Sachverhalt: 1.
Ausgangslage Kaum ein
anspruchsvolles Planungs- oder Bauprojekt kann heute noch ohne eine Beteiligung
der Bürger durchgeführt werden. Die gesetzlich abgesicherten Formen der
Bürgerbeteiligung im Bauplanungs- und Umweltrecht reichen bei schwierigen und
komplexen Aufgabenstellungen aber nicht aus. Die Stadt Regensburg bemüht sich
daher seit über zehn Jahren, die Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Projekten
frühzeitig und aktiv in die Planung einzubeziehen, damit sie das Vorhaben und
den Planungsprozess besser verstehen, Probleme und Konflikte erkannt werden und
eine konsensfähige Lösung mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet werden
kann. In den
letzten zehn Jahren kamen Bürgerbeteiligungsverfahren bei unterschiedlichen
Planungsaufgaben zur Anwendung: Projekt Verfahren Jahr Verkehrsentwicklungsplan
Runder
Tisch 1995 Verbindung
Hauptbahnhof – Maximilianstraße Planungsdialog 2000 Offene
Planung Hochwasserschutz Runder
Tisch 2000/2001 Unterer
Wöhrd Planungsdialog 2000/2001 Kultur- und
Kongresszentrum Runder
Tisch 2001 Regensburg-Plan
2000 – Entwurf Planungszelle 2001 Stadt-Fluss-Landschaft
Zukunftswerkstatt 2001 Ersatztrasse
Steinerne Brücke Planungsdialog 2005 Das
Planungs- und Baureferat sieht die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch
künftig als eine wichtige Aufgabe an und ist daher bemüht die
„Bürgerbeteiligung“ weiter zu entwickeln. Bei der Durchführung der einzelnen Verfahren
wurden unterschiedliche Erfahrungen gesammelt, die eine systematische Analyse
und Aufarbeitung nahelegen. Das
Planungs- und Baureferat hat vor diesem Hintergrund das Büro CityCom, München,
mit der Aufarbeitung der bisher durchgeführten Beteiligungsverfahren
beauftragt. Dabei sollen aus den verschiedenen Blickrichtungen Stärken und
Schwächen der „Bürgerbeteiligung“ in Regensburg beleuchtet werden. Aus den
Einschätzungen und Vorstellungen der beteiligten Akteure sollen Wege und
Strategien für zukünftige Beteiligungsprozesse entwickelt werden, mögliche
Stolperschwellen und Hindernisse sowie Grenzen der Beteiligung sichtbar werden.
Die unterschiedlichen Erwartungshaltungen an Beteiligungsverfahren, die teils
sehr hoch, teils unvereinbar sind, waren zu bearbeiten und ein praktikabler
Rahmen mit klaren Handlungsanweisungen gesetzt werden, innerhalb dessen
Beteiligung in Regensburg ablaufen kann. 2.
Ergebnisse Durch eine
umfassende Befragung, eine Werkstatt (mit interessierten Bürger/innen, die sich
bereits am vorausgegangenen Verfahren beteiligt hatten), Umsetzungsgespräche
mit der Verwaltung, dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister sowie einer
Rückkopplung mit den Teilnehmern der Werkstatt konnten neue Erkenntnisse
gewonnen werden, die als Ergebnisse in der Dokumentation ausführlich behandelt
werden (s. Anlage). Nachfolgend werden die Erkenntnisse und Ergebnisse
dargestellt, die für die weitere Entwicklung der „Bürgerbeteiligung“ in
Regensburg von Bedeutung sind. Der Begriff
Bürgerbeteiligung wird oft synonym für verschiedene Kommunikationsformen
verwendet. Bürgerbeteiligung ist daher nicht gleich Bürgerbeteiligung. Es gibt
hierzu eine ganze Reihe unterschiedlicher Formen, Verfahren und Methoden, die
oft allzu häufig in einen Topf geworfen werden oder mit dem gleichen Namen
bezeichnet werden, obwohl sie ganz unterschiedliche Ziele, Ansprüche und auch
Ergebnisse beinhalten. Die unten abgebildete Graphik verdeutlicht dies
anschaulich und zeigt die verschiedenen Stufen der „Beteiligungsintensität“. Eine
wesentliche Voraussetzung für eine optimale Kommunikation mit den Bürgerinnen
und Bürgern ist, dass die Art des Verfahrens und die damit verbundene
Zielsetzung eindeutig genannt werden. Nur so kann eine falsche Erwartungshaltung
verhindert werden. An einem
Kommunikationsprozess sind verschiedene Akteure beteiligt. Die Rolle der
einzelnen Akteure muss genau definiert und kommuniziert werden. Kennen die
Akteure ihre Rollen nicht oder halten sie sich nicht an ihre Rollen, dann kommt
es zu Irritationen und Missverständnissen, die zwangsläufig jegliche
Kommunikation zum Scheitern verurteilt. In
Abstimmung mit den einzelnen Akteuren wurden die nachfolgend aufgeführten
Rollen definiert und festgelegt (je nach Intensität des Verfahrens steigt dabei
die gegenseitige Verbindlichkeit): Die Bürgerinnen und Bürger: ·
Werden
informiert und qualifizieren sich ·
Bringen
sich in definiertem Rahmen mit Vor-Ort-Wissen in die Planung ein ·
Nehmen
verbindlich am Verfahren teil ·
Werden
über die Umsetzung informiert Der Stadtrat: ·
Nimmt
als Beobachter an den Veranstaltungen teil ·
Setzt
sich ernsthaft mit den Ergebnissen auseinander ·
Entscheidet
über die Umsetzung und begründet seine Entscheidung ·
Unterstützt
die Verwaltung bei der Kommunikation der Umsetzung Die Verwaltung: ·
Ist
fachliche Expertin, informiert politisch neutral, ehrlich und objektiv ·
Ist
stetige Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger ·
Schafft
Überblick über Planung, Verfahren, Alternativen ·
Wählt
Ziele und Form der Veranstaltung ·
Kommuniziert
die Umsetzung Die Moderatoren: ·
Sind
zeitlich begrenzte Prozessverantwortliche ·
Sind
inhaltlich neutral und allparteilich ·
Gestalten
den Prozess ·
Kontrollieren
die Einhaltung der vereinbarten Regeln und Strukturen ·
Unterstützen
bei der Rückmeldung Das
bedeutendste Ergebnis der Untersuchung ist aber die Erstellung eines
Leitfadens zur Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen und
Bürgerbeteiligungsverfahren. Der Leitfaden enthält die wichtigsten Dinge, die
im Zusammenhang mit der Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen und
Bürgerbeteiligungsverfahren zu berücksichtigen sind. Das Planungs- und
Baureferat verfügt mit dem Leitfaden über ein Instrument, das maßgeblich zur
Verbesserung und Weiterentwicklung von Beteiligungsprozessen in Regensburg
dienen kann. Durch die im Leitfaden enthaltenen Qualitätskriterien, die als
Selbstbindung zu verstehen sind, wird ferner eine „Beteiligungskultur“ in
Regensburg etabliert, die die besondere Stellung der Stadt Regensburg in puncto
Bürgerbeteiligung unterstreicht. 3.
Ausblick Der nun
vorliegende Leitfaden ist kein statisches Instrument, er wird bei künftigen
Planungsaufgaben zur Anwendung kommen und bei Bedarf modifiziert werden. Das
Planungs- und Baureferat ist davon überzeugt, dass der Leitfaden die
Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessern und erleichtern wird. Auch von
den Teilnehmern der Werkstatt wurde der Leitfaden begrüßt und dessen
verbindliche Übernahme für die gesamte Verwaltung gefordert. Der
Ausschuss beschließt: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur
Kenntnis genommen. 2. Der
Leitfaden zur Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen und
Bürgerbeteiligungsverfahren wird als Handlungsrahmen für das Planungs- und
Baureferat beschlossen. .
Anlagen:
Dokumentation Leitfaden für die Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen und Bürgerbeteiligungsverfahren
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