Sachverhalt:
Die Erstellung des regionalen Nahverkehrsplans erfolgt in Kooperation der zum regionalen Nahverkehrsraum Regensburg (Anlage 1) gehörenden Aufgabenträger Landkreis Schwandorf, Landkreis Cham, Landkreis Straubing-Bogen, Stadt Straubing, Landkreis Kelheim, Landkreis Neumarkt, Landkreis Regensburg und der Stadt Regensburg. Die Planerstellung wird begleitet durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe, in der jeder Aufgabenträger sowie beratend die Geschäftsführung des Regensburger Verkehrsverbundes vertreten ist. Nach erfolgter Vergabe der Planungsleistungen an das Planungsbüro PGN (Planungsgruppe Nord, Kassel) wurde im Herbst 2006 mit dem Aufstellungsverfahren begonnen. Seitdem wurden folgende Planungsschritte durchgeführt bzw. begonnen: - Ermittlung von Rahmenbedingungen und Zielvorgaben - Bestandsanalyse - Schwachstellenanalyse - voraussichtliche Entwicklungen (Prognose) Im Zuge dieser Planungsschritte wurde außerdem ein größerer Kreis von Akteuren in unterschiedlicher Weise beteiligt bzw. um Informationen ersucht: - die mit ÖPNV-Themen in Verbindung stehenden Verwaltungsstellen der einzelnen Aufgabenträger (Beteiligung durch Planungsgespräche) - die kreisangehörigen Gemeinden der Landkreise (Beteiligung durch Befragung, z.T. zusätzlich durch Einbeziehung in Planungsgespräche, im Landkreis Regensburg Vorstellung auf der Bürgermeisterkonferenz am 28.03.2007), - die Bayerische Eisenbahngesellschaft BEG (Beteiligung durch Planungsgespräche) - alle Verkehrsunternehmen, die im regionalen Nahverkehrsraum Regensburg im Besitz einer Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder einer Genehmigung für Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 PBefG (z.B. Werksverkehre, freigestellte Schülerverkehre) sind (Beteiligung durch Befragung und Informations- und Planungsgespräche, - die in den einzelnen Aufgabenträgergebieten zuständigen Vertreter für die Interessen mobilitätseingeschränkter Personen/Behindertenbeiräte (durch Einholen von Anregungen/Stellungnahmen) - weitere Beteiligte, deren Belange den ÖPNV berühren bzw. durch die ÖPNV-Entwicklung im regionalen Nahverkehrsraum berührt werden, wie z.B. staatliche Straßenbaulastträger, Industrie- und Handelskammern, Tourismusvereinigungen, Universität Regensburg, Fachhochschule Regensburg, Verkehrsclub Deutschland (VCD), Pro Bahn e.V. (durch Einholen von Anregungen/Stellungnahmen). Die Analyse der ÖPNV-Situation erbrachte für den Landkreis Regensburg und die angrenzenden Teilbereiche des regionalen Nahverkehrsraums folgende wesentlichen Erkenntnisse:
Für die Stadt Regensburg erbrachte die Analyse der ÖPNV-Situation folgende wesentlichen Erkenntnisse:
Das Aufstellungsverfahren hat inzwischen einen Stand erreicht, der es erlaubt, das anzustrebende ÖPNV-Angebot für den regionalen Nahverkehrsraum in allgemeiner Form zu definieren. Hierfür wurde das „Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des ÖPNV im regionalen Nahverkehrsraum“ erarbeitet und in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe abgestimmt (Anlage 2). Das Leitbild - fasst die wesentlichen Zielsetzungen der Aufgabenträger zusammen (Kap. 1) - beschreibt im Rahmen von Grundsätzen das planerische Herangehen bei der Umsetzung der Aufgabenträgerziele (Kap. 2) und - beschreibt die davon abgeleiteten Anforderungen an das künftige ÖPNV-Angebot mittels eines umfassenden Systems von Qualitätsstandards (Kap. 3). Die im Leitbild getroffenen Aussagen betrachten den regionalen Nahverkehrsraum als Ganzes ohne tiefergehende räumliche Differenzierung oder Konkretisierung. Eine Differenzierung gibt es lediglich zwischen dem ÖPNV der Region (Regionalverkehr) und dem ÖPNV der Stadt Regensburg (Stadtverkehr). Mit dieser ganzheitlichen Betrachtung soll sichergestellt werden, dass bei den künftigen Planungsschritten im regionalen Nahverkehrsraum ein ÖPNV „aus einem Guss“ im Auge behalten wird.
Die Leitbildaussagen dienen als Maßstab für die anstehenden Planungsschritte (Definition Maßnahmenpaket, Analyse Maßnahmenwirkungen, Maßnahmenbewertung), bei der das vorhandene ÖPNV-Angebot ganz konkret überprüft und bewertet wird und bei gegebener Nichterfüllung der Leitbildziele entsprechende Maßnahmen zu deren Erreichung vorgeschlagen werden. Die Maßnahmenvorschläge sind dabei intensiv mit den betroffenen Verkehrsunternehmen oder anderen betroffenen Beteiligten abzustimmen. Im Ergebnis dieser Planungsschritte kann es schließlich dazu kommen, dass in begründeten Fällen (z.B. Wirtschaftlichkeit einer Linie, raumstrukturelle Besonderheiten eines Bedienungsgebiets) von den im Leitbild genannten Anforderungen an das ÖPNV-Angebot abgewichen werden muss.
Ziel ist es, das Leitbild als verbindlichen Bestandteil des endgültigen regionalen Nahverkehrsplans zu verabschieden. Zunächst liegt es den weiteren Konkretisierungsschritten zugrunde.
Der Ausschuss beschließt:
Das Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des ÖPNV im regionalen Nahverkehrsraum Regensburg wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte des Aufstellungsverfahrens gemeinsam mit den anderen beteiligten Aufgabenträgern unter Zugrundelegung der Leitbildinhalte durchzuführen.
Anlagen:
Anlage 1: Regionaler Nahverkehrsraum Regensburg, Abgrenzung 2005 Anlage 2: Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des ÖPNV im regionalen Nahverkehrsraum, Stand 19.06.2007
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