Vorlage - VO/07/2367/67  

 
 
Betreff: Teilnahme am Bundeswettbewerb "Unsere Stadt blüht auf" - Entente Florale Deutschland 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
15.05.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1.         Der Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“

 

Auf Anregung des Bayerischen Gärtnerei-Verbandes e.V. und der Entente Florale Deutschland überlegt die Stadtverwaltung Regensburg, sich für den Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ zu bewerben. Dieser Bundeswettbewerb ist ein Städtewettbewerb mit dem Ziel, Städte l(i)ebenswerter zu gestalten und durch eine nachhaltige Grün- und Freiraumentwicklung in unterschiedlichen Bereichen lebendige Innenstädte zur Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes mit hoher Lebensqualität zu schaffen.

 

Eine große Chance für Städte und Gemeinden

1975 initiierten Frankreich und England den ersten europäischen Wettbewerb Entente Florale. Ihr Ziel: ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld in Städten und Dörfern mit Grün und Blumen schaffen. 1976 tauften die beiden Initiatoren den europäischen Wettbewerb „Entente Florale“ (übersetzt: Grünes Abkommen). Mittlerweile beteiligen sich elf europäische Länder am europäischen Wettbewerb mit insgesamt über 20.000 Gemeinden. Deutschland nimmt seit 1994 am europäischen Wettbewerb teil und ist seitdem auch in der Jury vertreten.

 

Die deutschen Städte sind seit Jahren sehr erfolgreich auf europäischer Ebene. Der positive Effekt, den die Teilnahme auf die Bewohner und Besucher, das Stadtbild, die Wirtschaft und den Tourismus hat, ist in allen Städten nachhaltig sichtbar. Deshalb beschloss der Zentralverband Gartenbau (ZVG), als er Ende 1999 die Organisation der deutschen Teilnahme übernahm, einen bundesweiten Wettbewerb zu gründen. Dieser ist – wie in anderen europäischen Ländern auch – ein Vorentscheid für die europäische Entente Florale.

 

Der Bundeswettbewerb fand im Jahr 2001 erstmals statt und wird jährlich neu ausgeschrieben. Eine mit Gold ausgezeichnete Stadt vertritt die Bundesrepublik Deutschland im Folgejahr beim Europawettbewerb „Entente Florale“. Der Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ ist eine Initiative der vier Träger Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG), Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie Deutscher Tourismusverband e. V.

 

Deutsche Städte beteiligen sich seit 1994 erfolgreich am europäischen Wettbewerb „Städte und Gemeinden in Grün und Blumen – Entente Florale“. Mit „Gold“ wurden 1997 Augsburg, 1999 Fulda, 2000 Heilbronn, 2003 Bad Säckingen, 2004 Bad Kissingen, 2005 Potsdam und 2006 Kiel ausgezeichnet.

 

 

2.         Die Organisation des Bundeswettbewerbs „Unsere Stadt blüht auf“

 

Geschäftsstelle Entente Florale Deutschland ist zentrale Anlaufstelle

Zentrale Anlaufstelle für die fachliche und organisatorische Betreuung und Weiterentwicklung des Wettbewerbs ist die Geschäftsstelle Entente Florale Deutschland, die bei der Förderungsgesellschaft Gartenbau m.b.H (FGG) in Bonn angesiedelt ist. Hier sind auch die Gremien der Entente Florale Deutschland verankert: das Komitee, das Kuratorium sowie die Jury.

 

Die vier Trägerverbände Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG), Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Tourismusverband sowie weitere Organisationen, die den Wettbewerb materiell und personell unterstützen, bilden das Komitee Entente Florale Deutschland. Das Komitee Entente Florale Deutschland ist in Fragen der Wettbewerbsausschreibung, Bewertungsmodalitäten und Bekanntgabe der Preisträger das eigentliche Exekutivorgan.

 

Der Jury gehören Persönlichkeiten aus der Stadt- und Landschaftsplanung sowie den Bereichen Tourismus und Gartenbau an. Die einzelnen Mitglieder werden von den Trägerorganisationen benannt. Die endgültige Berufung erfolgt durch das Komitee Entente Florale Deutschland.

 

Das Kuratorium Entente Florale Deutschland setzt sich aus Einzelpersonen und Institutionen zusammen, deren Interesse es ist, die Ideen des Wettbewerbs „Unsere Stadt blüht auf“ zu fördern. Das Kuratorium ist ein Diskussionsforum und Ideenpool zugleich. Auch Sponsoren des Wettbewerbes können einen Platz im Kuratorium haben und können sich somit einbringen. Über Aufnahme neuer Mitglieder zum Kuratorium entscheidet das Komitee.

 

Alle Mitglieder der Gremien stellen Instrumente ihrer Organisation wie Mitgliedszeitschriften, Pressedienste, Kontakte etc. für den Wettbewerb zur Verfügung.

 

 

3.         Die Ziele des Wettbewerbs „Unsere Stadt blüht auf“

 

Ein großer Beitrag zur Umsetzung einer Lokalen Agenda 21

Ein wichtiges Ziel des Bundeswettbewerbs „Unsere Stadt blüht auf“ ist die Belebung unserer Städte mit Grün und Blumen im öffentlichen und privaten Bereich. Frei- und Grünflächen jeglicher Art sind wichtige Bausteine im innerörtlichen Grünflächensystem und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes und damit auch zur Lebensqualität ihrer Bewohner. Daraus ergeben sich positive Impulse für die örtliche Wirtschaft sowie für den Tourismus. Grün- und Parkanlagen bieten darüber hinaus Lebensraum für Pflanzen und Tiere und erfüllen wichtige Ausgleichsfunktionen bezogen auf das städtische Klima und den Wasserhaushalt.

 

Der Bundeswettbewerb bietet durch seine umfassenden Themen von der Siedlungsentwicklung bis hin zur Naturerziehung für die Umsetzung einer Lokalen Agenda 21 vielfältige Möglichkeiten und Chancen. Durch konkrete Aktionen und Projekte werden Agenda-Ziele beispielhaft erlebbar gemacht. Darüber hinaus werden Bürgerinnen und Bürger motiviert, ihre Ideen einzubringen und ihre Umwelt aktiv mit zu gestalten.

 

Ziele des Wettbewerbs sind:

·                     Gestaltung und Erhalt l(i)ebenswerter Städte und Gemeinden für ihre Einwohner

·                     Förderung einer nachhaltigen Grün- und Freiraumentwicklung im Sinne der Lokalen

Agenda 21

·                     Umwelt- und Naturschutz im besiedelten Raum

·                     Steigerung der Attraktivität der Städte für Touristen

·                     Förderung von Handel und Gewerbe durch die Schaffung von vielfältigen, lebendigen   Innenstädten

·                     Förderung des Engagements der Bürger und Bürgergruppen

 

Die Ausrichtung von Inhalt und Ziel des Wettbewerbs erfolgt in erster Linie nach den vorgegebenen Bewertungskriterien, die nachfolgend unter Punkt 5 erläutert werden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt Regensburg schon jetzt in Teilbereichen gute Ausgangsvoraussetzungen bietet, um in der Kürze des Vorbereitungs- und Durchführungszeitraumes die Bewertungskriterien zu erfüllen.

 

 

4.         Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

·                Am Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ können alle deutschen Städte und Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern teilnehmen

·                Städte können auch Stadtteile anmelden, wenn diese eine eigene Verwaltungskörperschaft – z.B. Stadtteilrat – und mehr als 15.000 Einwohner haben

·                Gartenschaustädte, (Bundesgartenschau, Landesgartenschau, Internationale Gartenschau) dürfen im Jahr vor der Gartenschau, im Jahr der Durchführung sowie ein Jahr nach der Gartenschau nicht am Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ teilnehmen.

 

Für die Teilnahme der Stadt Regensburg im Wettbewerbsjahr 2008 müssen die Bewerbungsunterlagen bis zum 31.12.2007 bei der Geschäftsstelle Entente Florale Deutschland eingereicht werden.

 

 

5.         Bewertungskriterien nach den Vorgaben der Entente Florale Deutschland und  beispielhafte Maßnahmen für Regensburg

 

5.1

Öffentlicher Bereich - max. 30 Punkte

 

Bewertung von öffentlichen und halböffentlichen Grünflächen, Parkanlagen, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, Friedhöfen, Wegen, Plätzen, Fußgängerzonen, Straßenbegleitgrün, Dauerkleingärten, Dach- und Fassadenbegrünung, Innenraumbegrünung u. ä.

 

 

5.1.1

Stellenwert des Stadtgrüns in Politik und Verwaltung (Grundsätze der Landschafts- u. Grünordnungsplanung, Organisation des Grünbereiches, Ausstattung), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

 

5.1.2

Planungs- und Rechtsgrundlagen, Förderprogramme, nachhaltige Siedlungsentwicklung (sonstige Konzeption aus den Bereichen Stadtentwicklung mit Grün, sonstige Festsetzungen und Fachgutachten, Förderprogramme, Prozesse im Sinne der Lokalen Agenda 21)

 

 

5.1.3

Qualität der Planung (Gestaltungsqualität, nachhaltige Planungen)

 

 

5.1.4

Qualität von Ausführung und Pflege

 

 

5.1.5

Umfang und Qualität des Blumenschmucks (ein- und mehrjährige Pflanzen) und des prägenden Gehölzbestandes (Bäume und Sträucher)

 

 

5.1.6

Touristische Aspekte – Grün als Wirtschaftsfaktor (Organisation des Tourismusbereiches, Angebote für „grünen“ Tourismus)

 

 

 

Maßnahmenbeispiele

 

·                Temporäre Verschönerung des Bahnhofsvorplatzes, der Bushaltebereiche und weiterer  Schwerpunkte mit besonderem öffentlichen Interesse

·                Erarbeitung einer Richtlinie für den Einsatz von mobilem öffentlichen Grün in der Altstadt

·                Unterstützung des Projektes „Rosen für die Altstadt“

·                Temporäre Aufwertung touristisch wichtiger Übergangsbereiche

·                Aktionsband Regen –Donau-Altstadt-Aubach

·                Wohnen-Erholen-Natur am Beispiel der Stadtentwicklungsmaßnahmen in Burgweinting

·                Interkulturelle Gärten in Zusammenarbeit mit der VHS

·                Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit

 

 

 

 

5.2

Privater Bereich - max. 25 Punkte

 

Bewertung von Haus- und Vorgärten, Balkonen, Terrassen, Grabbepflanzung, private Fassadenbegrünung, Kleingärten u. ä.

 

 

5.2.1

Engagement der Bürger, Familien und Hausgemeinschaften (Stellenwert des privaten Grüns, Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten, Beteiligung privater Haushalte an Prozessen im Sinne der Lokalen Agenda 21)

 

 

5.2.2

Engagement von Vereinen, Verbänden und Initiativen

 

 

5.3.3

Wettbewerbe / Aktionen (Beteiligung privater Haushalte an Wettbewerben jeglicher Art, z. B. Blumenschmuck, Baum- und Gehölzpflanzaktionen u. ä.)

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahmenbeispiele

 

·                Garten- und Blumenschmuckwettbewerb 2008

·                Aktionen von Vereinen, Verbänden und Initiativen

·                Baumspendeaktionen

·                Projekt „Rosen für die Altstadt“

·                Patenschaften für Grün vor der Haustür, Kinderspielplätzen u.a.

·                Aktion „Grün an grauen Orten“

 

5.3

Gewerbe und Dienstleistungen - max. 20 Punkte

 

Bewertung von Handel, Gewerbe und Dienstleistungen, Hotels und Gaststätten, Wohnungswirtschaft

 

 

5.3.1

Innerstädtischer Handel und Gewerbe (Umfang Gehölze u. Blumenschmuck, Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten, Aktionen)

 

 

5.3.2

Gewerbegebiete / Arbeitsstätten (Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten)

 

 

5.3.3

Mehrgeschossiger Wohnungsbau, Altenheime und Krankenhäuser (Umfang Gehölze und Blumenschmuck, Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten, Aktionen)

 

 

5.3.4

Hotels und Gaststätten (Umfang Gehölze u. Blumenschmuck, Gestaltungs-, Ausführungs- u. Pflegequalitäten, Aktionen)

 

 

Maßnahmenbeispiele

 

·                Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen setzen grüne Akzente entsprechend der Richtlinie für den Einsatz von mobilem Grün in der Altstadt

·                Beispielhafte Umsetzung der Grünflächengestaltung im Wohnumfeld, z.B. Geschosswohnungsbau

·                Umgang mit gewerblichen Flächen, z.B. Gewerbepark Regensburg

·                Schaufensterwettbewerb – Es grünt und blüht überall!

·                „Grüne Tankstelle“ – Öko nicht nur im Tank!

·                Öffentlicher Floristenwettbewerb im Stadtpark

 

 

5.4

Projekte, Planungen und Konzeptionen aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz, Gartenkultur - max. 15 Punkte

 

 

5.4.1

Ökologische Maßnahmen

 

 

5.4.2

Schutzkonzepte für wildlebende Pflanzen u. Tiere, Biotope, insbesondere im Siedlungsbereich

 

 

5.4.3

Bildungsarbeit, Naturerziehung und Schulgärten

 

 

5.4.4

Gartendenkmäler, historische Parkanlagen, Sondergärten, generationsübergreifende Freiräume, Friedhöfe

 

 

 

Maßnahmenbeispiele

 

·                Öko-Schulprogramm des Amtes für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

·                Gartenkurse und Informationsveranstaltungen des Gartenamtes

·                Bäume unserer Stadt – Ein Lehrpfad durch Regensburger Parks und Alleen (Aktualisierung)

·                Thematisierung des Bundeswettbewerbes im Bildungsprogramm der VHS

·                Der Botanische Garten der Uni Regensburg, Organisation von gemeinsamen Aktionen

·                Der Lebensraum Biber

·                Albertus-Magnus-Weg

·                Projekt Bajuwarenhaus in Burgweinting

 

 

5.5

Präsentation / Gesamteindruck - max. 10 Punkte

 

 

5.5.1

Präsentation vor Ort

 

 

5.5.2

Schriftliche Unterlagen

 

 

Maßnahmenbeispiele

 

·                Festlegung einer Route für die Bereisung durch die Jury, an der die einzelnen Themen angebunden sind und sich Vereine im thematischen Bezug präsentieren

·                Herstellung einer Broschüre zum Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ in Regensburg

·                Allgemeine repräsentative Dokumentation

 

                       

 

6.         Die Arbeitsweise der Stadt Regensburg in Vorbereitung und Durchführung des Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“

 

Die Beteiligung am Bundeswettbewerb wird mit Einbeziehung von Gewerbe, Vereinen, Verbänden und der Bürgerschaft umgesetzt. In Vorbereitung und Durchführung des Bundeswettbewerbes sollte die Arbeitsweise in einer internen und einer externen Arbeitsgruppe erfolgen.

 

Die interne Arbeitsgruppe besteht aus Teilnehmern aus der Verwaltung, dem Vizepräsidenten des Bayerischen Gärtnerei-Verbandes e.V.. Die Leitung und Koordinierung der internen Arbeitsgruppe obliegt dem Gartenamt der Stadt Regensburg.

 

Die externe Arbeitsgruppe sollte sich aus Vertretern des Bürgerforums Regensburger Agenda 21, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Handel, Gewerbe, Dienstleistungen, Hotels und Gaststätten zusammensetzen. Die erste Sitzung der externen Arbeitsgruppe soll zeitnah nach dem Beschluss des Stadtplanungsausschusses zur Durchführung des Bundeswettbewerbes „Unsere Stadt blüht auf“ stattfinden.

 

Ab diesem Zeitpunkt ist der Beginn einer kontinuierlichen und breiten Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, um die Bürger der Stadt Regensburg für das Vorhaben zu sensibilisieren und entsprechend in das Vorhaben mit einzubinden.

 

 

7.         Finanzierung     

 

Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bundeswettbewerb stehen keine öffentlichen Fördermittel zu Verfügung. Eine zusätzliche Finanzierung muss somit über den Haushalt der Stadt abgewickelt werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten könnten aus der Gewinnung von Sponsoren, Partnern in der Medienbranche, der Eigeninitiative von Bürgern, Vereinen, Verbänden und Institutionen umgesetzt werden.

 

Für eine Anzahl von Projekten stehen im Haushaltsplan Mittel zur Verfügung, die im Wettbewerbsjahr gezielt darauf eingesetzt werden können. Für zusätzliche Projekte im Rahmen des Bundeswettbewerbes wird jedoch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln erforderlich.

Die Finanzierung der Projekte kann teilweise über den Vermögenshaushalt abgedeckt werden, wie beispielsweise die Entwicklungsmaßnahmen für Burgweinting. Zum Teil können Maßnahmen aus dem Verwaltungshaushalt für den Unterhalt im Gartenamt abgedeckt werden.

 

 

Finanzielle Aufwendungen sind zusätzlich notwendig für:

 

 

A. Mittel aus dem Verwaltungshaushalt

 

Durchführung                                                                                               18.500,00 Euro

 

-           Teilnahmegebühr                                                                                           

-           Beraterhonorar                                                                                               

-           Betreuung und Bewirtung der Jury inkl. kulturellem Rahmenprogramm                                                                

 

Öffentlichkeitsarbeit                                                                                    20.000,00 Euro

 

-           Erstellung der Bewerbungsunterlagen

-           Werbemittel der Entente Florale Deutschland                                              

-           Dokumentationen zum Bundeswettbewerb

           

 

 

B. Mittel aus dem Vermögenshaushalt

 

Zusätzliche Maßnahmen und Aktionen im Rahmen des

Bundeswettbewerbs                                                                                    48.000,00 Euro

 

langfristig wirksame und einmalige Aktionen im Rahmen des Bundeswettbewerbes

 

-           Optimierung von mobilem Grün in der Altstadt

-           Straßenbegleitgrün

-           Verzahnung mit der Altstadt – Willkommen in Regensburg!

-           Aktualisierung des Lehrpfades durch Regensburger Parks und Alleen

-           mobiles Leit-Grün      

-           Garten- und Blumenschmuckwettbewerb 2008 

-           Preise für Wettbewerbe

-           Kunstaktionen

 

 

8.         Schlussbemerkung

 

Dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wird empfohlen, den Bericht zur Entente Florale Deutschland zur Kenntnis zu nehmen und die Teilnahme am Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ im Jahr 2008 zu beschließen. Die für die Durchführung des Wettbewerbs notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 38.500 € aus dem Verwaltungshaushalt und 48.000 € aus dem Vermögenshaushalt sind für das Haushaltsjahr 2008 einzuplanen.

Dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wird empfohlen, den Bericht zur Entente Florale Deutschlan

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den Bericht zur Entente Florale Deutschland zur Kenntnis und beschließt, die Teilnahme am Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ im Jahr 2008 zu beantragen. Die für die Durchführung des Wettbewerbs notwendigen Haushaltsmittel werden für das Haushaltsjahr 2008 zur Verfügung gestellt.