Sachverhalt: 1. Der Bundeswettbewerb „Unsere Stadt
blüht auf“ Auf
Anregung des Bayerischen Gärtnerei-Verbandes e.V. und der Entente Florale
Deutschland überlegt die Stadtverwaltung Regensburg, sich für den
Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ zu bewerben. Dieser Bundeswettbewerb
ist ein Städtewettbewerb mit dem Ziel, Städte l(i)ebenswerter zu gestalten und
durch eine nachhaltige Grün- und Freiraumentwicklung in unterschiedlichen
Bereichen lebendige Innenstädte zur Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes
mit hoher Lebensqualität zu schaffen. Eine große Chance für Städte und Gemeinden 1975
initiierten Frankreich und England den ersten europäischen Wettbewerb Entente
Florale. Ihr Ziel: ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld in Städten und
Dörfern mit Grün und Blumen schaffen. 1976 tauften die beiden Initiatoren den
europäischen Wettbewerb „Entente Florale“ (übersetzt: Grünes Abkommen).
Mittlerweile beteiligen sich elf europäische Länder am europäischen Wettbewerb
mit insgesamt über 20.000 Gemeinden. Deutschland nimmt seit 1994 am
europäischen Wettbewerb teil und ist seitdem auch in der Jury vertreten. Die
deutschen Städte sind seit Jahren sehr erfolgreich auf europäischer Ebene. Der
positive Effekt, den die Teilnahme auf die Bewohner und Besucher, das
Stadtbild, die Wirtschaft und den Tourismus hat, ist in allen Städten
nachhaltig sichtbar. Deshalb beschloss der Zentralverband Gartenbau (ZVG), als
er Ende 1999 die Organisation der deutschen Teilnahme übernahm, einen
bundesweiten Wettbewerb zu gründen. Dieser ist – wie in anderen europäischen
Ländern auch – ein Vorentscheid für die europäische Entente Florale. Der
Bundeswettbewerb fand im Jahr 2001 erstmals statt und wird jährlich neu
ausgeschrieben. Eine mit Gold ausgezeichnete Stadt vertritt die Bundesrepublik
Deutschland im Folgejahr beim Europawettbewerb „Entente Florale“. Der
Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ ist eine Initiative der vier Träger
Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG), Deutscher Städtetag, Deutscher Städte-
und Gemeindebund sowie Deutscher Tourismusverband e. V. Deutsche
Städte beteiligen sich seit 1994 erfolgreich am europäischen Wettbewerb „Städte
und Gemeinden in Grün und Blumen – Entente Florale“. Mit „Gold“ wurden 1997
Augsburg, 1999 Fulda, 2000 Heilbronn, 2003 Bad Säckingen, 2004 Bad Kissingen,
2005 Potsdam und 2006 Kiel ausgezeichnet. 2. Die Organisation des Bundeswettbewerbs
„Unsere Stadt blüht auf“ Geschäftsstelle Entente Florale Deutschland ist zentrale Anlaufstelle Zentrale
Anlaufstelle für die fachliche und organisatorische Betreuung und
Weiterentwicklung des Wettbewerbs ist die Geschäftsstelle Entente Florale
Deutschland, die bei der Förderungsgesellschaft Gartenbau m.b.H (FGG) in Bonn
angesiedelt ist. Hier sind auch die Gremien der Entente Florale Deutschland
verankert: das Komitee, das Kuratorium sowie die Jury. Die
vier Trägerverbände Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG), Deutscher Städtetag,
Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Tourismusverband sowie weitere
Organisationen, die den Wettbewerb materiell und personell unterstützen, bilden
das Komitee Entente Florale Deutschland. Das Komitee Entente Florale
Deutschland ist in Fragen der Wettbewerbsausschreibung, Bewertungsmodalitäten
und Bekanntgabe der Preisträger das eigentliche Exekutivorgan. Der
Jury gehören Persönlichkeiten aus der Stadt- und Landschaftsplanung sowie den
Bereichen Tourismus und Gartenbau an. Die einzelnen Mitglieder werden von den
Trägerorganisationen benannt. Die endgültige Berufung erfolgt durch das Komitee
Entente Florale Deutschland. Das
Kuratorium Entente Florale Deutschland setzt sich aus Einzelpersonen und
Institutionen zusammen, deren Interesse es ist, die Ideen des Wettbewerbs
„Unsere Stadt blüht auf“ zu fördern. Das Kuratorium ist ein Diskussionsforum
und Ideenpool zugleich. Auch Sponsoren des Wettbewerbes können einen Platz im
Kuratorium haben und können sich somit einbringen. Über Aufnahme neuer
Mitglieder zum Kuratorium entscheidet das Komitee. Alle
Mitglieder der Gremien stellen Instrumente ihrer Organisation wie
Mitgliedszeitschriften, Pressedienste, Kontakte etc. für den Wettbewerb zur
Verfügung. 3. Die Ziele des Wettbewerbs „Unsere Stadt
blüht auf“ Ein großer Beitrag zur Umsetzung einer Lokalen Agenda 21 Ein
wichtiges Ziel des Bundeswettbewerbs „Unsere Stadt blüht auf“ ist die Belebung
unserer Städte mit Grün und Blumen im öffentlichen und privaten Bereich. Frei-
und Grünflächen jeglicher Art sind wichtige Bausteine im innerörtlichen
Grünflächensystem und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des
Wohn- und Arbeitsumfeldes und damit auch zur Lebensqualität ihrer Bewohner.
Daraus ergeben sich positive Impulse für die örtliche Wirtschaft sowie für den
Tourismus. Grün- und Parkanlagen bieten darüber hinaus Lebensraum für Pflanzen
und Tiere und erfüllen wichtige Ausgleichsfunktionen bezogen auf das städtische
Klima und den Wasserhaushalt. Der
Bundeswettbewerb bietet durch seine umfassenden Themen von der
Siedlungsentwicklung bis hin zur Naturerziehung für die Umsetzung einer Lokalen
Agenda 21 vielfältige Möglichkeiten und Chancen. Durch konkrete Aktionen und
Projekte werden Agenda-Ziele beispielhaft erlebbar gemacht. Darüber hinaus
werden Bürgerinnen und Bürger motiviert, ihre Ideen einzubringen und ihre
Umwelt aktiv mit zu gestalten. Ziele des Wettbewerbs sind: ·
Gestaltung
und Erhalt l(i)ebenswerter Städte und Gemeinden für ihre Einwohner ·
Förderung
einer nachhaltigen Grün- und Freiraumentwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 ·
Umwelt-
und Naturschutz im besiedelten Raum ·
Steigerung
der Attraktivität der Städte für Touristen ·
Förderung
von Handel und Gewerbe durch die Schaffung von vielfältigen, lebendigen Innenstädten ·
Förderung
des Engagements der Bürger und Bürgergruppen Die
Ausrichtung von Inhalt und Ziel des Wettbewerbs erfolgt in erster
Linie nach den vorgegebenen Bewertungskriterien, die nachfolgend unter Punkt 5
erläutert werden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt
Regensburg schon jetzt in Teilbereichen gute Ausgangsvoraussetzungen bietet, um
in der Kürze des Vorbereitungs- und Durchführungszeitraumes die
Bewertungskriterien zu erfüllen. 4. Allgemeine Teilnahmebedingungen ·
Am
Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ können alle deutschen Städte und
Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern teilnehmen ·
Städte
können auch Stadtteile anmelden, wenn diese eine eigene Verwaltungskörperschaft
– z.B. Stadtteilrat – und mehr als 15.000 Einwohner haben ·
Gartenschaustädte,
(Bundesgartenschau, Landesgartenschau, Internationale Gartenschau) dürfen im
Jahr vor der Gartenschau, im Jahr der Durchführung sowie ein Jahr nach der
Gartenschau nicht am Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ teilnehmen. Für
die Teilnahme der Stadt Regensburg im Wettbewerbsjahr 2008 müssen die
Bewerbungsunterlagen bis zum 31.12.2007 bei der Geschäftsstelle Entente Florale
Deutschland eingereicht werden. 5. Bewertungskriterien
nach den Vorgaben der Entente Florale Deutschland und beispielhafte Maßnahmen für Regensburg
6. Die
Arbeitsweise der Stadt Regensburg in Vorbereitung und Durchführung des
Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ Die
Beteiligung am Bundeswettbewerb wird mit Einbeziehung von Gewerbe, Vereinen,
Verbänden und der Bürgerschaft umgesetzt. In Vorbereitung und Durchführung des
Bundeswettbewerbes sollte die Arbeitsweise in einer internen und einer externen
Arbeitsgruppe erfolgen. Die
interne Arbeitsgruppe besteht aus Teilnehmern aus der Verwaltung, dem
Vizepräsidenten des Bayerischen Gärtnerei-Verbandes e.V.. Die Leitung und
Koordinierung der internen Arbeitsgruppe obliegt dem Gartenamt der Stadt
Regensburg. Die
externe Arbeitsgruppe sollte sich aus Vertretern des Bürgerforums
Regensburger Agenda 21, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Handel, Gewerbe,
Dienstleistungen, Hotels und Gaststätten zusammensetzen. Die erste Sitzung der
externen Arbeitsgruppe soll zeitnah nach dem Beschluss des
Stadtplanungsausschusses zur Durchführung des Bundeswettbewerbes „Unsere Stadt
blüht auf“ stattfinden. Ab
diesem Zeitpunkt ist der Beginn einer kontinuierlichen und breiten Öffentlichkeitsarbeit
erforderlich, um die Bürger der Stadt Regensburg für das Vorhaben zu
sensibilisieren und entsprechend in das Vorhaben mit einzubinden. 7. Finanzierung Im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bundeswettbewerb stehen keine öffentlichen
Fördermittel zu Verfügung. Eine zusätzliche Finanzierung muss somit über den
Haushalt der Stadt abgewickelt werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
könnten aus der Gewinnung von Sponsoren, Partnern in der Medienbranche, der
Eigeninitiative von Bürgern, Vereinen, Verbänden und Institutionen umgesetzt
werden. Für
eine Anzahl von Projekten stehen im Haushaltsplan Mittel zur Verfügung, die im
Wettbewerbsjahr gezielt darauf eingesetzt werden können. Für zusätzliche
Projekte im Rahmen des Bundeswettbewerbes wird jedoch die Bereitstellung von
zusätzlichen Mitteln erforderlich. Die
Finanzierung der Projekte kann teilweise über den Vermögenshaushalt abgedeckt
werden, wie beispielsweise die Entwicklungsmaßnahmen für Burgweinting. Zum Teil
können Maßnahmen aus dem Verwaltungshaushalt für den Unterhalt im Gartenamt
abgedeckt werden. Finanzielle
Aufwendungen sind zusätzlich notwendig für: A. Mittel aus dem Verwaltungshaushalt Durchführung 18.500,00 Euro - Teilnahmegebühr - Beraterhonorar - Betreuung und Bewirtung der Jury
inkl. kulturellem Rahmenprogramm Öffentlichkeitsarbeit 20.000,00
Euro - Erstellung der Bewerbungsunterlagen - Werbemittel der Entente Florale Deutschland - Dokumentationen zum Bundeswettbewerb B. Mittel aus dem Vermögenshaushalt Zusätzliche Maßnahmen und Aktionen im Rahmen des Bundeswettbewerbs 48.000,00 Euro langfristig
wirksame und einmalige Aktionen im Rahmen des Bundeswettbewerbes - Optimierung von mobilem Grün in der
Altstadt - Straßenbegleitgrün - Verzahnung mit der Altstadt –
Willkommen in Regensburg! - Aktualisierung des Lehrpfades durch
Regensburger Parks und Alleen - mobiles Leit-Grün - Garten- und Blumenschmuckwettbewerb
2008 - Preise für Wettbewerbe - Kunstaktionen 8. Schlussbemerkung Dem
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wird empfohlen,
den Bericht zur Entente Florale Deutschland zur Kenntnis zu nehmen und die
Teilnahme am Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ im Jahr 2008 zu
beschließen. Die für die Durchführung des Wettbewerbs notwendigen
Haushaltsmittel in Höhe von 38.500 € aus dem Verwaltungshaushalt und 48.000 €
aus dem Vermögenshaushalt sind für das Haushaltsjahr 2008 einzuplanen. Der
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den
Bericht zur Entente Florale Deutschland zur Kenntnis und beschließt, die
Teilnahme am Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ im Jahr 2008 zu
beantragen. Die für die Durchführung des Wettbewerbs notwendigen
Haushaltsmittel werden für das Haushaltsjahr 2008 zur Verfügung gestellt. |
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