Sachverhalt: Auf
der Grundlage einer Anhörung von Fachdienststellen und Verbänden hat die
Verwaltung dem Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie dem Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen in der gemeinsamen Sitzung am
15.11.2005 ein Konzept zur wohnverträglichen Nutzung von Gastronomie und
Veranstaltungen in der Altstadt von Regensburg zur Beratung vorgelegt. Die
Ausschüsse fassten auf Empfehlung der Verwaltung folgende Beschlüsse: 1. Der
Stadtplanungsausschuss sowie der Verwaltungs- und Finanzausschuss nehmen von
dem Bericht Kenntnis. 2. Der
Stadtplanungsausschuss sowie der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmen neben
den im Verwaltungsbericht dargelegten Vorschlägen insbesondere folgendem
Maßnahmenpaket zur wohnverträglichen Gastronomie- und Freiflächennutung im
Stadtgebiet von Regensburg zu: Dem
Stadtrat wird empfohlen, die Sperrzeit in der Altstadt sowie in Stadtamhof und
den beiden Wöhrden entsprechend dem beigefügten Entwurf zur Änderung der
Sperrzeitverordnung, der Gegenstand dieses Beschlusses ist, festzusetzen. Die
Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat den Entwurf einer Satzung zur Änderung
der Garagen- und Stellplatzsatzung vorzulegen, wonach der Stellplatzschlüssel
für gastronomische Betriebe von 10:1 auf 5:1 geändert wird. 3. Der
Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Kulturausschuss, ein schlüssiges Fest- und
Veranstaltungskonzept entwickeln zu lassen, das die Belange der Bewohner der
Altstadt von Regensburg sowie die kulturellen Standards eines einzigartigen
Stadtdenkmals berücksichtigt, das für die Klassifizierung als UNESCO Werterbe
nominiert ist. 4. Die
Verwaltung wird gebeten, dem Stadtplanungsausschuss Ende 2006 einen Bericht
über den Erfolg der getroffenen Maßnahmen vorzulegen. Das
Bauordnungsamt hat die seinerzeit beteiligten Fachdienststellen und Verbände
erneut am 26.02.2007 zur Erörterung der Thematik eingeladen. An dieser
Besprechung haben teilgenommen: Hotel-
und Gaststättenverband Haus-
und Grundbesitzerverein Polizeidirektion
Regensburg Polizeiinspektion
Regensburg 1 Amt
für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr Stadtkämmerei Stadtplanungsamt Amt
für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Die
Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenpakets wird durch die
Besprechungsteilnehmer wie folgt bewertet: 1. Änderung
der Sperrzeitverordnung auf die bis 31.12.2004 geltende Sperrzeitrege- Die
Verlängerung der Sperrzeit für die Altstadt, Stadtamhof und die beiden Wöhrde
wurde von allen Anwesenden grundsätzlich positiv beurteilt. Allerdings konnte
die Sperrzeitverlängerung nicht verhindern, dass im Dienstbereich der
Polizeiinspektion Regensburg 1 die festgestellten bzw. angezeigten
Ruhestörungen drastisch zugenommen haben (2005: 467 ermittelte Ruhestörungen,
2006: 657). Auch die Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Gaststättengesetz
sind von 57 auf 124 gestiegen. Ferner ergaben sich bei den Sachbeschädigungen und
Körperverletzungen deutliche Steigerungen. Der
Haus- und Grundbesitzerverein kann grundsätzlich einen deutlichen Rückgang von
Mitgliederbeschwerden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gaststätten
verzeichnen. Dies gelte allerdings nicht für den Bereich der Obermünsterstraße,
wo, bedingt durch die dortige Anhäufung von Gaststätten und vor allem
Diskothekenbetrieben, mittlerweile ein sehr hohes Störungspotential zu
registrieren sei. Auch die immer stärker frequentierte fußläufige
Beziehungsachse Bahnhof – Obermünsterstraße – sonstige Innenstadt könnte
hierfür einer der primären Konfliktgründe sein. In der Obermünsterstraße sei
dadurch inzwischen eine erheblich gesunkene Wohnqualität feststellbar, was
zunehmend an der Sozialstruktur im dortigen Bereich ablesbar sei. Der
Hotel- und Gaststättenverband berichtet, dass wegen der Sperrzeitverlängerung
wider Erwarten nur vereinzelt Klagen von Gaststättenbetreibern zu verzeichnen
waren. Das beschriebene Störungspotential in der Obermünsterstraße ist auch dem
Hotel- und Gaststättenverband bekannt. Die Gaststätten- und
Diskothekenbetreiben in der Obermünsterstraße versuchten bereits durch
entsprechende Sicherheitsdienste auf das Verhalten der Gäste im Freien Einfluss
zu nehmen, täten sich hierbei angesichts der zahlreichen Besucher gerade am
Wochenende jedoch überaus schwer. Der Hotel- und Gaststättenverband legt
ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass die zu verzeichnenden teilweise
gravierenden Belästigungen nicht in erster Linie den Gastronomen und ihren
Gästen angelastet werden könnten, sondern vielfach durch angetrunkene Passanten
entstünden. Eine Unterscheidung zwischen Gaststättengästen und sonstigen
Besuchern der Altstadt sei kaum möglich. 2. Änderung
der Garagen- und Stellplatzsatzung hinsichtlich des Stellplatzschlüssels für
gastronomische Betriebe Die
Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung dahingehend, dass bei Gaststätten
innerhalb der Zone 1 (Altstadt mit Stadtamhof, Oberer Wöhrd und Unterer Wöhrd)
je 7 m² Gastraumfläche (vorher je 10 m² Nettogastraumfläche) 1 Stellplatz nachzuweisen ist, ist am
14. März 2006 in Kraft getreten. Von den nach dem 14. März bei dem
Bauordnungsamt beantragten Gaststätten wurde nur eine einzige Gaststätte
genehmigt. Bei den übrigen beantragten und geplanten Gaststätten war der
geänderte Stellplatzschlüssel der wesentliche Grund dafür, dass
Gaststättenvorhaben bereits aus bauordnungsrechtlichen Gründen nicht
genehmigungsfähig waren. Auch 2007 wurde bislang kein Gaststättenbetrieb
bauaufsichtlich zugelassen. Den
Umstand, dass somit die Genehmigungsvoraussetzungen für neue gastronomische
Betriebe wesentlich angehoben wurden, haben alle Teilnehmern – selbst der
Hotel- und Gaststättenverband – positiv zur Kenntnis genommen. Eine
nochmalige Verschärfung des Stellplatzschlüssels für Gaststätten in der
Altstadt ist mithin nicht veranlasst. 3. Freisitzbetrieb Polizei
und Fachverbände wurden bei der Anhörung am 26.02.2007 vom Bauordnungsamt
darüber in Kenntnis gesetzt, dass angedacht sei, auf die veränderten
jahreszeitlichen Witterungsbedingungen zu reagieren und die einschlägige
„Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur
Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt vom 25.05.1993“
dahingehend zu ändern, dass die Freisitzsaison künftig vom 01.März bis
31.Oktober jeden Jahres gelten solle. Darüber hinaus wurden je nach Wetterlage
30 Tage vor und nach den oben genannten Daten Freisitze geduldet. Dieser
Beschluss wurde zwischenzeitlich vom Stadtplanungsausschuss in seiner Sitzung
am 06.03.2007 gefasst. Die
Polizei sowie der Haus- und Grundbesitzerverein haben gegen die geplante
Neuregelung dann keine Bedenken, wenn die Möglichkeit der Freisitznutzung nicht
auch noch durch künstliche Maßnahmen (z. B. Gasstrahler) unterstützt bzw.
verlängert wird. Andernfalls werden sich die beschriebenen Nutzungskonflikte
mit den Altstadtbewohnern noch weiter verschärfen. 4. Gaststättenunabhängige
Aktivitäten Die
Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze zum Feiern, ohne dass ein direkter
Bezug zur Gastronomie besteht, hat insbesondere nach Schilderung der Polizei
nochmals zugenommen. Als
eine der Ursachen wird der zunehmend festzustellende Alkoholkonsum gerade bei
Jugendlichen gesehen. Immer häufiger wird beobachtet, dass Jugendliche
bevorzugt hochprozentigen Alkohol von zuhause in die Innenstadt mitführen bzw.
im Bahnhofsbereich preisgünstig einkaufen, um die Alkoholika dann auf
öffentlichen Straßen und Plätzen in der Innenstadt zu konsumieren. Hierbei
haben sich unterschiedliche zentrale Treffpunkte zum Alkoholkonsum gebildet
(u.a. Gutenbergplatz, Fischmarkt, Bismarckplatz). Derart eingestimmt bzw. teils
bereits erheblich alkoholisiert, werden dann erst zu vorgerückter Stunde
Gaststättenbetriebe bzw. Diskothekenbetriebe in der Altstadt aufgesucht. In
den Sommermonaten begünstigen warme Nachttemperaturen, dass der Aufenthalt
sogar nahezu ausschließlich im Freien stattfindet. Dieser Entwicklung, die kein
regensburgspezifisches Problem darstellt, sondern auch in vielen anderen
Städten beklagt wird und sicherlich auch mit einem allgemein geänderten
Sozialverhalten zusammenhängt, kann allenfalls durch eine (noch) stärkere
polizeiliche Präsenz und einer Erhöhung der Kontrolldichte entgegengesteuert
werden. Dass dies bereits versucht wird, kann u.a. in den obengenannten
steigenden Ordnungswidrigkeitenverfahren abgelesen werden. Gleichzeitig ist
feststellbar, dass die Sensibilität der Bewohner der Altstadt gegenüber
gastronomischen Betrieben immer mehr zunimmt. Dies spiegelt sich auch an der
Zahl der Polizeieinsätze wieder. Alle
Gesprächsteilnehmer schlossen sich der Einschätzung der Polizei an, dass die
geschilderte Problematik sicherlich noch verstärkt wird, wenn – wie bereits
diskutiert – die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten noch ausgeweitet werden
sollten. Von einer Zunahme der Anwohnerbeschwerden wird ferner auszugehen sein,
wenn das – grundsätzlich begrüßenswerte – Rauchverbot in Gaststätten zum Tragen
kommt. Die Stadtkämmerei wurde in diesem Zusammenhang bereits jetzt schon durch
die Polizei eindringlich gebeten, das zusätzliche Aufstellen von speziellen
„Rauchertischen“ im Freien im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis nicht
zuzulassen und einer derartigen Entwicklung frühestmöglich entgegenzuwirken.
Andernfalls sei eine zusätzliche erhöhte Störung der Nachbarschaft zu
befürchten, wenn die Gaststättennutzung noch weiter nach Außen verlagert wird. Abschließend
wurde vom Hotel- und Gaststättenverband angeregt, eine Gesprächsrunde
einzuplanen, bei der Altstadt - Gastwirte und Vertreter der Stadtverwaltung
über die gegebenen Nutzungskonflikte diskutieren . Dieser Vorschlag wurde
einhellig begrüßt. 5. Veranstaltungen
und Feste Auf
das vom Kulturausschuss, dem Stadtplanungsausschuss und letztlich vom Stadtrat
der Stadt Regensburg (in der Sitzung am 28.02.2007) zwischenzeitlich beschlossene
„Konzept Altstadtfeste“ wurde Bezug genommen. 6. Fazit Die
geschaffenen rechtlichen Instrumentarien (Sperrzeitverkürzung, Änderung
Stellplatzschlüssel) waren notwendig, haben sich grundsätzlich bewährt und sind
– zumindest derzeit - ausreichend. Seitens der Polizei wurde im Rahmen des
personell Möglichen in Aussicht gestellt, Kontrollen zu verschärfen und die
Kontrolldichte nochmals zu erhöhen. In diesem Zusammenhang regten die
Polizeivertreter an, die Präsenz der bereits erfolgreich wirkenden Sicherheitswacht
noch weiter zu intensivieren. Der
Stadtplanungsausschuss nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. |
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