Vorlage - VO/07/2643/70  

 
 
Betreff: Fahrzeug- und Gerätebeschaffung 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1.
2. Amtsleiter Wolf
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
18.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt:

 

Für die Kosten rechnenden Einrichtungen und für den Fuhrpark der Stadt ist vorgesehen, mehrere Fahrzeuge und Gerätschaften zu ersetzen.

 

Durch den permanenten Einsatz sind die Fahrzeuge in ihrer Substanz verschlissen und werden zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die daraus resultierenden Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Reparatur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung nicht tragbar und sollten daher vermieden werden. Die KGSt gibt als Richtwert für Fahrzeuge mit starker Auslastung einen Richtwert von 10 Jahren und bei Bürgersteigkehrmaschinen von 6 Jahren vor; diese Werte sind z.T. weit überschritten.

 

Die rechtzeitige Ersatzbeschaffung bietet folgende Vorteile:

 

- Kostspielige Reparaturen an Altfahrzeugen können unterbleiben

- die 2-jährige Garantiezeit auf Neufahrzeuge senkt die Unterhaltskosten

- die verbesserte Motorentechnik von Neufahrzeugen reduziert den Kraftstoffverbrauch

- niedrige Grenzwerte beim Schadstoffausstoß von Neufahrzeugen reduzieren die

  Feinstaubbelastung

- Die Einsatzbereitschaft wird gesichert, damit die Dienststellen und Kosten rechnenden

  Einrichtungen die übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen können.

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms 2007 bis 2011 sieht für das Jahr 2008 die Ersatzbeschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:

 

 

1. Fahrzeuge für Kosten rechnende Einrichtungen

Bezeichnung

Amtl. Kennzeichen

Baujahr

eingepl. Finanzmittel

Großkehrmaschine

R-2916

1995

230.000 Euro

Müllsammelfahrzeug

R-2806

1997

190.000 Euro

Kleinkehrmaschine

R-2927

2000

100.000 Euro

Schlammsauger

R-2028

1984

225.000 Euro

 

 

Summe 1:

745.000 Euro

 

2. Fahrzeuge für sonstige städtische Einrichtungen

Bezeichnung

Amtl. Kennzeichen

Baujahr

eingepl. Finanzmittel

Transporter 3,5 t

R-2728

1997

40.000 Euro

Pritschenwagen

R-2729

1997

28.000 Euro

Kastenwagen

R-2731

1997

28.000 Euro

Lkw mit Ladekran

R-2720

1994

150.000 Euro

Transporter

R-2627

1997

28.000 Euro

Transporter

R-2628

1997

28.000 Euro

Pkw

R-2619

1996

17.000 Euro

Pkw

R-2620

1996

14.000 Euro

Pkw

R-2623

1996

14.000 Euro

Pkw

R-2625

1996

17.000 Euro

Pkw

R-2629

1997

18.000 Euro

Pkw

R-2630

1997

18.000 Euro

 

 

Summe 2:

400.000 Euro

 

 

Gesamtsumme 1 + 2

1.145.000 Euro

 

 

Für die Beschaffung des Lkw mit Ladekran R-2720 liegt eine Verpflichtungsermächtigung im Nachtragshaushalt 2007 vor, so dass die Ausschreibung noch im Herbst 2007 erfolgen kann und das Fahrzeug im Frühjahr 2008 zur Verfügung steht.

 

 

3. Geräte für den Winterdienst

Bezeichnung

Nr.

Baujahr

eingepl. Finanzmittel

4 m3 Aufsatzstr. f. Lkw

A104

1993

40.000 Euro

Schneepflug

P159

1987

20.000 Euro

 

 

Summe 3:

60.000 Euro

 

Alternativ zum Kauf eines Fahrzeugs sind grundsätzlich Leasing und Miete denkbar. Für die Müllwagen wurden verwaltungsseitig die Beschaffungsvarianten geprüft, wobei als Ergebnis festzustellen war, dass sowohl Leasing wie auch Miete im Vergleich zum Kauf für die Stadt Regensburg wirtschaftlich ungünstiger sind. Dies ist auch das Ergebnis eines Angebotes, das die Firma Lease-plan im März 2007 gemacht hat (derzeit drittgrößter Leasinggeber am deutschen Fuhrparkmarkt).

Bei Standard –Pkw und Transportern gibt es derzeit Leasingangebote, die wirtschaftlicher als der Kauf eines Fahrzeugs sind. In diesem Bereich wird der Markt zum Beschaffungszeitpunkt zu erkunden sein, um die günstigste Variante zu wählen.

 

Nachdem die für diese Beschaffungen notwendigen Mittel im Entwurf des Investitionsprogramms 2007 – 2011 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen vorgeschlagen, den o.g. Beschaffungsmaßnahmen zuzustimmen.                                                                            

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Den in der Beschlussvorlage genannten Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und Geräten wird nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.