Sachverhalt: 1.
Allgemeines Die
Stadt Regensburg hat am 11.09.1975 die gesamte Altstadt mit einem Umgriff von
insgesamt fast 350 ha als Untersuchungsgebiet bestimmt. Innerhalb dieses
Gesamtbereiches wurden bisher die Sanierungsgebiete “Donauwacht”,
“Roter-Lilien-Winkel”, “Westnerwacht”, “Westlich der Bachgasse”, “Stadtamhof”
sowie “Ostengasse Nord” mit einer Gesamtfläche von 56,5 ha förmlich festgelegt. Die
Sanierungsgebiete “Donauwacht” und “Roter-Lilien-Winkel” sind inzwischen
abgeschlossen, die Erneuerung der Gebiete “Westnerwacht” und “Westlich der
Bachgasse” schreitet deutlich voran. In “Stadtamhof” erfolgte als wesentliche
Maßnahme die Erneuerung der Hauptstraße. Das Sanierungsgebiet “Ostengasse Nord”
ist über die Donaulände und den IT-Speicher mit dem potentiellen
Sanierungsgebiet “Schlachthofareal” verknüpft. Im
östlichen Anschluss an das Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“ bietet
sich ein potentielles Sanierungsgebiet „Obermünsterquartier“ an. Als
Zielsetzung soll die strukturelle und bauliche Erneuerung des Altstadtensembles mit positiven Folgen für
die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung auch mit Blick auf mögliche
Nutzungskonflikte weiter vorangetrieben werden. 2.
Geplantes Sanierungsgebiet Das
Untersuchungsgebiet „Obermünsterquartier“ hat eine Fläche von ca. 3,8 ha und
umfasst im Wesentlichen den Bereich südlich der Obermünsterstraße zwischen
Fröhliche-Türken-Straße, St.- Peters- Weg und An der Hülling. Im Flächennutzungsplan in der Fassung vom
31.01.1983 einschließlich der letzten Änderung vom 17.07.2006 ist der Bereich als Kerngebiet, zu geringen Teilen
als Wohnbaufläche und als Fläche für den Gemeinbedarf (Konfessionelle
Einrichtung, Schule) dargestellt. Einen großen Bereich nimmt das
sanierungsbedürftige Parkhaus am Petersweg ein. Die
städtebauliche Struktur ist geprägt durch die Bauten des Diözesan – Komplexes
mit Diözesanzentrum, Diözesan – Museum und Bischöflichem Archiv, das
sanierungsbedürftige Parkhaus aus den sechziger Jahren mit dem Jesuitenplatz im
nördlichen Anschluss und die vergleichsweise kleinteiligen Baustrukturen
entlang der Obermünsterstraße. Hier befinden sich in den Erdgeschosszonen
überwiegend Geschäftsnutzungen, im Eckbereich Obermünsterstraße / Jesuitenplatz
Gaststätten bzw. Diskotheken. Die
Anwesen im geplanten Untersuchungsgebiet befinden sich überwiegend im Besitz
der Kirche und der Stadt bzw. der Stadtwerke Regensburg. 3.
Vorbereitende Untersuchungen Nach
Maßgabe des Baugesetzbuches ist die Durchführung vorbereitender Untersuchungen
Voraussetzung für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes. Dabei muss
der Nachweis erbracht werden, dass die vorhandenen städtebaulichen und
baulichen Mängel bzw. Missstände die Festlegung eines Sanierungsgebietes
rechtfertigen. Außerdem sollen die Untersuchungen die strukturellen und
städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden
allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung belegen. Die
vorbereitenden Untersuchungen umfassen zunächst die Erhebung und Darstellung
der vorgegebenen Situation bzw. der vorhandenen Mängel und Missstände und
daraus abgeleitet Vorschläge für die künftige Neuordnung des Gebietes. Im
Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ist auch die Beteiligung und
Mitwirkung der Betroffenen nach § 137 BauGB sowie der öffentlichen
Aufgabenträger nach § 139 BauGB durchzuführen. Auf
einen besonderen Sozialteil kann beim angestrebten Sanierungsgebiet
„Obermünsterquartier“ nach Auffassung der Verwaltung verzichtet werden. Die
Erkenntnisse aus den bestehenden Sanierungsgebieten lassen sich auf den Bereich
„Obermünsterquartier“ übertragen. Im Übrigen setzen die bestehenden Beschlüsse
des Stadtrates zu den Grundsätzen der Sozialplanung zur Altstadtsanierung
allgemein gültige und bewährte Maßstäbe. Verzichtet
werden kann auch auf eine erneute Erhebung zur Denkmalwertigkeit der Gebäude.
Hier kann auf den vorhandenen Baualtersplan
III „Wahlenwacht“ zurückgegriffen werden. 4.
Förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet Die
Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sollen aufzeigen, ob ein
städtebaulicher Rahmenplan mit förmlicher Festlegung als Sanierungsgebiet für
diesen Bereich erfolgen kann und soll und ob die Finanzierbarkeit und damit die
zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen gesichert erscheinen. 1. Vom
Bericht wird Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des
Berichts für das Areal südlich der Obermünsterstraße zwischen
Fröhliche-Türken-Straße, St.- Peters-Weg und An der Hülling die vorbereitenden
Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 des Baugesetzbuches durchzuführen. Der
Umgriff des Gebietes ist im beiliegenden Lageplan vom 15.05.2007, der wesentlicher Bestandteil
dieses Beschlusses ist, dargestellt. 3. Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden
Untersuchungen ist unter Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB
ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Zudem
soll in der örtlichen Presse ein entsprechender Hinweis erfolgen.
Anlagen:
1 Lageplan
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