Sachverhalt: 1. Ausgangslage: Um den Bewohnern der
Altstadt zwischen der Donau und dem Alleengürtel den Umgang mit ihrem Pkw zu
erleichtern, wurden hier Bewohnerstellplätze ausgewiesen. In jüngerer Zeit
wurden auch außerhalb dieses Stadtbereichs Bewohnerstellplätze ausgewiesen.
Besonderer Stellplatzmangel herrscht aber weiterhin in der dicht bebauten
Altstadt und besonders im Kern zwischen der D.-Martin-Luther-Straße
und dem Weißgerbergraben. Die Parkierungssituation
für die Bewohner verschärft sich zusehends zum einen durch die bauliche Nutzung
vorhandener Freiflächen und durch Bedarf an ufernahen Flächen für die
anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen, die vorher zum Parken genutzt werden konnten,
und zum anderen durch die positive Entwicklung des Wohnungsbaus, die zur
Nachfragesteigerung nach Kfz-Stellplätzen führt. Aus diesen Gründen hat der
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 11.05.2004 beschlossen, dass der Bedarf an Quartiersgaragen, die die Bewohnerstellplätze im
Straßenraum ergänzen, zu ermitteln ist und Standorte vorzuschlagen sind. 2. Untersuchung der Universität Regensburg „Analyse
des Bedarfs und der Bereitschaft zur Beteiligung am Bau von Quartiersgaragen in
der Altstadt von Regensburg“: Um
den Bedarf an Quartiersgaragen in der Altstadt zu analysieren und die
Bereitschaft von Altstadtbewohnern zu ermitteln, sich am Bau zu beteiligen oder
die Stellplätze anzumieten, wurde ein entsprechender Auftrag an den Lehrstuhl
für Wirtschaftsgeographie der Universität Regensburg vergeben. Mit dem Auftrag
sollte auch herausgefunden werden, ob bei Betrieben und Gewerbetreibenden in
der Altstadt eine Nachfrage nach Stellplätzen in solchen Garagen besteht, da
eine Kombination aus nicht kostendeckendem Bewohnerparken und kommerzieller
Vermietung die Wirtschaftlichkeit steigern kann. Die
Untersuchung ist inzwischen abgeschlossen. Eine Kurzfassung des Gutachtens
liegt bei. 3.
Standortvorschläge: Die
Reihung der Standortvorschläge im Gutachten erfolgte rein mit Blick auf
nachfragebestimmende Faktoren wie Größe des Einzugsgebiets, Potential zur
Wegeeinsparung zwischen dem Kfz-Stellplatz und der Wohnung, empfundenen
Parkdruck usw.. Die unter diesen Aspekten an vorderster Stelle stehenden
Standorte sind der Obermünsterplatz mit der westlichen Obermünsterstraße, der
Gutenbergplatz, der Arnulfsplatz, der Bereich Am Weinmarkt und Weinlände, der
Bereich Baumhackergasse (Platzfläche zwischen Baumhackergasse 4 und 7 und
Spielplatz nördlich des Scheugäßchens), der Domplatz mit dem Altdorferplatz und
in der Kreuzgasse das Vorfeld des Pfarrhauses Herz Jesu. In die Bewertung sind
in diesem Bearbeitungsschritt noch nicht eingeflossen Fragen des
Denkmalschutzes, des Städtebaus oder der verkehrlichen Verträglichkeit. Eine
positive Rangfolge bedeutet bei dieser Auswertung deshalb nicht von vornherein,
dass der Standort geeignet ist, sondern nur, dass er bei Anwendung der o.g.
Kriterien besser ist als ein nachfolgender. Die endgültige Eignung wird sich
erst nach Anwendung aller relevanter Kriterien ergeben, wobei bereits jetzt
z.B. die Aussage möglich ist, dass auch eine automatische Tiefgarage, bei der
oberirdisch nur eine Übergabekabine sichtbar ist, aus gestalterischen Gründen
an vielen Stellen wie dem Domplatz ausscheidet. Unter dem Obermünsterplatz und
dem Westende der Obermünsterstraße, dem Gutenbergplatz usw. werden mit großer
Sicherheit aus archäologischen Gründen keine Garagen hergestellt werden können. Neben
den von der Stellplatzzahl her eingeschränkten Quartiersgaragen für einzelne
Altstadtquartiere wurden zwei mögliche Stellen für Lösungen untersucht, in
denen an einem Ort mehr Stellplätze angeboten werden könnten: Das Parkhaus St.-Peters-Weg, das um einen Anteil an
Bewohner- und Unternehmerstellplätze erweitert werden könnte, und der
Emmeramsplatz. 4.
Weiteres Vorgehen: Im
nächsten Schritt werden die im Gutachten priorisierten Standorte unter
Beiziehung der relevanten Fachstellen auf Umsetzbarkeit geprüft. Bei Wegfall
eines oder mehrerer der genannten Vorschläge werden auch Standorte mit weniger
guten Bewertungen einbezogen. Daneben können neu entstandene potentielle
Standorte, die dem Bearbeiterteam der Universität Regensburg im September 2006
nicht bekannt waren, z.B. in im Umbruch befindlichen Bauquartieren, mit
untersucht werden. Nach
der Vertiefung der Standortanalyse ist eine Ausschreibung für geeignete Flächen
mit dem Ziel der Investorensuche geplant. Über
das Ergebnis wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen berichtet. Den
Befragungsbogen für die Haushaltsbefragung waren Antwortkarten beigelegt, über
die die Betroffenen ihr konkretes Interesse an einem Stellplatz in einer
Quartiersgarage anmelden konnten. Dazu war zugesagt worden, den Personenkreis
über die Fortschritte und die Ergebnisse der Untersuchungen am Laufenden zu
halten, um ihn in die Entscheidungsfindung mit einzubinden und so die
Bereitschaft zum Mitmachen zu erhöhen. Deshalb erhalten die Interessenten, etwa
1000 Personen, nach Beschlussfassung die Möglichkeit, diesen Bericht und die
Kurzfassung des Gutachtens z. B. auf der Regensburger Internetsite
einzusehen, und werden in diesem Sinn benachrichtigt. Der
Ausschuss beschließt: 1. Der
Bericht zur Untersuchung des Bedarfs an Quartiersgaragen wird zur Kenntnis
genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter
Einbeziehung der von der Universität Regensburg herausgearbeiteten möglichen
Standorte und unter Berücksichtigung aller altstadt-relevanten Kriterien die
Realisierbarkeit von Quartiersgaragen zu untersuchen. 3. In die Untersuchung werden Standorte
einbezogen, deren mögliche Eignung für die Anordnung einer Quartiersgarage bei
Abschluss des Gutachtens der Universität Regensburg noch nicht bekannt war.
Anlagen:
Kurzfassung Gutachten Quartiersgaragen
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