Vorlage - VO/07/2657/32  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung im Ortsteil Burgweinting
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
16.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Mit Beschluss vom 08.02.2007 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen beschlossen, die Streckengeschwindigkeit in der Obertraublinger Straße im Abschnitt zwischen der Kreuzung Friedrich-Viehbacher-Allee und Sophie-Scholl-Straße auf 30 km/h zu reduzieren. Hintergrund dieser Regelung war das neue Verkehrskonzept, das den Ortsteil Burgweinting vom Durchgangsverkehr entlasten sollte. Die Stadt Regensburg hat mit hohem finanziellen Aufwand versucht, mit dem Bau der Max-Planck-Straße sowie der Südspange Burgweinting vom Durchgangsverkehr zu befreien. Flankierend dazu sollten Maßnahmen wie Tempo 30 dieses Ziel erreichen.

Die Verwaltung hat am 21.02.2007 den Beschluss vollzogen und die Tempo 30-Schilder installiert.

Die Regierung der Oberpfalz hat die Tempo 30 - Schilder im Wege des Selbsteintritts am 28.02.2007 durch das Staatliche Bauamt Regensburg abbauen lassen.

 

Mit Schreiben vom 23.04.2007 hat die Regierung der Oberpfalz ihre Meinung erläutert.

 

Im Rahmen einer eingehenden Besprechung mit Vertretern der Regierung der Oberpfalz hat die Verwaltung folgende gestaffelte Geschwindigkeitsregelungen vorgeschlagen – abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Bebauung:

 

  • Die heutige Tempo 30-Regelung in der Obertraublinger Straße im Abschnitt zwischen Kirchfeldallee und Langer Weg wird bis zum Kreisverkehr der Sophie-Scholl-Straße verlängert.

     

  • Die derzeitige Geschwindigkeitsregelung von 50 km/h in der Obertraublinger Straße soll im Abschnitt zwischen Sophie-Scholl-Straße und südöstlich der Ohmstraße beibehalten werden und anschließend bis zur Stadtgrenze auf 70 km/h erhöht werden. Kurz vor Einmündung der Obertraublinger Straße in die Edisonstraße (Südspange Burgweinting) ist aufgrund der geschwungenen und engen Straßenführung die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu setzen.

      Diese Maßnahmen dienen als Beitrag zur Verflüssigung des Verkehrs gerade       außerhalb der engeren Bebauung (vgl. § 45 Abs. 8 Satz 1 StVO).

 

Die Geschwindigkeitsregelungen in der Ortsdurchfahrt Burgweinting sind im Lageplan dargestellt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, dem nunmehr gemeinsam mit der Regierung erarbeiteten Vorschlag zuzustimmen, gestaffelte Tempo-Regelungen einzuführen.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Streckengeschwindigkeit der Obertraublinger Straße im Verlauf der Ortsdurchfahrt Burgweinting wird

a) im Abschnitt zwischen Langer Weg und Sophie-Scholl-Straße auf 30 km/h reduziert

b) im Abschnitt zwischen Sophie-Scholl-Straße und südöstlich der Ohmstraße als Tempo

    50 km/h beibehalten und

c) im südöstlichen Streckenteil bis zur Stadtgrenze auf 70 km/h erhöht, jedoch kurz vor   

    Einmündung zur Edisonstraße auf 50 km/h festgelegt.

Anlagen:

 

Anlagen:

Beschilderungsplan Burgweinting 30 km

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bwtng. 30 kmh 21.8.2007 (105 KB)