Vorlage - VO/07/2306/061  

 
 
Betreff: Ermittlung des mautpflichtigen LKW-Durchgangsverkehrs über 12 Tonnen durch die Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
19.06.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Anlass

 

Zum 01. Januar 2005 wurde die LKW-Maut als entfernungsabhängige Maut in Deutschland eingeführt. Sie gilt derzeit auf Bundesautobahnen für Lastkraftwagen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und kleinere Fahrzeuge, wenn sie inklusive Anhänger ein Gespanngewicht von 12 Tonnen erreichen und für den Güterverkehr geeignet sind.

 

Seit Einführung der Maut wird bundesweit verstärkt über mögliche LKW-Verkehre diskutiert, die das nachgeordnete Straßennetz unter Umgehung der Mautpflicht nutzen. Dies war auch Anlass für Beobachtungen des Bundesamtes für Güterverkehr zu Effekten aus der Mauteinführung, das einen Bericht hierzu im November 2006 vorgelegt hat. Allerdings gab es bereits vor Einführung der Maut auch für das Stadtgebiet von Regensburg Forderungen von betroffenen Anwohnern entlang von Hauptverkehrsstraßen, den LKW-Verkehr teil- oder zeitweise zu reduzieren.

 

Der Gesetzgeber hat daraufhin im Zusammenhang mit der Mauteinführung ab 1. Januar 2005 den Straßenverkehrsbehörden ein neues Verkehrszeichen an die Hand gegeben, das mautpflichtigen Fahrzeugen die Durchfahrt nur dann gestattet, wenn sie beim Passieren des Verkehrszeichens ein im näheren Umgriff liegendes Ziel ansteuern. Damit wurde quasi eine „Anlieger frei – Regelung“ für den mautpflichtigen Verkehr geschaffen. Erste Erfahrungen im Umgang mit dieser Beschilderung zeigten, dass eine Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Verkehrs voraussetzt. Damit dienen die nun vorliegenden Erhebungsdaten nicht nur dem Überblick zur Situation im Stadtgebiet, sondern liefern auch die für eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendigen Daten zur Größenordnung des Durchgangsverkehrs. Die verkehrsregelnden Maßnahmen gegen den Mautausweichverkehr stehen allerdings unter dem Zustimmungsvorbehalt der Regierung.

 

Im o.g. Bericht der Bundesanstalt für Güterverkehr wird ausgeführt, dass das nachgeordnete Straßennetz recht unterschiedlich durch die Ausweichverkehre betroffen ist. Gründe hierfür sind: Die Autobahnstrecke ist deutlich länger als die mögliche Ausweichstrecke, die Autobahn ist staugefährdet, die Ausweichstrecke führt nachts wegen der geringen Verkehrsdichte zu keinen nennenswerten Zeitverlusten. Ausweichverkehre sind im Nahbereich häufiger anzutreffen, als bei Beförderungen im Fernbereich, da die Strecke bekannter und zeitlich kalkulierbarer ist.

 

Im Vorfeld der Erhebungen standen Überlegungen, an welchen Stellen im Stadtgebiet überhaupt LKW-Durchgangsverkehre über 12 Tonnen auftreten können und wo Erhebungsstellen sinnvoller Weise anzuordnen sind. In Betracht kommen im Wesentlichen zwei Relationen als potenzielle Alternative zu den mautpflichtigen Bundesautobahnen in der Region:

 

-           Diagonale Verbindung zwischen der A 3 (östlich Regensburg) und der A 93 (nördlich Regensburg) über das zentrale Stadtgebiet (vergleiche Anlage 1)

-           Verbindung über die B 8 im Bereich Winzer zwischen der A 3 (westlich Regensburg) und der A 93 (nördlich Regensburg) (vergleiche Anlage 2)

 

Leider ist mangels eines Vorher-Nachher-Vergleichs, wie vom Bayer. Staatsministerium des Innern gefordert, keine absolut verlässliche Aussage möglich, ob es sich bei den erhobenen Verkehrsdaten in Regensburg tatsächlich um Mautausweichverkehr handelt oder ob diese Zahlen einen LKW-Verkehr darstellen, der bereits vor Maut-Einführung das nachgeordnete Straßennetz im Stadtgebiet genutzt hat.

 

 

2. Erhebung des LKW-Verkehrs über 12 Tonnen über das zentrale Stadtgebiet

 

Die Aufgabenstellung für die Erhebungen lautete also, den potenziellen Durchgangsverkehr der LKW ab 12 t, der von und zu den Autobahnen A 3 und A 93 auf die Bundesstraßen B 8, B 15 und 16 durch das Stadtgebiet ausweicht, zu ermitteln. (siehe Anlage 1: Beobachtungen des Mautausweichverkehrs im Stadtgebiet)

 

Hierzu wurde der LKW-Verkehr ab 12 t am Dienstag, 07. November 2006 und am Mittwoch, 08. November 2006 an den folgenden fünf Querschnitten mit Hilfe von Videoaufzeichnungen über einen Zeitraum von 24 Stunden erfasst:

 

- Frankenstraße: östlich der Anschlussstelle der A 93 Regensburg-Pfaffenstein

- Amberger Straße: südlich der B 16

- Landshuter Straße: nördlich der Anschlussstelle der A 3 Regensburg-Burgweinting

- Max-Planck-Straße: nördlich der Anschlussstelle der A 3 Regensburg-Ost

- Straubinger Straße (B 8): östlich der Kreuzhofstraße (Gemeindegrenze Barbing) nahe der A 3

 

Gleichzeitig wurde eine Kennzeichenerkennung der LKW ab 12 Tonnen in drei Zählblöcken à 4 Stunden (07.00 – 11.00, 13.00 – 17.00, 21.00 – 01.00 Uhr) für beide Richtungen getrennt durchgeführt. Mit Hilfe der Kennzeichenerkennung wurden die Verkehrsbeziehungen zwischen den einzelnen Erhebungsstellen ermittelt, diese Werte dann mittels der Werte aus den 24-stündigen Videozählungen vorliegenden Verkehrsdaten hochgerechnet.

 

Der jahreszeitlich bedingte Zuckerrübenverkehr hat an den Erhebungsstellen im Süden von Regensburg ein stark erhöhtes LKW-Verkehrsaufkommen verursacht, der nur dem Quell- und Zielverkehr zuzurechnen ist.

 

Die Erhebungspunkte sind mit dem Problem behaftet, dass Fahrzeuge die, die Gewerbegebiete südlich der A 3 anfuhren, dem Durchgangsverkehr zugerechnet sind. Obwohl diesen Fahrzeugen grundsätzlich die A 93 und A 3 zur Verfügung steht, können sie selbstverständlich als Zielverkehr auch das Stadtgebiet benutzen.

 

Nach Auswertung der Erhebungen ergibt sich für den Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet der LKW ab 12 t auf dem Weg von und zu der A 3 und A 93 folgendes Bild:


 

Grafik: Durchgangs- und Zielverkehr LKW > 12 Tonnen, hochgerechnet auf 24 Stunden

 

 

 

(Datengrundlage Kennzeichenerkennung und Verkehrszählungen vom 07./08.11.06 (Anzahl LKW > 12 t) )

 

Es zeigt sich also deutlich, dass die registrierten Fahrzeuge vorrangig dem Ziel-/Quellverkehr zuzuordnen sind (Fahrzeug in der Grafik mit Pfeil nach/von Regensburg). Diese Fahrzeuge tauchen im vorgegebenen Zeitintervall nicht mehr an einer anderen Messstelle auf, verschwinden also im Stadtgebiet. Allgemein kann damit festgestellt werden, dass der LKW-Durchgangsverkehr über 12 t im Stadtgebiet als relativ gering einzustufen ist.

 

Allerdings zeigt sich auch, wie stark sich der LKW-Verkehr auf die Anschlussstelle Regensburg-Nord konzentriert und auf seinem Weg bereits heute die Amberger Straße belastet. Zwar handelt es sich auch hier vorrangig um Fahrzeuge, die nach Regensburg wollen oder von dort kommen, die Straße ist aber aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten kaum geeignet, die Vielzahl von LKW über 12 t aufzunehmen.

 

Da bis heute im städtischen Straßennetz für diese Fahrzeuge keine andere Nord-Süd-Route als die Amberger Straße / Nordgaustraße vorhanden ist, die diesen Verkehr aufnehmen könnte, sind die mit den Verkehrsprojekten im Stadtnorden eingeleiteten Maßnahmen die einzige Möglichkeit, Abhilfe für die Wohnbevölkerung hier zu schaffen. Hierbei ist nochmals zu bedenken, dass von den als Durchgangsverkehr erfassten Fahrzeugen durchaus nicht alle diesem zugerechnet werden können, wenn diese beispielsweise das BMW-Werk als Ziel ansteuern. Unabhängig davon nutzten bereits heute - was die Amberger-/Nordgaustraße anbelangt – mehr als 1.700 LKW über 12 t diese Route, von denen bis 476 Fahrzeuge dem Durchgangsverkehr zuzurechnen sind.

 

 

Für die Fortführung der Sallerner Regenbrücke über die Nordgaustraße nach Süden und die Amberger Straße sollte mittelfristig ein sogenanntes LKW-Führungsnetz konzipiert werden, mit dem für den Fall, dass der Bundgesetzgeber nicht weitere nachgeordnete Straßen in die Bemautung einbezieht, die Durchfahrtsmöglichkeit für mautpflichtige LKW auf dieser Diagonale eingeschränkt werden könnte. Solche Konzepte wurden bereits in einigen wenigen Städten der Bundesrepublik entwickelt und mittels weichen (z. B. Wegweisung) und harten (Durchfahrtsverbote) Maßnahmen umgesetzt.

 

Grafiken: Durchgangs- und Zielverkehr zwischen der Amberger Straße und den Bereichen

Landshuter Straße/Max-Planck-Straße/Straubinger Straße

(Datengrundlage Kennzeichenerkennung und Verkehrszählungen vom 07./08.11.06 (LKW > 12 t))

 

                in Prozent                                                              Anzahl LKW > 12 t / 24 Stunden hochgerechnet

 

 

Als Ergebnis der Kennzeichenerkennung lässt sich folgendes festhalten:

 

-     Ausweichverkehre von mautpflichtigen LKW auf die Bundesstraßen B 8, 15 und 16 durch das Stadtgebiet sind nur auf wenigen Relationen gegeben.

-     An den Erhebungsstellen Frankenstraße und Landshuter Straße ist das Verkehrsaufkommen von LKW > 12 t gering.

-     Durchgangsverkehr von und zu den Erhebungsstellen Frankenstraße und Landshuter Straße ist kaum vorhanden.

-     Zwischen der Erhebungsstelle Amberger Straße und dem Bereich Landshuter Straße / Max-Planck-Straße / Straubinger Straße wurden für den Zeitraum von 24 Stunden insgesamt 476 LKW > 12 t in beide Richtungen ermittelt, die potenziell als Durchgangsverkehr anzusehen sind.

 

Im Bericht zu den Erhebungsdaten das zentrale Stadtgebiet von Regensburg betreffend, wird folgender Schluss gezogen: „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der mautpflichtige Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet Regensburg bis auf die Relation Amberger Straße - Bereich Landshuter Straße / Max-Planck-Straße / Straubinger Straße keine Handlungsnotwendigkeit erkennen lässt.“


 

 

3. Erhebung des LKW-Verkehrs über 12 Tonnen auf der B 8 im Bereich Winzer

 

Aufgabenstellung war es, den Durchgangsverkehr der LKW ab 12 t, der von und zu den Autobahnen A 3 und A 93 auf die Bundesstraße B 8 ausweicht, zu ermitteln. Die Erhebungen wurden im Zeitraum vom 14.11.06 bis 15.11.06 Uhr durchgeführt.

 

Um diesen Durchgangsverkehr zu ermitteln, wurde an zwei Querschnitten

 

- Frankenstraße: westlich der Anschlussstelle der A 93 Regensburg-Pfaffenstein

- in Nittendorf: auf der B 8 östlich der Anschlussstelle der A 3 Nittendorf

 

mit Hilfe von Videoaufzeichnungen der Verkehr über einen Zeitraum von 24 Stunden erfasst. Gleichzeitig wurde eine Kennzeichenerkennung der LKW ab 12 Tonnen in drei Zählblöcken à 4 Stunden (07.00 – 11.00, 13.00 – 17.00, 21.00 – 01.00 Uhr) für beide Richtungen getrennt durchgeführt.

 

Mit Hilfe der Kennzeichenerkennung wurden die Verkehrsbeziehungen zwischen den beiden Erhebungsstellen ermittelt. Diese Werte wurden dann mit den aus den 24-stündigen Videozählungen vorliegenden Verkehrsdaten hochgerechnet.

 

 

Grafiken: Durchgangs- und Zielverkehr Erhebungsstellen Nittendorf und Frankenstraße

(Datengrundlage Kennzeichenerkennung und Verkehrszählungen vom 14./15.11.06 (LKW> 12 t))

 

Nittendorf

Nittendorf

Frankenstraße

Frankenstraße


in Prozent und hochgerechnet auf 24 Stunden

 

            in Prozent                                                                                                              Anzahl LKW > 12 t /

                                                                                                                                                24 Stunden hochgerechnet

 


 

Als Ergebnis der Kennzeichenerkennung lässt sich folgendes festhalten:

 

-           Der überwiegende Anteil von LKW > 12 t ist auf diesem Streckenabschnitt dem Durchgangsverkehr zuzuordnen.

-           Insbesondere an der Erhebungsstelle Nittendorf ist der Anteil des Durchgangsverkehrs Richtung Frankenstraße hoch.

 

Im Bericht zu den Erhebungsdaten wird für die B 8 im Bereich Winzer folgender Schluss gezogen: „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieser Abschnitt der B 8 vor allem im westlichen Bereich vom Durchgangsverkehr genutzt wird, wobei die LKW–Belastung insgesamt im normalen Bereich liegt. Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr (Umleitung über die A 3 und A 93, Sperrung während bestimmter Tageszeiten) können daher auf diesem Streckenabschnitt sinnvoll sein.“

 

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Auf der B 8, östlich der Anschlussstelle Regensburg-Pfaffenstein sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Regensburg Vorhinweise zur Ergänzung des LKW-Durchfahrtsverbot über 12 t vorzunehmen, um den Mauausweichverkehr rechtzeitig zu informieren.

 

Im Zusammenhang mit der Entlastung der Amberger Straße durch den Bau der Sallerner Regenbrücke und die Ostumgehung sind Vorschläge zu erarbeiten, wie durch ein LKW-Führungskonzept auch im weiteren Verlauf der B 15 durch das Stadtgebiet mautpflichtiger Ausweichverkehr unterbunden werden kann.

 

Die Stadt Regensburg setzt ihre Bemühungen fort, beim Bundesgesetzgeber ein Ausweiten der Mautpflicht auf nachrangige Straßen zu erreichen, damit zukünftig für mautpflichtige Fahrzeuge bei Nutzung kommunaler Straßen finanzielle Vorteile nicht mehr bestehen.

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht über die Erhebungen zum mautpflichtigen LKW-Verkehr über 12 Tonnen auf potenziellen Ausweichrouten im Stadtgebiet zur Kenntnis.

 

Auf der B 8, östlich der Anschlussstelle Regensburg-Pfaffenstein sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Regensburg Vorhinweise zur Ergänzung des LKW-Durchfahrtsverbots über 12 t vorzunehmen, um den Mauausweichverkehr rechtzeitig zu informieren.

 

Mit der Entlastung der Amberger Straße durch den Bau der Sallerner Regenbrücke und der Ostumgehung ist ein LKW-Führungskonzept zu erarbeiten, wie der mautpflichtige Ausweichverkehr unterbunden werden kann.

 

Die Stadt Regensburg setzt ihre Bemühungen fort, beim Bundesgesetzgeber ein Ausweiten der Mautpflicht auf nachrangige Straßen zu erreichen, damit zukünftig für mautpflichtige Fahrzeuge bei Nutzung kommunaler Straßen finanzielle Vorteile nicht mehr bestehen.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Beobachtungen des Mautausweichverkehrs im Stadtgebiet

Anlage 2:Lageplan Beobachtungen des Mautausweichverkehrs im Landkreis Regensburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2007-03_Anlage 1 zur Ausschussvorlage Verkehrserhebung Lkw Stadtgebiet (1543 KB)    
Anlage 2 2 2007-03_Anlage 2 zur Ausschussvorlage Verkehrserhebung Lkw Landkreis (1601 KB)