Sachverhalt: Anlagen: 1 Übersichtslageplan, 2 Lagepläne
und 1 Querschnittsplan
für den Abschnitt A (Schwabelweis) 1 Übersichtslageplan und
1 Lageplan für den Abschnitt S (Irl) 1 Infoblatt 4
(Gesamtkonzept – Ergebnisse der Optimierungsphase) 1. Beschlusslage Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen v. 04.05.06 wurde die Verwaltung beauftragt, für die
Abschnitte A (Schwabelweis), B (Weichs Mitte/Ost) und S (Irl) beim Freistaat
Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) als Bauherr und Vorhabensträger die
Planungen für einen Hochwasserschutz zu beantragen. Für die Abschnitte A und B
sollten dabei die Ergebnisse des europaweit ausgelobten Wettbewerbes und der
Optimierungsphase zugrunde gelegt werden. Gemäß der Empfehlung der
Beurteilungskommission wurde mit den Planungen für die beiden Abschnitte A und
B das Team 1 (Planungsgruppe Hochwasserschutz Regensburg / Bürogemeinschaft
Goldbrunner, Gaimersheim und Weinzierl, Ingolstadt) beauftragt. Der Abschnitt S
(Bau eines Schöpfwerkes im Aubachmündungsbereich) war nicht Bestandteil des
Wettbewerbes und der Optimierungsphase. Mit der Planung für den Abschnitt S
wurde die Ingenieurgesellschaft Kempa, Regensburg, beauftragt. Im Hinblick auf die Beseitigung der Hinterläufigkeit der
Donau in den Stadtteilen Schwabelweis und Irl wurden die Abschnitte A und S vom
Freistaat Bayern als prioritär eingestuft und in Abstimmung mit der Stadt
Regensburg als erste Hochwasserschutzplanungen im Stadtgebiet begonnen.
Die Ergebnisse der Planungen (Bauentwürfe) für die beiden Abschnitte A und S
liegen nun vor. 2. Hochwasserschutzplanung
für den Abschnitt A (Schwabelweis) Im Zuge des Donauausbaus wurde in den 80er Jahren der Schutz
gegen ein hundertjährliches Hochwasser nur im Bereich des Landkreises bis an
die östliche Stadtgrenze gebaut (RMD-Deiche). Auf Stadtgebiet bietet ab dem
Bereich des Schwabelweiser Donauufers die bestehende Überschüttung des
städtischen Abwassersammlers (HS Nord) weder einen ausreichend hohen noch
technisch sicheren Hochwasserschutz. Ab einem fünfzigjährlichen Hochwasser
besteht die Gefahr der Überflutung von Teilen von Schwabelweis sowie in der
Folge durch Hinterläufigkeiten auch die Gefahr der Überflutung von Tegernheim
und Donaustauf. Für den Bereich vom Schwabelweiser Donauufer stromaufwärts bis
zur Schwabelweiser Eisenbahnbrücke ist daher auf einer Länge von ca. 1.300
Metern eine Erhöhung der bestehenden Uferaufschüttung im Bereich des HS Nord je
nach Erfordernis um ca. 0,5 bis 1 Meter vorgesehen. Dabei entsteht durch das
gleichzeitige Einbringen einer Spundwand ein technisch wirksames Hochwasserschutzbauwerk.
Um den Grundwasserstrom nicht negativ zu beeinflussen, sind sog.
Spundwandfenster vorgesehen, sodass das Grundwasser im Normalwasserfall ohne Aufstau
in Richtung Donau abfließen kann. Das durch die Spundwandfenster bei Hochwasser
eindringende Sickerwasser wird im Rahmen der landseitigen Binnenentwässerung
gefasst und über Schöpfwerke in die Donau zurückgepumpt. Im Hinblick auf den
Schutz der städtischen Abwasseranlagen wird darüber hinaus im Bereich des RÜ 5
ein zusätzliches Schöpfwerk errichtet. Der ufernahe Verlauf der Schutztrasse entlang des HS Nord
ist sowohl aus abwassertechnischer, als auch aus verkehrstechnischer Sicht
begründet. Zum einen ermöglicht der ufernahe Verlauf der Schutztrasse die
Einbringung einer Spundwand als statische Sicherung des HS Nord im
Hochwasserfall (Erosionsschutz und Auftriebssicherheit), zum anderen kann mit
der ufernahen Schutztrasse gleichzeitig auch die Hochwasserproblematik der
planfestzustellenden Verkehrsanlagen entlang der Walhalla Allee (Umgestaltung
des Knotenpunktes Walhallastraße / Schwabelweiser Brücke) mit gelöst werden.
Ein eigenständiger Hochwasserschutz für den geplanten Kreisverkehr am südlichen
Ende der Ostumfahrung ist damit nicht erforderlich. Auch der Einsatz mobiler
Elemente im Bereich der geplanten Verkehrsanlagen kann dadurch vermieden
werden. Dies ist insbesondere unter dem logistischen Gesichtspunkt des mobilen
Gesamtschutzkonzeptes von Bedeutung. Für den im Bereich des Parkplatzes der Donauarena verloren
gehenden Retentionsraum in Höhe von ca. 50.000 m³ ist
ein volumen- und zeitgleicher Ausgleich zu erbringen. Die
Ausgleichsflächen werden im räumlichen Zusammenhang mit der Hochwasserschutzmaßnahme
und auf der Grundlage der gemeinsamen Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern
„(Blaues) Ausgleichskonto für Retentionsraumverluste“ in die Planung eingebracht
und umgesetzt. Insgesamt konnte mit der im Rahmen des
Hochwasserschutzwettbewerbs ausgewählten sowie in der Optimierungsphase
vertieften technischen Lösung eine für die Anwohner geringe und damit sehr
verträgliche Uferanhebung, insbesondere im Hinblick auf die Sichtbeziehung zum
Fluss, erreicht werden. Darüber hinaus haben die Schutzmaßnahmen aber auch das Ziel,
die Zugänglichkeit zur Donau attraktiver zu gestalten und die Nutzung des
Uferbereiches für Freizeit und Erholung zu verbessern. Beispielsweise soll
durch den Bau einer Sitzstufenanlage und der Anlage von Liegewiesen die
Aufenthaltsqualität im Uferbereich deutlich erhöht werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand betragen die Gesamtkosten
für den Abschnitt A einschließlich des Retentionsraumausgleiches ca. 5 Mio €,
wovon die Baukosten 4,3 Mio € betragen. Die Planungskosten in Höhe von 0,7 Mio
€ werden derzeit auf der Grundlage einer vorläufigen Kostenteilung von 50 /50 vom
Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg getragen. Die genaue Kostenteilung
für die Maßnahme wird in den nächsten Monaten im Rahmen einer Bauvereinbarung
konkretisiert und wird Bestandteil des Maßnahmenbeschlusses sein. Für den Abschnitt A stehen im Haushaltsjahr 2007 auf der
Haushaltsstelle 1.6900.9810 für die Planungskosten Haushaltsmittel in
ausreichender Höhe (HH Rest + HH Ansatz 515 T €) zur Verfügung.
Für die Baukosten sind im IP 2007/2011 ab dem Haushaltsjahr 2008 pro Jahr 2 Mio
€ als Investitionskostenzuschuss für den Freistaat Bayern vorgesehen. Nach
Abschluss der Bauvereinbarungen müssen diese Ansätze evtl. nach oben angepasst
werden. 3. Hochwasserschutzplanung
für den Abschnitt S (Irl) Bei großen Hochwasserereignissen staut die Donau über den im
Bereich des Osthafens einmündenden Aubach in das Hinterland zurück. Dadurch
werden Bereiche von Irl, aber auch die Autobahn A 3 überschwemmt. Durch die Schaffung eines
Absperrbauwerkes (Siel) im Aubach soll ein Rückstau und ein Anstieg des
Donauhochwassers über eine kritische Höhe hinaus im Irler Bereich zukünftig
verhindert werden. Sollte im abgesperrten Zustand bei Donauhochwasser
gleichzeitig Hochwasser aus dem Aubacheinzugsgebiet zufließen, wird dies über
ein Schöpfwerk in die Donau gefördert. Die erforderliche Leistung dieses
Pumpwerkes wurde mit ca. 300 Liter pro Sekunde ermittelt. Führt die Donau kein
Hochwasser, ist das Siel geöffnet und der Aubach kann stets frei ausfließen.
Das Siel und das Schöpfwerk werden unmittelbar südlich der B8 errichtet und
hochwasserfrei an die Bundesstraße angebunden. Nach dem derzeitigen Planungsstand betragen die Gesamtkosten
für den Abschnitt S ca. 750.000 €, wovon die
Baukosten 650.000 € betragen. Die Planungskosten in Höhe von 100.000 € werden
auf der Grundlage einer vorläufigen Kostenteilung von 50 /50 vom Freistaat
Bayern und der Stadt Regensburg getragen. Die genaue Kostenteilung für die
Maßnahme wird ebenfalls in den nächsten Monaten im Rahmen einer Bauvereinbarung
konkretisiert und Bestandteil des Maßnahmenbeschlusses sein. Analog zur Maßnahme in Abschnitt A stehen für den Abschnitt
S im Haushaltsjahr 2007 auf der Haushaltsstelle 1.6900.9810 für die
Planungskosten Haushaltsmittel (HH Rest + HH Ansatz 515 T €)
in ausreichender Höhe zur Verfügung. Ebenso sind für die Baukosten im IP
2007/2011 ab dem Haushaltsjahr 2008 pro Jahr 2 Mio. € als Investitionskostenzuschuss
für den Freistaat Bayern vorgesehen. Nach Abschluss der Bauvereinbarungen
müssen diese Ansätze evtl. nach oben angepasst werden. Unabhängig von diesen staatlichen
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau (Gewässer I. O.) im Irler Bereich muss
für den Ortsteil Irl auch im Hinblick auf ein hundertjährliches
Aubachhochwasser ein ausreichender städtischer Hochwasserschutz am Aubach
(Gewässer III. O.) geschaffen werden. Die städtischen Planungen dazu (Gewässerausbau
und Neuordnung des Mündungsbereiches, HHSt 1.6900.9509/9589) wurden
bereits begonnen und werden derzeit mit der staatlichen Schöpfwerksplanung abgestimmt.
Nach Fertigstellung des Bauentwurfes wird die Planung dem Ausschuss vorgelegt. 4. Weiteres
Vorgehen Im Sinne der im Jahre 2000 begonnenen „Offenen Planung
Hochwasserschutz Regensburg“ wird in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern künftig
bei allen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen die Beschlussfassung der Stadt
Regensburg aufgeteilt in einen Kenntnisnahmebeschluss und einen
wasserrechtlichen Einleitungsbeschluss. Dazwischen werden die Planungen
den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung
des Freistaates Bayern und der Stadt Regensburg vorgestellt. Für den Abschnitt
A ist die Informationsveranstaltung am 24.07.07 im Stadtteil Schwabelweis und
für den Abschnitt S am 25.07.07 im Stadtteil Irl vorgesehen. Nach Einarbeitung
der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und vor Einleitung des
wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens werden die ergänzten Hochwasserschutzplanungen
dem Ausschuss erneut vorgelegt (Einleitungsbeschluss). Nach Abschluss des wasserrechtlichen
Planfeststellungsverfahrens und nach gefasstem Maßnahmenbeschluss kann
der Baubeginn für die beiden Abschnitte A und S in der ersten Jahreshälfte 2008
erfolgen. Neben der Fertigstellung der Bauentwürfe für die Abschnitte
A und S wurde die Hochwasserschutzplanung für den Abschnitt B (Weichs
Mitte/Ost) bereits begonnen. Der Kenntnisnahmebeschluss des Bauentwurfes für
den Abschnitt B ist bis Ende des Jahres vorgesehen. Für die übrigen Abschnitte werden derzeit die Ergebnisse der
Optimierungsphase (siehe beigefügtes Infoblatt 4) gemeinsam mit dem Freistaat
Bayern ausgewertet und im Hinblick auf die Erstellung einer Prioritätenliste
der zu schützenden Stadtteile intensiv erörtert. Die Prioritätenliste wird zu
gegebener Zeit dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der
Ausschuss beschließt: 1. Die
Ergebnisse der Hochwasserschutzplanungen (Bauentwürfe) des Freistaates Bayern für
die Abschnitte A (Schwabelweis) und S (Irl) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Abschnitte A (Schwabelweis) und S (Irl) gemeinsam
mit dem Freistaat Bayern Bürgerinformationsveranstaltungen in den jeweiligen
Stadtteilen durchzuführen. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sind anschließend
so weit als möglich in den Bauentwürfen zu berücksichtigen. Vor Einleitung des
wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind die ergänzten Hochwasserschutzplanungen
dem Ausschuss erneut vorzulegen. |
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