Vorlage - VO/07/2375/62  

 
 
Betreff: Schäffnerquartier
Vorbereitende Untersuchungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Städtebauförderung und Vergaben   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
15.05.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Allgemeines

 

 

Die Stadt Regensburg hat am 11.09.1975 die gesamte Altstadt mit einem Umgriff von insge­samt fast 350 ha als Untersuchungsgebiet bestimmt. Innerhalb dieses Gesamtbereiches wurden bisher die Sanierungsgebiete “Donauwacht”, “Roter-Lilien-Winkel”, “Westnerwacht”, “Westlich der Bachgasse”, “Stadtamhof” sowie “Ostengasse Nord” mit einer Gesamtfläche von 56,5 ha förmlich festgelegt.

 

Die Sanierungsgebiete “Donauwacht” und “Roter-Lilien-Winkel” sind inzwischen abgeschlos­sen; die Erneuerung der Gebiete “Westnerwacht” und “Westlich der Bachgasse” schreitet deutlich voran. In “Stadtamhof” erfolgte als wesentliche Maßnahme die Erneuerung der Hauptstraße. Das Sanierungsgebiet “Ostengasse Nord” ist über die Donaulände und den IT-Speicher mit dem potentiellen Sanierungsgebiet “Schlachthofareal” verknüpft.

 

Mit Blick auf die stadtentwicklungsplanerischen Absichten für den Bereich „Obermünsterquartier“ (Vorbereitende Untersuchungen) im Anschluss an das Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“ und die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 140 „Maximilianstraße“ können aus einer gemeinsamen schrittweisen Entwicklung mit dem „Schäffnerquartier“ positive Impulse für den gesamten Bereich erwartet werden.

 

 

 

2. Geplantes Sanierungsgebiet / Vorbereitende Untersuchungen

 

Das Untersuchungsgebiet „Schäffnerquartier“ hat eine Fläche von ca.1,10 ha und umfasst im Wesentlichen den Bereich westlich der Maxstraße zwischen Königsstraße, Schäffnerstraße, Grasgasse und Fuchsengang. Im Flächennutzungsplan in der Fassung vom 31.01.1983 einschließlich der letzten Änderung vom 17.07.2006 ist der Bereich als Kerngebiet dargestellt.

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 140 „Maximilianstraße“ setzt das Untersuchungsgebiet als Kerngebiet (MK 1) fest, in dem Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zulässig und „sonstige“ Wohnungen nach § 7Abs. 2 Nr. 7 BauNVO  oberhalb des Erdgeschosses ausdrücklich zulässig sind.

 

 

Nach Maßgabe des Baugesetzbuches ist die Durchführung vorbereitender Untersuchungen Voraussetzung für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes. Dabei muss der Nachweis erbracht werden, dass die vorhandenen städtebaulichen und baulichen Mängel bzw. Missstände die Festlegung eines Sanierungsgebietes rechtfertigen. Außerdem sollen die Untersuchungen die strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung belegen.

 

 

Die vorbereitenden Untersuchungen umfassen zunächst die Erhebung und Darstellung der vorgegebenen Situation bzw. der vorhandenen Mängel und Missstände.

 

Als grobe Rahmenvorgabe sollten folgende Punkte untersucht werden:

 

-          Entwicklung des Areals aus geschichtlicher, wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht

 

-          Bestandsaufnahme zu den Themen

        - Nutzung der Grundstücke und Gebäude

        - Baualter und Zustand der Bausubstanz, Baudenkmäler

        - Grundbesitzverhältnisse

        - Grün- und Freiflächen

        - ruhender und fließender Verkehr

 

-          Aktuelle Situation bezüglich

              - Handel und Gewerbe

              - Verkehr

              - öffentlichen und privaten Infrastrukturen

              - Wohnsituation bezüglich Gebäude,  Wohnumfeld  und  Naherholung

              - Bodenmarkt

              - Sozialstrukturen

              - Nutzungskonflikten

 

 

Auf einen besonderen Sozialteil kann beim angestrebten Sanierungsgebiet „Schäffnerquartier“ nach Auffassung der Verwaltung verzichtet werden. Die Erkenntnisse aus den bestehenden Sanierungsgebieten lassen sich auf den Bereich „Schäffnerquartier“ übertragen. Im Übrigen setzen die bestehenden Beschlüsse des Stadtrates zu den Grundsätzen der Sozialplanung zur Altstadtsanierung allgemein gültige und bewährte Maßstäbe.

 

Verzichtet werden kann auch auf eine erneute Erhebung zur Denkmalwertigkeit der Gebäude. Hier kann auf den vorhandenen Baualtersplan V zurückgegriffen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen in einem Rahmenplan bzw.  Zeit- und Maßnahmenplan mit Aussagen zu Abgrenzung des möglichen Sanierungsgebietes, der Wahl des Verfahrens und der Kosten dargestellt werden.

 

Für diese Untersuchungen werden nach Schätzungen ca. 50.000.- Euro erforderlich. Entsprechende  Mittel stehen  im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 0.6152.6551.0 bereit.

 

Bezüglich der Fördermöglichkeiten wurden mit der Regierung der Oberpfalz Gespräche geführt mit dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme gegeben sind. Es können also 60 % der Kosten als Zuschuss (Bund-Länder-Programm) erwartet werden.

 

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ist auch die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen nach § 137 BauGB sowie der öffentlichen Aufgabenträger nach § 139 BauGB durchzuführen.

 

 

Mit der Umsetzung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen für das  potentielle Sanierungsgebiet „Schäffnerquartier“  und den Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 140 „Maximilianstraße“ wäre eine ideale Synthese aus Sanierungsaufgaben und stadtentwicklungsplanerischen Vorgaben gegeben, die über die  Neugestaltung zur Aufwertung der Bausubstanz positive Folgen für die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung dieses Bereiches haben wird. 

 

Weitere Anregungen für die Entwicklung des „Schäffnerquartiers“ sind aus einer Kooperation mit dem Institut für Immobilienwirtschaft  der Uni Regensburg, dem Fachbereich „Entwerfen und Baugestaltung“ der TU Darmstadt und der Stadt Regensburg zu erwarten. In einem transparenten Planungsprozess, in den auch die Eigentümer eingebunden sind, entwickeln Studenten Konzepte, die bis Ende Juli 2007 Aussagen zu städtebaulichen Mängeln und Planungen, der wirtschaftlichen Situation und Nutzungsmöglichkeiten machen. Auf diesen Ergebnissen kann dann die weitere Planung aufsetzen.

 

 

 

3. Förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet

 

Die Ergebnisse dieser vorbereitenden Untersuchungen sollen aufzeigen, ob ein städtebaulicher Rahmenplan mit förmlicher Festlegung als Sanierungsgebiet für diesen Bereich erfolgen kann und soll und ob die Finanzierbarkeit und damit die zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen gesichert erscheinen.

 

 

 

 

 


 

. Vom Bericht wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des Berichts für das Areal westlich der Maxstraße zwischen Königsstraße, Schäffnerstraße, Grasgasse und Fuchsengang die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 des Baugesetzbuches durchzuführen. Der Umgriff des Gebietes ist im beiliegenden La­geplan vom  15.05.2007, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

 

3. Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist unter Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Zudem soll in der örtlichen Presse ein entsprechender Hinweis erfolgen.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schäffnerquartier mit Straßen Umgriff M 1- 1000 Beschluss 15.05.2007 (106 KB)