Vorlage - VO/07/2369/66  

 
 
Betreff: Regensburger Kultur- und Kongresszentrum: Standortalternativen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
15.05.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Standortalternativen für die Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums in Regensburg

 

 

1.      Einführung und Aufgabenstellung

 

Die Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums ist nach wie vor ein herausragendes Ziel der Regensburger Stadtentwicklung. Nachdem der von Politik und Verwaltung favorisierte Standort Donaumarkt in Folge des Bürgerentscheids am 17. Dezember 2006 nicht mehr weiterverfolgt werden kann, muss erneut über Standortalternativen nachgedacht werden.

Dabei ist es ein erklärtes Ziel der Stadt Regensburg, einen Standort in Altstadtnähe zu finden. Die Altstadt ist als das kulturelle Zentrum Regensburgs für weitere kulturelle Nutzungen prädestiniert. Auch für das Tagungsgeschäft ist eine zentrumsnahe Lage vorteilhaft. Breit gefächerte Übernachtungs-, Gastronomie-, Freizeit-, Kultur- und Unterhaltungsangebote in unmittelbarem Umfeld sind nach Untersuchungen des „German Convention Bureaus (GCB)“ für Veranstalter wichtige Attraktivitätskriterien. Mit einem Standort weit außerhalb der Altstadt würde man auf ein Alleinstellungsmerkmal verzichten, das für die Wirtschaftlichkeit einer solchen Einrichtung entscheidend ist.

 

Aus der Vielzahl von innenstadtnahen und periphereren Vorschlägen (z. B. Pürkelgut, Dultplatz, Jahnstadion, Schlachthofgelände), die in den vergangenen 20 Jahren von verschiedenen Seiten diskutiert wurden, hat die Verwaltung sechs Standorte ausgewählt, auf denen die Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums vor dem Hintergrund des o. g. Ziels der Altstadtnähe zumindest grundsätzlich denkbar erscheint. Für einige der Standorte liegen bereits mehr oder weniger differenzierte Standortuntersuchungen vor, die in die vergleichende Vorauswahl einbezogen wurden.

 

Folgende Standorte sind Gegenstand der vorliegenden Darstellung (siehe Übersichtskarte):

 

  • Bäckergasse
  • Ehemaliges Eisstadion am Unteren Wöhrd
  • Kepler-Areal am Ernst-Reuter-Platz
  • Friedenstraße
  • Petersweg
  • Prüfeninger Straße (EON – Gelände)

 

 

 

 

 

 

2.      Untersuchungskriterien

 

2.1     Funktionsgerechte Unterbringung des Raumprogramms

 

Die bisherigen Planungen zum Thema „RKK“ haben gezeigt, dass für eine funktionsgerechte Unterbringung des derzeitigen Raumprogramms mit einer der Altstadt angepassten Höhenentwicklung ca. 6.000 m2 für das Kultur- und Kongresszentrum und für ein Hotel mit ca. 140 Zimmern weitere ca. 2.500 m2 Grundstücksfläche erforderlich sind.

 

 

2.2     Aspekte der Stadtentwicklung

 

Das geplante Kultur- und Kongresszentrum muss als prägende oberzentrale Einrichtung den räumlichen und funktionalen Zielen der Stadtentwicklung entsprechen bzw. diese unterstützen. Nur so lassen sich die hohen öffentlichen Investitionen rechtfertigen.

 

Wichtige Ziele des Regensburg–Plans 2005 in Verbindung mit dem RKK sind

  • die Stärkung der Altstadt insbesondere als kulturelles und wirtschaftliches Zentrum
  • die Ausschöpfung der Potentiale im Fremdenverkehr
  • die Weiterentwicklung der Dienstleistungsachse sowie der Freizeit- und Erholungsachse.

 

Darüber hinaus sind die Ziele der Stadtentwicklungsplanung in den einzelnen Stadtbereichen, in denen RKK-Standorte liegen, zu beachten.

 

 

2.3     Städtebau und Stadtgestaltung

 

Als Stadtbild prägendes Gebäude, das zudem den Anspruch haben muss, eine hohe Akzeptanz bei der Regensburger Bevölkerung zu bekommen, ist die Einbindung in ein angemessenes städtebauliches Umfeld unabdingbar. Das RKK sollte sich deshalb möglichst verträglich in die vorhandene Situation einfügen, aber auch eigene gestalterische Akzente setzen. Gleichzeitig sollten sich das RKK und die umgebenden Nutzungen sinnvoll ergänzen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den endgültigen Standort wird für erforderlich gehalten.

 

 

2.4     Identifikations- und Vermarktungsaspekte

 

Identifikationsmöglichkeiten

 

Das Kultur- und Kongresszentrum soll den Regensburgerinnen und Regensburgern als kulturelles und gesellschaftliches Zentrum dienen. Es soll ein Ort werden für Kommunikation und bürgerschaftliche Begegnungen. Gesucht wird daher ein Standort, der die Identifikation der Bevölkerung mit dem neuen Veranstaltungszentrum gezielt fördert. Dies gelingt am besten dort, wo es bereits eine Tradition im Hinblick auf die genannten Nutzungsansprüche gibt.

 

Erlebniswert

 

Im Tagungsgeschäft werden nicht nur Räume und Dienstleitungen des Kongresszentrums vermarktet. Im Idealfall präsentiert sich den Besuchern die gesamte Stadt im Sinne eines ganzheitlichen Stadtmarketings und nicht nur das Veranstaltungszentrum im engeren Sinn. Reine Wissensvermittlung kann heute auch über diverse Medien ohne „face to face“-Kontakte

erfolgen. Idealerweise gelingt es dem RKK-Standort, den Besuchern ein besonderes „Regensburg-Erlebnis“ zu vermitteln, das sie mit nach Hause nehmen und sie zur Wiederkehr animiert. Dazu tragen interessante Freizeit-, Kultur- und Unterhaltungsangebote im unmittelbaren Umfeld bei.

 

Nähe zu Hotellerie und Gastronomie

 

Bequemlichkeit, kurze Wege und möglichst „alles unter einem Dach“ sind wichtige Ansprüche von Veranstaltern und Tagungsteilnehmer/innen. Beste Chancen haben deshalb diejenigen Betreiber von Tagungs- und Kongressräumen, die Übernachtungs- und Gastronomieangebote in direkter Nähe anbieten können. Von besonderem Vorteil ist die Möglichkeit, Tagen und Übernachten unter einem Dach anbieten zu können.

 

 

2.5     Verkehrliche Erschließung

 

MIV

 

Grundvoraussetzung ist die Abwicklung von bis zu 630 zusätzlichen PKW innerhalb einer halben Stunde (außerhalb der Hauptverkehrszeit) im Straßennetz. Dabei muss die Erreichbarkeit des Standorts aus allen Richtungen ohne Überlastung der vom Zufahrtsverkehr betroffenen Knoten gewährleistet sein.

 

ÖV

 

Gefordert wird eine möglichst gute Anbindung an das Linienbusnetz des RVV. Die

Nähe zum Hauptbahnhof (Regensburg-Stern) spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

 

 

2.6     Stellplätze

 

Etwa die Hälfte der insgesamt 630 für das RKK notwendigen Stellplätze müssen direkt am Standort angeordnet sein. Die übrigen Stellplätze müssen sich in zumutbarer fußläufiger Entfernung zum Standort befinden. Darüber hinaus müssen noch die notwendigen Stellplätze für das Hotel mit Restaurant vorgehalten werden.

 

 

2.7     Schutzgüter

 

Baudenkmalpflege/Welterbe

 

Insbesondere im Altstadtbereich, aber auch außerhalb des Stadtzentrums, ist die Auseinandersetzung mit Belangen der Denkmalpflege im Zuge von Bauvorhaben unbedingt notwendig. Entscheidend ist, dass die Vorgaben der Denkmalpflege eine städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Umsetzung des Bauvorhabens ermöglichen und bei auftretenden Konfliktsituationen eine realistische Lösungschance besteht.

 

Durch die Lage aller Standorte in der Kern- bzw. Pufferzone des Welterbebereichs sind die Kriterien zur Erhaltung und Entwicklung des Welterbes Regenburg zu beachten. Die hervorgehobene Rolle des Kulturgutes Welterbe muss in der Ausgestaltung angemessen gewürdigt werden.

 

Bodendenkmalpflege

 

Bei der Bodendenkmalpflege gilt grundsätzlich dasselbe wie bei der Baudenkmalpflege, wobei aber das Risiko der Auffindung noch unbekannter Bodendenkmalsubstanz abzuschätzen ist. Die Ergebnisse archäologischer Sondagen müssen mit einer sinnvollen Anordnung des Raumprogramms am Standort in Einklang gebracht werden können.

 

Naturschutz

 

Eingriffe in schützenswerte Naturgüter sollten durch den Bau eines Kultur- und Kongresszentrums möglichst vermieden bzw. minimiert werden. Unvermeidbare Eingriffe müssen im Stadtgebiet ausgeglichen werden können.

 

 

2.8     Außergewöhnliche Standortbelastungen

 

Darunter werden alle Aufwendungen verstanden, die den üblichen Erschließungs- bzw. Realisierungsaufwand eines Standorts deutlich übersteigen.

 

 

3.      Standortalternativen

 

 

3.1     Bäckergasse

 

Grundstücksgröße:                 ca. 23.000 m2

Bauleitplanung:                       im FNP als GE; derzeit noch nicht HW-100-frei

Aktuelle Nutzung:                    Parkplatz für Touristenbusse; Wohnen; Freifläche

Grundbesitz:                           überwiegend Stadt Regensburg; jedoch auch in größerem                                      Umfang Privateigentum

Flächenverfügbarkeit:             noch Klärungsbedarf

 

 

Funktionsgerechte Unterbringung des Raumprogramms

 

  • Funktionsgerechte Unterbringung von Raumprogramm und Hotel grundsätzlich möglich.
  • Zwingende Voraussetzung: Erwerb der Grundstücke Flnr. 11/4 und 11/7
  • Erwerb und Abbruch der Wohnhäuser Bäckergasse 1a, 1b und 2 für die Gesamtsituation ebenfalls sinnvoll

 

Aspekte der Stadtentwicklung

 

  • Geeignet als Standort für höherwertige oberzentrale Einrichtungen
  • Geringe positive Impulse für die Altstadt durch vergleichsweise große Entfernung
  • Wohnschwerpunkt Stadtamhof als Barriere
  • Weiterentwicklung der touristischen Funktion Stadtamhofs

 

Städtebauliches Umfeld

 

  • Auch größere Baumassen verträglich
  • Exponierte Lage
  • Stadtbild prägende architektonische Akzente möglich
  • Konfliktsituation mit am Standort vorhandenen Wohnhäusern muss gelöst werden

 

Identifikations- und Vermarktungsaspekte

 

            Identifikationsmöglichkeiten

 

  • Kein Hintergrund als Ort für Kunst, Kultur, Tagungen und bürgerschaftliche Begegnungen
  • Neues Standortimage muss geschaffen werden

 

            Erlebniswert

 

  • Geringe Erlebbarkeit Regensburgs für auswärtige Besucher
  • Direktes Umfeld wenig attraktiv
  • Berühmte Altstadt-Silhouette zumindest von einer erhöhten Sichtposition aus erkennbar

 

            Nähe zu Hotellerie und Gastronomie

 

  • Zwei Hotels der gehobenen Klasse mit insgesamt rund 150 Zimmern in jeweils etwa 800 m Entfernung
  • Altstadt-Hotels über einen Kilometer entfernt
  • Ansiedlung eines neuen Hotels am Standort denkbar
  • Hotelsituation im Umfeld aber dennoch unbefriedigend;

            Konsequenz: Vermarktungsprobleme

  • Fehlende gastronomische Einrichtungen im näheren Umfeld

 

Verkehrliche Erschließung

 

            MIV

 

  • Veranstaltungsbezogener Verkehr über leistungsfähige, vierspurig ausgebaute Frankenstraße
  • Betroffene Knoten mit ausreichenden Leistungsreserven
  • Zusätzliche Linksabbiegespur auf der Frankenbrücke zum Areal notwendig
  • Weitgehend reibungslose MIV – Erschließung möglich

 

            ÖV

 

  • Direkte Anbindung im Wesentlichen nur über Buslinien 4 und 13

 

Stellplätze

 

  • Keine öffentliche Parkierungsanlage in akzeptabler fußläufiger Entfernung zur Bäckergasse
  • Kompletter Neubau der für RKK und Hotel benötigten Stellplätze erforderlich
  • Größere Stellplatzkontingente im Bereich Bäckergasse ökonomisch fragwürdig, da Synergieeffekte mit anderen Nutzungen ausbleiben

 

Schutzgüter

 

            Baudenkmalpflege/Welterbe

 

  • Lage außerhalb des Ensembles „Altstadt mit Stadtamhof“
  • Keine baudenkmalpflegerische Relevanz
  • Ggf. Auswirkungen auf Welterbebelange in der Pufferzone

 

            Bodendenkmalpflege

 

  • Funde aus vorgeschichtlicher und insbesondere mittelalterlicher Zeit zu erwarten
  • Keine „Standortgefährdung“, da Funde durch Rettungsgrabung geborgen werden können

 

            Naturschutz

 

  • Verlust des dichten Gehölzbestands im Westteil

 

Außergewöhnliche Standortbelastungen

 

  • Verlagerung Touristenbusparkplatz
  • Umfangreicher Grunderwerb (bis zu 6.000 m2 Fläche)
  • Größerer Aufwand durch Bauen am Fluss (Tiefgarage, Wasserhaltung, Absicherungen)
  • Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich; Klärung der Realisierungsfähigkeit unter den Anforderungen der neuen Überschwemmungsgebietsverordnung erforderlich.

 

Fazit:

 

Ø      Für das Grundstück muss zwingend die Bebaubarkeit unter dem Gesichtspunkt der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete und der Hochwasserfreilegung (Ausgleichsflächen; Retensionsräume) geklärt werden

Ø      Darüber hinaus muss sicher gestellt werden, dass die in Privateigentum befindlichen Grundstücke erworben werden können

Ø      Für die Verlagerung des Touristenbusparkplatzes und der am Standort befindlichen Wohnnutzung müssen Lösungen gefunden werden.

Ø      Es müsste eine Parkierungsanlage geschaffen werden, die den gesamten Stellplatzbedarf des RKK´s, des Hotels und der übrigen Einrichtungen abdeckt.

 

 

 

3.2     Ehemaliges Eisstadion am Unteren Wöhrd

 

Grundstücksgröße:                 ca. 36.000 m2

Bauleitplanung:                       im FNP als Grünfläche (Sport)

Aktuelle Nutzung:                    Parkplatz

Grundbesitz:                           vollständig im Eigentum der Stadt Regensburg

Flächenverfügbarkeit:             gegeben

 

Funktionsgerechte Unterbringung des Raumprogramms

 

  • Funktionsgerechte Unterbringung von RKK und Hotel nachweislich möglich

 

Aspekte der Stadtentwicklung

 

  • Lage an der Freizeit- und Erholungsachse und am Rand der Dienstleistungsachse.
  • Regensburg - Plan 2005 sieht auf dem Unteren Wöhrd Stärkung der Innenstadtfunktionen vor
  • Nur begrenzte positive Effekte auf die Altstadt
  • Erschwerte Anbindung an die Altstadt durch Inselcharakter und relativ große Distanz

 

Städtebauliches Umfeld

 

  • Veranstaltungszentrum nicht leicht integrierbar
  • Maßstabssprung zu benachbarten Reihenhäusern bzw. zur Jugendherberge
  • Schwieriger Nachbar Nibelungenbrücke

 

Identifikations- und Vermarktungsaspekte

 

            Identifikationsmöglichkeiten

 

  • Im Bewusstsein der Bevölkerung als Parkplatz
  • Keinerlei Tradition für RKK - Nutzungen
  • Imagewandel vom „Parkplatz zum Festplatz“ erforderlich

 

            Erlebniswert

 

  • Geringer Erlebniswert für externe Besucher
  • Räumliche Entfernung zu touristisch interessanten Einrichtungen relativ groß
  • Verringerung der gefühlten Distanz durch bauliche Maßnahmen notwendig

 

            Nähe zu Hotellerie und Gastronomie

 

  • Keine Hotels im Umkreis von einem Kilometer
  • Anspruch von Veranstaltern und Besuchern nach Bequemlichkeit und kurzen Wegen nur ansatzweise erfüllt
  • Kein unmittelbares gastronomisches Umfeld

 

Verkehrserschließung

 

            MIV

 

  • Nicht ganz problemlose Abwicklung des Veranstaltungsverkehrs über kreuzungsfreien Knoten Nibelungenbrücke/Wöhrdstraße
  • Aber Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung der direkten Zu- und Abfahrten im Umfeld der Wöhrdstraße
  • Hohe Konzentration der Verkehrsmengen durch Anordnung aller Stellplätze direkt am Kultur- und Kongresszentrum

 

            ÖV

 

  • Direkte Anbindung von etwa 60.000 Regensburgerinnen und Regensburger durch 5 Buslinien ohne Umsteigen an den Standort
  • Neue Haltestellen für Linien 1 und 5 erforderlich

 

Stellplätze

 

  • Alle notwendigen Stellplätze müssen direkt am Standort untergebracht werden
  • Investitionen in neue Parkierungsanlagen an dieser Stelle aber ökonomisch fragwürdig, da Refinanzierung kaum möglich

 

Schutzgüter

 

            Baudenkmalpflege/Welterbe

 

·         Sichtbezüge zum Ensemble „Altstadt Regensburg“

·         Ggf. Auswirkungen auf Welterbebelange wegen Randlage zur Kernzone

 

            Bodendenkmalpflege

 

·         Bislang keine archäologischen Funde oder Befunde bekannt

·         Routinemäßige Sondagen und ggf. fachgemäße Ausgrabung

 

            Naturschutz

 

  • Ufergehölzsaum am südlichen Donauarm
  • Bei Eingriffen Folgen für das Landschaftsbild sowie für die Erholungsfunktion; die im Rahmen des Konzepts auszugleichen sind

 

Außergewöhnliche Standortbelastungen

 

  • Hohe Kosten für Altlastenbeseitigung (Schätzung 18 bis 35 Mio. €)
  • Größerer Aufwand durch Bauen am Fluss (Tiefgarage, Wasserhaltung, Absicherungen)

 

Fazit:

 

Ø      Die städtebaulichen Rahmenbedingungen wurden bereits im Zuge des Vergabeverfahrens abgeklärt.

Ø      Die Kosten für die Altlastenbeseitigung können erst anhand einer konkreten Planung genauer bestimmt werden.

Ø      Die Nachteile bei der Verkehrsanbindung müssen so weit wie möglich minimiert werden.

 

 

 

3.3     Kepler-Areal am Ernst-Reuter-Platz

 

Grundstücksgröße:                 ca. 8.000 bis 8.500 m2

Bauleitplanung:                       im FNP als Kerngebiet und Grünfläche

Aktuelle Nutzung:                    Studentenwohnheim, Gastronomie, Büros, Einzelhandel

Grundbesitz:                           Privateigentum, Stadt Regensburg

Flächenverfügbarkeit:             noch Klärungsbedarf

 

 

Funktionsgerechte Unterbringung des Raumprogramms

 

  • Keine funktionsgerechte Unterbringung auf o. g. Flächengröße möglich
  • Zusätzliche Hotelansiedlung auf o. g. Fläche nicht möglich
  • Geländeerweiterung nur im Zuge einer kompletten Neuorganisation des öffentlichen und individuellen Verkehrs im Bereich Ernst-Reuter-Platz/Albertstraße/Maximilianstraße

 

Aspekte der Stadtentwicklung

 

·         Lage am Ernst-Reuter-Platz aus Sicht der Stadtentwicklung günstig

·         Positive Effekte auf Altstadt

·         Stärkung der Achse „Altstadt-Hauptbahnhof“

 

Städtebauliches Umfeld

 

·         Bestehende Baumassen am Standort bereits Fehlentwicklung im Grüngürtel

·         Äußerst beengte Flächensituation mit vielfältigen Nutzungsansprüchen (MIV; zentrale Umsteigemöglichkeit für ÖPNV; Grüngürtel usw.)

 

Identifikations- und Vermarktungsaspekte

 

            Identifikationsmöglichkeiten

 

·         Hohe Akzeptanz als Kultur- und Kommunikationsort durch Lage direkt am kulturellen Zentrum Altstadt

 

            Erlebniswert

 

·         Kurze Wege zu Sehenswürdigkeiten und Unterhaltungsangeboten der Altstadt

·         Prägender Eindruck von Regensburg auch für eilige Besucher durch unmittelbare Nähe zur Altstadt möglich

 

            Nähe zu Hotellerie und Gastronomie

 

·         Insgesamt 16 Hotels unterschiedlicher Kategorien in angrenzender Altstadt

·         Leichter Wettbewerbsnachteil durch fehlende Möglichkeit einer Hotelansiedlung unmittelbar am RKK

 

Verkehrserschließung

 

            MIV

 

  • Dezentrales Parkierungssystem als zwingende Voraussetzung
  • Relativ geringe MIV - Quote durch hervorragende ÖV - Erschließung

 

            ÖV

 

  • Nahezu ideale Erschließung durch hohe ÖV – Konzentration
  • Hauptbahnhof in fußläufiger Entfernung

 

Stellplätze

 

·         Parkierungsanlage direkt unter dem RKK nur schwer erschließbar

·         Dezentrale Parkierung notwendig

·         Benachbarte Parkhäuser und Tiefgaragen (Dachauplatz, Petersweg, Castra-Regina-Center, Arcaden)

 

Schutzgüter

 

            Baudenkmalpflege/Welterbe

 

  • Teilweise Lage im Ensemble „Altstadt Regensburg und Stadtamhof“
  • Besondere gestalterische Anforderungen durch Lage am Rand der Welterbe Kernzone

 

            Bodendenkmalpflege

 

  • Auffindung unterirdischer Reste eines mittelalterlichen Klosters und römischer Gräber möglich
  • Nicht auszuschließen: Funde des mittelalterlichen jüdischen Friedhofes (müssen im Boden erhalten werden!)

 

            Naturschutz

 

  • Reduzierung des vorhandenen Grünflächenanteils und Verlust von wertvollem altem Baumbestand
  • Eingriff in Flächen mit Dispositionsbeschränkung

 

Außergewöhnliche Standortbelastungen

 

·         Erwerb und Abriss Keplerbau

·         Erhöhte Kosten durch aufwändige Erschließung (Stellplätze; Anlieferung) wegen der äußerst engen Flächendisposition und der Auswirkungen auf die heutige Verkehrsführung

 

Fazit:

 

Ø      Ohne Erweiterung des Grundstücks in den öffentlichen Straßenraum und in die dispositionsbeschränkten Flächen hinein ist eine funktionsgerechte Umsetzung des Projekts nicht möglich.

Ø      Voraussetzung für das Projekt an dieser Stelle wäre die Suche nach Lösungen für eine Umorganisation des öffentlichen und motorisierten individuellen Verkehrs. Dies wäre aber nur mit hohen Kosten und hohem Zeitaufwand umsetzbar.

Ø      Geklärt werden müssen außerdem noch die Rahmenbedingungen für den Erwerb der Privatgrundstücke.

 

 

 

3.4     Friedenstraße

 

Grundstücksgröße:                 ca. 20.000 m2 (bei Bedarf nach Westen erweiterbar)

Bauleitplanung:                       im FNP als Kerngebiet und Grünfläche

Aktuelle Nutzung:                    Brachfläche

Grundbesitz:                           Privateigentum

Flächenverfügbarkeit:             noch Klärungsbedarf

 

 

Funktionsgerechte Unterbringung des Raumprogramms

 

·         Räumliche Unterbringung von Kultur- und Kongresszentrum sowie Hotel möglich.

 

Aspekte der Stadtentwicklung

 

·         Friedenstraße als Entlastungsstandort für die Altstadt

·         Positive Effekte auf Altstadt durch Barrierewirkung der Bahn begrenzt

·         Stärkung der kulturellen und touristischen Attraktivität des Stadtzentrums kaum leistbar

 

Städtebauliches Umfeld

 

·         Größere Baumassen verträglich

·         Städtebauliches Umfeld eher für Bürodienstleistungen geeignet

·         Friedhof als Nachbarnutzung wenig attraktiv

·         Gleisanlagen (Lärm)

 

Identifikations- und Vermarktungsaspekte

 

            Identifikationsmöglichkeiten

 

·         Kein akzeptierter Ort als kultureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt

·         Imagewechsel notwendig, aber schwierig

 

            Erlebniswert

 

·         Kein prägendes Regensburg-Erlebnis für Auswärtige

·         Relativ große Entfernung zu den touristisch interessanten Einrichtungen und Unterhaltungsmöglichkeiten

 

            Nähe zu Hotellerie und Gastronomie

 

·         4 Hotels mit rund 400 Zimmern in fußläufiger Entfernung (mehrheitlich Kategorie 2 oder 3 Sterne)

·         Wenige gastronomische Einrichtungen im direkten Umfeld

 

Verkehrserschließung

 

            MIV

 

  • MIV - Erschließung möglich, Verkehrsabwicklung im Detail aber noch zu klären
  • Verteilung der Stellplätze auf zwei Standorte möglich, dadurch Entflechtung des Parkierungsverkehrs

 

            ÖV

 

  • Westlicher Abschnitt der Friedenstraße direkt durch Buslinie 11 erschlossen
  • Linien 6 und 10 tangieren Standort noch fußläufig
  • Fußläufige Entfernung zum Hauptbahnhof

 

Stellplätze

 

·         Schaffung eines größeren Stellplatzkontingents direkt am Standort möglich

·         In den Abendstunden Mitnutzung der Parkplätze in Regensburg-Arcaden denkbar.

 

Schutzgüter

 

            Baudenkmalpflege/Welterbe

 

  • Lage in „Pufferzone“ des Welterbe-Areals vergleichsweise unkritisch
  • Kein Nähefall im Sinne Art. 6 DSchG

 

            Bodendenkmalpflege

 

·         Unmittelbarere Nähe zu römischem Friedhof

·         Durch Rettungsgrabung (ggf. langwierig und kostenintensiv) Freimachung des Baufeldes möglich

 

            Naturschutz

 

  • Keine schutzwürdigen Naturgüter
  • Neu entwickelte Nord-Süd-Grünachse ist zu berücksichtigen

 

Außergewöhnliche Standortbelastungen

 

·         Grunderwerb

·         Altlasten

·         Zusätzliche Fuß- und Radwegebrücke über die Bahnanlagen zur besseren Anbindung an Altstadt

 

Fazit:

 

Ø      Zu klären sind insbesondere die Modalitäten des Grunderwerbs und der Altlastensanierung, ebenso die Anbindung an die Altstadt

 

 

 

3.5.   Petersweg

 

Grundstücksgröße:                 ca. 20.000 m2

Bauleitplanung:                       im FNP als Fläche für Gemeinbedarf und Kerngebiet

Aktuelle Nutzung:                    Diözesanzentrum, bischöfliche Zentralbibliothek, Parkhaus,                                                            Diskotheken, Wohnen

Grundbesitz:                           Katholische Kirche; Stadtwerke Regensburg, Privateigentümer

Flächenverfügbarkeit:             noch Klärungsbedarf

 

 

Funktionsgerechte Unterbringung des Raumprogramms

 

·         Funktionsgerechte Unterbringung möglich

·         Voraussetzung: Erwerb, Abbruch bzw. Einbeziehung vorhandener Gebäude in das Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der Denkmalpflege

 

Aspekte der Stadtentwicklung

 

·         Steigerung kultureller und touristischer Attraktivität der Altstadt

·         Ausbau des kulturellen Zentrums Altstadt

·         Positive Effekte für Altstadt, insbesondere für südlichen Teil

 

Städtebauliches Umfeld

 

·         Dichte und kompakte Bebauung zwischen Petersweg und Obermünsterstraße

·         RKK an dieser Stelle grundsätzlich städtebaulich verträglich

·         Chance für städtebauliche Aufwertung

·         Schaffung von angemessenem Vorfeld zwingend

 

Identifikationsmöglichkeiten und Vermarktungsaspekte

 

            Identifikationsmöglichkeiten

 

·         Hohe Akzeptanz als Ort für Kunst, Kultur und bürgerschaftliche Begegnungen

·         Benachbartes Schloss mit langer Kultur- und Veranstaltungstradition

 

            Erlebniswert

 

·         Beinahe alle touristisch interessanten Lokalitäten auf kurzen Wegen

·         Intensives und unvergessliches Regensburg-Erlebnis, das zur Wiederkehr motiviert

·         Gute Voraussetzungen für erfolgreiche Vermarktung

 

            Nähe zu Hotellerie und Gastronomie

 

·         17 Altstadt-Hotels (incl. geplantes Schlosshotel) aller Kategorien in zumutbarer fußläufiger Entfernung

·         Weiteres Hotel am Standort je nach Flächenverfügbarkeit realisierbar

 

Verkehrserschließung

 

            MIV

 

  • PKW-Erschließung im Umfeld des Schlosses bereits im Jahr 2004 nachgewiesen.
  • Veranstaltungsverkehr abwickelbar
  • Voraussetzung: dezentrales Parkierungskonzept

 

            ÖV

 

  • Fußläufige Entfernung zu fast allen städtischen und regionalen Buslinien
  • Hauptbahnhof ebenfalls noch in fußläufiger Entfernung

 

Stellplätze

 

·         Tiefgarage anstatt Parkhaus Petersweg erforderlich sowie ggf. weitere Kapazitäten im Umfeld

·         Weitere öffentliche Stellplätze in fußläufiger Entfernung (Dachauplatz; Castra-Regina-Center)

 

Schutzgüter

 

            Baudenkmalpflege/Welterbe

 

  • Lage im Ensemblebereich „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“
  • Im Umgriff eine Reihe von bedeutenden Einzeldenkmälern, die in eine Konzeption angemessen einbezogen werden müssen
  • Park und Schloss St. Emmeram ebenfalls Einzelbaudenkmäler
  • Besondere gestalterische Anforderungen durch Lage in der Welterbe-Kernzone

 

            Bodendenkmalpflege

 

  • Mögliche bodendenkmalpflegerische Konfliktpotentiale (Römermauer, mittelalterliche Stadtbefestigung, Kirchenruine Obermünster mit Grablegen; Keller unter dem Parkhaus, etc.).
  • Noch keine abschließende Beurteilung möglich

 

            Naturschutz

 

  • Im engeren Umgriff keine Eingriffe zu erwarten

 

Außergewöhnliche Standortbelastungen

 

·         Umfangreicher Grunderwerb bzw. Umsiedeln von am Standort vorhandenen Nutzungen

·         Ggf. umfangreiche archäologische Voruntersuchungen bzw. Rettungsgrabungen

 

Fazit:

 

Ø      Die Frage der Grundstücksverfügbarkeit muss noch geklärt werden.

Ø      Die denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen sind noch nicht abschließend bewertbar.

Ø      Ersatz für die vorhandenen Parkplätze im Parkhaus Petersweg und Neubedarf müssen im Vorfeld geklärt werden.

 

 

 

3.6     Prüfeninger Straße (EON - Gelände)

 

Grundstücksgröße:                 ca. 18.000 m2

Bauleitplanung:                       im FNP als Fläche für Gemeinbedarf, Mischgebiet und Grünfläche

Aktuelle Nutzung:                    Verwaltung EON Ostbayern, Stadtpark, Wohnen

Grundbesitz:                           Privateigentümer; Stadt Regensburg (Parkfläche)

Flächenverfügbarkeit:             noch Klärungsbedarf

 

 

Funktionsgerechte Unterbringung des Raumprogramms

 

·         Funktionsgerechte Unterbringung unter Einbeziehung von Parkflächen möglich

 

Aspekte der Stadtentwicklung

 

·         Kultur- und Kongressnutzungen am Stadtpark kein Ziel im Regensburg-Plan 2005

·         Stattdessen: Aufwertung Prüfeninger Straße als Dienstleistungs- bzw. Infrastruktur-Achse

·         Oberzentrale Funktionen aber hier nicht vorgesehen

 

Städtebauliches Umfeld

 

·         Städtebauliche Einbindung grundsätzlich lösbar, aber konfliktträchtig bei Eingriffen in Stadtpark

 

Identifikationsmöglichkeiten und Vermarktungsaspekte

 

            Identifikationsmöglichkeiten

 

·         Prüfeninger Straße bis dato kein Ort für Kunst und Kultur

·         Imagewandel notwendig

·         Stadtpark jedoch positiv besetzt

·         Ostdeutsche Galerie und Figurentheater als vorhandene Kultureinrichtungen

 

            Erlebniswert

 

·         Lage am Stadtpark reizvoll

·         Begrenztes Regensburg-Erlebnis durch Entfernung zur Altstadt

·         Jedoch schnelle und direkte ÖV-Anbindung an Altstadt

 

            Nähe zu Hotellerie und Gastronomie

 

·         Keine Hotels und nur wenige gastronomische Einrichtungen im Umkreis von einem Kilometer

·         Bau eines neuen Hotels möglich

 

Verkehrserschließung

 

            MIV

 

  • Zufahrtsstraßen und Knoten aus westlicher Richtung mit Anpassung Prüfeninger Straße leistungsfähig genug
  • Langfristig gute Erschließung durch Realisierung der geplanten Lessingbrücke.
  • Zusätzliche Entzerrung im direkten Umfeld des Kultur- und Kongresszentrums durch mögliche Stellplatzanlage am Platz der Einheit

 

            ÖV

 

  • Direkte Anbindung durch Linien 1 und 4.
  • Linien 6 und 11 tangieren Standort in 300 m Entfernung

 

Stellplätze

 

·         270 Stellplätze in „OBAG – Parkhaus“ können in Konzept einbezogen werden

·         Erweiterung nach Westen ggf. möglich

·         Stellplatzanlage am Platz der Einheit vorstellbar

 

Schutzgüter

 

            Baudenkmalpflege/Welterbe

 

  • Standort tangiert ehemaligen Lazarusfriedhof

·         Einige Grabmäler, Friedhofskapelle und ehemalige Leichenhalle in Denkmalliste

·         Ggf. Auswirkungen auf Welterbebelange durch Lage in der Pufferzone

 

            Bodendenkmalpflege

 

  • Grablegungen aufgrund früherer Friedhofsnutzung
  • Lösung durch archäologische Rettungsgrabung und/oder Umbettung möglich

 

            Naturschutz

 

·         Zu erwartende Eingriffe in Stadtpark mit erforderlichem naturschutzfachlichem Ausgleich sind zu prüfen

·         Möglicherweise nicht ausgleichbarer Verlust von Teilflächen für die Naherholung

 

Außergewöhnliche Standortbelastungen

 

·         Grunderwerb

·         Ausgleichskonzept für erforderliche Eingriffe in den Stadtpark

 

Fazit:

 

Ø      Der Standort ist ohne Eingriffe in den Randbereich des Stadtparks kaum realisierbar

Ø      Grunderwerb und Frage des Ausgleichs für den Eingriff in den Stadtpark müssen noch geklärt werden.

 

 

 

4.      Weiteres Vorgehen

 

Als nächster Schritt müssen für die jeweiligen Standorte alle offenen Fragen, die für die Umsetzung des Projekts von wesentlicher Bedeutung sind, ggf. durch Gutachten oder Grundstücksverhandlungen weiter geklärt werden. Die nach Abschluss der Prüfung als realisierungsfähig eingestuften Standorte werden dem Stadtrat noch einmal vorgestellt und anschließend in ein Bürgerbeteiligungsverfahren eingebracht.

 

 

5.      Beteiligung von UNESCO und ICOMOS

 

Die Standortvorschläge zum Kultur- und Kongresszentrum tangieren mehrheitlich entweder das

Welterbe-Ensemble direkt oder zumindest die so genannte "Pufferzone". Die Verwaltung hält daher eine enge Abstimmung mit der UNESCO bzw. mit ICOMOS bei allen Planungsüberlegungen für dringend erforderlich.

 

 

6.      Beteiligung der Öffentlichkeit

 

 

Das Thema Kultur- und Kongresszentrum ist nach wie vor von hohem öffentlichem Interesse und muss durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger sowohl in ausreichendem Maß informiert werden als auch die Möglichkeit einer angemessenen Beteiligung erhalten. Eine weitgehende Ergebnisoffenheit ist Voraussetzung für einen Austausch „auf Augenhöhe“. Allerdings sind dabei auch klare Aussagen über bestehende Vorgaben und Spielräume erforderlich.

 

Grundsätzlich sind für das „Kultur- und Kongresszentrum“ eine Reihe von Ansätzen für eine Bürgerbeteiligung denkbar und teilweise auch schon angewandt worden. In seiner Sitzung am 22. Juni 2006 hat der Stadtrat beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger zum Thema „Kultur- und Kongresszentrum“ zu befragen. Die Befragung bezog sich damals zwar ausschließlich auf die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs am Donaumarkt. Die Verwaltung kann sich aber durchaus vorstellen, das Element der Befragung in Bezug auf die Standorte einzusetzen, die sich aufgrund der vertieften Bearbeitung als realisierungsfähig herausstellen. Ein Vorschlag über die Art der Befragung und über die konkrete Fragestellung wird dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt.

 

Einer solchen Aktion müsste selbstverständlich eine umfassende Bürgerinformation voraus gehen, die sich neben den jeweiligen Standorteigenschaften auch mit den Nutzungen, Funktionen und Anforderungen eines Kultur- und Kongresszentrums auseinandersetzt.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den       Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.         Bei den künftigen Überlegungen werden grundsätzlich nur altstadtnahe Standorte             weiterverfolgt.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die noch offenen Fragen anhand der aufgeführten             Standortkriterien zu den einzelnen Standorten zu klären, so dass jeweils fundierte

            Aussagen über die Realisierbarkeit eines RKK möglich sind.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, ein detailliertes Konzept für die Beteiligung der      Öffentlichkeit zu erarbeiten.

 

5.         Die Ergebnisse aus diesen Arbeitsaufträgen sind dem Ausschuss erneut vorzulegen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Standortübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Standortübersicht (734 KB)