Sachverhalt: Nach Art. 70 der Bayer.
Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 6 und § 24 der Kommunalen
Haushaltsverordnung hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 –
jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese
Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen. Vom Ausschuß für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wären aufgrund seiner Zuständigkeit
folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 1, 3, 5, 6, 7 und 8
vorzuberaten: Einzelplan 1: nur UA 1141/00 Einzelplan 3: nur UA 3007/00 sowie UA 3605/00 und UA 3605/01 Einzelplan 5: nur UA 5801/04 bis UA 5941/00 Einzelplan 6: ohne UA 6001/00, UA 6001/91, UA 6001/99, UA 6002/99, UA 6141/00,
UA 6300/00, UA 63001/99 und UA 6399/99 Einzelplan 7: ohne UA 7500/02, UA 7500/06, UA 7500/07, UA 7500/09, UA 7501/07,
UA 7512/01, UA 7901/00, UA 7910/00, UA 7911/00, UA 7911/01 und UA 7913/00 ohne UA 7099/99 Einzelplan 8: nur UA 8413/00 Als Beratungsgrundlage dient
der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2007
bis 2011, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, aus der
Aufstellung sämtlicher Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen. Der vorläufige
Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2007 bis 2011 vom 05.09.2007 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen
der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen. Ggf. weitere Änderungen, die
zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft und Finanzen
als Tischvorlage nachgereicht. Anlage Investitionsprogramm 2007 bis 2011 Der Ausschuss empfiehlt: Der Ausschuß für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt dem Verwaltungs- und
Finanzausschuß und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2007
bis 2011 im Einzelplan 1 - nur UA
1141/00, im Einzelplan 3 - nur UA 3007/00 sowie UA 3605/00
und UA 3605/01, im Einzelplan 5 - nur UA 5801/04 bis UA
5941/00, im Einzelplan 6 - ohne UA 6001/00, UA 6001/91, UA
6001/99, UA 6002/99, UA 6141/00, UA 6300/00, UA 63001/99 und UA 6399/99, im Einzelplan
7 - ohne UA 7500/02, UA 7500/06, UA 7500/07, UA 7500/09, UA
7501/07, UA 7512/01, UA 7901/00, UA 7910/00, UA 7911/00, UA 7911/01 und UA
7913/00 sowie ohne UA 7099/99 und im Einzelplan 8 -
nur UA 8413/00 enthaltenen Maßnahmen einschl. den
Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm
2007 bis 2011 aufzunehmen. Der Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt zur Kenntnis, dass zur
Finanzierung des Investitionsprogramms 2007 bis 2011, einschl. der mit diesem
Beschluss behandelten Maßnahmen, eine Neuverschuldung nicht zu vermeiden sein
wird. |
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