwand für die Umstellung auf die doppelte kommunale Buchführung, die notwendigen Personal- und Sachmittel sowie der Zeitrahmen müssen vor einer Entscheidung des Stadtrates genauer untersucht werden. Derzeit liegen in Bayern aus den beiden Großstädten München und Nürnberg praktische Erfahrungswerte vor, die sich aber aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen nicht ohne weiteres auf Regensburg übertragen lassen. Die dort angefallenen Kosten einschließlich der Arbeitszeitkosten für das mit der Umstellung befasste Personal unter Einführung einer SAP-Software können nur bedingt für Regensburg als Orientierungshilfe dienen.

 

  • Etat in München 60 Mio. € im Zeitraum 1998 bis 2006 (Personaleinsatz rd. 50 in der Projektgruppe)
  • Etat in Nürnberg ca. 13 – 18 Mio. €

 

Aus anderen Bundesländern gibt es folgende Berichte:

 

  • Stadt Salzgitter in Niedersachsen (110.000 EW); das Projekt lief über zweieinhalb Jahre, etwa 40 Personen von Stadt, Land, Universität, Berater und Softwarefirma waren daran beteiligt (darunter 6 Personen der Stadt Salzgitter); Kosten rd. 2,0 Mio. €
  • Stadt Ülzen (36.000 EW), Modellprojekt in Niedersachsen, ca. 1,7 Mio. €.

 

Die Stadt Erlangen (105.000 EW) hat als Planungswert einen Etat von ca. 1,0 Mio. € kalkuliert.

 

Eine Unternehmensberatung hat bei über 50 Städten mit mehr als 70.000 Einwohnern und 32 Landkreisen über 200.000 Einwohnern im außerbayerischen Bereich Umstellungskosten zwischen 100.000 € und 11,4 Mio. € ermittelt. Die große Schwankungsbreite weist darauf hin, dass es schwierig ist, Kostenblöcke eindeutig als doppikbedingt auszuweisen und für die Städte finanzielle Rahmengrößen anzugeben.

 

Für die Umstellung ist nach allen Erfahrungen ein Zeitrahmen von mindestens zwei bis drei Jahren vorzusehen. Einen wesentlichen Zeitfaktor wird die Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände (z.B. bebaute und unbebaute Grundstücke, Infrastrukturvermögen, Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler, Betriebs- und Geschäftsausstattung) der Stadt Regensburg darstellen, die vorsichtig geschätzt über der Anzahl von 30.000 liegen dürfte.

 

Für die Umstellungs- oder Einführungsarbeiten wurde in vielen Städten ein Projektteam mit Mitarbeitern verschiedener Fachdienststellen und Teilprojekten wie Doppik, Kosten- und Leistungsrechnung, Vermögenserfassung und –bewertung und EDV gebildet und/oder externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen. In jedem Fall waren jedoch Aufwendungen für zusätzliches (eigenes) Personal und Softwarebeschaffung erforderlich.

 

Im Bereich der Finanzsoftware gibt es eine breite Palette angebotener Systeme. Der Kostenrahmen für eine Größenordnung wie der Stadt Regensburg wird sich zwischen 250.000 € und 2,5 Mio. € bewegen.

 

Bei einer Auswahl von integrierten Systemen (z.B. SAP) sollte auch längerfristig an einen Umstieg auf die mit der Finanzsoftware integrierten Systeme wie Veranlagungsverfahren, Personalwesen usw. gedacht werden. Bei einem Umstieg auf eine neue Finanzsoftware ist auch zu beachten, dass bei der Auswahl einer völlig neuen Finanzsoftware auch noch die bisherige Finanzsoftware für mindestens 3 Jahre vorgehalten werden muss. Dies bedeutet eine zusätzliche Hardwareausstattung von ca. 100.000 € bis 300.000 €. Ein wesentlicher Aspekt bei der Auswahl einer geeigneten Finanzsoftware ist die Schnittstellenproblematik zwischen einem Finanzwesen und sonstiger eingesetzter Software. Zur Zeit bestehen ca. 30 Schnittstellen zwischen der bestehenden Finanzsoftware (OK.FIS) und den unterschiedlichsten Verfahren, die bei der Stadt eingesetzt sind. Diese Anpassung und Umprogrammierung nimmt auch noch einen wesentlichen Zeit- und derzeit nicht bezifferbaren Kostenfaktor bei der Auswahl und Einführung einer neuen Finanzsoftware in Anspruch.

 

Vor einer Umstellungsentscheidung sollte der hierfür in Regensburg erforderliche Aufwand daher möglichst genau bekannt sein. Aus den unter Ziffer 4 dargestellten Gründen sollte die Verwaltung mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt werden. Das Ergebnis soll als Grundlage für die endgültige Entscheidung des Stadtrates über die Einführung der doppelten kommunalen Buchführung dienen.

 

 

 

4. Zusammenfassung

 

Trotz des in Bayern bestehenden Wahlrechts werden nach Einschätzung des Wirtschafts- und Finanzreferats die mit Regensburg vergleichbaren Kommunen den von der LH München und der Stadt Nürnberg vorgelegten Weg kurz- bis mittelfristig gehen. Selbst innerhalb des Konzerns „Stadt“ sind kamerale Buchungen nicht mehr anzutreffen, da die GmbH`s, Eigengesellschaften und Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung die kaufmännische Buchungsform schon seit Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit gewählt haben oder Kraft ihrer Rechtsform anwenden müssen.

 

Die Finanzlage der Stadt wird durch Einführung des neuen Rechnungsstils grundsätzlich nicht besser, vielmehr wird aufgrund der höheren Anforderungen an einen Haushaltsausgleich und die vollständige Erfassung von Vermögen und Schulden die Gesamtlage transparenter und realistischer. Die Doppik stellt einen Baustein des Neuen Steuerungsmodells dar, der im Zusammenwirken mit anderen Komponenten wie Berichtswesen, Controlling oder Kontraktmanagement die entsprechende Wirkung erzielen kann. Dies wird auch die Steuerungsmöglichkeiten des Stadtrates beeinflussen. Im Ergebnis wird das neue Finanzwesen damit zu einer größeren Wirtschaftlichkeit führen, wenn die daraus gewonnenen Daten und Informationen zielgerecht genutzt werden.

 

Nach Auffassung des Wirtschaft- und Finanzreferats ist die Umstellung vom kameralen auf doppischen Haushalt sinnvoll und auf Dauer unvermeidbar, auch wenn der Freistaat Bayern keine verbindlichen Regelungen vorgibt und für sich selbst beschlossen hat, dass für seinen Haushalt keine Umstellung erfolgt.

 

Die Maßnahme bindet aber Personal- und Finanzkapazitäten, Kosten und Nutzen müssen deshalb abgewogen werden.

 

Das Wirtschafts- und Finanzreferat schlägt deshalb vor, den notwendigen Aufwand der Umstellung für die Stadt Regensburg konkret zu untersuchen und dann dem Stadtrat als Hilfestellung zur Entscheidungsfindung vorzulegen.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.         Der Ausschuss / Stadtrat nimmt vom vorliegenden Bericht der Verwaltung Kenntnis und bekundet die grundsätzliche Absicht, die Haushaltsführung der Stadt von der Kameralistik auf die doppelte kommunale Buchführung als Teilbereich der Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells umzustellen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufwand für eine Umstellung der Haushaltsführung der Stadt Regensburg auf die doppelte kommunale Buchführung zu untersuchen und das Ergebnis dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.