Vorlage - VO/07/2297/063  

 
 
Betreff: Konzept zur wohnverträglichen Nutzung von Gastronomie und Veranstaltungen in der Altstadt von Regensburg
hier: Erfahrungsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Bauordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.04.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Auf der Grundlage einer Anhörung von Fachdienststellen und Verbänden hat die Verwaltung dem Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen in der gemeinsamen Sitzung am 15.11.2005 ein Konzept zur wohnverträglichen Nutzung von Gastronomie und Veranstaltungen in der Altstadt von Regensburg zur Beratung vorgelegt. Die Ausschüsse fassten auf Empfehlung der Verwaltung folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Stadtplanungsausschuss sowie der Verwaltungs- und Finanzausschuss nehmen von dem Bericht Kenntnis.

 

2.    Der Stadtplanungsausschuss sowie der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmen neben den im Verwaltungsbericht dargelegten Vorschlägen insbesondere folgendem Maßnahmenpaket zur wohnverträglichen Gastronomie- und Freiflächennutung im Stadtgebiet von Regensburg zu:

       Dem Stadtrat wird empfohlen, die Sperrzeit in der Altstadt sowie in Stadtamhof und den beiden Wöhrden entsprechend dem beigefügten Entwurf zur Änderung der Sperrzeitverordnung, der Gegenstand dieses Beschlusses ist, festzusetzen.

       Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat den Entwurf einer Satzung zur Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung vorzulegen, wonach der Stellplatzschlüssel für gastronomische Betriebe von 10:1 auf 5:1 geändert wird.

 

3.    Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Kulturausschuss, ein schlüssiges Fest- und Veranstaltungskonzept entwickeln zu lassen, das die Belange der Bewohner der Altstadt von Regensburg sowie die kulturellen Standards eines einzigartigen Stadtdenkmals berücksichtigt, das für die Klassifizierung als UNESCO Werterbe nominiert ist.

 

4.    Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtplanungsausschuss Ende 2006 einen Bericht über den Erfolg der getroffenen Maßnahmen vorzulegen.       

 

Das Bauordnungsamt hat die seinerzeit beteiligten Fachdienststellen und Verbände erneut am 26.02.2007 zur Erörterung der Thematik eingeladen. An dieser Besprechung haben teilgenommen:

 

Hotel- und Gaststättenverband

Haus- und Grundbesitzerverein

Polizeidirektion Regensburg

Polizeiinspektion Regensburg 1

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Stadtkämmerei

Stadtplanungsamt

Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

 

 

Die Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenpakets wird durch die Besprechungsteilnehmer wie folgt bewertet:

 

 

 

1.   Änderung der Sperrzeitverordnung auf die bis 31.12.2004 geltende Sperrzeitrege-
lung

 

Die Verlängerung der Sperrzeit für die Altstadt, Stadtamhof und die beiden Wöhrde wurde von allen Anwesenden grundsätzlich positiv beurteilt. Allerdings konnte die Sperrzeitverlängerung nicht verhindern, dass im Dienstbereich der Polizeiinspektion Regensburg 1 die festgestellten bzw. angezeigten Ruhestörungen drastisch zugenommen haben (2005: 467 ermittelte Ruhestörungen, 2006: 657). Auch die Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Gaststättengesetz sind von 57 auf 124 gestiegen. Ferner ergaben sich  bei den Sachbeschädigungen und Körperverletzungen deutliche Steigerungen.

 

Der Haus- und Grundbesitzerverein kann grundsätzlich einen deutlichen Rückgang von Mitgliederbeschwerden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gaststätten verzeichnen. Dies gelte allerdings nicht für den Bereich der Obermünsterstraße, wo, bedingt durch die dortige Anhäufung von Gaststätten und vor allem Diskothekenbetrieben, mittlerweile ein sehr hohes Störungspotential zu registrieren sei. Auch die immer stärker frequentierte fußläufige Beziehungsachse Bahnhof – Obermünsterstraße – sonstige Innenstadt könnte hierfür einer der primären Konfliktgründe sein. In der Obermünsterstraße sei dadurch inzwischen eine erheblich gesunkene Wohnqualität feststellbar, was zunehmend an der Sozialstruktur im dortigen Bereich ablesbar sei.

 

Der Hotel- und Gaststättenverband berichtet, dass wegen der Sperrzeitverlängerung wider Erwarten nur vereinzelt Klagen von Gaststättenbetreibern zu verzeichnen waren. Das beschriebene Störungspotential in der Obermünsterstraße ist auch dem Hotel- und Gaststättenverband bekannt. Die Gaststätten- und Diskothekenbetreiben in der Obermünsterstraße versuchten bereits durch entsprechende Sicherheitsdienste auf das Verhalten der Gäste im Freien Einfluss zu nehmen, täten sich hierbei angesichts der zahlreichen Besucher gerade am Wochenende jedoch überaus schwer. Der Hotel- und Gaststättenverband legt ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass die zu verzeichnenden teilweise gravierenden Belästigungen nicht in erster Linie den Gastronomen und ihren Gästen angelastet werden könnten, sondern vielfach durch angetrunkene Passanten entstünden. Eine Unterscheidung zwischen Gaststättengästen und sonstigen Besuchern der Altstadt sei kaum möglich.

 

 

 

2.   Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung hinsichtlich des Stellplatzschlüssels für gastronomische Betriebe

 

Die Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung dahingehend, dass bei Gaststätten innerhalb der Zone 1 (Altstadt mit Stadtamhof, Oberer Wöhrd und Unterer Wöhrd) je 7 m² Gastraumfläche (vorher je 10 m² Nettogastraumfläche)          1 Stellplatz nachzuweisen ist, ist am 14. März 2006 in Kraft getreten. Von den nach dem 14. März bei dem Bauordnungsamt beantragten Gaststätten wurde nur eine einzige Gaststätte genehmigt. Bei den übrigen beantragten und geplanten Gaststätten war der geänderte Stellplatzschlüssel der wesentliche Grund dafür, dass Gaststättenvorhaben bereits aus bauordnungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig waren. Auch 2007 wurde bislang kein Gaststättenbetrieb bauaufsichtlich zugelassen.

 

Den Umstand, dass somit die Genehmigungsvoraussetzungen für neue gastronomische Betriebe wesentlich angehoben wurden, haben alle Teilnehmern – selbst der Hotel- und Gaststättenverband – positiv zur Kenntnis genommen.

 

Eine nochmalige Verschärfung des Stellplatzschlüssels für Gaststätten in der Altstadt ist mithin nicht veranlasst.

 

 

 

3.   Freisitzbetrieb

 

Polizei und Fachverbände wurden bei der Anhörung am 26.02.2007 vom Bauordnungsamt darüber in Kenntnis gesetzt, dass angedacht sei, auf die veränderten jahreszeitlichen Witterungsbedingungen zu reagieren und die einschlägige „Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt vom 25.05.1993“ dahingehend zu ändern, dass die Freisitzsaison künftig vom 01.März bis 31.Oktober jeden Jahres gelten solle. Darüber hinaus wurden je nach Wetterlage 30 Tage vor und nach den oben genannten Daten Freisitze geduldet. Dieser Beschluss wurde zwischenzeitlich vom Stadtplanungsausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2007 gefasst.

 

Die Polizei sowie der Haus- und Grundbesitzerverein haben gegen die geplante Neuregelung dann keine Bedenken, wenn die Möglichkeit der Freisitznutzung nicht auch noch durch künstliche Maßnahmen (z. B. Gasstrahler) unterstützt bzw. verlängert wird. Andernfalls werden sich die beschriebenen Nutzungskonflikte mit den Altstadtbewohnern noch weiter verschärfen.

 

 

 

4.   Gaststättenunabhängige Aktivitäten

 

Die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze zum Feiern, ohne dass ein direkter Bezug zur Gastronomie besteht, hat insbesondere nach Schilderung der Polizei nochmals zugenommen.

Als eine der Ursachen wird der zunehmend festzustellende Alkoholkonsum gerade bei Jugendlichen gesehen. Immer häufiger wird beobachtet, dass Jugendliche bevorzugt hochprozentigen Alkohol von zuhause in die Innenstadt mitführen bzw. im Bahnhofsbereich preisgünstig einkaufen, um die Alkoholika dann auf öffentlichen Straßen und Plätzen in der Innenstadt zu konsumieren. Hierbei haben sich unterschiedliche zentrale Treffpunkte zum Alkoholkonsum gebildet (u.a. Gutenbergplatz, Fischmarkt, Bismarckplatz). Derart eingestimmt bzw. teils bereits erheblich alkoholisiert, werden dann erst zu vorgerückter Stunde Gaststättenbetriebe bzw. Diskothekenbetriebe in der Altstadt aufgesucht.

 

In den Sommermonaten begünstigen warme Nachttemperaturen, dass der Aufenthalt sogar nahezu ausschließlich im Freien stattfindet. Dieser Entwicklung, die kein regensburgspezifisches Problem darstellt, sondern auch in vielen anderen Städten beklagt wird und sicherlich auch mit einem allgemein geänderten Sozialverhalten zusammenhängt, kann allenfalls durch eine (noch) stärkere polizeiliche Präsenz und einer Erhöhung der Kontrolldichte entgegengesteuert werden. Dass dies bereits versucht wird, kann u.a. in den obengenannten steigenden Ordnungswidrigkeitenverfahren abgelesen werden. Gleichzeitig ist feststellbar, dass die Sensibilität der Bewohner der Altstadt gegenüber gastronomischen Betrieben immer mehr zunimmt. Dies spiegelt sich auch an der Zahl der Polizeieinsätze wieder.

 

Alle Gesprächsteilnehmer schlossen sich der Einschätzung der Polizei an, dass die geschilderte Problematik sicherlich noch verstärkt wird, wenn – wie bereits diskutiert – die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten noch ausgeweitet werden sollten. Von einer Zunahme der Anwohnerbeschwerden wird ferner auszugehen sein, wenn das – grundsätzlich begrüßenswerte – Rauchverbot in Gaststätten zum Tragen kommt. Die Stadtkämmerei wurde in diesem Zusammenhang bereits jetzt schon durch die Polizei eindringlich gebeten, das zusätzliche Aufstellen von speziellen „Rauchertischen“ im Freien im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis nicht zuzulassen und einer derartigen Entwicklung frühestmöglich entgegenzuwirken. Andernfalls sei eine zusätzliche erhöhte Störung der Nachbarschaft zu befürchten, wenn die Gaststättennutzung noch weiter nach Außen verlagert wird.

Abschließend wurde vom Hotel- und Gaststättenverband angeregt, eine Gesprächsrunde einzuplanen, bei der Altstadt - Gastwirte und Vertreter der Stadtverwaltung über die gegebenen Nutzungskonflikte diskutieren . Dieser Vorschlag wurde einhellig begrüßt.

 

 

 

5.   Veranstaltungen und Feste

 

Auf das vom Kulturausschuss, dem Stadtplanungsausschuss und letztlich vom Stadtrat der Stadt Regensburg (in der Sitzung am 28.02.2007) zwischenzeitlich beschlossene „Konzept Altstadtfeste“ wurde Bezug genommen.

 

 

 

6.   Fazit

 

Die geschaffenen rechtlichen Instrumentarien (Sperrzeitverkürzung, Änderung Stellplatzschlüssel) waren notwendig, haben sich grundsätzlich bewährt und sind – zumindest derzeit - ausreichend. Seitens der Polizei wurde im Rahmen des personell Möglichen in Aussicht gestellt, Kontrollen zu verschärfen und die Kontrolldichte nochmals zu erhöhen. In diesem Zusammenhang regten die Polizeivertreter an, die Präsenz der bereits erfolgreich wirkenden Sicherheitswacht noch weiter zu intensivieren.

 

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis

 

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.