Vorlage - VO/07/2543/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg - Ergebnis der staatlichen
Planungen für die Abschnitte A (Schwabelweis) und S (Irl)
Kenntnisnahmebeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1.
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
17.07.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

           

 

Anlagen:         1 Übersichtslageplan, 2 Lagepläne und 1 Querschnittsplan

   für den Abschnitt A (Schwabelweis)

                        1 Übersichtslageplan und 1 Lageplan für den Abschnitt S (Irl)

                        1 Infoblatt 4 (Gesamtkonzept – Ergebnisse der Optimierungsphase)

 

 

1.            Beschlusslage

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen v. 04.05.06 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Abschnitte A (Schwabelweis), B (Weichs Mitte/Ost) und S (Irl) beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) als Bauherr und Vorhabensträger die Planungen für einen Hochwasserschutz zu beantragen. Für die Abschnitte A und B sollten dabei die Ergebnisse des europaweit ausgelobten Wettbewerbes und der Optimierungsphase zugrunde gelegt werden. Gemäß der Empfehlung der Beurteilungskommission wurde mit den Planungen für die beiden Abschnitte A und B das Team 1 (Planungsgruppe Hochwasserschutz Regensburg / Bürogemeinschaft Goldbrunner, Gaimersheim und Weinzierl, Ingolstadt) beauftragt. Der Abschnitt S (Bau eines Schöpfwerkes im Aubachmündungsbereich) war nicht Bestandteil des Wettbewerbes und der Optimierungsphase. Mit der Planung für den Abschnitt S wurde die Ingenieurgesellschaft Kempa, Regensburg, beauftragt.

 

Im Hinblick auf die Beseitigung der Hinterläufigkeit der Donau in den Stadtteilen Schwabelweis und Irl wurden die Abschnitte A und S vom Freistaat Bayern als prioritär eingestuft und in Abstimmung mit der Stadt Regensburg als erste Hochwasserschutzplanungen im Stadtgebiet begonnen. Die Ergebnisse der Planungen (Bauentwürfe) für die beiden Abschnitte A und S liegen nun vor.

 

2.            Hochwasserschutzplanung für den Abschnitt A (Schwabelweis)

 

Im Zuge des Donauausbaus wurde in den 80er Jahren der Schutz gegen ein hundertjährliches Hochwasser nur im Bereich des Landkreises bis an die östliche Stadtgrenze gebaut (RMD-Deiche). Auf Stadtgebiet bietet ab dem Bereich des Schwabelweiser Donauufers die bestehende Überschüttung des städtischen Abwassersammlers (HS Nord) weder einen ausreichend hohen noch technisch sicheren Hochwasserschutz. Ab einem fünfzigjährlichen Hochwasser besteht die Gefahr der Überflutung von Teilen von Schwabelweis sowie in der Folge durch Hinterläufigkeiten auch die Gefahr der Überflutung von Tegernheim und Donaustauf.

 

Für den Bereich vom Schwabelweiser Donauufer stromaufwärts bis zur Schwabelweiser Eisenbahnbrücke ist daher auf einer Länge von ca. 1.300 Metern eine Erhöhung der bestehenden Uferaufschüttung im Bereich des HS Nord je nach Erfordernis um ca. 0,5 bis 1 Meter vorgesehen. Dabei entsteht durch das gleichzeitige Einbringen einer Spundwand ein technisch wirksames Hochwasserschutzbauwerk. Um den Grundwasserstrom nicht negativ zu beeinflussen, sind sog. Spundwandfenster vorgesehen, sodass das Grundwasser im Normalwasserfall ohne Aufstau in Richtung Donau abfließen kann. Das durch die Spundwandfenster bei Hochwasser eindringende Sickerwasser wird im Rahmen der landseitigen Binnenentwässerung gefasst und über Schöpfwerke in die Donau zurückgepumpt. Im Hinblick auf den Schutz der städtischen Abwasseranlagen wird darüber hinaus im Bereich des RÜ 5 ein zusätzliches Schöpfwerk errichtet.

Der ufernahe Verlauf der Schutztrasse entlang des HS Nord ist sowohl aus abwassertechnischer, als auch aus verkehrstechnischer Sicht begründet. Zum einen ermöglicht der ufernahe Verlauf der Schutztrasse die Einbringung einer Spundwand als statische Sicherung des HS Nord im Hochwasserfall (Erosionsschutz und Auftriebssicherheit), zum anderen kann mit der ufernahen Schutztrasse gleichzeitig auch die Hochwasserproblematik der planfestzustellenden Verkehrsanlagen entlang der Walhalla Allee (Umgestaltung des Knotenpunktes Walhallastraße / Schwabelweiser Brücke) mit gelöst werden. Ein eigenständiger Hochwasserschutz für den geplanten Kreisverkehr am südlichen Ende der Ostumfahrung ist damit nicht erforderlich. Auch der Einsatz mobiler Elemente im Bereich der geplanten Verkehrsanlagen kann dadurch vermieden werden. Dies ist insbesondere unter dem logistischen Gesichtspunkt des mobilen Gesamtschutz­konzeptes von Bedeutung.

 

Für den im Bereich des Parkplatzes der Donauarena verloren gehenden Retentionsraum in Höhe von ca. 50.000 m³ ist ein volumen- und zeitgleicher Ausgleich zu erbringen. Die Ausgleichsflächen werden im räumlichen Zusammenhang mit der Hochwasser­schutzmaßnahme und auf der Grundlage der gemeinsamen Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern „(Blaues) Ausgleichskonto für Retentionsraumverluste“ in die Planung eingebracht und umgesetzt.

 

Insgesamt konnte mit der im Rahmen des Hochwasserschutzwettbewerbs ausgewählten sowie in der Optimierungsphase vertieften technischen Lösung eine für die Anwohner geringe und damit sehr verträgliche Uferanhebung, insbesondere im Hinblick auf die Sichtbeziehung zum Fluss, erreicht werden.

Darüber hinaus haben die Schutzmaßnahmen aber auch das Ziel, die Zugänglichkeit zur Donau attraktiver zu gestalten und die Nutzung des Uferbereiches für Freizeit und Erholung zu verbessern. Beispielsweise soll durch den Bau einer Sitzstufenanlage und der Anlage von Liegewiesen die Aufenthaltsqualität im Uferbereich deutlich erhöht werden.

           

Nach dem derzeitigen Planungsstand betragen die Gesamtkosten für den Abschnitt A einschließlich des Retentionsraumausgleiches ca. 5 Mio €, wovon die Baukosten 4,3 Mio € betragen. Die Planungskosten in Höhe von 0,7 Mio € werden derzeit auf der Grundlage einer vorläufigen Kostenteilung von 50 /50 vom Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg getragen. Die genaue Kostenteilung für die Maßnahme wird in den nächsten Monaten im Rahmen einer Bauvereinbarung konkretisiert und wird Bestandteil des Maßnahmenbeschlusses sein.

 

Für den Abschnitt A stehen im Haushaltsjahr 2007 auf der Haushaltsstelle 1.6900.9810 für die Planungskosten Haushaltsmittel in ausreichender Höhe (HH Rest + HH Ansatz 515 T €) zur Verfügung. Für die Baukosten sind im IP 2007/2011 ab dem Haushaltsjahr 2008 pro Jahr 2 Mio € als Investitionskostenzuschuss für den Freistaat Bayern vorgesehen. Nach Abschluss der Bauvereinbarungen müssen diese Ansätze evtl. nach oben angepasst werden.

 

3.            Hochwasserschutzplanung für den Abschnitt S (Irl)

 

Bei großen Hochwasserereignissen staut die Donau über den im Bereich des Osthafens einmündenden Aubach in das Hinterland zurück. Dadurch werden Bereiche von Irl, aber auch die Autobahn A 3 überschwemmt.

 

Durch die Schaffung eines  Absperrbauwerkes (Siel) im Aubach soll ein Rückstau und ein Anstieg des Donauhochwassers über eine kritische Höhe hinaus im Irler Bereich zukünftig verhindert werden. Sollte im abgesperrten Zustand bei Donauhochwasser gleichzeitig Hochwasser aus dem Aubacheinzugsgebiet zufließen, wird dies über ein Schöpfwerk in die Donau gefördert. Die erforderliche Leistung dieses Pumpwerkes wurde mit ca. 300 Liter pro Sekunde ermittelt. Führt die Donau kein Hochwasser, ist das Siel geöffnet und der Aubach kann stets frei ausfließen. Das Siel und das Schöpfwerk werden unmittelbar südlich der B8 errichtet und hochwasserfrei an die Bundesstraße angebunden.

 

Nach dem derzeitigen Planungsstand betragen die Gesamtkosten für den Abschnitt S ca. 750.000 €, wovon die Baukosten 650.000 € betragen. Die Planungskosten in Höhe von 100.000 € werden auf der Grundlage einer vorläufigen Kostenteilung von 50 /50 vom Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg getragen. Die genaue Kostenteilung für die Maßnahme wird ebenfalls in den nächsten Monaten im Rahmen einer Bauvereinbarung konkretisiert und Bestandteil des Maßnahmenbeschlusses sein.

 

Analog zur Maßnahme in Abschnitt A stehen für den Abschnitt S im Haushaltsjahr 2007 auf der Haushaltsstelle 1.6900.9810 für die Planungskosten Haushaltsmittel (HH Rest + HH Ansatz 515 T €) in ausreichender Höhe zur Verfügung. Ebenso sind für die Baukosten im IP 2007/2011 ab dem Haushaltsjahr 2008 pro Jahr 2 Mio. € als Investitionskostenzuschuss für den Freistaat Bayern vorgesehen. Nach Abschluss der Bauvereinbarungen müssen diese Ansätze evtl. nach oben angepasst werden.

 

Unabhängig von diesen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau (Gewässer I. O.) im Irler Bereich muss für den Ortsteil Irl auch im Hinblick auf ein hundertjährliches Aubachhochwasser ein ausreichender städtischer Hochwasserschutz am Aubach (Gewässer III. O.) geschaffen werden. Die städtischen Planungen dazu (Gewässerausbau und Neuordnung des Mündungsbereiches, HHSt 1.6900.9509/9589) wurden bereits begonnen und werden derzeit mit der staatlichen Schöpfwerksplanung abgestimmt. Nach Fertigstellung des Bauentwurfes wird die Planung dem Ausschuss vorgelegt.

 

4.            Weiteres Vorgehen

 

Im Sinne der im Jahre 2000 begonnenen „Offenen Planung Hochwasserschutz Regensburg“ wird in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern künftig bei allen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen die Beschlussfassung der Stadt Regensburg aufgeteilt in einen Kenntnisnahmebeschluss und einen wasserrechtlichen Einleitungsbe­schluss. Dazwischen werden die Planungen den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Freistaates Bayern und der Stadt Regensburg vorgestellt. Für den Abschnitt A ist die Informationsveranstaltung am 24.07.07 im Stadtteil Schwabelweis und für den Abschnitt S am 25.07.07 im Stadtteil Irl vorgesehen. Nach Einarbeitung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens werden die ergänzten Hochwasserschutzplanungen dem Ausschuss erneut vorgelegt (Einleitungsbeschluss).

Nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und nach gefasstem Maßnahmen­beschluss kann der Baubeginn für die beiden Abschnitte A und S in der ersten Jahreshälfte 2008 erfolgen.

           

Neben der Fertigstellung der Bauentwürfe für die Abschnitte A und S wurde die Hochwasserschutzplanung für den Abschnitt B (Weichs Mitte/Ost) bereits begonnen. Der Kenntnisnahme­beschluss des Bauentwurfes für den Abschnitt B ist bis Ende des Jahres vorgesehen.

 

Für die übrigen Abschnitte werden derzeit die Ergebnisse der Optimierungsphase (siehe beigefügtes Infoblatt 4) gemeinsam mit dem Freistaat Bayern ausgewertet und im Hinblick auf die Erstellung einer Prioritätenliste der zu schützenden Stadtteile intensiv erörtert. Die Prioritätenliste wird zu gegebener Zeit dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.         Die Ergebnisse der Hochwasserschutzplanungen (Bauentwürfe) des Freistaates Bayern für die Abschnitte A (Schwabelweis) und S (Irl) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, für die Abschnitte A (Schwabelweis) und S (Irl) gemeinsam mit dem Freistaat Bayern Bürgerinformationsveranstaltungen in den jeweiligen Stadtteilen durchzuführen. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sind anschließend so weit als möglich in den Bauentwürfen zu berücksichtigen. Vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind die ergänzten Hochwasser­schutzplanungen dem Ausschuss erneut vorzulegen.