Sachverhalt: Der
Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.02.2007 unter anderem mit
der Sperrung der Hartinger Straße befasst. Vor dem Hintergrund, dass die
Bewohner des Ortsteiles Harting weiterhin direkt mit dem Auto das
Nahversorgungszentrum in Burgweinting erreichen wollen, wurde die Sperrung der
Hartinger Straße zurückgestellt und der Verwaltung ein Prüfauftrag erteilt. Prüfauftrag Der
Prüfauftrag an die Verwaltung wurde vom Planungsausschuss wie folgt formuliert: „Im
Unterführungsbereich ist der Verkehr wechselweise einspurig zu führen, wobei
eine Signalisierung mit einer langen Ampelphase die Attraktivität für den
Durchgangsverkehr ausschließt und der ÖPNV durch eine Anforderungsschaltung
Vorrang erhält.“ Zunächst
ist festzustellen, dass diese Lösungsvariante die grundlegenden Planungsziele
und Anforderungen erfüllt:
Die direkte
Verbindung verliert allerdings für Fußgänger und Radfahrer an Attraktivität. Mit Blick
auf die Situation der Unterführung allein und die Belange des ÖPNV wäre
grundsätzlich eine signalisierte Lösung wie vorgeschlagen möglich. Im
vorliegenden Fall muss aber auch das in der Nachbarschaft liegende
Industriegleis bzw. der Bahnübergang berücksichtigt werden. Nach Prüfung
durch die Verwaltung ist eine derartige Lösung nur in Verbindung mit einer
BÜSTRA-Anlage (technische Sicherung von Bahnübergängen in Verbindung mit
Straßenverkehrsregelungen) realisierbar, da sonst das Zustellen des
Bahnüberganges nicht ausgeschlossen ist. Durch eine entsprechende Schaltung der
Lichtzeichenanlage wird sichergestellt, dass vor dem Schließen der Schranke –
östlich der Unterführung – der Bahnübergang von Fahrzeugen in Richtung
Burgweinting geräumt werden kann. BÜSTRA-Anlagen müssen aber den örtlichen
Bedingungen angepasst werden und kosten ein mehrfaches einer normalen
Lichtzeichenanlage in der Anschaffung und im Unterhalt. Die hohen Kosten
beruhen insbesondere auf den hohen Sicherheitsstandards und der
Ersatzstromversorgung, die von der DB AG für mehrere Stunden verlangt wird.
Angebote können erst eingeholt werden, wenn eine mit dem Eisenbahnbundesamt
abgestimmte Planung vorliegt. Dies bedeutet, dass von einem längeren
Planungsvorlauf auszugehen ist. Nach Auffassung der Verwaltung sollte daher
diese Lösung nicht weiter verfolgt werden. Alternativen Wird die
Durchlässigkeit für Kunden über die Reduzierung des Durchgangsverkehrs
gestellt, dann sind noch weitere Lösungsmöglichkeiten denkbar, die aber noch
genauer untersucht werden müssten (planerische und rechtliche
Realisierbarkeit): Ein
Kompromiss könnte z. B. eine Einbahnregelung von Süd-West nach Nord-Ost mit
einer Anforderungsschaltung für den ÖPNV sein. Die Reduzierung des
Durchgangsverkehrs und die Durchlässigkeit für Kunden würden teilweise erfüllt.
Die beiden anderen Kriterien würden weiterhin voll erfüllt. Die Kosten für die
ÖPNV-LZA dürften bei ca. 58.000 Euro liegen. Wird eine
uneingeschränkte Durchlässigkeit für Kunden gewünscht und auch auf eine
Reduzierung des Durchgangsverkehrs weitgehend verzichtet, dann ist auch eine
Beschilderung mit den Zeichen 208 StVO (Gegenverkehr Vorrang gewähren) bzw.
Zeichen 308 StVO (am anderen Ende der Verengung) in Süd-West nach Nord-Ost
denkbar. Eine Bevorrechtigung für den ÖPNV in Gegenrichtung ist aber nicht
möglich (Rückstau auf den Bahnübergang). Ferner müssen die entsprechenden
Sichtbeziehungen geprüft werden. Weg zu
einer angemessenen Lösung Wenn auch
die prognostizierten Fahrgastzahlen für den Haltepunkt derzeit noch nicht
erreicht werden, wird die Sperrung der Hartinger Straße zur Erfüllung der
Verkehrssicherungspflicht nach wie vor für notwendig erachtet. Die Hartinger
Straße verfügt derzeit noch nicht über einen Gehweg, der als „Schutzzone“ und
Orientierung den Benutzern des Haltepunktes dienen könnte. Dies stellt
insbesondere für Behinderte, wie Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte ein großes
Sicherheitsrisiko dar. Aber auch für Familien mit Kindern ist der Zugang zu den
Bahnsteigen derzeit gefährlich. Im
Zusammenhang mit dem Bau des Gehweges in der Hartinger Straße und dem Bau der
P+R-Anlagen ist aber ohnehin die Sperrung der Hartinger Straße zeitweise
erforderlich bzw. sinnvoll. Im Vorfeld der Baumaßnahmen könnte die
Verkehrssicherungspflicht durch verkehrsrechtliche Anordnungen sichergestellt
werden. Nach
Fertigstellung der Baumaßnahmen – voraussichtlich Herbst 2007 – könnte
versuchsweise von der Sperrung der Hartinger Straße im Bereich der Unterführung
abgesehen werden. Bedingt durch die Verengung im Bereich der Unterführung wäre
dann zunächst eine Beschilderung mit dem Zeichen 208 StVO bzw. Zeichen 308 StVO
angebracht (geringer Aufwand und geringe Kosten). In der
Folgezeit müssten dann die Verkehrsverhältnisse beobachtet und gegebenenfalls
Erhebungen und Befragungen durchgeführt werden. Aus den gewonnenen
Erkenntnissen können dann konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Dem Ausschuss
wird nach Beendigung der Probezeit von 1 Jahr wieder berichtet. Der
Ausschuss beschließt: Für eine
Probezeit von einem Jahr – beginnend mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen –
wird der Verkehr in der Hartinger Straße im Bereich der Bahnüberführung durch
die Anordnung der Zeichen 208 StVO (Gegenverkehr Vorrang gewähren) auf der
Westseite und Zeichen 308 StVO auf der Ostseite (Vorrang vor dem Gegenverkehr)
geregelt. Anlagen: Prinzipskizze
zur Verkehrsregelung Hartinger Straße
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