Sachverhalt: 1. Allgemeines Die Stadt Regensburg hat am
11.09.1975 die gesamte Altstadt mit einem Umgriff von insgesamt fast 350 ha
als Untersuchungsgebiet bestimmt. Innerhalb dieses Gesamtbereiches wurden
bisher die Sanierungsgebiete “Donauwacht”, “Roter-Lilien-Winkel”,
“Westnerwacht”, “Westlich der Bachgasse”, “Stadtamhof” sowie “Ostengasse Nord”
mit einer Gesamtfläche von 56,5 ha förmlich festgelegt. Die Sanierungsgebiete “Donauwacht”
und “Roter-Lilien-Winkel” sind inzwischen abgeschlossen; die Erneuerung der
Gebiete “Westnerwacht” und “Westlich der Bachgasse” schreitet deutlich voran.
In “Stadtamhof” erfolgte als wesentliche Maßnahme die Erneuerung der
Hauptstraße. Das Sanierungsgebiet “Ostengasse Nord” ist über die Donaulände und
den IT-Speicher mit dem potentiellen Sanierungsgebiet “Schlachthofareal” verknüpft.
Mit Blick auf die
stadtentwicklungsplanerischen Absichten für den Bereich „Obermünsterquartier“
(Vorbereitende Untersuchungen) im Anschluss an das Sanierungsgebiet „Westlich
der Bachgasse“ und die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 140
„Maximilianstraße“ können aus einer gemeinsamen schrittweisen Entwicklung mit
dem „Schäffnerquartier“ positive Impulse für den gesamten Bereich erwartet
werden. 2. Geplantes Sanierungsgebiet /
Vorbereitende Untersuchungen Das Untersuchungsgebiet „Schäffnerquartier“
hat eine Fläche von ca.1,10 ha und umfasst im Wesentlichen den Bereich westlich
der Maxstraße zwischen Königsstraße, Schäffnerstraße, Grasgasse und
Fuchsengang. Im Flächennutzungsplan in der Fassung vom 31.01.1983
einschließlich der letzten Änderung vom 17.07.2006 ist
der Bereich als Kerngebiet dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 140
„Maximilianstraße“ setzt das Untersuchungsgebiet als Kerngebiet (MK 1) fest, in
dem Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zulässig und „sonstige“ Wohnungen nach
§ 7Abs. 2 Nr. 7 BauNVO oberhalb des
Erdgeschosses ausdrücklich zulässig sind. Nach Maßgabe des Baugesetzbuches ist
die Durchführung vorbereitender Untersuchungen Voraussetzung für die förmliche
Festlegung eines Sanierungsgebietes. Dabei muss der Nachweis erbracht werden,
dass die vorhandenen städtebaulichen und baulichen Mängel bzw. Missstände die
Festlegung eines Sanierungsgebietes rechtfertigen. Außerdem sollen die
Untersuchungen die strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und
Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die
Durchführbarkeit der Sanierung belegen. Die vorbereitenden Untersuchungen
umfassen zunächst die Erhebung und Darstellung der vorgegebenen Situation bzw.
der vorhandenen Mängel und Missstände. Als grobe Rahmenvorgabe sollten
folgende Punkte untersucht werden: -
Entwicklung
des Areals aus geschichtlicher, wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht -
Bestandsaufnahme
zu den Themen - Nutzung der
Grundstücke und Gebäude - Baualter und
Zustand der Bausubstanz, Baudenkmäler -
Grundbesitzverhältnisse - Grün- und
Freiflächen - ruhender und
fließender Verkehr -
Aktuelle
Situation bezüglich -
Handel und Gewerbe -
Verkehr -
öffentlichen und privaten Infrastrukturen -
Wohnsituation bezüglich Gebäude,
Wohnumfeld und Naherholung -
Bodenmarkt -
Sozialstrukturen -
Nutzungskonflikten Auf einen besonderen Sozialteil kann
beim angestrebten Sanierungsgebiet „Schäffnerquartier“ nach Auffassung der
Verwaltung verzichtet werden. Die Erkenntnisse aus den bestehenden
Sanierungsgebieten lassen sich auf den Bereich „Schäffnerquartier“ übertragen.
Im Übrigen setzen die bestehenden Beschlüsse des Stadtrates zu den Grundsätzen
der Sozialplanung zur Altstadtsanierung allgemein gültige und bewährte
Maßstäbe. Verzichtet werden kann auch auf eine
erneute Erhebung zur Denkmalwertigkeit der Gebäude. Hier kann auf den
vorhandenen Baualtersplan V zurückgegriffen werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen
in einem Rahmenplan bzw. Zeit- und
Maßnahmenplan mit Aussagen zu Abgrenzung des möglichen Sanierungsgebietes, der
Wahl des Verfahrens und der Kosten dargestellt werden. Für diese Untersuchungen werden nach
Schätzungen ca. 50.000.- Euro erforderlich. Entsprechende Mittel stehen
im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 0.6152.6551.0 bereit. Bezüglich der Fördermöglichkeiten
wurden mit der Regierung der Oberpfalz Gespräche geführt mit dem Ergebnis, dass
die Voraussetzungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme gegeben sind. Es
können also 60 % der Kosten als Zuschuss (Bund-Länder-Programm) erwartet
werden. Im Rahmen der vorbereitenden
Untersuchungen ist auch die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen nach §
137 BauGB sowie der öffentlichen Aufgabenträger nach § 139 BauGB durchzuführen.
Mit der Umsetzung der Ergebnisse der
Vorbereitenden Untersuchungen für das
potentielle Sanierungsgebiet „Schäffnerquartier“ und den Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr.
140 „Maximilianstraße“ wäre eine ideale Synthese aus Sanierungsaufgaben und
stadtentwicklungsplanerischen Vorgaben gegeben, die über die Neugestaltung
zur Aufwertung der Bausubstanz positive Folgen für die städtebauliche und
wirtschaftliche Entwicklung dieses Bereiches haben wird. Weitere
Anregungen für die Entwicklung des „Schäffnerquartiers“ sind aus einer
Kooperation mit dem Institut für Immobilienwirtschaft der Uni Regensburg, dem Fachbereich
„Entwerfen und Baugestaltung“ der TU Darmstadt und der Stadt Regensburg zu
erwarten. In einem transparenten Planungsprozess, in den auch die Eigentümer
eingebunden sind, entwickeln Studenten Konzepte, die bis Ende Juli 2007
Aussagen zu städtebaulichen Mängeln und Planungen, der wirtschaftlichen
Situation und Nutzungsmöglichkeiten machen. Auf diesen Ergebnissen kann dann
die weitere Planung aufsetzen. 3. Förmliche Festlegung als
Sanierungsgebiet Die Ergebnisse dieser vorbereitenden
Untersuchungen sollen aufzeigen, ob ein städtebaulicher Rahmenplan mit förmlicher
Festlegung als Sanierungsgebiet für diesen Bereich erfolgen kann und soll und
ob die Finanzierbarkeit und damit die zügige Durchführung der
Sanierungsmaßnahmen gesichert erscheinen. . Vom Bericht wird Kenntnis
genommen. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des Berichts für das Areal
westlich der Maxstraße zwischen Königsstraße, Schäffnerstraße, Grasgasse und
Fuchsengang die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 des
Baugesetzbuches durchzuführen. Der Umgriff des Gebietes ist im beiliegenden Lageplan
vom 15.05.2007, der wesentlicher
Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. 3.
Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist unter
Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB ortsüblich, d.h. im Amtsblatt
der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Zudem soll in der örtlichen Presse ein
entsprechender Hinweis erfolgen.
Anlagen:
1 Lageplan
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