Sachverhalt: Standortalternativen für die
Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums in Regensburg 1. Einführung und
Aufgabenstellung Die
Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums ist nach wie vor ein herausragendes
Ziel der Regensburger Stadtentwicklung. Nachdem der von Politik und Verwaltung
favorisierte Standort Donaumarkt in Folge des Bürgerentscheids am 17. Dezember
2006 nicht mehr weiterverfolgt werden kann, muss erneut über
Standortalternativen nachgedacht werden. Dabei ist
es ein erklärtes Ziel der Stadt Regensburg, einen Standort in Altstadtnähe zu
finden. Die Altstadt ist als das kulturelle Zentrum Regensburgs für weitere
kulturelle Nutzungen prädestiniert. Auch für das Tagungsgeschäft ist eine
zentrumsnahe Lage vorteilhaft. Breit gefächerte Übernachtungs-, Gastronomie-,
Freizeit-, Kultur- und Unterhaltungsangebote in unmittelbarem Umfeld sind nach
Untersuchungen des „German Convention Bureaus (GCB)“ für Veranstalter wichtige
Attraktivitätskriterien. Mit einem Standort weit außerhalb der Altstadt würde
man auf ein Alleinstellungsmerkmal verzichten, das für die Wirtschaftlichkeit
einer solchen Einrichtung entscheidend ist. Aus der
Vielzahl von innenstadtnahen und periphereren Vorschlägen (z. B. Pürkelgut,
Dultplatz, Jahnstadion, Schlachthofgelände), die in den vergangenen 20 Jahren
von verschiedenen Seiten diskutiert wurden, hat die Verwaltung sechs Standorte
ausgewählt, auf denen die Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums vor dem
Hintergrund des o. g. Ziels der Altstadtnähe zumindest grundsätzlich denkbar
erscheint. Für einige der Standorte liegen bereits mehr oder weniger
differenzierte Standortuntersuchungen vor, die in die vergleichende Vorauswahl
einbezogen wurden. Folgende
Standorte sind Gegenstand der vorliegenden Darstellung (siehe Übersichtskarte):
2. Untersuchungskriterien 2.1 Funktionsgerechte Unterbringung des
Raumprogramms Die
bisherigen Planungen zum Thema „RKK“ haben gezeigt, dass für eine
funktionsgerechte Unterbringung des derzeitigen Raumprogramms mit einer der
Altstadt angepassten Höhenentwicklung ca. 6.000 m2 für das Kultur- und Kongresszentrum und für ein
Hotel mit ca. 140 Zimmern weitere ca. 2.500 m2 Grundstücksfläche erforderlich sind. 2.2 Aspekte der Stadtentwicklung Das
geplante Kultur- und Kongresszentrum muss als prägende oberzentrale Einrichtung
den räumlichen und funktionalen Zielen der Stadtentwicklung entsprechen bzw.
diese unterstützen. Nur so lassen sich die hohen öffentlichen Investitionen
rechtfertigen. Wichtige
Ziele des Regensburg–Plans 2005 in Verbindung mit dem RKK sind
Darüber
hinaus sind die Ziele der Stadtentwicklungsplanung in den einzelnen
Stadtbereichen, in denen RKK-Standorte liegen, zu beachten. 2.3 Städtebau und Stadtgestaltung Als
Stadtbild prägendes Gebäude, das zudem den Anspruch haben muss, eine hohe
Akzeptanz bei der Regensburger Bevölkerung zu bekommen, ist die Einbindung in
ein angemessenes städtebauliches Umfeld unabdingbar. Das RKK sollte sich
deshalb möglichst verträglich in die vorhandene Situation einfügen, aber auch
eigene gestalterische Akzente setzen. Gleichzeitig sollten sich das RKK und die
umgebenden Nutzungen sinnvoll ergänzen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes
für den endgültigen Standort wird für erforderlich gehalten. 2.4 Identifikations- und Vermarktungsaspekte Identifikationsmöglichkeiten
Das Kultur-
und Kongresszentrum soll den Regensburgerinnen und Regensburgern als
kulturelles und gesellschaftliches Zentrum dienen. Es soll ein Ort werden für
Kommunikation und bürgerschaftliche Begegnungen. Gesucht wird daher ein
Standort, der die Identifikation der Bevölkerung mit dem neuen
Veranstaltungszentrum gezielt fördert. Dies gelingt am besten dort, wo es
bereits eine Tradition im Hinblick auf die genannten Nutzungsansprüche gibt. Erlebniswert Im
Tagungsgeschäft werden nicht nur Räume und Dienstleitungen des Kongresszentrums
vermarktet. Im Idealfall präsentiert sich den Besuchern die gesamte Stadt im
Sinne eines ganzheitlichen Stadtmarketings und nicht nur das
Veranstaltungszentrum im engeren Sinn. Reine Wissensvermittlung kann heute auch
über diverse Medien ohne „face to face“-Kontakte erfolgen. Idealerweise
gelingt es dem RKK-Standort, den Besuchern ein besonderes „Regensburg-Erlebnis“
zu vermitteln, das sie mit nach Hause nehmen und sie zur Wiederkehr animiert.
Dazu tragen interessante Freizeit-, Kultur- und Unterhaltungsangebote im
unmittelbaren Umfeld bei. Nähe zu Hotellerie und
Gastronomie Bequemlichkeit,
kurze Wege und möglichst „alles unter einem Dach“ sind wichtige Ansprüche von
Veranstaltern und Tagungsteilnehmer/innen. Beste Chancen haben deshalb
diejenigen Betreiber von Tagungs- und Kongressräumen, die Übernachtungs- und
Gastronomieangebote in direkter Nähe anbieten können. Von besonderem Vorteil
ist die Möglichkeit, Tagen und Übernachten unter einem Dach anbieten zu können. 2.5 Verkehrliche Erschließung MIV Grundvoraussetzung
ist die Abwicklung von bis zu 630 zusätzlichen PKW innerhalb einer halben
Stunde (außerhalb der Hauptverkehrszeit) im Straßennetz. Dabei muss die
Erreichbarkeit des Standorts aus allen Richtungen ohne Überlastung der vom
Zufahrtsverkehr betroffenen Knoten gewährleistet sein. ÖV Gefordert
wird eine möglichst gute Anbindung an das Linienbusnetz des RVV. Die Nähe zum
Hauptbahnhof (Regensburg-Stern) spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. 2.6 Stellplätze Etwa die
Hälfte der insgesamt 630 für das RKK notwendigen Stellplätze müssen direkt am
Standort angeordnet sein. Die übrigen Stellplätze müssen sich in zumutbarer
fußläufiger Entfernung zum Standort befinden. Darüber hinaus müssen noch die
notwendigen Stellplätze für das Hotel mit Restaurant vorgehalten werden. 2.7 Schutzgüter Baudenkmalpflege/Welterbe Insbesondere
im Altstadtbereich, aber auch außerhalb des Stadtzentrums, ist die
Auseinandersetzung mit Belangen der Denkmalpflege im Zuge von Bauvorhaben
unbedingt notwendig. Entscheidend ist, dass die Vorgaben der Denkmalpflege eine
städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Umsetzung des Bauvorhabens
ermöglichen und bei auftretenden Konfliktsituationen eine realistische
Lösungschance besteht. Durch die
Lage aller Standorte in der Kern- bzw. Pufferzone des Welterbebereichs sind die
Kriterien zur Erhaltung und Entwicklung des Welterbes Regenburg zu beachten.
Die hervorgehobene Rolle des Kulturgutes Welterbe muss in der Ausgestaltung
angemessen gewürdigt werden. Bodendenkmalpflege Bei der
Bodendenkmalpflege gilt grundsätzlich dasselbe wie bei der Baudenkmalpflege,
wobei aber das Risiko der Auffindung noch unbekannter Bodendenkmalsubstanz
abzuschätzen ist. Die Ergebnisse archäologischer Sondagen müssen mit einer
sinnvollen Anordnung des Raumprogramms am Standort in Einklang gebracht werden
können. Naturschutz Eingriffe
in schützenswerte Naturgüter sollten durch den Bau eines Kultur- und
Kongresszentrums möglichst vermieden bzw. minimiert werden. Unvermeidbare
Eingriffe müssen im Stadtgebiet ausgeglichen werden können. 2.8 Außergewöhnliche Standortbelastungen Darunter
werden alle Aufwendungen verstanden, die den üblichen Erschließungs- bzw.
Realisierungsaufwand eines Standorts deutlich übersteigen. 3. Standortalternativen 3.1 Bäckergasse Grundstücksgröße: ca. 23.000 m2 Bauleitplanung: im FNP als GE; derzeit
noch nicht HW-100-frei Aktuelle
Nutzung: Parkplatz für
Touristenbusse; Wohnen; Freifläche Grundbesitz: überwiegend Stadt
Regensburg; jedoch auch in größerem Umfang Privateigentum Flächenverfügbarkeit: noch Klärungsbedarf Funktionsgerechte
Unterbringung des Raumprogramms
Aspekte der
Stadtentwicklung
Städtebauliches Umfeld
Identifikations- und
Vermarktungsaspekte Identifikationsmöglichkeiten
Erlebniswert
Nähe zu Hotellerie und Gastronomie
Konsequenz: Vermarktungsprobleme
Verkehrliche Erschließung MIV
ÖV
Stellplätze
Schutzgüter Baudenkmalpflege/Welterbe
Bodendenkmalpflege
Naturschutz
Außergewöhnliche
Standortbelastungen
Fazit: Ø
Für
das Grundstück muss zwingend die Bebaubarkeit unter dem Gesichtspunkt der
Festsetzung der Überschwemmungsgebiete und der Hochwasserfreilegung
(Ausgleichsflächen; Retensionsräume) geklärt werden Ø
Darüber
hinaus muss sicher gestellt werden, dass die in Privateigentum befindlichen
Grundstücke erworben werden können Ø
Für
die Verlagerung des Touristenbusparkplatzes und der am Standort befindlichen
Wohnnutzung müssen Lösungen gefunden werden. Ø
Es
müsste eine Parkierungsanlage geschaffen werden, die den gesamten
Stellplatzbedarf des RKK´s, des Hotels und der übrigen Einrichtungen abdeckt. 3.2 Ehemaliges
Eisstadion am Unteren Wöhrd Grundstücksgröße: ca. 36.000 m2 Bauleitplanung: im FNP als Grünfläche
(Sport) Aktuelle
Nutzung: Parkplatz Grundbesitz: vollständig im
Eigentum der Stadt Regensburg Flächenverfügbarkeit: gegeben Funktionsgerechte
Unterbringung des Raumprogramms
Aspekte der
Stadtentwicklung
Städtebauliches Umfeld
Identifikations- und
Vermarktungsaspekte Identifikationsmöglichkeiten
Erlebniswert
Nähe zu Hotellerie und Gastronomie
Verkehrserschließung MIV
ÖV
Stellplätze
Schutzgüter Baudenkmalpflege/Welterbe · Sichtbezüge zum Ensemble „Altstadt Regensburg“ · Ggf. Auswirkungen auf Welterbebelange wegen Randlage zur Kernzone Bodendenkmalpflege · Bislang keine archäologischen Funde oder Befunde bekannt · Routinemäßige Sondagen und ggf. fachgemäße Ausgrabung Naturschutz
Außergewöhnliche
Standortbelastungen
Fazit: Ø
Die
städtebaulichen Rahmenbedingungen wurden bereits im Zuge des Vergabeverfahrens
abgeklärt. Ø
Die
Kosten für die Altlastenbeseitigung können erst anhand einer konkreten Planung
genauer bestimmt werden. Ø
Die
Nachteile bei der Verkehrsanbindung müssen so weit wie möglich minimiert
werden. 3.3 Kepler-Areal am
Ernst-Reuter-Platz Grundstücksgröße: ca. 8.000 bis 8.500 m2 Bauleitplanung: im FNP als Kerngebiet und
Grünfläche Aktuelle
Nutzung: Studentenwohnheim,
Gastronomie, Büros, Einzelhandel Grundbesitz: Privateigentum, Stadt
Regensburg Flächenverfügbarkeit: noch Klärungsbedarf Funktionsgerechte
Unterbringung des Raumprogramms
Aspekte der
Stadtentwicklung ·
Lage am
Ernst-Reuter-Platz aus Sicht der Stadtentwicklung günstig ·
Positive
Effekte auf Altstadt ·
Stärkung der
Achse „Altstadt-Hauptbahnhof“ Städtebauliches Umfeld ·
Bestehende
Baumassen am Standort bereits Fehlentwicklung im Grüngürtel ·
Äußerst beengte
Flächensituation mit vielfältigen Nutzungsansprüchen (MIV; zentrale
Umsteigemöglichkeit für ÖPNV; Grüngürtel usw.) Identifikations-
und Vermarktungsaspekte Identifikationsmöglichkeiten ·
Hohe Akzeptanz
als Kultur- und Kommunikationsort durch Lage direkt am kulturellen Zentrum
Altstadt Erlebniswert ·
Kurze Wege zu
Sehenswürdigkeiten und Unterhaltungsangeboten der Altstadt ·
Prägender
Eindruck von Regensburg auch für eilige Besucher durch unmittelbare Nähe zur
Altstadt möglich Nähe zu Hotellerie und Gastronomie ·
Insgesamt 16
Hotels unterschiedlicher Kategorien in angrenzender Altstadt ·
Leichter
Wettbewerbsnachteil durch fehlende Möglichkeit einer Hotelansiedlung
unmittelbar am RKK Verkehrserschließung MIV
ÖV
Stellplätze ·
Parkierungsanlage
direkt unter dem RKK nur schwer erschließbar ·
Dezentrale
Parkierung notwendig ·
Benachbarte
Parkhäuser und Tiefgaragen (Dachauplatz, Petersweg, Castra-Regina-Center,
Arcaden) Schutzgüter Baudenkmalpflege/Welterbe
Bodendenkmalpflege
Naturschutz
Außergewöhnliche
Standortbelastungen ·
Erwerb und
Abriss Keplerbau ·
Erhöhte Kosten
durch aufwändige Erschließung (Stellplätze; Anlieferung) wegen der äußerst
engen Flächendisposition und der Auswirkungen auf die heutige Verkehrsführung Fazit: Ø Ohne Erweiterung des Grundstücks in den öffentlichen
Straßenraum und in die dispositionsbeschränkten Flächen hinein ist eine
funktionsgerechte Umsetzung des Projekts nicht möglich. Ø Voraussetzung für das Projekt an dieser Stelle wäre
die Suche nach Lösungen für eine Umorganisation des öffentlichen und
motorisierten individuellen Verkehrs. Dies wäre aber nur mit hohen Kosten und
hohem Zeitaufwand umsetzbar. Ø Geklärt werden müssen außerdem noch die
Rahmenbedingungen für den Erwerb der Privatgrundstücke. 3.4 Friedenstraße Grundstücksgröße: ca. 20.000 m2 (bei Bedarf nach Westen erweiterbar) Bauleitplanung: im FNP als Kerngebiet und
Grünfläche Aktuelle
Nutzung: Brachfläche Grundbesitz: Privateigentum Flächenverfügbarkeit: noch Klärungsbedarf Funktionsgerechte
Unterbringung des Raumprogramms ·
Räumliche
Unterbringung von Kultur- und Kongresszentrum sowie Hotel möglich. Aspekte der
Stadtentwicklung ·
Friedenstraße
als Entlastungsstandort für die Altstadt ·
Positive
Effekte auf Altstadt durch Barrierewirkung der Bahn begrenzt ·
Stärkung der
kulturellen und touristischen Attraktivität des Stadtzentrums kaum leistbar Städtebauliches Umfeld ·
Größere
Baumassen verträglich ·
Städtebauliches
Umfeld eher für Bürodienstleistungen geeignet ·
Friedhof als
Nachbarnutzung wenig attraktiv ·
Gleisanlagen
(Lärm) Identifikations- und
Vermarktungsaspekte Identifikationsmöglichkeiten ·
Kein
akzeptierter Ort als kultureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt ·
Imagewechsel
notwendig, aber schwierig Erlebniswert ·
Kein prägendes
Regensburg-Erlebnis für Auswärtige ·
Relativ große
Entfernung zu den touristisch interessanten Einrichtungen und
Unterhaltungsmöglichkeiten Nähe zu Hotellerie und Gastronomie ·
4 Hotels mit
rund 400 Zimmern in fußläufiger Entfernung (mehrheitlich Kategorie 2 oder 3
Sterne) ·
Wenige gastronomische
Einrichtungen im direkten Umfeld Verkehrserschließung MIV
ÖV
Stellplätze ·
Schaffung eines
größeren Stellplatzkontingents direkt am Standort möglich ·
In den
Abendstunden Mitnutzung der Parkplätze in Regensburg-Arcaden denkbar. Schutzgüter Baudenkmalpflege/Welterbe
Bodendenkmalpflege ·
Unmittelbarere
Nähe zu römischem Friedhof ·
Durch
Rettungsgrabung (ggf. langwierig und kostenintensiv) Freimachung des Baufeldes
möglich Naturschutz
Außergewöhnliche
Standortbelastungen ·
Grunderwerb ·
Altlasten ·
Zusätzliche
Fuß- und Radwegebrücke über die Bahnanlagen zur besseren Anbindung an Altstadt Fazit: Ø Zu klären sind insbesondere die Modalitäten des
Grunderwerbs und der Altlastensanierung, ebenso die Anbindung an die Altstadt 3.5. Petersweg Grundstücksgröße: ca. 20.000 m2 Bauleitplanung: im FNP als Fläche für
Gemeinbedarf und Kerngebiet Aktuelle
Nutzung: Diözesanzentrum,
bischöfliche Zentralbibliothek, Parkhaus, Diskotheken, Wohnen Grundbesitz: Katholische Kirche;
Stadtwerke Regensburg, Privateigentümer Flächenverfügbarkeit: noch Klärungsbedarf Funktionsgerechte
Unterbringung des Raumprogramms ·
Funktionsgerechte
Unterbringung möglich ·
Voraussetzung:
Erwerb, Abbruch bzw. Einbeziehung vorhandener Gebäude in das Gesamtkonzept
unter Berücksichtigung der Denkmalpflege Aspekte der
Stadtentwicklung ·
Steigerung
kultureller und touristischer Attraktivität der Altstadt ·
Ausbau des
kulturellen Zentrums Altstadt ·
Positive
Effekte für Altstadt, insbesondere für südlichen Teil Städtebauliches Umfeld ·
Dichte und
kompakte Bebauung zwischen Petersweg und Obermünsterstraße ·
RKK an dieser
Stelle grundsätzlich städtebaulich verträglich ·
Chance für
städtebauliche Aufwertung ·
Schaffung von
angemessenem Vorfeld zwingend Identifikationsmöglichkeiten
und Vermarktungsaspekte Identifikationsmöglichkeiten ·
Hohe Akzeptanz
als Ort für Kunst, Kultur und bürgerschaftliche Begegnungen ·
Benachbartes
Schloss mit langer Kultur- und Veranstaltungstradition Erlebniswert ·
Beinahe alle
touristisch interessanten Lokalitäten auf kurzen Wegen ·
Intensives und
unvergessliches Regensburg-Erlebnis, das zur Wiederkehr motiviert ·
Gute
Voraussetzungen für erfolgreiche Vermarktung Nähe zu Hotellerie und Gastronomie ·
17
Altstadt-Hotels (incl. geplantes Schlosshotel) aller Kategorien in zumutbarer
fußläufiger Entfernung ·
Weiteres Hotel
am Standort je nach Flächenverfügbarkeit realisierbar Verkehrserschließung MIV
ÖV
Stellplätze ·
Tiefgarage
anstatt Parkhaus Petersweg erforderlich sowie ggf. weitere Kapazitäten im
Umfeld ·
Weitere öffentliche
Stellplätze in fußläufiger Entfernung (Dachauplatz; Castra-Regina-Center) Schutzgüter Baudenkmalpflege/Welterbe
Bodendenkmalpflege
Naturschutz
Außergewöhnliche
Standortbelastungen ·
Umfangreicher
Grunderwerb bzw. Umsiedeln von am Standort vorhandenen Nutzungen ·
Ggf.
umfangreiche archäologische Voruntersuchungen bzw. Rettungsgrabungen Fazit: Ø Die Frage der Grundstücksverfügbarkeit muss noch
geklärt werden. Ø Die denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen sind noch
nicht abschließend bewertbar. Ø Ersatz für die vorhandenen Parkplätze im Parkhaus
Petersweg und Neubedarf müssen im Vorfeld geklärt werden. 3.6 Prüfeninger Straße (EON - Gelände) Grundstücksgröße: ca. 18.000 m2 Bauleitplanung: im FNP als Fläche für
Gemeinbedarf, Mischgebiet und Grünfläche Aktuelle
Nutzung: Verwaltung EON
Ostbayern, Stadtpark, Wohnen Grundbesitz: Privateigentümer;
Stadt Regensburg (Parkfläche) Flächenverfügbarkeit: noch Klärungsbedarf Funktionsgerechte
Unterbringung des Raumprogramms ·
Funktionsgerechte
Unterbringung unter Einbeziehung von Parkflächen möglich Aspekte der
Stadtentwicklung ·
Kultur- und
Kongressnutzungen am Stadtpark kein Ziel im Regensburg-Plan 2005 ·
Stattdessen:
Aufwertung Prüfeninger Straße als Dienstleistungs- bzw. Infrastruktur-Achse ·
Oberzentrale
Funktionen aber hier nicht vorgesehen Städtebauliches
Umfeld ·
Städtebauliche
Einbindung grundsätzlich lösbar, aber konfliktträchtig bei Eingriffen in
Stadtpark Identifikationsmöglichkeiten
und Vermarktungsaspekte Identifikationsmöglichkeiten ·
Prüfeninger
Straße bis dato kein Ort für Kunst und Kultur ·
Imagewandel
notwendig ·
Stadtpark
jedoch positiv besetzt ·
Ostdeutsche
Galerie und Figurentheater als vorhandene Kultureinrichtungen Erlebniswert ·
Lage am
Stadtpark reizvoll ·
Begrenztes
Regensburg-Erlebnis durch Entfernung zur Altstadt ·
Jedoch schnelle
und direkte ÖV-Anbindung an Altstadt Nähe zu Hotellerie und Gastronomie ·
Keine Hotels
und nur wenige gastronomische Einrichtungen im Umkreis von einem Kilometer ·
Bau eines neuen
Hotels möglich Verkehrserschließung MIV
ÖV
Stellplätze ·
270 Stellplätze
in „OBAG – Parkhaus“ können in Konzept einbezogen werden ·
Erweiterung
nach Westen ggf. möglich ·
Stellplatzanlage
am Platz der Einheit vorstellbar Schutzgüter Baudenkmalpflege/Welterbe
·
Einige
Grabmäler, Friedhofskapelle und ehemalige Leichenhalle in Denkmalliste ·
Ggf.
Auswirkungen auf Welterbebelange durch Lage in der Pufferzone Bodendenkmalpflege
Naturschutz ·
Zu erwartende
Eingriffe in Stadtpark mit erforderlichem naturschutzfachlichem Ausgleich sind
zu prüfen ·
Möglicherweise
nicht ausgleichbarer Verlust von Teilflächen für die Naherholung Außergewöhnliche
Standortbelastungen ·
Grunderwerb ·
Ausgleichskonzept
für erforderliche Eingriffe in den Stadtpark Fazit: Ø Der Standort ist ohne Eingriffe in den Randbereich
des Stadtparks kaum realisierbar Ø Grunderwerb und Frage des Ausgleichs für den
Eingriff in den Stadtpark müssen noch geklärt werden. 4. Weiteres Vorgehen Als nächster Schritt
müssen für die jeweiligen Standorte alle offenen Fragen, die für die Umsetzung
des Projekts von wesentlicher Bedeutung sind, ggf. durch Gutachten oder
Grundstücksverhandlungen weiter geklärt werden. Die nach Abschluss der Prüfung
als realisierungsfähig eingestuften Standorte werden dem Stadtrat noch einmal
vorgestellt und anschließend in ein Bürgerbeteiligungsverfahren eingebracht. 5. Beteiligung von
UNESCO und ICOMOS Die Standortvorschläge zum Kultur-
und Kongresszentrum tangieren mehrheitlich entweder das Welterbe-Ensemble direkt oder
zumindest die so genannte "Pufferzone". Die Verwaltung hält daher
eine enge Abstimmung mit der UNESCO bzw. mit ICOMOS bei allen
Planungsüberlegungen für dringend erforderlich. 6. Beteiligung der
Öffentlichkeit Das Thema
Kultur- und Kongresszentrum ist nach wie vor von hohem öffentlichem Interesse
und muss durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Dabei
sollen die Bürgerinnen und Bürger sowohl in ausreichendem Maß informiert werden
als auch die Möglichkeit einer angemessenen Beteiligung erhalten. Eine
weitgehende Ergebnisoffenheit ist Voraussetzung für einen Austausch „auf
Augenhöhe“. Allerdings sind dabei auch klare Aussagen über bestehende Vorgaben
und Spielräume erforderlich. Grundsätzlich
sind für das „Kultur- und Kongresszentrum“ eine Reihe von Ansätzen für eine
Bürgerbeteiligung denkbar und teilweise auch schon angewandt worden. In seiner
Sitzung am 22. Juni 2006 hat der Stadtrat beschlossen, die Bürgerinnen und
Bürger zum Thema „Kultur- und Kongresszentrum“ zu befragen. Die Befragung bezog
sich damals zwar ausschließlich auf die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs
am Donaumarkt. Die Verwaltung kann sich aber durchaus vorstellen, das Element
der Befragung in Bezug auf die Standorte einzusetzen, die sich aufgrund der
vertieften Bearbeitung als realisierungsfähig herausstellen. Ein Vorschlag über
die Art der Befragung und über die konkrete Fragestellung wird dem Stadtrat zu
gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt. Einer solchen
Aktion müsste selbstverständlich eine umfassende Bürgerinformation voraus gehen,
die sich neben den jeweiligen Standorteigenschaften auch mit den Nutzungen,
Funktionen und Anforderungen eines Kultur- und Kongresszentrums auseinandersetzt.
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis. 2. Bei den künftigen Überlegungen werden grundsätzlich nur
altstadtnahe Standorte weiterverfolgt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch offenen Fragen anhand
der aufgeführten Standortkriterien
zu den einzelnen Standorten zu klären, so dass jeweils fundierte Aussagen über die Realisierbarkeit eines RKK möglich
sind. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein detailliertes Konzept
für die Beteiligung der Öffentlichkeit
zu erarbeiten. 5. Die Ergebnisse aus diesen Arbeitsaufträgen sind dem
Ausschuss erneut vorzulegen.
Anlagen:
Standortübersicht
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