Sachverhalt: 1.
Anlass Zum 01. Januar 2005 wurde die LKW-Maut als
entfernungsabhängige Maut in Deutschland eingeführt. Sie gilt derzeit auf
Bundesautobahnen für Lastkraftwagen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
und kleinere Fahrzeuge, wenn sie inklusive Anhänger ein Gespanngewicht von
12 Tonnen erreichen und für den Güterverkehr geeignet sind. Seit
Einführung der Maut wird bundesweit verstärkt über mögliche LKW-Verkehre
diskutiert, die das nachgeordnete Straßennetz unter Umgehung der Mautpflicht
nutzen. Dies war auch Anlass für Beobachtungen des Bundesamtes für Güterverkehr
zu Effekten aus der Mauteinführung, das einen Bericht hierzu im November 2006
vorgelegt hat. Allerdings gab es bereits vor Einführung der Maut auch für das
Stadtgebiet von Regensburg Forderungen von betroffenen Anwohnern entlang von
Hauptverkehrsstraßen, den LKW-Verkehr teil- oder zeitweise zu reduzieren. Der
Gesetzgeber hat daraufhin im Zusammenhang mit der Mauteinführung ab
1. Januar 2005 den Straßenverkehrsbehörden ein neues Verkehrszeichen
an die Hand gegeben, das mautpflichtigen Fahrzeugen die Durchfahrt nur dann
gestattet, wenn sie beim Passieren des Verkehrszeichens ein im näheren Umgriff
liegendes Ziel ansteuern. Damit wurde quasi eine „Anlieger frei – Regelung“ für
den mautpflichtigen Verkehr geschaffen. Erste Erfahrungen im Umgang mit dieser
Beschilderung zeigten, dass eine Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde
detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Verkehrs voraussetzt.
Damit dienen die nun vorliegenden Erhebungsdaten nicht nur dem Überblick zur
Situation im Stadtgebiet, sondern liefern auch die für eine verkehrsrechtliche
Anordnung notwendigen Daten zur Größenordnung des Durchgangsverkehrs. Die
verkehrsregelnden Maßnahmen gegen den Mautausweichverkehr stehen allerdings
unter dem Zustimmungsvorbehalt der Regierung. Im o.g. Bericht
der Bundesanstalt für Güterverkehr wird ausgeführt, dass das nachgeordnete
Straßennetz recht unterschiedlich durch die Ausweichverkehre betroffen ist.
Gründe hierfür sind: Die Autobahnstrecke ist deutlich länger als die mögliche
Ausweichstrecke, die Autobahn ist staugefährdet, die Ausweichstrecke führt
nachts wegen der geringen Verkehrsdichte zu keinen nennenswerten Zeitverlusten.
Ausweichverkehre sind im Nahbereich häufiger anzutreffen, als bei Beförderungen
im Fernbereich, da die Strecke bekannter und zeitlich kalkulierbarer ist. Im
Vorfeld der Erhebungen standen Überlegungen, an welchen Stellen im Stadtgebiet
überhaupt LKW-Durchgangsverkehre über 12 Tonnen auftreten können und wo
Erhebungsstellen sinnvoller Weise anzuordnen sind. In Betracht kommen im
Wesentlichen zwei Relationen als potenzielle Alternative zu den mautpflichtigen
Bundesautobahnen in der Region: - Diagonale
Verbindung zwischen der A 3 (östlich Regensburg) und der A 93
(nördlich Regensburg) über das zentrale Stadtgebiet (vergleiche Anlage 1) - Verbindung
über die B 8 im Bereich Winzer zwischen der A 3 (westlich Regensburg) und
der A 93 (nördlich Regensburg) (vergleiche Anlage 2) Leider ist mangels eines Vorher-Nachher-Vergleichs, wie vom
Bayer. Staatsministerium des Innern gefordert, keine absolut verlässliche
Aussage möglich, ob es sich bei den erhobenen Verkehrsdaten in Regensburg
tatsächlich um Mautausweichverkehr handelt oder ob diese Zahlen einen LKW-Verkehr
darstellen, der bereits vor Maut-Einführung das nachgeordnete Straßennetz im
Stadtgebiet genutzt hat. 2. Erhebung des LKW-Verkehrs
über 12 Tonnen über das zentrale Stadtgebiet Die Aufgabenstellung für die Erhebungen lautete also, den
potenziellen Durchgangsverkehr der LKW ab 12 t, der von und zu den
Autobahnen A 3 und A 93 auf die Bundesstraßen B 8, B 15 und
16 durch das Stadtgebiet ausweicht, zu ermitteln. (siehe Anlage 1:
Beobachtungen des Mautausweichverkehrs im Stadtgebiet) Hierzu wurde der LKW-Verkehr ab 12 t am Dienstag, 07.
November 2006 und am Mittwoch, 08. November 2006 an den folgenden fünf
Querschnitten mit Hilfe von Videoaufzeichnungen über einen Zeitraum von
24 Stunden erfasst: - Frankenstraße: östlich der Anschlussstelle der A 93
Regensburg-Pfaffenstein - Amberger Straße: südlich der B 16 - Landshuter Straße: nördlich der Anschlussstelle der
A 3 Regensburg-Burgweinting - Max-Planck-Straße: nördlich der Anschlussstelle der
A 3 Regensburg-Ost - Straubinger Straße (B 8): östlich der Kreuzhofstraße
(Gemeindegrenze Barbing) nahe der A 3 Gleichzeitig wurde eine Kennzeichenerkennung der LKW ab
12 Tonnen in drei Zählblöcken à 4 Stunden (07.00 – 11.00, 13.00
– 17.00, 21.00 – 01.00 Uhr) für beide Richtungen getrennt durchgeführt. Mit
Hilfe der Kennzeichenerkennung wurden die Verkehrsbeziehungen zwischen den
einzelnen Erhebungsstellen ermittelt, diese Werte dann mittels der Werte aus
den 24-stündigen Videozählungen vorliegenden Verkehrsdaten hochgerechnet. Der
jahreszeitlich bedingte Zuckerrübenverkehr hat an den Erhebungsstellen im Süden
von Regensburg ein stark erhöhtes LKW-Verkehrsaufkommen verursacht, der nur dem
Quell- und Zielverkehr zuzurechnen ist. Die
Erhebungspunkte sind mit dem Problem behaftet, dass Fahrzeuge die, die
Gewerbegebiete südlich der A 3 anfuhren, dem Durchgangsverkehr zugerechnet
sind. Obwohl diesen Fahrzeugen grundsätzlich die A 93 und A 3 zur Verfügung steht,
können sie selbstverständlich als Zielverkehr auch das Stadtgebiet benutzen. Nach
Auswertung der Erhebungen ergibt sich für den Durchgangsverkehr durch das
Stadtgebiet der LKW ab 12 t auf dem Weg von und zu der A 3 und A 93 folgendes
Bild: Grafik: Durchgangs- und Zielverkehr LKW >
12 Tonnen, hochgerechnet auf 24 Stunden (Datengrundlage Kennzeichenerkennung und Verkehrszählungen
vom 07./08.11.06 (Anzahl LKW > 12 t) ) Es zeigt sich also deutlich, dass die registrierten
Fahrzeuge vorrangig dem Ziel-/Quellverkehr zuzuordnen sind (Fahrzeug in der
Grafik mit Pfeil nach/von Regensburg). Diese Fahrzeuge tauchen im vorgegebenen
Zeitintervall nicht mehr an einer anderen Messstelle auf, verschwinden also im
Stadtgebiet. Allgemein kann damit festgestellt werden, dass der LKW-Durchgangsverkehr
über 12 t im Stadtgebiet als relativ gering einzustufen ist. Allerdings zeigt sich auch, wie stark sich der LKW-Verkehr
auf die Anschlussstelle Regensburg-Nord konzentriert und auf seinem Weg bereits
heute die Amberger Straße belastet. Zwar handelt es sich auch hier vorrangig um
Fahrzeuge, die nach Regensburg wollen oder von dort kommen, die Straße ist aber
aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten kaum geeignet, die Vielzahl von LKW über
12 t aufzunehmen. Da bis heute im städtischen Straßennetz für diese Fahrzeuge
keine andere Nord-Süd-Route als die Amberger Straße / Nordgaustraße vorhanden
ist, die diesen Verkehr aufnehmen könnte, sind die mit den Verkehrsprojekten im
Stadtnorden eingeleiteten Maßnahmen die einzige Möglichkeit, Abhilfe für die
Wohnbevölkerung hier zu schaffen. Hierbei ist nochmals zu bedenken, dass von
den als Durchgangsverkehr erfassten Fahrzeugen durchaus nicht alle diesem
zugerechnet werden können, wenn diese beispielsweise das BMW-Werk als Ziel
ansteuern. Unabhängig davon nutzten bereits heute - was die
Amberger-/Nordgaustraße anbelangt – mehr als 1.700 LKW über 12 t diese Route, von denen bis 476 Fahrzeuge dem
Durchgangsverkehr zuzurechnen sind. Für die Fortführung der Sallerner Regenbrücke über die
Nordgaustraße nach Süden und die Amberger Straße sollte mittelfristig ein
sogenanntes LKW-Führungsnetz konzipiert werden, mit dem für den Fall, dass der
Bundgesetzgeber nicht weitere nachgeordnete Straßen in die Bemautung
einbezieht, die Durchfahrtsmöglichkeit für mautpflichtige LKW auf dieser
Diagonale eingeschränkt werden könnte. Solche Konzepte wurden bereits in
einigen wenigen Städten der Bundesrepublik entwickelt und mittels weichen (z. B.
Wegweisung) und harten (Durchfahrtsverbote) Maßnahmen umgesetzt. Grafiken: Durchgangs- und Zielverkehr
zwischen der Amberger Straße und den Bereichen Landshuter
Straße/Max-Planck-Straße/Straubinger Straße (Datengrundlage
Kennzeichenerkennung und Verkehrszählungen vom 07./08.11.06 (LKW > 12 t)) in
Prozent Anzahl
LKW > 12 t / 24 Stunden hochgerechnet Als
Ergebnis der Kennzeichenerkennung lässt sich folgendes festhalten: - Ausweichverkehre
von mautpflichtigen LKW auf die Bundesstraßen B 8, 15 und 16 durch das
Stadtgebiet sind nur auf wenigen Relationen gegeben. - An
den Erhebungsstellen Frankenstraße und Landshuter Straße ist das
Verkehrsaufkommen von LKW > 12 t gering. - Durchgangsverkehr
von und zu den Erhebungsstellen Frankenstraße und Landshuter Straße ist kaum
vorhanden. - Zwischen
der Erhebungsstelle Amberger Straße und dem Bereich Landshuter Straße /
Max-Planck-Straße / Straubinger Straße wurden für den Zeitraum von 24 Stunden
insgesamt 476 LKW > 12 t in beide Richtungen ermittelt, die potenziell als
Durchgangsverkehr anzusehen sind. Im
Bericht zu den Erhebungsdaten das zentrale Stadtgebiet von Regensburg
betreffend, wird folgender Schluss gezogen: „Zusammenfassend lässt sich sagen,
dass der mautpflichtige Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet Regensburg bis
auf die Relation Amberger Straße - Bereich Landshuter Straße /
Max-Planck-Straße / Straubinger Straße keine Handlungsnotwendigkeit erkennen
lässt.“ 3. Erhebung des LKW-Verkehrs über
12 Tonnen auf der B 8 im Bereich Winzer Aufgabenstellung
war es, den Durchgangsverkehr der LKW ab 12 t, der von und zu den
Autobahnen A 3 und A 93 auf die Bundesstraße B 8 ausweicht, zu
ermitteln. Die Erhebungen wurden im Zeitraum vom 14.11.06 bis 15.11.06 Uhr
durchgeführt. Um diesen Durchgangsverkehr zu ermitteln, wurde an zwei
Querschnitten - Frankenstraße: westlich der Anschlussstelle der A 93
Regensburg-Pfaffenstein - in Nittendorf: auf der B 8 östlich der Anschlussstelle der
A 3 Nittendorf mit Hilfe von Videoaufzeichnungen der Verkehr über einen
Zeitraum von 24 Stunden erfasst. Gleichzeitig wurde eine Kennzeichenerkennung
der LKW ab 12 Tonnen in drei Zählblöcken à 4 Stunden (07.00 – 11.00, 13.00
– 17.00, 21.00 – 01.00 Uhr) für beide Richtungen getrennt durchgeführt. Mit Hilfe der Kennzeichenerkennung wurden die
Verkehrsbeziehungen zwischen den beiden Erhebungsstellen ermittelt. Diese Werte
wurden dann mit den aus den 24-stündigen Videozählungen vorliegenden
Verkehrsdaten hochgerechnet. Grafiken: Durchgangs- und Zielverkehr Erhebungsstellen Nittendorf und
Frankenstraße (Datengrundlage Kennzeichenerkennung und Verkehrszählungen
vom 14./15.11.06 (LKW> 12 t)) Nittendorf Nittendorf Frankenstraße Frankenstraße in Prozent Anzahl
LKW > 12 t / 24
Stunden hochgerechnet Als
Ergebnis der Kennzeichenerkennung lässt sich folgendes festhalten: - Der
überwiegende Anteil von LKW > 12 t ist auf diesem Streckenabschnitt dem
Durchgangsverkehr zuzuordnen. - Insbesondere
an der Erhebungsstelle Nittendorf ist der Anteil des Durchgangsverkehrs
Richtung Frankenstraße hoch. Im
Bericht zu den Erhebungsdaten wird für die B 8 im Bereich Winzer
folgender Schluss gezogen: „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieser
Abschnitt der B 8 vor allem im westlichen Bereich vom Durchgangsverkehr genutzt
wird, wobei die LKW–Belastung insgesamt im normalen Bereich liegt. Maßnahmen
zur Vermeidung von Durchgangsverkehr (Umleitung über die A 3 und A 93, Sperrung
während bestimmter Tageszeiten) können daher auf diesem Streckenabschnitt
sinnvoll sein.“ 4. Weiteres Vorgehen Auf der B 8, östlich der Anschlussstelle Regensburg-Pfaffenstein sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Regensburg Vorhinweise zur Ergänzung des LKW-Durchfahrtsverbot über 12 t vorzunehmen, um den Mauausweichverkehr rechtzeitig zu informieren. Im Zusammenhang mit der Entlastung der Amberger Straße durch
den Bau der Sallerner Regenbrücke und die Ostumgehung sind Vorschläge zu
erarbeiten, wie durch ein LKW-Führungskonzept auch im weiteren Verlauf der B 15
durch das Stadtgebiet mautpflichtiger Ausweichverkehr unterbunden werden kann. Die Stadt Regensburg setzt ihre Bemühungen fort, beim
Bundesgesetzgeber ein Ausweiten der Mautpflicht auf nachrangige Straßen zu
erreichen, damit zukünftig für mautpflichtige Fahrzeuge bei Nutzung kommunaler
Straßen finanzielle Vorteile nicht mehr bestehen. Der
Ausschuss beschließt: Der Ausschuss nimmt den Bericht über die Erhebungen zum
mautpflichtigen LKW-Verkehr über 12 Tonnen auf potenziellen Ausweichrouten im Stadtgebiet
zur Kenntnis. Auf der B 8, östlich der Anschlussstelle Regensburg-Pfaffenstein sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Regensburg Vorhinweise zur Ergänzung des LKW-Durchfahrtsverbots über 12 t vorzunehmen, um den Mauausweichverkehr rechtzeitig zu informieren. Mit der
Entlastung der Amberger Straße durch den Bau der Sallerner Regenbrücke und der
Ostumgehung ist ein LKW-Führungskonzept zu erarbeiten, wie der mautpflichtige
Ausweichverkehr unterbunden werden kann. Die Stadt Regensburg setzt ihre Bemühungen fort, beim
Bundesgesetzgeber ein Ausweiten der Mautpflicht auf nachrangige Straßen zu
erreichen, damit zukünftig für mautpflichtige Fahrzeuge bei Nutzung kommunaler
Straßen finanzielle Vorteile nicht mehr bestehen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Beobachtungen des Mautausweichverkehrs im Stadtgebiet Anlage 2:Lageplan Beobachtungen des Mautausweichverkehrs im Landkreis Regensburg
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