Vorlage - VO/07/2656/32  

 
 
Betreff: LKW-Fahrverbot im Verlauf der R 4 bzw. der Augsburger Straße
Vorhaben des Landratsamtes Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
18.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt: 

Das Landratsamt Regensburg hat per Telefax vom 19.07.2007 der Stadt Regensburg im Wege der Abstimmung einen Entwurf einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Sperrung der R4/Augsburger Straße für den Schwerlastverkehr über 12 t übersandt.

 

Auf den Streckenabschnitt der Kreisstraße R 4 im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Pentling und der Einmündung Augsburger Straße/Franz-Josef-Strauß-Allee im Stadtgebiet Regensburg ist ein Fahrverbot für LKW über 12 t in beiden Fahrtrichtungen geplant. Der Anliegerverkehr soll davon ausdrücklich ausgenommen werden.

 

Als Anlieger im Sinne der StVO gilt nun jeder Verkehrsteilnehmer, der auch nur einen halbwegs plausiblen Grund für ein Befahren angeben kann. Polizeibeamte müssen deshalb fast jede Ausrede akzeptieren. Die Probleme, welche Kontrollen deshalb aufwerfen, sind in Kraftfahrerkreisen bestens bekannt. In der Praxis wird das dazu führen, dass die Beachtung des LKW – Fahrverbotes sehr gering sein wird.

 

Gegen die geplante stadteinwärtige LKW-Sperrung bestehen aus verkehrlicher Sicht keine Bedenken. Die Autobahnbrücke der Augsburger Straße ist heute bereits für LKW über

3,5 t in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.

 

Mit dem geplanten stadtauswärtigen LKW-Fahrverbot (Nord-Süd-Richtung nach Pentling) ergeben sich für das Stadtgebiet enorme Probleme.

 

Eine solche Sperrung erfordert umfangreiche Vorhinweise im städtischen Straßennetz, die in Schildertürme ausarten und sich absolut unverständlich und kaum erfassbar für den Fahrverkehr auswirken. Diese raumgreifende Hinweisbeschilderung ist notwendig, weil ansonsten LKW -Verkehre in den Stadtteil Graß ausweichen. Diese absolut unerwünschten Verkehre inmitten eines Wohngebietes können nicht hingenommen werden.

 

Die fragliche Hinweisbeschilderung wird zudem nicht verhindern können, dass der LKW – Verkehr vor allem im Stadtteil Graß zunehmen wird. Da solche Hinweise (Zeichen 253 + 1052-35 – „12t“ + 1020-30 – „Anlieger frei“ zusätzlich mit Entfernungsangaben (1004-30 ff StVO) und Richtungspfeilen (1000-11 oder -21) ausgestattet werden müssten, kann der Verkehrsteilnehmer eine derartige Informationsflut in der Vorbeifahrt nicht mehr begreifen. LKW – Fahrer, welche erst spät auf die vom Landkreis gewünschte verkehrsrechtliche Anordnung aufmerksam würden und diese trotz der geschilderten Überwachungsproblematik ernst nehmen, müssten über die Brunnstraße und den Graßer Weg zur Franz-Josef-Strauß-Allee zurückfahren, da eine Wendemöglichkeit auf der Franz-Josef-Strauß-Allee nicht besteht. Die Stadtteile Leoprechting und Oberisling hätten ebenfalls mit gewissen zusätzlichen LKW – Fahrten zu rechnen, da ein Teil der Verdrängten zum Unterislinger Weg zurückfahren würde, um auf legalem Weg zu einer Autobahnanschlussstelle zu gelangen.

 

Die ggf. erforderlichen Schildertürme können sich vor allem aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherheit auf einem Straßenzug mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h negativ auswirken, wenn der Verkehrsteilnehmer solch überladende Informationen im fließenden Verkehr verarbeiten muss und daher abgelenkt wird. Derartige Vorhinweise sind schlichtweg nicht begreifbar. Auch die gesamte vorhandene wegweisende Verkehrsbeschilderung im Verlauf der Franz-Josef-Strauß-Allee in Ost-West-Richtung müsste entsprechend angepasst werden.

Hinzu kommen noch gelbe Vorwegweiser (Zeichen 442-11 oder -21 oder 31 StVO), die den LKW-Verkehr auf empfohlene Routen lenken. Der anliegende Verkehrszeichenplan verdeutlicht das groteske Bild.

 

Unter diesen Bedingungen wird aus verkehrlicher Sicht empfohlen, einer stadtauswärtigen LKW-Sperre nicht zuzustimmen.

 

Es könnte allenfalls überlegt werden, die vorhandene LKW-Sperre auf der Autobahnbrücke der Augsburger Straße aufzuheben, um eine Abflussmöglichkeit für den Schwerlastverkehr zur BAB-AS Regensburg - Kumpfmühl anzubieten. Diese könnte mit LKW - Vorwegweiser (Zeichen 442-11 oder -21 oder 31 StVO) bewerkstelligt werden. Der erhebliche Nachteil einer solchen Lösung bestünde allerdings darin, dass dann die Bewohner entlang der Augsburger Straße zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wären. Das beträchtliche Gefälle der Augsburger Straße führt gerade bei schweren Lastkraftwagen zu erhöhten Betriebsgeräuschen und zusätzlichen Verkehrsgefahren. Schon aus diesem Grund muss eine solche Lösung ausscheiden. In die

Überlegungen ist noch einzubeziehen, dass die preiszugebende Sperrung ohne den Zusatz „Anlieger frei“ verfügt werden konnte, weil im gesperrten Abschnitt keine Anwesen erschlossen werden müssen. Sie ist somit leicht zu kontrollieren  und schützt auch die Anwohner der Kreisstraße R4 auf dem Gebiet Pentlings.

 

Mittlerweile hat das Landratsamt Regensburg mit Schreiben vom 16.08.2007 das LKW-Fahrverbot über 12 t in stadteinwärtiger Richtung auf Landkreisgebiet angeordnet.

 

 

 

Anlage:

Beschilderungsplan vom 30.07.2007

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Das Landratsamt Regensburg soll davon absehen, auf der Kreisstraße R4 zwischen dem Stadtgebiet und dem Kreisverkehr in Pentling ein Verkehrszeichen 253 mit den Zusatzzeichen 1052-35 „12t“ und dem Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ anzuordnen.

 

Einer entsprechenden Beschilderung in Gegenrichtung wird ausdrücklich zugestimmt.

Anlagen:

 

Anlagen:

Beschilderungsplan vom 30.07.2007

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Franz-Josef-Strauß-Allee (630 KB)