Vorlage - VO/07/2236/061  

 
 
Betreff: Sperrung Hartinger Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
20.03.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.02.2007 unter anderem mit der Sperrung der Hartinger Straße befasst. Vor dem Hintergrund, dass die Bewohner des Ortsteiles Harting weiterhin direkt mit dem Auto das Nahversorgungszentrum in Burgweinting erreichen wollen, wurde die Sperrung der Hartinger Straße zurückgestellt und der Verwaltung ein Prüfauftrag erteilt.

 

Prüfauftrag

 

Der Prüfauftrag an die Verwaltung wurde vom Planungsausschuss wie folgt formuliert:

 

„Im Unterführungsbereich ist der Verkehr wechselweise einspurig zu führen, wobei eine Signalisierung mit einer langen Ampelphase die Attraktivität für den Durchgangsverkehr ausschließt und der ÖPNV durch eine Anforderungsschaltung Vorrang erhält.“

 

Zunächst ist festzustellen, dass diese Lösungsvariante die grundlegenden Planungsziele und Anforderungen erfüllt:

 

  • Verkehrssicherungspflicht gegenüber SPNV-/ÖPNV-Benutzer,
  • Bevorrechtigung des ÖPNV,
  • Reduzierung des Durchgangsverkehrs und
  • Durchlässigkeit für Kunden.

 

Die direkte Verbindung verliert allerdings für Fußgänger und Radfahrer an Attraktivität.

Mit Blick auf die Situation der Unterführung allein und die Belange des ÖPNV wäre grundsätzlich eine signalisierte Lösung wie vorgeschlagen möglich. Im vorliegenden Fall muss aber auch das in der Nachbarschaft liegende Industriegleis bzw. der Bahnübergang berücksichtigt werden.

 

Nach Prüfung durch die Verwaltung ist eine derartige Lösung nur in Verbindung mit einer BÜSTRA-Anlage (technische Sicherung von Bahnübergängen in Verbindung mit Straßenverkehrsregelungen) realisierbar, da sonst das Zustellen des Bahnüberganges nicht ausgeschlossen ist. Durch eine entsprechende Schaltung der Lichtzeichenanlage wird sichergestellt, dass vor dem Schließen der Schranke – östlich der Unterführung – der Bahnübergang von Fahrzeugen in Richtung Burgweinting geräumt werden kann. BÜSTRA-Anlagen müssen aber den örtlichen Bedingungen angepasst werden und kosten ein mehrfaches einer normalen Lichtzeichenanlage in der Anschaffung und im Unterhalt. Die hohen Kosten beruhen insbesondere auf den hohen Sicherheitsstandards und der Ersatzstromversorgung, die von der DB AG für mehrere Stunden verlangt wird. Angebote können erst eingeholt werden, wenn eine mit dem Eisenbahnbundesamt abgestimmte Planung vorliegt. Dies bedeutet, dass von einem längeren Planungsvorlauf auszugehen ist. Nach Auffassung der Verwaltung sollte daher diese Lösung nicht weiter verfolgt werden.

 

Alternativen

 

Wird die Durchlässigkeit für Kunden über die Reduzierung des Durchgangsverkehrs gestellt, dann sind noch weitere Lösungsmöglichkeiten denkbar, die aber noch genauer untersucht werden müssten (planerische und rechtliche Realisierbarkeit):

 

Ein Kompromiss könnte z. B. eine Einbahnregelung von Süd-West nach Nord-Ost mit einer Anforderungsschaltung für den ÖPNV sein. Die Reduzierung des Durchgangsverkehrs und die Durchlässigkeit für Kunden würden teilweise erfüllt. Die beiden anderen Kriterien würden weiterhin voll erfüllt. Die Kosten für die ÖPNV-LZA dürften bei ca. 58.000 Euro liegen.

 

Wird eine uneingeschränkte Durchlässigkeit für Kunden gewünscht und auch auf eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs weitgehend verzichtet, dann ist auch eine Beschilderung mit den Zeichen 208 StVO (Gegenverkehr Vorrang gewähren) bzw. Zeichen 308 StVO (am anderen Ende der Verengung) in Süd-West nach Nord-Ost denkbar. Eine Bevorrechtigung für den ÖPNV in Gegenrichtung ist aber nicht möglich (Rückstau auf den Bahnübergang). Ferner müssen die entsprechenden Sichtbeziehungen geprüft werden.

 

Weg zu einer angemessenen Lösung

 

Wenn auch die prognostizierten Fahrgastzahlen für den Haltepunkt derzeit noch nicht erreicht werden, wird die Sperrung der Hartinger Straße zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht nach wie vor für notwendig erachtet. Die Hartinger Straße verfügt derzeit noch nicht über einen Gehweg, der als „Schutzzone“ und Orientierung den Benutzern des Haltepunktes dienen könnte. Dies stellt insbesondere für Behinderte, wie Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte ein großes Sicherheitsrisiko dar. Aber auch für Familien mit Kindern ist der Zugang zu den Bahnsteigen derzeit gefährlich.

 

Im Zusammenhang mit dem Bau des Gehweges in der Hartinger Straße und dem Bau der P+R-Anlagen ist aber ohnehin die Sperrung der Hartinger Straße zeitweise erforderlich bzw. sinnvoll. Im Vorfeld der Baumaßnahmen könnte die Verkehrssicherungspflicht durch verkehrsrechtliche Anordnungen sichergestellt werden.

 

Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen – voraussichtlich Herbst 2007 – könnte versuchsweise von der Sperrung der Hartinger Straße im Bereich der Unterführung abgesehen werden. Bedingt durch die Verengung im Bereich der Unterführung wäre dann zunächst eine Beschilderung mit dem Zeichen 208 StVO bzw. Zeichen 308 StVO angebracht (geringer Aufwand und geringe Kosten).

 

In der Folgezeit müssten dann die Verkehrsverhältnisse beobachtet und gegebenenfalls Erhebungen und Befragungen durchgeführt werden. Aus den gewonnenen Erkenntnissen können dann konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Dem Ausschuss wird nach Beendigung der Probezeit von 1 Jahr wieder berichtet.

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Für eine Probezeit von einem Jahr – beginnend mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen – wird der Verkehr in der Hartinger Straße im Bereich der Bahnüberführung durch die Anordnung der Zeichen 208 StVO (Gegenverkehr Vorrang gewähren) auf der Westseite und Zeichen 308 StVO auf der Ostseite (Vorrang vor dem Gegenverkehr) geregelt.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

Prinzipskizze zur Verkehrsregelung Hartinger Straße

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Sperrung Hartinger Straße (1111 KB)