Sachverhalt: Das
Landratsamt Regensburg hat per Telefax vom 19.07.2007 der Stadt Regensburg im
Wege der Abstimmung einen Entwurf einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung
zur Sperrung der R4/Augsburger Straße für den Schwerlastverkehr über 12 t
übersandt. Auf den
Streckenabschnitt der Kreisstraße R 4 im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr
Pentling und der Einmündung Augsburger Straße/Franz-Josef-Strauß-Allee im
Stadtgebiet Regensburg ist ein Fahrverbot für LKW über 12 t in beiden
Fahrtrichtungen geplant. Der Anliegerverkehr soll davon ausdrücklich
ausgenommen werden. Als
Anlieger im Sinne der StVO gilt nun jeder Verkehrsteilnehmer, der auch nur
einen halbwegs plausiblen Grund für ein Befahren angeben kann. Polizeibeamte
müssen deshalb fast jede Ausrede akzeptieren. Die Probleme, welche Kontrollen
deshalb aufwerfen, sind in Kraftfahrerkreisen bestens bekannt. In der Praxis
wird das dazu führen, dass die Beachtung des LKW – Fahrverbotes sehr gering
sein wird. Gegen die
geplante stadteinwärtige LKW-Sperrung bestehen aus verkehrlicher Sicht
keine Bedenken. Die Autobahnbrücke der Augsburger Straße ist heute bereits für
LKW über 3,5 t in
beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Mit dem
geplanten stadtauswärtigen LKW-Fahrverbot (Nord-Süd-Richtung nach
Pentling) ergeben sich für das Stadtgebiet enorme Probleme. Eine solche
Sperrung erfordert umfangreiche Vorhinweise im städtischen Straßennetz, die in
Schildertürme ausarten und sich absolut unverständlich und kaum erfassbar für
den Fahrverkehr auswirken. Diese raumgreifende Hinweisbeschilderung ist
notwendig, weil ansonsten LKW -Verkehre in den Stadtteil Graß ausweichen. Diese
absolut unerwünschten Verkehre inmitten eines Wohngebietes können nicht
hingenommen werden. Die
fragliche Hinweisbeschilderung wird zudem nicht verhindern können, dass der LKW
– Verkehr vor allem im Stadtteil Graß zunehmen wird. Da solche Hinweise
(Zeichen 253 + 1052-35 – „12t“ + 1020-30 – „Anlieger frei“ zusätzlich mit
Entfernungsangaben (1004-30 ff StVO) und Richtungspfeilen (1000-11 oder -21)
ausgestattet werden müssten, kann der Verkehrsteilnehmer eine derartige
Informationsflut in der Vorbeifahrt nicht mehr begreifen. LKW – Fahrer, welche
erst spät auf die vom Landkreis gewünschte verkehrsrechtliche Anordnung aufmerksam
würden und diese trotz der geschilderten Überwachungsproblematik ernst nehmen, müssten
über die Brunnstraße und den Graßer Weg zur Franz-Josef-Strauß-Allee
zurückfahren, da eine Wendemöglichkeit auf der Franz-Josef-Strauß-Allee nicht
besteht. Die Stadtteile Leoprechting und Oberisling hätten ebenfalls mit
gewissen zusätzlichen LKW – Fahrten zu rechnen, da ein Teil der Verdrängten zum
Unterislinger Weg zurückfahren würde, um auf legalem Weg zu einer Autobahnanschlussstelle
zu gelangen. Die ggf.
erforderlichen Schildertürme können sich vor allem aus Gründen der allgemeinen
Verkehrssicherheit auf einem Straßenzug mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h negativ auswirken, wenn der Verkehrsteilnehmer solch überladende
Informationen im fließenden Verkehr verarbeiten muss und daher abgelenkt wird. Derartige
Vorhinweise sind schlichtweg nicht begreifbar. Auch die gesamte vorhandene wegweisende
Verkehrsbeschilderung im Verlauf der Franz-Josef-Strauß-Allee in
Ost-West-Richtung müsste entsprechend angepasst werden. Hinzu
kommen noch gelbe Vorwegweiser (Zeichen 442-11 oder -21 oder 31 StVO), die den
LKW-Verkehr auf empfohlene Routen lenken. Der anliegende Verkehrszeichenplan
verdeutlicht das groteske Bild. Unter
diesen Bedingungen wird aus verkehrlicher Sicht empfohlen, einer stadtauswärtigen
LKW-Sperre nicht zuzustimmen. Es könnte
allenfalls überlegt werden, die vorhandene LKW-Sperre auf der Autobahnbrücke
der Augsburger Straße aufzuheben, um eine Abflussmöglichkeit für den
Schwerlastverkehr zur BAB-AS Regensburg - Kumpfmühl anzubieten. Diese könnte
mit LKW - Vorwegweiser (Zeichen 442-11 oder -21 oder 31 StVO) bewerkstelligt
werden. Der erhebliche Nachteil einer solchen Lösung bestünde allerdings darin,
dass dann die Bewohner entlang der Augsburger Straße zusätzlichen Belastungen
ausgesetzt wären. Das beträchtliche Gefälle der Augsburger Straße führt gerade
bei schweren Lastkraftwagen zu erhöhten Betriebsgeräuschen und zusätzlichen
Verkehrsgefahren. Schon aus diesem Grund muss eine solche Lösung ausscheiden. In
die Überlegungen
ist noch einzubeziehen, dass die preiszugebende Sperrung ohne den Zusatz „Anlieger
frei“ verfügt werden konnte, weil im gesperrten Abschnitt keine Anwesen
erschlossen werden müssen. Sie ist somit leicht zu kontrollieren und schützt auch die Anwohner der Kreisstraße
R4 auf dem Gebiet Pentlings. Mittlerweile
hat das Landratsamt Regensburg mit Schreiben vom 16.08.2007 das LKW-Fahrverbot
über 12 t in stadteinwärtiger Richtung auf Landkreisgebiet angeordnet. Anlage:
Beschilderungsplan
vom 30.07.2007 Der
Ausschuss beschließt: Das
Landratsamt Regensburg soll davon absehen, auf der Kreisstraße R4 zwischen dem
Stadtgebiet und dem Kreisverkehr in Pentling ein Verkehrszeichen 253 mit den
Zusatzzeichen 1052-35 „12t“ und dem Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“
anzuordnen. Einer
entsprechenden Beschilderung in Gegenrichtung wird ausdrücklich zugestimmt.
Anlagen: Beschilderungsplan vom 30.07.2007
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