Sachverhalt: Rechtsgrundlage Für den Schallschutz Lärm
betroffener Anlieger an bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes, die baulich
keiner wesentlichen Änderung unterliegen, existiert bislang keine gesetzliche
Regelung. Daher hat die Bundesregierung im Jahr 1998 ein Sonderprogramm zur
Minderung der Verkehrslärmbelastung an ausgewählten Schienenstrecken des Bundes
verabschiedet. Die Bundesregierung stellt seit 1999
für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes jährlich Mittel
in Höhe von 51 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wurde die finanzielle
Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener
Schienenwege umzusetzen. Dabei
werden in der Regel nur Häuser erfasst, die vor dem 01.04.1974 mit
Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes errichtet wurden. Ein
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Nach § 42
BImSchG iVm § 1 der 16. BImSchV (Verordnung zum BImSchG) sind Schallschutzmaßnahmen
nur dann verpflichtend umzusetzen, wenn ein erheblicher baulicher Eingriff in
den Schienenweg erfolgt. Eine Verpflichtung zu Schallschutzmaßnahmen allein auf
Grund der Änderungen von Zugzahlen, der gefahrenen Geschwindigkeiten oder ohne
erhebliche bauliche Eingriffe besteht nicht. Es handelt sich um planfestgestellte,
für den Eisenbahnverkehr zugelassene Strecken, die sowohl in baulicher als auch
betrieblicher Hinsicht Bestandschutz genießen. Bei den nunmehrigen
Schallschutzmaßnahmen für Regensburg handelt es sich deshalb um ein
freiwilliges Sanierungsprogramm, auf das kein Rechtsanspruch besteht und das
unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Finanzmitteln des Bundes steht. Mit
Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms wird die Schallausbreitung spürbar
reduziert werden. Maßnahmen,
wie Geschwindigkeitssenkungen oder Nachtfahrverbote, können auf Grund der hohen
verkehrlichen Bedeutung der Strecken für den nationalen und internationalen
Personen- und Güterverkehr und die hieraus resultierenden Auswirkungen auf den
vernetzten nationalen und internationalen Fahrplan nicht in Erwägung gezogen
werden. Auf Grund des historisch gewachsenen Schienennetzes, sowie der
vorhandenen urbanen Strukturen stehen siedlungsferne Bahntrassen für die
Strecken in Regensburg zur Umleitung nicht zur Verfügung. Situation in Regensburg Die DB ProjektBau GmbH beabsichtigt
eine umfassende Lärmsanierung entlang der Bahnstrecken im Stadtbereich
Regensburg durchzuführen. Das Lärmsanierungsprogramm setzt
sich im Wesentlichen aus einer Kombination von so genannten aktiven und
passiven Schallschutzmaßnahmen zusammen. Unter den aktiven Maßnahmen sind an
vorderster Stelle die Schallschutzwände entlang einer Bahnstrecke zu nennen.
Hier wird die Lärmreduzierung am Entstehungsort des Schalls erzielt. Am Ort der Immission – also dort, wo
der Schall auftrifft – wirkende Maßnahmen bezeichnet man dagegen als passiv.
Hierzu zählen schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie beispielsweise
der Einbau von Schallschutzfenstern in Verbindung mit schalldämmenden Lüftern
oder die Dämmung von Außenwänden und Dächern. Die Stadt Regensburg hat größtes
Interesse, dass die Lärmsanierungen an Schienenwegen in Regensburg möglichst
bald durchgeführt werden und ist grundsätzlich bestrebt, die allgemeine
Lärmsituation im Stadtgebiet zu verbessern und gibt daher in der Regel aktiven
Maßnahmen mit Wällen und Wänden Vorrang vor passivem Schutz, der sich jeweils
nur auf Innenräume von Gebäuden beziehen kann. Erstmals öffentlich stellte die DB
ProjektBau GmbH München ihre Planungen am 22.03.2006 im Kolpinghaus in
Regensburg vor. Hierzu erging an die Eigentümer im Bereich zwischen Regensburg
Hbf und Regensburg-Prüfening sowie in Burgweinting, die von der Schallschutzmaßnahme
eventuell betroffen sind, eine Einladung durch das Planungs- und Baureferat,
dem ein Antrag zur Teilnahme am Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des
Bundes für eine Lärmschutzmaßnahme des passiven Schallschutzes beilag. Bei
dieser Veranstaltung wurde auch über die notwendigen Planungsschritte
informiert sowie auf die über mehrere Jahre laufenden Planfeststellungsverfahren
hingewiesen. Termine für den Beginn der Planfeststellungsverfahren wurden zum
damaligen Zeitpunkt noch nicht genannt. Die DB ProjektBau GmbH wird für die
geplanten Lärmschutzwände Planfeststellungsverfahren einleiten. Je nach den
Ergebnissen werden unter Umständen weitere Gebäude zu Lärmschutzberechnungen
herangezogen und erhalten eventuell passiven Lärmschutz. Es ist davon auszugehen, dass nach
Abschluss dieser Verfahren die Lärmsanierungsmaßnahmen der DB ProjektBau GmbH
für Regensburg umgehend umgesetzt werden können. Insbesondere ist der Stadt
neben den vielen passiven Lärmschutzmaßnahmen an der baldigen Realisierung
aktiver Maßnahmen gelegen, z.B. Lärmschutz an der Mariaorter Brücke, in
Großprüfening südlich der Bahnlinie Regensburg - Nürnberg in Prüfening am
Waldvereinsweg nördlich der Bahnlinie Regensburg - Nürnberg, der Abschnitt
beidseits der Bahngleise zwischen dem Hauptbahnhof Regensburg und dem Safferlinger
Steg (siehe Anlage). Die
Baugrundgutachten und die Vermessungsarbeiten sind weitgehend abgeschlossen,
die Objektplanung wurde Ende 2006 vergeben und ist derzeit in Arbeit. Im Rahmen
der Objektplanung sind von Seiten der DB ProjektBau GmbH mit der Stadt
Regensburg weitere Abstimmungen insbesondere bezüglich der zu
berücksichtigenden Auflagen zum Welterbe notwendig. Unter optimalen
Voraussetzungen können die Planfeststellungsverfahren Anfang 2008 beantragt werden.
Grundlage der Schallgutachten sind die Zugzahlen der Prognose 2015 aus dem
Bundesverkehrswegeplan, so dass mögliche Erhöhungen der Verkehrszahlen
berücksichtigt wurden. Im
Zusammenhang mit dem Bau der Schallschutzwände, die auf DB-Gelände errichtet werden,
benötigt die DB ProjektBau GmbH während der Baumaßnahme städtische Grundstücke.
Streckenabschnitte
im Einzelnen Strecke Regensburg – Nürnberg Abschnitt Regensburg - City von
Regensburg Hbf bis Bahnhof Regensburg - Prüfening In diesem Bereich wird für ca. 300
Gebäude ausschließlich passiver Lärmschutz in Form von Schallschutzfenstern an
Wohngebäuden angeboten. Die Gebäude befinden sich in den
folgenden Straßen: An der Brunnstube Asamstraße Auf der Platte Bahnhofstraße Balwinusstraße Birkenstraße Bischof-von-Henle-Straße Bischof-Wittmann-Straße Charles-Lindbergh-Straße Clausewitzstraße Dechbettener Weinberg Desingweg Friedrich-Ebert-Straße Georg-Herbst-Straße Gutenbergstraße Kirchmeierstraße Klenzestraße Königswiesenweg Kumpfmühler Straße Ladehofstraße Liebermannweg Lilienthalstraße Lindenplatz Lindenstraße Margaretenstraße Ostendorferstraße Prüfeninger Schloßstraße Prüfeninger Straße Reithmayrstraße Rennweg Rotteneckstraße Scharnhorststraße Ulmenstraße Universitätsstraße Von-Brettreich-Straße Widmannweg Yorckstraße Zur Schönen Aussicht Strecke Regensburg – Nürnberg Altbestand Prüfeninger Schloßstraße Nach den nun vorliegenden ersten
Berechnungen zeichnet sich für den Abschnitt im Bereich der Prüfeninger
Schloßstraße – in dem bislang lediglich passive Maßnahmen vorgesehen sind – ein
größerer Kreis von Anspruchsberechtigten ab. Im Altbestand an der Prüfeninger
Schloßstraße könnte durch eine Lärmschutzwand eine spürbare Lärmreduzierung
erreicht werden. Eine zum Beispiel 2 m hohe Lärmschutzwand würde die Belastung
nach unseren Gutachten aus dem Jahr 2000 um 4 dB (A) reduzieren. Die DB
ProjektBau GmbH wurde für den Bereich an der Prüfeninger Schloßstraße seitens
der Verwaltung gebeten, aktiven Lärmschutz in Form einer Wand nochmals zu
prüfen. Die DB ProjektBau GmbH hat zugesichert, auf die Anregungen einzugehen
und diese an das Planungsbüro RGO-Umwelt weiterzuleiten. Ob diese Prüfung
tatsächlich zu Gunsten aktiver Maßnahmen abgeschlossen werden kann, ist dabei
noch vollkommen offen. Strecke Regensburg – Nürnberg Baugebiet An der Brunnstube Eine
Lärmschutzwand in diesem Bereich ist von Seiten der DB ProjektBau GmbH nicht förderfähig,
da die Gebäude nach 1974 errichtet wurden. Allerdings würden diese Gebäude von
einem vorstehend diskutierten Lärmschutz für den Altbestand zumindest teilweise
profitieren. Strecke Regensburg – Nürnberg Abschnitt Waldvereinsweg Die Lücke zwischen den bestehenden Lärmschutzwänden
wird geschlossen. Sie wird entweder in Holz, wie die
vorhandene östliche Wand, oder aus Aluminium, wie die vorhandene westliche Wand
ausgeführt. Strecke Regensburg – Nürnberg Abschnitt Großprüfening Im Rahmen
der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 56 „An den Kostergründen“ wurden für den
Lärmschutz auf der Nordseite der Bahnlinie Aluminiumelemente verwendet, und
über die Umlegung für das Gebiet finanziert. Für den Bau
dieser stadteigenen Lärmschutzwand wurde eine Dammverbreiterung durchgeführt.
Eine Dammverbreiterung ist auf der anderen Dammseite, also auf der Südseite der
Bahnstrecke in Großprüfening, wegen der nahen Bebauung technisch nicht möglich
und auch aus dem Lärmsanierungsprogramm nicht förderfähig. Ebenso scheidet der
Bau von außen aus. Deshalb greift die DB ProjektBau GmbH auf Wandsysteme
zurück, die in kurzen Nachtsperrpausen errichtet werden können. Sowohl die
Maßnahmenplanung als auch die bauliche Vorgehensweise sind derzeit in Bearbeitung
und stehen noch nicht abschließend fest. Die Maßnahme ist
planfeststellungspflichtig. Sollten durch die Maßnahme Eingriffe in Grundstücke
oder Gärten erforderlich werden, so sind diese im Planfeststellungsverfahren
mit den Anliegern zu regeln. Zunächst werden die Lärmschutzwände errichtet. Anschließend
werden die noch zusätzlich zu schützenden Wohngebäude mit passivem Lärmschutz
versehen. Strecke Regensburg - Ingolstadt Abschnitt Großprüfening Die DB
ProjektBau GmbH prüft zurzeit die Maßnahmen mit passivem Lärmschutz für die
nach ihrer Maßgabe betroffenen Gebäude. Diese Maßnahmen beziehen sich auf
folgende Straßen: Fährenweg, Mattinger
Straße, Großprüfening. Strecke München - Regensburg Abschnitt Burgweinting Die DB
ProjektBau GmbH hat die Verlängerung im Vergleich zum Aufwand der bestehenden
Wand überprüft. Der von der Stadt Regensburg angedachte Lückenschluss zwischen
der vorhandenen Lärmschutzwand und der Autobahn A 3 ist auf der Grundlage
der Bestimmungen der Förderrichtlinie des Bundes nicht förderfähig. In diesem Bereich soll
ausschließlich passiver Lärmschutz in Form von Schallschutzfenstern an
Wohngebäuden angeboten werden. Die Gebäude befinden sich in den
folgenden Straßen: Im Ried Heuweg Kleinfeld Hartinger Straße (östlich der
Bahnlinie) Die Stadt Regensburg hält diese
Lösung für unbefriedigend. Es sollte versucht werden, unter Verwendung der
Finanzmittel für die angebotene Lösung eine Vervollständigung des aktiven Lärmschutzes
zu erreichen. Strecke München - Regensburg Abschnitt Hohes Kreuz Im Verlauf des weiteren Verfahrens
wird noch geprüft, für welche Gebäude passiver Lärmschutz in Frage kommt. Strecke München - Regensburg Abschnitt östlicher Altstadtbereich vom
Safferlinger Steg bis Regensburg Hbf Diese Bereiche liegen in der
Pufferzone des Welterbes. Die Errichtung von 3 m hohen Lärmschutzwänden
beidseits der Bahnlinie erfordert deshalb erhöhte gestalterische Ansprüche in
diesem sensiblen Bereich. Die Verwaltung hat deshalb die DB ProjektBau GmbH gebeten,
in diesem Zusammenhang ein Konzept über die Gestaltung der Lärmschutzwände im
innerstädtischen Bereich zu entwickeln, das auf die besonderen Anforderungen
abgestimmt ist. Auf der Basis eines solchen Konzeptes kann die Verwaltung dann
die erforderliche Abstimmung zwischen Stadtplanung und Denkmalpflege
herstellen. Strecke Regensburg - Hof Abschnitt Konradsiedlung von der
Straubinger Straße bis zum ehemaligen Bahnhof Regensburg - Wutzlhofen Die DB
ProjektBau GmbH hat den Streckenabschnitt von der Straubinger Straße bis zum ehemaligen
Bahnhof Regensburg - Wutzlhofen auf der Strecke Regensburg – Hof beim Bundesminister
für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) zum Gesamtkonzept zur Lärmsanierung
nachgemeldet. Der
Ausschuss nimmt den Bericht über die geplanten Maßnahmen der DB ProjektBau GmbH
zur Kenntnis.
Anlage:
Übersichtskarte Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
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