Vorlage - VO/07/2355/062  

 
 
Betreff: "Obermünsterquartier" Vorbereitende Untersuchungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Städtebauförderung und Vergaben   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
15.05.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Allgemeines

 

 

Die Stadt Regensburg hat am 11.09.1975 die gesamte Altstadt mit einem Umgriff von insge­samt fast 350 ha als Untersuchungsgebiet bestimmt. Innerhalb dieses Gesamtbereiches wurden bisher die Sanierungsgebiete “Donauwacht”, “Roter-Lilien-Winkel”, “Westnerwacht”, “Westlich der Bachgasse”, “Stadtamhof” sowie “Ostengasse Nord” mit einer Gesamtfläche von 56,5 ha förmlich festgelegt.

Die Sanierungsgebiete “Donauwacht” und “Roter-Lilien-Winkel” sind inzwischen abgeschlos­sen, die Erneuerung der Gebiete “Westnerwacht” und “Westlich der Bachgasse” schreitet deutlich voran. In “Stadtamhof” erfolgte als wesentliche Maßnahme die Erneuerung der Hauptstraße. Das Sanierungsgebiet “Ostengasse Nord” ist über die Donaulände und den IT-Speicher mit dem potentiellen Sanierungsgebiet “Schlachthofareal” verknüpft.

 

Im östlichen Anschluss an das Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“ bietet sich ein potentielles Sanierungsgebiet „Obermünsterquartier“ an. Als Zielsetzung soll die strukturelle und bauliche Erneuerung  des Altstadtensembles mit positiven Folgen für die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung auch mit Blick auf mögliche Nutzungskonflikte weiter vorangetrieben werden.

 

 

 

2. Geplantes Sanierungsgebiet 

 

Das Untersuchungsgebiet „Obermünsterquartier“ hat eine Fläche von ca. 3,8 ha und umfasst im Wesentlichen den Bereich südlich der Obermünsterstraße zwischen Fröhliche-Türken-Straße, St.- Peters- Weg und An der Hülling.  Im Flächennutzungsplan in der Fassung vom 31.01.1983 einschließlich der letzten Änderung vom 17.07.2006 ist der Bereich als Kerngebiet, zu geringen Teilen als Wohnbaufläche und als Fläche für den Gemeinbedarf (Konfessionelle Einrichtung, Schule) dargestellt. Einen großen Bereich nimmt das sanierungsbedürftige Parkhaus am Petersweg ein.

 

Die städtebauliche Struktur ist geprägt durch die Bauten des Diözesan – Komplexes mit Diözesanzentrum, Diözesan – Museum und Bischöflichem Archiv, das sanierungsbedürftige Parkhaus aus den sechziger Jahren mit dem Jesuitenplatz im nördlichen Anschluss und die vergleichsweise kleinteiligen Baustrukturen entlang der Obermünsterstraße. Hier befinden sich in den Erdgeschosszonen überwiegend Geschäftsnutzungen, im Eckbereich Obermünsterstraße / Jesuitenplatz Gaststätten bzw. Diskotheken.

 

Die Anwesen im geplanten Untersuchungsgebiet befinden sich überwiegend im Besitz der Kirche und der Stadt bzw. der Stadtwerke Regensburg.

 

 

 

3. Vorbereitende Untersuchungen

 

 

Nach Maßgabe des Baugesetzbuches ist die Durchführung vorbereitender Untersuchungen Voraussetzung für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes. Dabei muss der Nachweis erbracht werden, dass die vorhandenen städtebaulichen und baulichen Mängel bzw. Missstände die Festlegung eines Sanierungsgebietes rechtfertigen. Außerdem sollen die Untersuchungen die strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung belegen.

 

Die vorbereitenden Untersuchungen umfassen zunächst die Erhebung und Darstellung der vorgegebenen Situation bzw. der vorhandenen Mängel und Missstände und daraus abgeleitet Vorschläge für die künftige Neuordnung des Gebietes.

 

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ist auch die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen nach § 137 BauGB sowie der öffentlichen Aufgabenträger nach § 139 BauGB durchzuführen.

 

Auf einen besonderen Sozialteil kann beim angestrebten Sanierungsgebiet „Obermünsterquartier“ nach Auffassung der Verwaltung verzichtet werden. Die Erkenntnisse aus den bestehenden Sanierungsgebieten lassen sich auf den Bereich „Obermünsterquartier“ übertragen. Im Übrigen setzen die bestehenden Beschlüsse des Stadtrates zu den Grundsätzen der Sozialplanung zur Altstadtsanierung allgemein gültige und bewährte Maßstäbe.

 

Verzichtet werden kann auch auf eine erneute Erhebung zur Denkmalwertigkeit der Gebäude. Hier kann auf den vorhandenen Baualtersplan  III „Wahlenwacht“ zurückgegriffen werden.

 

 

 

 

4. Förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet

 

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sollen aufzeigen, ob ein städtebaulicher Rahmenplan mit förmlicher Festlegung als Sanierungsgebiet für diesen Bereich erfolgen kann und soll und ob die Finanzierbarkeit und damit die zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen gesichert erscheinen.

 

1

 

 

1. Vom Bericht wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des Berichts für das Areal südlich der Obermünsterstraße zwischen Fröhliche-Türken-Straße, St.- Peters-Weg und An der Hülling die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 des Baugesetzbuches durchzuführen. Der Umgriff des Gebietes ist im beiliegenden La­geplan vom  15.05.2007, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

 

3. Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist unter Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Zudem soll in der örtlichen Presse ein entsprechender Hinweis erfolgen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Obermünsterquartier Umgriff M 1 - 2000BEschluss 15.05.2007 (239 KB)