Sachverhalt: Anlage: Beschlusslageplan
unmaßstäblich Wegen
einer geplanten Straßeninstandsetzung in der Ditthornstraße wurde der
bestehende Mischwasserkanal in dem westlichen Abschnitt aufgrund erheblicher
baulicher Schäden im Jahr 1998 erneuert. Der
östliche Abschnitt war aufgrund des besseren Straßenzustandes zunächst noch
nicht für die Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen. Die
Sanierung der Mischwasserkanalisation wurde folglich in diesem Abschnitt
zunächst ebenfalls zurückgestellt. Mit
der nunmehr erforderlichen und geplanten Straßeninstandsetzung des östlichen
Teils im Jahr 2007 werden die Mischwasserkanäle einschließlich Anschlusskanäle
und Straßenentwässerungsanlagen baulich und hydraulisch saniert bzw. erneuert
und in ihrem Verlauf neu geordnet. Dabei
ist folgender Erneuerungsumfang vorgesehen: Erneuerung
Steinzeugrohrkanal DN 600 180
m Erneuerung
Steinzeugrohrkanal DN 500 153
m Erneuerung
von Einsteigschächten 6 Stück Erneuerung
von Hausanschlusskanälen 14
Stück Erneuerung
von Straßenentwässerungskanälen 14
Stück Baukosten Im
Rahmen der Entwurfsplanung wurden für die Baumaßnahme Kosten in Höhe von
400.000,-- € ermittelt. Im
IP 2006 – 2010 sind auf der Haushaltsstelle 1.7010.9508 Mittel auf die Jahre 2007 375.000,00 € 2008
25.000,00 € enthalten. Der
Ausschuss beschließt: Die
Kanalerneuerung im östlichen Teil der Ditthornstraße einschließlich der Hausanschlusskanäle
und der Straßenentwässerungskanäle ist im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel durchzuführen.
Anlagen:
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